Schulordnung PBS 2014 / Infoseite / Stand:

Ähnliche Dokumente
Schulordnung PBS 2009 / Infoseite

Schul- und Hausordnung 2014/2015

H A U S O R D N U N G Staatliche Realschule Bad Tölz

Schulordnung der. JONA Schule. Stralsund

Schul- und Hausordnung

Schul- und Hausordnung. Friedlich, freundlich, leise, langsam

Schulordnung der Gemeinschaftsgrundschule

Schubert Schule Neustadt SCHULORDNUNG

LUDWIG - ERHARD SCHULE

Schulordnung der Grundschule am Tegelschen Ort

Schul und Hausordnung

Unsere Schule ist ein gewaltfreier Raum, in dem wir uns alle wohlfühlen wollen und uns gegenseitig respektieren.

HAUSORDNUNG der Sankt Lioba Schule Bad Nauheim. Durch die Gesamtkonferenz verabschiedeter Stand vom

Paracelsus-Gymnasium-Hohenheim. Leitbild

Schulvertrag. Vereinbarung zur Förderung des Miteinanders am Gymnasium Braunlage zwischen

(1) Stunden- und Pausenordnung

Wir gehen höflich, rücksichtsvoll und fair miteinander um! siehe geltende Klassenregeln.

Hausordnung der Grundschule Glienicke

HAUSORDNUNG DER EICHENDORFF-GRUNDSCHULE

Sie ist Grundlage für ein gutes Zusammenleben und regelt ein gutes Miteinander an unserer Schule.

Schul- und Hausordnung

Unsere Schulordnung. Präambel-Grundgedanke

Alfred-Delp-Schule Hargesheim

Schulordnung. der Gutenbergschule. Schulordnung der Gutenbergschule

SCHULORDNUNG. Fassung vom Schwäbisch Gmünd Tel.:

HAUSORDNUNG DER DEUTSCHEN SCHULE LONDON

HAUSORDNUNG. des Gymnasium Eppendorf vom September 2012 geändert am

Schulordnung der Limesschule Idstein

Ludwig Dürr - Schule

FRIEDRICH-SCHILLER-GYMNASIUM LUDWIGSBURG SCHULORDNUNG

Hausordnung. Vorwort 1. GRUNDSÄTZLICHES. 1.1 Höflichkeit und Rücksichtnahme. 1.2 Gefährdung. 1.3 Sachbeschädigung. 1.4 Auftreten in der Öffentlichkeit

Hausordnung der Grundschule Groß Machnow

Schulordnung. Regeln für das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft

4 Regeln. für ein faires Miteinander

Hausordnung des Gymnasiums Nieder-Olm

HAUSORDNUNG. des Gymnasium Eppendorf vom September 2012 geändert am

REGELN FÜR UNSER SCHULLEBEN

Schul- und Hausordnung

Realschule Röthenbach

Schul- und Hausordnung

Schulordnung. des Otto-Hahn-Gymnasiums Dinslaken - 1 -

Nr. Rechte der Schüler Pflichten der Schüler Lehrer Erziehungsberechtigte. Unterrichts.

Schul- und Hausordnung

HAUSORDNUNG DER DISIBOD-REALSCHULE PLUS BAD SOBERNHEIM

Hausordnung der Marienschule Fulda

SCHULVERTRAG zur Schulordnung der Anna-Freud-Schule in Weiterstadt

Schulordnung der Rhenanus-Schule Bad Sooden-Allendorf

Zusammenleben in der Schulgemeinschaft Verhalten im schulischen Bereich. Zu unserer Schulgemeinschaft gehören viele verschiedene Menschen:

HAUSORDNUNG der Wedding-Schule

Umgangsregeln & Hausordnung der DS Rom gültig ab dem 01. September 2010

Auszug aus dem Schulprogramm der Ewaldschule Oer-Erkenschwick

Die Schule ist von 6.40 Uhr bis Uhr geöffnet. Andere Öffnungszeiten sind im Sekretariat rechtzeitig zu beantragen.

Schulordnung. für Schülerinnen und Schüler der. Albert-Schweitzer-Schule Städtische Realschule Solingen.

I. Präambel II. Grundlagen III. Kommunikation IV. Der Unterricht V. Fehlzeiten... 3

Hausordnung Wie setzen wir das um?

HAUSORDNUNG der Gebrüder-Montgolfier-Schule (Gymnasium)

II. Aufenthalt auf dem Schulgelände und im Schulhaus

LVR-Förderschule Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Gräulinger Str Düsseldorf

Haus- und Schulordnung Juni 2017 (aktualisiert Juli 2018)

Schulordnung der Europaschule Gladenbach 2012

Hausordnung des Gymnasiums Nieder-Olm

HAUSORDNUNG Gebrüder-Montgolfier-Gymnasium

Schulordnung der Grundschule Nauheim

Hausordnung. der August-Horch-Schule Berufsbildenden Schule Andernach. 3. überarbeitete Fassung, Stand April 2013

Schul- und Hausordnung

Wedding-Grundschule. Hausordnung. Die folgenden Regeln sollen dazu beitragen, dass sich alle in unserer Schule wohl fühlen.

Grundschule Hasenwinkel Schulstraße Wolfsburg Tel /

Hausordnung der Gemeinschaftshauptschule Lindlar (Stand Oktober 2016)

Gustav-Stresemann-Wirtschaftsschule. - Berufsbildende Schule 4 - Mainz HAUSORDNUNG

Hausordnung (Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserem Haus)

Haus- und Schulordnung 2011/2012 für das Schulzentrum Paul-Friedrich-Scheel Präambel

Realschule Weingarten SCHULORDNUNG

S c h u l- u n d H a u s o r d n u n g

Schul- und Hausordnung Realschule Gerlingen

Schulordnung der Eichendorffschule

Hausordnung des Humboldt - Gymnasiums Cottbus

Schulordnung- Katholische Schule St. Alfons

Verantwortlich ist jedes Mitglied der Schulgemeinschaft, also auch SIE.

Schulordnung der Ricarda-Huch-Schule (i.d.f.vom September 2014)

Grundschule Upstalsboom

Breitkopfstraße 66-80, Berlin Tel Fax

Alfred-Wegener-Schule

KAUFMÄNNISCHE SCHULE LÖRRACH... eine Schule des Landkreises Lörrach

Schulordnung. Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserer Schule. Städtische Sekundarschule Meinerzhagen

HölderlinGymnasiumHeidelbergSchu lkodexundhausordnunghölderlingy Schulkodex mnasiumheidelbergschulkodexundh. und

Hausordnung Grundschule Wincheringen

1.1 Gegenseitige Rücksichtnahme, Achtung und Respekt prägen das Zusammenleben in unserem Schulbereich.

Hausordnung der Grundschule

Hausordnung des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums

Hausordnung der BHAK/BHAS Zwettl

Karl-Friedrich-Gymnasium Mannheim. Suchtmittelvereinbarung. Präambel

Jeder soll sich in der Schule entfalten können, solange niemand anders dadurch gestört, behindert oder geschädigt wird.

Transkript:

Schulordnung PBS 2014 / Infoseite / Stand: 19.08.2015 Peter-Behrens-Schule (Hauptstelle) Mornewegstraße 18 64293 Darmstadt Telefon 06151/1325-70, -71 Fax 06151/132572 E-Mail: Info@peter-behrens-schule.de Internet: www.peter-behrens-schule.de Peter-Behrens-Schule (Außenstelle) Martin-Buber-Straße 32 64287 Darmstadt Telefon 06151/132931 Fax 06151/133410 Öffnungszeiten der Schule: Die Schulgebäude sind für Schülerinnen und Schüler der Peter-Behrens-Schule von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Das Schulsekretariat befindet sich an der Hauptstelle. Das Sekretariat ist von 7.30 bis 13.30 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr besetzt. Für Angelegenheiten der Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich die folgenden Zeiten zu nutzen: - 9.30 bis 9.45 Uhr -11.15 bis 11.30 Uhr -13.00 bis 13.30 Uhr -15.00 bis 15.30 Uhr. 1

Herausgeber: Peter-Behrens-Schule, Darmstadt Satz, Druck und Weiterverarbeitung: Mediengestalter und Berufsfachschule Schulordnung PBS Vorwort Diese Schulordnung soll dazu beitragen dass: sich Schülerinnen/Schüler und Lehrerinnen/Lehrer in der Schule wohl fühlen, alle rücksichtsvoll, höflich und kompromissbereit miteinander umgehen, Schäden an Personen und Sachen verhindert werden, keine Störungen das Lernen beeinträchtigen, damit die angestrebten Bildungsziele und Erziehungsziele erreicht werden. Alle Mitglieder der Schule haben sich auf der Grundlage unseres Schulprogramms so zu verhalten, dass das angestrebte positive Arbeits- und Lernklima entsteht. Das Zusammenleben an der Peter-Behrens-Schule soll durch gegenseitige Achtung untereinander bestimmt werden. Ordnung und Sauberkeit in den Klassenräumen und in der Schule sollen gewahrt bleiben, dazu gehört auch der pflegliche Umgang mit dem Mobiliar, den Maschinen, den Geräten und dem Schulgebäude. Ausgehend von diesen Zielen wurde für die Peter-Behrens-Schule von Lehrerinnen und Lehrern, der Schülervertretung und den Vertretern der Eltern übereinstimmend die folgende Schulordnung beschlossen. 2

1. Verantwortung Der Schulleiter übt das Hausrecht aus und vertritt die Schule nach außen. Aktionen auf dem Schulgelände sowie die Veröffentlichung von Plakaten bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Besucher und Gäste sollen von den einladenden Lehrkräften im Sekretariat bzw. bei der Schulleitung angekündigt werden. Jede Lehrkraft ist zur Aufsicht verpflichtet. Alle Schülerinnen und Schüler haben Hinweisen der Lehrkräfte Folge zu leisten. Die vorgeschriebene Pausenaufsicht wird von den Lehrerinnen und Lehrern der Schule nach einem Aufsichtsplan (s. Aushang) durchgeführt. 2. Geltungsbereich Die Schulordnung gilt für die Peter-Behrens-Schule Darmstadt. Dazu gehören das Schulgebäude Mornewegstraße und die Außenstelle Martin-Buber-Straße sowie sonstige Gebäude, Räume und Gelände, die für Schulveranstaltungen genutzt werden. Dort geltende Hausordnungen sind ebenfalls zu beachten. 3. Krisensituationen/ Feueralarm/ Sicherheitsregeln 3.1 Im Krisenfall erfolgt an der Hauptstelle (Mornewegstraße) sowie an der Außenstelle (Martin- Buber-Straße) die Aufforderung Amokgefahr Einschluss im Klassenraum über die Lautsprecheranlage. Das bedeutet, dass sich die Lehrkräfte mit ihren Schülerinnen und Schülern sofort im jeweiligen Unterrichtsraum einschließen müssen. Sobald die Krisensituation wieder unter Kontrolle ist, erfolgt eine deutliche Entwarnung durch die Polizei ebenfalls über die Lautsprecheranlage. 3.2 Bei Feueralarm verlassen alle Schülerinnen/Schüler zusammen mit ihrer Lehrerin/ihrem Lehrer sofort ihr Schulgebäude und treffen sich auf den ausgewiesenen Sammelplätzen. Das Verlassen der Schulgebäude ist in besonderen Alarmplänen geregelt. Diese hängen in allen Unterrichtsräumen, Werkstätten, Fachräumen und Labors. 3.3 Sicherheitsregeln Für die Werkstätten, Fachräume und Labors gelten die jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften und die zusätzlichen, speziellen Verhaltensregeln. Alle Fachräume, Labors und Lehrervorbereitungsräume werden aus Sicherheitsgründen in den Pausen abgeschlossen. Gefährliche Gegenstände wie zum Beispiel Messer, Waffen, Feuerwerkskörper, Chemikalien etc. dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. 4. Unterrichtszeiten und Pausen Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten, im Regelfall sind zwei Unterrichtsstunden zu einer Unterrichtseinheit zusammengefasst. Nach der zweiten und der vierten Unterrichtsstunde ist eine 15-minütige, nach der sechsten Stunde eine 30-minütige Pause. Der Nachmittagsunterricht endet um 15.00 Uhr. 3

5. Verhaltensregeln 5.1 Unterrichtsbesuch/ Verspätung Die Schülerinnen/Schüler sind verpflichtet, pünktlich und mit den erforderlichen Arbeitsmaterialien zum Unterricht zu erscheinen. Sollte 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrerin/kein Lehrer in der Klasse sein, so ist durch die Klassensprecherin/den Klassensprecher oder eine Vertreterin/ein Vertreter das Sekretariat zu benachrichtigen (in den Außenstellen eine anwesende Lehrerin/ein anwesender Lehrer), damit eine Vertretung organisiert werden kann. 5.2 Fehlzeiten Sollte eine Schülerin/ein Schüler nicht am Unterricht teilnehmen können, so benachrichtigt sie/er schriftlich, im Notfall auch telefonisch über die Schule, den/ die Klassenlehrer/in: - Teilzeitschüler/in spätestens am nächsten Schultag - Blockschüler/in und Vollzeitschüler/in innerhalb von drei Werktagen Der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer ist eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder eine Entschuldigung, mit Stempel und Unterschrift des Ausbildungsbetriebes versehen, unmittelbar nach der Fehlzeit vorzulegen. 5.3 Essen und Trinken Das Essen während des Unterrichts ist nicht erlaubt. Speisen und Getränke können während der Pausen in der Cafeteria und den Aufenthaltsbereichen der verschiedenen Schulgebäude eingenommen werden. In den Werkstätten, Fachräumen und Labors kann auch ein Trinkverbot ausgesprochen werden. 5.4 Sauberkeit und Ordnung Alle Mitglieder der Schulgemeinde sind für die Sauberkeit, Ordnung und Unversehrtheit von Klassenräumen, Treppenhäusern, Toilettenanlagen, Schulhof und Cafeteria mit verantwortlich. Die bedeutet unter anderem, dass alle Abfälle in den vorhandenen Abfallbehältern zu sammeln und Zigaretten in den Aschenbechern zu entsorgen sind. Die Unterrichtsräume sind in ordentlichem Zustand zu verlassen, d.h. Tafel gereinigt, Stühle eingehängt, Abfall entsorgt, Fenster geschlossen. 5.5 Mobiltelefone und elektronische Unterhaltungsmedien Mobiltelefone und andere elektronische Unterhaltungsgeräte der Schülerinnen/der Schüler dürfen während des Unterrichts nicht aktiv geschaltet sein. Während des Unterrichtes ist die Nutzung aller technischen Möglichkeiten der oben genannten Geräte verboten. Den Lehrkräften ist es freigestellt, die Benutzung von Schüler-Handys für unterrichtliche Zwecke vorübergehend zu erlauben. Lehrkräfte dürfen ihre Handys für schulische Zwecke auch im Unterricht nutzen. Für elektronische Geräte, die in die Schule oder Sporthallen mitgebracht werden, besteht keinerlei Versicherungsschutz. Verstößt eine Schülerin/ein Schüler gegen die oben genannten Regeln, so hat die Lehrkraft das Recht, den Gegenstand, beispielsweise das Handy, bis zum Ende der Unterrichtsstunde oder bis zum Ende des Unterrichtstages einzuziehen. Bei sich wiederholenden Verstößen können pädagogische Maßnahmen und im Bedarfsfall auch Ordnungsmaßnahmen (z. B. Unterrichtsausschluss für einen Tag) angewandt werden. Die Eltern bzw. Ausbildende/Ausbilder/innen werden über dieses Fehlverhalten informiert. Darüber hinaus ist es absolut untersagt, Personen ohne ihre Zustimmung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände zu filmen oder zu fotografieren. Bei Verstößen gegen das Fotografier- und Filmverbot kann die strafrechtliche Verfolgung, d. h. eine Anzeige bei der Polizei erfolgen, da hier Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. 4

5.6 Rauchen und Rauschmittel In allen Schulgebäuden der Peter-Behrens-Schule, auf dem Schulgelände (Schulhof) sowie in den Sporthallen, in der Cafeteria, im Atrium und im Pavillon der Hauptstelle besteht ein Rauchverbot. Dies schließt auch die Verwendung von E-Zigaretten/E- Shishas etc. ein. Zum Rauchen sind entsprechende Plätze außerhalb ausgewiesen. Der Konsum von Rauschmitteln ist generell nicht erlaubt. Der Besitz, Konsum und/oder Handel verbotener Rauschmittel (Drogen aller Art) zieht unmittelbar eine Anzeige bei der Polizei nach sich. 5.7 Verhalten bei Unfällen /Versicherungsschutz Unfälle in den Schulgebäuden oder auf dem Schulgelände sind unmittelbar schriftlich durch eine Lehrerin/einen Lehrer oder in Notfällen im Sekretariat zu melden. Die Schülerinnen und Schüler sind über die Stadt Darmstadt beim Hessischen Gemeindeunfallversicherungsverband versichert. Bei zwischenzeitlichem/ vorzeitigem Verlassen des Schulgeländes während eines Unterrichtstages ohne die Zustimmung einer Lehrkraft, besteht kein schulischer Versicherungsschutz mehr. 6. Schülervertretung Jede Klasse wählt einen Klassensprecher/ eine Klassensprecherin und einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin. Diese vertreten die Anliegen der Klasse gegenüber den unterrichtenden Lehrkräften, der Schülervertretung, den zuständigen Konferenzen und der Schulleitung. Der SV steht an Haupt- und Außenstelle jeweils ein eigener Raum zur Verfügung. 7. Klassenvereinbarungen Um besonderen Gegebenheiten der unterschiedlichen Altersgruppen und Bildungsgänge gerecht zu werden, können Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler einer Klasse über die Schulordnung hinausgehende Regelungen treffen und in einer Klassenvereinbarung festhalten. 8. Sanktionen /Haftung im Schadensfall Ein Fehlverhalten einer Schülerin/eines Schülers führt zu pädagogischen Maßnahmen und/oder zu Ordnungsmaßnahmen, die gemäß den rechtlichen Vorgaben in den Schülerakten festgehalten werden können. Das Eigentum der Schule ist sorgfältig zu behandeln. Schülerinnen/Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte haften finanziell für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Vorsätzliche Sachbeschädigungen (Farbschmierereien im Schulgebäude etc.) werden strafrechtlich verfolgt. 9. Parkplatzregelung auf dem Schulgelände Auf den vorgesehenen Flächen des jeweiligen Schulgeländes dürfen Schülerinnen und Schüler Zweiräder abstellen. Für das Befahren der Zufahrtswege gilt Schrittgeschwindigkeit. Schülerparkplätze für Autos/PKW stehen auf dem Schulgelände nicht zur Verfügung. 5

Schlusswort Die Schulordnung beruht auf geltenden Gesetzen und Verordnungen. Alle Personen, die sich an der Peter-Behrens-Schule aufhalten, sind an die Schulordnung gebunden. Alle Mitglieder der Schulgemeinde sollen auf die Einhaltung dieser Regeln durch Dritte hinwirken, Schülerinnen und Schüler können notfalls jeden Lehrer zur Unterstützung ansprechen. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer besprechen zu Schuljahresbeginn in neu gebildeten Klassen die Schulordnung. Die Schulordnung vom 23.06.2009 wurde überarbeitet, die Änderungen in den Gremien der Schulgemeinde beraten und von der Schulkonferenz am 23.07.2014 beschlossen. 6