Landkreis Schwäbisch Hall Drucksache Nr.: UT010-15 Ausschuss für Umwelt und Technik am 13.04.2015 TOP 4 - öffentlich - Wärmeerzeugung und Wärmelieferung für das Berufsschulzentrum und die Außenstelle des Landratsamtes in Crailsheim Beschlussvorschlag der Landkreisverwaltung: 1. Der Ausschuss für Umwelt und Technik stimmt dem Abschluss eines Wärmeversorgungsvertrages mit den Stadtwerken Crailsheim für das Berufsschulzentrum und die Außenstelle des Landratsamtes in Crailsheim zu den Angebotsbedingungen vom 09.03.2015 zu. 2. Für die Wärmeerzeugung soll Biomethangas eingesetzt werden, wenn dieses im Landkreis Schwäbisch Hall erzeugt und von den Stadtwerken Crailsheim entweder direkt abgenommen oder in das Erdgasnetz eingespeist wird. Anlage: 1 Sachverhalt: Die Stadtwerke Crailsheim planen eine Erneuerung des Heizwerks Kistenwiesen und sind wegen des Abschlusses eines neuen Wärmelieferungsvertrags für das Berufsschulzentrum Crailsheim und die Außenstelle des Landratsamtes auf den Landkreis zugekommen. Daraufhin wurden vom Landratsamt gemeinsam mit der Stadtverwaltung Crailsheim Verhandlungen mit den Stadtwerken Crailsheim geführt und mit Unterstützung des Ingenieurbüros für Energietechnik, Dipl. Ing. Sausele, Schrozberg, weitere Möglichkeiten für die Wärmeerzeugung und Wärmelieferung untersucht. Verglichen wurden folgende Varianten:
- 2-1. Hackschnitzeltechnik mit Gas-Spitzenkessel 2. Hackschnitzeltechnik mit BHKW und Gas-Spitzenkessel 3. Wärmelieferung durch die Stadtwerke Der bestehende Vertrag mit den Stadtwerken Crailsheim läuft seit 1993 und endet zum 30.06.2018. Damals wurden rund 2.400 MWh Wärme bezogen. Obwohl im Jahr 2008 das Berufsschulzentrum durch verschiedene Neubauten um 3.500 qm erweitert wurde, hat sich der jährliche Wärmebedarf zwischenzeitlich auf rd. 1.100 MWh mehr als halbiert. Wenn die energetischen Sanierungen abgeschlossen sind, wird lediglich noch ein Bedarf von rd. 800 MWh erwartet. Die Besonderheit der Wärmeversorgung für das Berufsschulzentrum liegt im Spitzenbedarf während der Aufheizphase in den Morgenstunden und der wesentlich niedrigeren Wärmeabnahme am späten Vormittag und Nachmittag und am Wochenende. Deshalb wird bei den Varianten 1 und 2 ein großer Pufferspeicher benötigt. Außerdem muss bei diesen Varianten ein neues Heizwerk mit Hackschnitzel-Lager auf dem Gelände des Berufsschulzentrums gebaut werden. Bei den Vergleichsberechnungen wurde eine Nutzungsdauer von 20 Jahren für die Gesamtinvestition unterstellt. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Preise für Hackschnitzel und Gas künftig etwa gleich entwickeln. Ein Teuerungszuschlag wurde deshalb nicht eingerechnet.
- 3 - Variante 1 Variante 2 Variante 3 Wärmeerzeugung Hackschnitzel Hackschnitzel Wärmelieferung 1.120 MWh/a. und Gas- BHKW und Gas- Stadtwerke CR Spitzenkessel Spitzenkessel BHKW Investitionskosten brutto 1.123.366 1.283.207 880.005 Kapitaldienst 2 % Zins / 20 Jahre 67.402 76.992 52.800 Instandsetzung, netto 10.689 11.120 - Energiekosten, netto 57.138 99.536 89.422 Betriebskosten, netto 18.800 25.650 66 MwSt. 16.459 25.898 17.003 Einnahmen Stromeinspeisung, brutto - 48.998 - Gesamt-Annuität jährlich - Biomethan 170.488 190.198 159.291 Differenz Varianten 1 und 3 jährlich 11.197 Einsparung bei Einsatz von Erdgas 2.752,02 16.188 Gesamt-Annuität jährlich - Erdgas 167.736 143.103 Differenz Varianten 1 und 3 jährlich 24.633 Variante 2 schneidet am schlechtesten ab. Der Grund liegt in der Tatsache, dass bei dieser Variante BHKW-Wärme mit Biomethan bzw. Erdgas erzeugt wird und dies gegenüber dem Brennstoff Hackschnitzel wesentlich teurer ist. Teurere, mit Gas erzeugte Wärme würde günstige, mit Hackschnitzeln erzeugte Wärme ersetzen. Dies wirkt sich negativ auf die Energiekosten aus. Dies ist auch bei Variante 3 der Fall, für die Stadtwerke Crailsheim ist der Betrieb eines gasbetriebenen BHKW s aber wesentlich wirtschaftlicher, da auch in den Sommermonaten die Wärme für das direkt angegliederte Schwimmbad verwendet werden kann. Variante 1 ist rechnerisch jährlich um rd. 11.200 teurer als Variante 3 und der Landkreis müsste das Betreiberrisiko tragen. Bei Einsatz von Erdgas wird der Kostenunterschied zwischen Variante 1 und 3 mit jährlich rd. 24.600 noch deutlicher. Der Arbeitspreis für mit Erdgas erzeugte Wärme ist brutto um 14,45 pro MWh günstiger als mit Biomethan erzeugte Wärme. Bei einer Jahresabnahme von 1.120 MWh ergeben sich bei Variante 3 jährliche Minderkosten für den Einsatz von Erdgas in Höhe von 16.188.
- 4 - Das Angebot der Stadtwerke Crailsheim (Anlage) ist eindeutig am günstigsten. Bei Einsatz von Biomethan beträgt der rechnerische Kostenvorteil rd. 224.000 über die Vertragslaufzeit von 20 Jahren. Wenn Erdgas eingesetzt wird, ergibt sich in 20 Jahren ein rechnerischer Unterschied von rd. 492.000. Von Vorteil für die Stadtwerke sind die mögliche Weiternutzung des Kraftwerkgebäudes Kistenwiesen und der vorhandenen Nahwärmeleitungen zu den Gebäuden des Landkreises. Der Spitzenbedarf für die Schulen des Landkreises und der Stadt Crailsheim kann im normalen Betrieb durch eine zeitlich planbare Absenkung der Wärmeversorgung für das Hallenbad bereitgestellt werden und das Heizwerk kann für das Hallenbad im Jahresbetrieb laufen. Das Versorgungskonzept der Stadtwerke basiert auf zwei neuen BHKW- Modulen, die im Heizwerk Kistenwiesen eingebaut und unter Nutzung der Kraft- Wärme-Kopplung hocheffizient Strom und Wärme erzeugen sollen. Nach Angaben der Stadtwerke können durch die dezentrale Stromerzeugung die Stromnetze entlastet und stabilisiert werden. Die modernen Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen würden durch ihre flexible Zu- und Abschaltbarkeit den Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglichen. Mit der Technologie werde deshalb die Energiewende in Deutschland aktiv unterstützt. Die Beteiligung des Landkreises an der Erneuerung des Heizwerkes Kistenwiesen entspricht damit auch der Zielsetzung des Klimaschutzkonzeptes des Landkreises, in möglichst großem Umfang und möglichst bald den Energieverbrauch mit regional erzeugten erneuerbaren Energien zu decken. In der Vergleichsrechnung wurde deshalb der Einsatz von Biomethan unterstellt. Dieses kann von Biogasanlagen bezogen werden, welche das aufbereitete Biogas in das Erdgasnetz einspeisen. Der Landkreis könnte sich vertraglich zur Abnahme von mit Biomethangas erzeugter Wärme verpflichten, wenn dieses im Landkreis Schwäbisch Hall erzeugt und entweder von den Stadtwerken direkt abgenommen oder ins Netz eingespeist wird.
- 5 - Die Stadtwerke Crailsheim bieten als Alternative zu dem Baukostenzuschuss in Höhe von 880.000 einen jährlichen Grundpreis in Höhe von 59.500 einschließlich MwSt. an. Diese Variante führt bei dem unterstellten Zinssatz von 2 % zu durchschnittlichen jährlichen Mehrkosten in Höhe von 6.700. Eine wettbewerbsneutrale Ausschreibung der Wärmelieferung für das berufsschulzentrum Crailsheim und die Außenstelle des Landratsamtes ist nicht möglich. Ein anderer gewerblicher Anbieter müsste in der Nähe des Berufsschulzentrums ein Grundstück erwerben und darauf eine neue Heizzentrale (Gebäude und Technik) errichten und an die Wärmeleitungen anschließen. Das ist im Vergleich mit einer Investition durch den Landkreis (Eigenbetrieb) und mit dem Angebot der Stadtwerke Crailsheim wirtschaftlich nicht darstellbar. Der räumliche Zusammenhang und die technischen Sondermerkmale begründen in diesem Fall die Ausschließlichkeit der Stadtwerke Crailsheim und ermöglichen eine Vergabe ohne öffentliche Ausschreibung. Dezernat 1