Gebrauchshinweise. Flupyrsulfuron Methyl Pendimethalin 50 % 320 g/l Formulierung Suspensionskonzentrat (SC)

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Transkript:

1 Gebrauchshinweise Picona + Lexus 4 - Pack Herbizid-Kombination zur Bekämpfung von Ungräsern und zweikeimblättrigen Unkräutern in Winterweizen, Winterroggen und Triticale zur Nachauflaufbehandlung im Herbst Produkt Picona Lexus 4 Zul. Nummer 005017-00 024371-00 Wirkstoffe Picolinafen Flupyrsulfuron Methyl Pendimethalin Gehalt 16 g/l 50 % 320 g/l Formulierung Suspensionskonzentrat (SC) Wasserdispergierbares Granulat (WG) Packungsgrößen 1 x 10 l Picona + 1 x 80 g Lexus Sachgerechte Anwendung Wirkungsweise Die Kombination der Wirkstoffe Pendimethalin und Picolinafen (in Picona) und Flupyrsulfuron (in Lexus) ergibt ein sehr breites Wirkungsspektrum zur Bekämpfung von Ungräsern und zweikeimblättrigen Samenunkräuter in Getreide. Pendimethalin wird über Wurzeln, Keimling, Keim- und Laubblätter der Unkräuter und Ungräser aufgenommen. Der Wirkstoff verhindert eine geregelte Zellteilung der Pflanzen. Picolinafen wird über die Wurzeln und die Blätter der Pflanzen aufgenommen. Der Wirkstoff hemmt die Carotinoidbiosynthese einer Vielzahl von Samenunkräutern. Das erfasste Unkrautspektrum ergänzt sich ideal mit dem des Pendimethalin. Die typische Symptomausprägung zeigt sich im Ausbleichen der Blätter. Flupyrsulfuron wird ebenfalls über Wurzeln und Blätter der Pflanzen aufgenommen. Nach der Aufnahme des Wirkstoffs stellen die Pflanzen sofort ihr Wachstum ein und sterben in der Folge ab. Flupyrsulfuron bekämpft Ungräser und viele Unkräuter sehr sicher. 1 von 6

2 Durch die synergetischen Effekte zwischen den drei Wirkstoffen wird eine Vielzahl von Ungräsern und Unkräutern bei einem Einsatz dieser Kombination sehr sicher bekämpft. Aufwandmengen: Windhalm: 2,0 l/ha Picona +16 g/ha Lexus (Bei schwer bekämpfbaren Windhalm kann die AWM Lexus auf bis zu 20 g/ha erhöht werden) Ackerfuchsschwanz: 2,5 l/ha Picona + 20 g/ha Lexus (Bei schwer bekämpfbarem Ackerfuchsschwanz kann die AWM Picona auf bis zu 3,0 l/ha Picona erhöht werden) Wirkungsspektrum von 2,0 l/ha Picona + 16 g/ha Lexus: Gut bekämpft werden: Windhalm, Gemeiner Kreuzkraut, Gemeines Ackerkrummhals Klatschmohn Brennnessel, Kleine Phacelia, Ausfall- Besenrauke Raps, Ausfall-* Ehrenpreis-Arten Senf, Acker- Gänsefuß- Arten Stiefmütterchen, Acker- Hellerkraut, Acker- Storchschnabel-Arten Hirtentäschel Taubnessel-Arten Hohlzahnarten Vergissmeinnicht, Acker- Hundspetersilie Vogelmiere Kamillearten Wegrauke Kornblume Klettenlabkraut *einschließlich Clearfield-Ausfallraps Weniger gut bekämpft werden: Ackerfuchsschwanz Gemeiner Erdrauch Stumpfblättriger Ampfer Nicht ausreichend bekämpft werden: Einjährige Rispe Wurzelunkräuter 2 von 6

3 Wirkungsspektrum von 2,5 l/ha Picona + 20 g/ha Lexus: Gut bekämpft werden: Ackerfuchsschwanz Kamillearten Windhalm, Gemeiner Kornblume Ackerkrummhals Klatschmohn Ackerhellerkraut Kreuzkraut, Gemeines Brennnessel, Kleine Phacelia, Ausfall- Besenrauke Raps, Ausfall-* Ehrenpreisarten Senf, Acker- Gänsefußarten Stiefmütterchen, Acker- Gemeiner Erdrauch Storchschnabel-Arten Hirtentäschel Taubnessel-Arten Hohlzahnarten Vergissmeinnicht, Acker- Hundspetersilie Vogelmiere Klettenlabkraut Wegrauke *einschließlich Clearfield-Ausfallraps Weniger gut bekämpft werden: Einjährige Rispe Stumpfblättriger Ampfer Nicht ausreichend bekämpft werden: Wurzelunkräuter Applikationszeitpunkt: Die Anwendung erfolgt im Herbst vom 1-Blatt-Stadium (BBCH 11) bis zum 3-Blatt- Stadium (BBCH 13) des Getreides. Mischbarkeit: Der Picona+Lexus-Pack kann mit nahezu allen im Herbst gebräuchlichen Herbiziden und Insektiziden gemischt werden. Eine Mischung mit Boxer 2 und Sumimax 3 ist nicht möglich. 3 von 6

4 Bei Mischpartnern, die zusammen mit Additiven ausgebracht werden, Additive in der Formulierung enthalten oder als EC formuliert sind, ist auf eine gute Ausbildung der Wachsschicht des Getreides zu achten. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für die Mischpartner einzuhalten. Anwendungstechnik: I. Vermeidung/Entsorgung von Restmengen Nie mehr Spritzflüssigkeit ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben! Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche gemäß Gebrauchsanleitung ausbringen. Teiche, Wasserläufe oder Gräben nicht mit dem Produkt oder der leeren Verpackung verunreinigen. Die Verpackung darf keinesfalls für andere Zwecke wiederverwendet werden. Um jegliche Restmengen nach der Anwendung zu vermeiden, sollte die benötigte Aufwandmenge/ha gemäß der zu behandelnden Fläche genau berechnet werden. II. Ansetzen der Spritzbrühe 1. Tank zu ¾ mit Wasser füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. Zuerst Lexus, dann Picona getrennt voneinander in das Spritzfass geben. 4. Ggf. weitere Mischpartner zugeben. 5. Restliche Wassermenge auffüllen. III. Spritzarbeit Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen! Nur gründlich gereinigte Geräte verwenden, die keine Reste von Pflanzenschutzmitteln enthalten. Vor der Behandlung Gerät auslitern und Düsenausstoß kontrollieren. Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut aufrühren. 4 von 6

IV. Reinigung der Spritze Nach Gebrauch muss die Spritze gründlich mit geeigneten Reinigungsmitteln 01.09.2017 5 gereinigt werden. Spritzflüssigkeit vollständig und tropfenfrei auf der behandelten Fläche ausbringen. Den Tank mit Wasser füllen. Reinigungsmittel hinzugeben. Flüssigkeit etwa 10 Minuten lang umrühren. Gestänge, Schläuche und Düsen spülen. Spritze entleeren und anschließend mit klarem Wasser nachspülen. Achtung: Die Gebrauchsanleitungen der Einzelprodukte Picona und Lexus, besonders die von der Zulassungsbehörde festgesetzten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen sowie die Hinweise für den sicheren Umgang sind zu beachten! Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA 1 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA 1 mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Allgemeine Anwendungshinweise/Haftung Die Angaben in dieser Produktinformation basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen und entsprechen den Festsetzungen der Zulassungsbehörde. Sie befreien den Anwender wegen der Fülle möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unseres Produktes nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen 5 von 6

können, schließen wir jegliche Haftung für Schäden aus der unsachgemäßen Lagerung und Anwendung aus. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. 01.09.2017 6 Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen können wir oder unsere Vertriebspartner keine Haftung übernehmen. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Gebrauchsanleitung sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern. = Registrierte Marke der BASF 1 = Eingetragene Marke des IVA (Industrieverband Agrar, Frankfurt/M.) 2 = Registrierte Marke von Syngenta 3 = Registrierte Marke von Sumitomo 4 = Registrierte Marke von DuPont 6 von 6