Lösemittel in Lack und Luft - Wie geht es weiter? Birgit Mahrwald, Umweltbundesamt UBA, Dessau/Berlin Berlin 16. Oktober 2008
VOC-Emissionsquellen in D 3.500.000 [t/a] 3.000.000 2.500.000 1.506.000 t Feuerung Brennstoffgewinnung/-verteilung Haushalte/Kleinverbraucher Industrieprozesse 2.000.000 Verkehr 871.000 t 1.500.000 589.000 t 462.000 t 1.000.000 153.000 t 1.160.000 t 129.000 t 1.090.000 t 1.010.000 t 126.000 t 1.000.000 t 500.000 Lösemittelverwendung 0 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 Quelle: Umweltbundesamt - Umweltdaten 2000
VOC-Emissionen aus Lösemittelverwendung Emissionen Bereich Anwendung Farben/ Lacke Druckindustrie 2000 284 109 90 786 2001 291 157 98 981 2010 262 576 92 596 Oberflächen-/ Textilreinigung 35 467 42 687 35 741 Herst./ Verarbeit Chem. Produkte 35 908 37 180 38 177 Anwendung Klebstoffe 23 388 20 794 18 694 Sonstige + Haushalt 263 147 262 224 286. 291 Gesamt 732 805 753 023 734 075
VOC-Reduktionspflichten nach UN/ECE 4.000 [kt] 3.500 Deutschland 1990 Ziel 2010 Russische Föderation - europäischer Teil (keine Zielvereinbarung) Frankreich 3.000 3.225 kt Großbrittannien 2.500 Italien [Quelle: "Multikomponentenprotokoll" UN/ECE, Göteborg 1999] 2.000 1.500 1.000 500 Belgien Bulgarien 995 kt Griechenland Finnland Polen Niederlande Norwegen Österreich Portugal Rumänien Schweden Schweiz Spanien Tschech. Republik Ukraine Ungarn 0
Ozonbildung in bodennahen Schichten Ozonbildung aus flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Stickoxiden (NO x ) Ozon ist gesundheitsgefährdend schädigt Pflanzenwuchs, trägt zum Treibhauseffekt bei ist eines der stärksten Oxidationsmittel: Oxidation vieler Metalle und zahlreicher organischer Verbindungen wie Gummi, Textilien, Leder oder Anstriche
Internationale Vereinbarungen Richtlinie 2002/3/EG über den Ozongehalt der Luft Ozonrichtlinie : Zwischenziel 2010: < 120 µg/m³ Langfristziel 2020: < 120 µg/m³ Informationsschelle: 180µg/m³ Alarmschwelle: 240 µg/m³ (Überschreitung an 25 Tagen noch zulässig) ohne Überschreitungen Richtlinie2001/81/EG (National Emission Ceiling- Richtlinie): Emissionshöchstgrenze für D: 995 kt VOC bis 2010 EU - Lösemittelrichtlinie 1999/13/EG => Verminderung von VOC- Emissionen bei der industrielle Lösemittelanwendung in bestimmten Anlagen/Branchen => Umsetzung in D durch die 31. BImSchV am 24. August 2001
Anforderungen der 31.BImSchV die Betreiber an VOC Einhaltung Grenzwerte gemäß Anhang III (Abgasreinigung) Entscheidung nach 4 Reduzierungsplan nach Anhang IV Grenzwerte für Emissionen im gefassten Abgas diffuse Emissionen Reduzierung in mindestens in gleicher Höhe wie bei Einhaltung der Grenzwerte Die Anforderungen müssen seit dem 31. 10. 2007 eingehalten werden.
Emissionsgrenzwerte nach Anhang III Anlagenart Nr. 5: Fahrzeugreparaturlackierung VOC im Abgas [mg C/m³] Diffuse Emissionen [% der eingesetzten Lösemittel] Alle Anlagen 50 25 Nachweise durch 15-minütige Durchschnittsmessung
Spezifischer Reduzierungsplan für Kfz Reparaturlackierung 1. Berechnung der maximal zulässigen Gesamtemission (Zielemission): Bezugsemission Gesamtmenge Feststoff [t/a] Minderungsfaktor Multiplikationsfaktor gemäß x Anhang IV x 0, 4 = 2,5 oder (25 + 15 ) % Zielemission 2. Ermittlung der tatsächlichen Gesamtemission E aus Lacken + Verdünnung + Reinigungslösemitteln auf Basis der Lösemittelbilanz 3. Reduzierungsplan ist erfüllt, wenn: Gesamtemission E < Zielemission
Vereinfachter Nachweis Tabelle: VOC Werte für Einsatzprodukte bei der Kfz-Reparaturlackierung Einsatzstoff VOC-Wert [g/l] Werkzeugreiniger Vorreiniger Spachtel Waschprimer Grundierfüller Einschicht-Uni-Decklack Basislack Klarlack 850 200 250 780 540 (1) 420 420 420 (2) (1) ab 2010 gelten 250 g/l (2) ab 2010 Anpassung an den Stand der Technik vornehmen
ChemVOCFarbVerordnung Richtlinie 2004/42/EG vom 21.April 2004 über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken und in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung Umsetzung in D in einer chemikalienrechtlichen Verordnung am 24.08.2004 Hersteller von Farben und Lacken dürfen ab 1.1. 2007 nur noch solche Farben und Lacke in Verkehrbringen, die einen Grenzwert für den VOC-Höchstgehalt nicht überschreiten. Lacke die bis zu diesem Stichtag produziert wurden, durften noch bis zum 1.1.2008 Inverkehr gebracht werden.
ChemVOCFarbVerordnung Grenzwerte für den VOC-Höchstgehalt von Produkten für die Fahrzeugreparaturlackierung Beschichtungen VOC g/l*) ab 1. 1. 2007 a b c d Vorbereitungsprodukte Vorreiniger Spachtel und Spritzspachtel Alle Typen Grundbeschichtungsstoffe: Füller Grundierungen Wash-Primer Decklacke: Alle Typen 850 200 250 540 540 780 420 e Speziallacke: Alle Typen 840 *) 420 g/l gebrauchsfertiges Produkt Zur Bestimmung des VOC-Gehalts ist außer bei der Produktkategorie a der Wassergehalt des gebrauchsfertigen Produkts abzuziehen.
Stoffströme bei der konventionellen Spritzlackierung 100 kg Lack 50 kg auf Werkstück 50 kg Overspray 25 kg Festkörper 25 kg Lösemittel 25 kg Festkörper 25 kg Lösemittel 16 kg Lösemittel 9 kg Lösemittel Werkstück zum Abdunsten, Trocknen Abscheider 25 kg Festkörper auf Werkstück 16 kg Lösemittel Emissionen 26 kg Lösemittel Emissionen Lackschlamm 25 kg Festkörper 8 kg Lösemittel
Forschungsvorhaben zur Vermeidung Verminderung von Umweltbelastungen bei der Kfz- Reparaturlackierung Stoffstromuntersuchung für kleine und mittlere Unternehmen aus dem Bereich der Autoreparaturlackierung im Auftrag der Deutschen Bundesstiftung Umwelt vom Juni 1999: Die optimale Kombination von festkörperreichen Lacken, Wasserlacken und HVLP Technik führt zu einer Emissionsverminderung von 61% und zu gut 34.000 DM (14,9%) eingesparten Kosten. Ermittlung des Standes der Technik zur Senkung der VOC-Emissionen bei der Reinigung der Applikationsgeräte im Auftrag des UBA Mai 1999 Durch Nutzung von Lösemittelauffangeinrichtungen können die VOC- Emissionen, die bei der Reinigung entstehen, auf weniger als die Hälfte gesenkt werden.
Novelle der VDI Richtlinie 3456 Emissionsminderung: Reparaturlackierung und Lackierung für PKW und Nfz (Klein- und Mittelbetriebe) gegenwärtig im Gründruckverfahren Stand der Technik zur Verminderung von VOC-Emissionen, von partikelförmigen Emissionen und Geruchsemissionen und Maßnahmen zur Ableitung der Abluft, Verminderung von Lärm Einsparung von Energie und Verminderung von Abfällen und Abwasser werden beschrieben.
Wie geht s weiter? Die wissenschaftlichen Grundlagen, die technischen Voraussetzungen, die rechtlichen Anforderungen sind für einen medienübergreifenden Umweltschutz bei der Kfz- Reparaturlackierung sind (seit langer Zeit) vorhanden. Jetzt kommt es darauf an, dass die restlichen Betriebe von insgesamt 9000 anpacken und umsetzen. Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit Fragen?