Nutzungskonzept der Rufgruppen der allgemeinen Gefahrenabwehr in NRW

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Transkript:

Nutzungskonzept der Rufgruppen der allgemeinen Gefahrenabwehr in NRW Ausgabe August 2014 25 Seiten Inhalt Diese Anlagezum Nutzungshandbuch BOS Digitalfunk NRW zeigt auf, welche Rufgruppen im BOS-Digitalfunk für die allgemeine Gefahrenabwehr in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Rufgruppen und die derzeitigen Wege, wie diese benutzt werden können, sind aufgezeigt. Diese Aufstellung dient in erster Linie dem Nutzer. Die Programmierer benötigen für ihre Tätigkeit zusätzlich unter anderem die Gruppenidentifikationsnummer (GSSI). Diese sind im Reiter Erfassung unter dem Menüpunkt OPTA im Info-Bereich in IGNRW erhältlich.

Anmerkung Eine Schreibweise, die beiden Geschlechtern gleichermaßen gerecht wird, wäre sehr angenehm. Da aber entsprechende neuere Schreibweisen in der Regel zu großen Einschränkungen der Lesbarkeit führen, wurde darauf verzichtet. So gilt für die gesamte Lernunterlage, dass die maskuline Form, wenn nicht ausdrücklich anders benannt, für beide Geschlechter gilt.

Änderungsverzeichnis Datum Veränderungen Bearbeiter Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 3

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 5 2 Rufgruppen im Netzmodus... 7 2.1 Kommunale Rufgruppen... 7 2.1.1 Rufgruppen für die alltägliche Kommunikation... 8 2.1.1.1 Feuerwehrrufgruppen... 8 2.1.1.2 Rettungsdienstrufgruppe... 8 2.1.1.3 Hilfsorganisationsrufgruppe... 8 2.1.1.4 Werkfeuerwehrrufgruppe... 9 2.1.2 Rufgruppen für die größere Schadenlage... 9 2.1.2.1 Katastrophenschutzrufgruppe... 9 2.1.2.2 Rufgruppe für rettungsdienstliche Sonderlagen... 9 2.1.2.3 Zusatzrufgruppen in den kreisfreien Städten... 10 2.1.2.4 Zusatzrufgruppen in den Kreisen... 10 2.2 Regionale Rufgruppen... 12 2.2.1 Rufgruppen für die regionale taktisch-betriebliche Zusammenarbeit... 12 2.2.2 Rufgruppen für Anrainer Niedersachsen... 13 2.2.3 Rufgruppen für Anrainer Hessen... 13 2.2.4 Rufgruppen für Anrainer Rheinland-Pfalz... 14 2.2.5 Rufgruppen für Zusammenarbeit Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen... 14 2.3 Landesweite Rufgruppen... 15 2.3.1 Rufgruppen für die Kreise und kreisfreien Städte... 15 2.3.1.1 Anrufgruppe... 15 2.3.1.2 BOS-Rufgruppe... 15 2.3.1.3 Datengruppe... 16 2.3.2 Rufgruppen für Sonderlagen mit Einsatz von überörtlichen Einheiten... 16 2.3.3 Rufgruppen für Verwaltungsebenen und Einrichtungen des Landes NRW... 16 2.3.4 Rufgruppen des Instituts der Feuerwehr NRW... 17 2.3.5 Rufgruppen für die Schulen der Hilfsorganisationen... 17 2.3.6 Rufgruppe für Luftrettungsmittel... 17 2.4 Bundesweite Rufgruppen... 19 2.4.1 Rufgruppen aller BOS für ad hoc Einsatzlagen... 19 2.4.2 Universelle Rufgruppen aller BOS für planbare Lagen... 20 2.4.3 Rufgruppen der Länder... 21 2.4.4 Rufgruppen für die Analytischen Task Forces... 22 2.4.5 Anrufgruppe für Luftrettungsmittel... 22 2.4.6 Rufgruppen der Ortsverbände des Technischen Hilfswerks... 23 3 Rufgruppen im Direktmodus... 23 4 Zusammenfassung... 27 5 Literaturangaben... 28 Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 4

1 Einleitung Für den Betrieb des BOS-Digitalfunks sind Rufgruppen notwendig, die in den Endgeräten ausgewählt werden können, um darauf kommunizieren zu können. Die Rufgruppen werden von einer zuständigen Autorisierten Stelle gepflegt. Für die Rufgruppen, die im Land NRW gepflegt werden, hat die Autorisierte Stelle NRW beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) die Aufgaben übertragen bekommen. Jeder Rufgruppe wird der Nutzer zugeordnet, der in dieser Rufgruppe kommunizieren kann. Im Regelfall wird bei der Zuordnung nur nach den Organisationen (Polizei, THW etc.) unterschieden. Die Organisationseinheiten Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden in einem Organisationsblock npol subsummiert und als allgemeine Gefahrenabwehr bezeichnet. Aufgrund der Netzlastverteilung sind nicht alle Rufgruppen überall verfügbar. Es werden geographische Gebiete festgelegt, in denen die Rufgruppen nutzbar sind. Diese geographischen Gebiete heißen Rufgruppengebiete. Das gesamte BOS-Digitalfunknetz ist bundesweit verfügbar und ein berechtigter Teilnehmer kann sich im gesamten Bundesgebiet in die Basisstationen einbuchen. Er kann jedoch nicht überall in jeder Rufgruppe kommunizieren. Es gibt kommunale, regionale, landesweite und bundesweite Rufgruppengebiete. Bei Einsätzen mit überörtlichen Kräften ist bei der Funkplanung zu berücksichtigen, ob die angeforderten Kräfte auch die Rufgruppen benutzen können, die sie mitbringen. Für die Zusammenstellung der Rufgruppen haben auf unterschiedlichen Ebenen verschiedene Arbeitsgruppen gearbeitet. Die Rufgruppenverteilung für die kommunalen und landesweiten Rufgruppenzonen wurde durch die Unterarbeitsgruppe Taktik und Betrieb der Arbeitsgruppe für die Einführung des BOS-Digitalfunks der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (ARDINI) übernommen. Das veröffentlichte Fleetmappingkonzept wurde noch nicht vollständig übernommen. Das Konzept soll mit zunehmendem Ausbau, Akzeptanz und Nutzung des BOS-Digitalfunks angepasst werden. Bei der Gestaltung der bundesweiten Gruppen hat die Arbeitsgruppe taktisch-betriebliche Zusammenarbeit (AG TBZ) der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) die Erarbeitung übernommen. Die Abstimmungen bezüglich der länderübergreifenden Zusammenarbeit wurden von der Koordinierenden Stelle für den BOS-Digitalfunk durchgeführt. Im Digitalfunksystem ist jedem Gruppennamen eine Gruppenidentifikationsnummer (GSSI) zugewiesen. Diese GSSI ist für den Betrieb des BOS-Digitalfunks wichtig. Die Verknüpfung von Gruppennamen und GSSI ist in IGNRW zu finden und kann von dort für die Programmierung der Endgeräte heruntergeladen werden. Es ist zu beachten, dass die Namen der Rufgruppen nicht verändert werden, da die Zusammenarbeit unterschiedlicher Einheiten ansonsten dadurch beeinträchtigt werden kann. Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 5

Der exakte Ablauf zur Nutzung und Beantragung der Rufgruppen, sofern die nicht im eigenen Verantwortungsbereich liegen, wird im Nutzungshandbuch BOS Digitalfunk NRW beschrieben. Als Hauptverkehrsrufgruppen werden die Rufgruppen bezeichnet, in denen der alltägliche Funkverkehr mit den Leitstellen abgewickelt wird. Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 6

2 Rufgruppen im Netzmodus Rufgruppen im Netzmodus haben immer ein Rufgruppengebiet. Sie können nur innerhalb dieses Rufgruppengebietes verwendet werden. Das Endgerät muß zur Nutzung dieser Rufgruppen im BOS-Digitalfunknetz eingebucht sein. In dieser Lernunterlage ist die Erklärung der Rufgruppen nach den Rufgruppengebieten sortiert. Die Verantwortlichkeiten für die Rufgruppen sind nicht abhängig von den Rufgruppengebieten. Für die Nutzung einer Rufgruppe müssen zwei Punkte erfüllt sein. Zum einen können nur Rufgruppen verwendet werden, die in den Funkgeräten programmiert sind. Zum anderen muss der Teilnehmer über seine Organisation seitens des Netzes für die Nutzung zugelassen sein. So nutzt das Programmieren von Rufgruppen der Polizei in Endgeräte der allgemeinen Gefahrenabwehr nichts, da die Teilnehmer für die Nutzung der Rufgruppen der Polizei nicht zugelassen sind. In den allgemeinen Bezeichnungen ist der kursiv geschrieben Text eine Variable, der fett geschrieben Text ist ein fester Bestandteil des Rufgruppennamens. 2.1 Kommunale Rufgruppen Die Zuständigkeit für die örtlichen Rufgruppen liegt bei der jeweiligen Leistelle für den Feuerschutz und Rettungsdienstes des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt. Diese weist auch Rufgruppen einsatzbezogen zu, die nicht im alltäglichen Arbeitsablauf von den Leitstellen mitgehört werden. Die Leitstellen nehmen die Aufgaben als nachgeordnete Betriebsleitung im Sinne der Dienstvorschrift 800 wahr. Die Nutzung dieser Rufgruppen ist nur im Bereich des verantwortlichen Kreises bzw. der kreisfreien Stadt (inkl. eines ausreichenden Überlappungsbereiches) vorgesehen. Die Festlegung der eingeschränkten Rufgruppengebiete (auf Basisstationen definierte Rufgruppen) erfolgt im Laufe des Betriebes des BOS-Digitalfunks, wenn der Autorisierten Stelle NRW das entsprechende Werkzeug zur Verfügung gestellt wurde. Bis dahin sind die Rufgruppen im Versorgungsgebiet des Teilnetzabschnitts verfügbar. Bei angrenzenden Teilnetzabschnitten auch in diesen. Für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt wird sowohl zur Abarbeitung des alltäglichen Kommunikationsbedarfs als auch zur Abarbeitung größerer Schadenlagen jeweils eine der in diesem Kapitel beschriebenen Rufgruppen zur Verfügung gestellt. Zur Unterscheidung wird das jeweilige Kfz-Kennzeichen des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt verwendet. Kennzeichen von kreisangehörigen Städten und Gemeinden (z.b. CAS für Castrop-Rauxel), die seit Ende 2012 wieder eingeführt sind, sind nicht vorgesehen. Ein Sonderfall stellt die Stadt Aachen und der Kreis Aachen dar. Hier wird die Unterscheidung zwischen der Stadt (AC) und dem Kreis (ACL) getroffen, obwohl beide das Kfz-Kennzeichen AC haben. Alle örtlichen Rufgruppen stehen nur der allgemeinen Gefahrenabwehr zur Verfügung. Alle Teilnehmer der allgemeinen Gefahrenabwehr können diese Rufgruppen schalten. Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 7

2.1.1 Rufgruppen für die alltägliche Kommunikation Die Nutzung dieser Rufgruppen wird für das Alltagsgeschäft durch den Kreis bzw. der kreisfreien Stadt allgemeingültig für jedes Endgerät festgelegt. Das Umschalten von der Standardrufgruppe in eine andere Rufgruppe erfolgt nach taktischer oder technischer Notwendigkeit. Näheres zum Verfahren ist in der Dienstvorschrift 810 geregelt. 2.1.1.1 Feuerwehrrufgruppen Diese Rufgruppen haben die Namen Kfz_Fw. Diese Rufgruppen können von der allgemeinen Gefahrenabwehr benutzt werden. Diese Rufgruppe ersetzt den analogen Funkkanal. Über diese Rufgruppe wird die Kommunikation von Fahrzeugen und Einheiten der Feuerwehr mit der Leitstelle im alltäglichen Rahmen abgewickelt. Beispiel: MS_Fw (Die Rufgruppe für die Einheiten der Feuerwehr Münster) 2.1.1.2 Rettungsdienstrufgruppe Diese Rufgruppen haben die Namen Kfz_RD. Diese Rufgruppen können nur von der allgemeinen Gefahrenabwehr benutzt werden. Diese Rufgruppe kann dafür eingesetzt werden, dass die Fahrzeuge und Einheiten des Rettungsdienstes mit der Leitstelle im alltäglichen Rahmen kommunizieren. Jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt muss selbst darüber entscheiden, ob die Einheiten der Feuerwehr und des Rettungsdienstes aus taktischer Sicht getrennt werden. Wird seitens der nachgeordneten Betriebsleitung festgelegt, dass die Fahrzeuge des Rettungsdienstes ebenfalls die Rufgruppe Kfz_Fw verwendet, so muss die Rufgruppe Kfz_RD nicht in der Leitstelle im alltäglichen Rahmen mitgehört werden. Beispiel: HS_RD (Die Rufgruppe für die Einheiten des Rettungsdienstes im Kreis Heinsberg) 2.1.1.3 Hilfsorganisationsrufgruppe Diese Rufgruppen haben die Namen Kfz_HiOrg. Diese Rufgruppe ersetzt den analogen Funkkanal der Hilfsorganisationen. Die Hilfsorganisationen sind für die BOS-konforme Nutzung selbst verantwortlich. Es gibt nur eine Rufgruppe pro Kreis und kreisfreier Stadt für alle Hilfsorganisationen. Die Zuständigkeit für die für die Aufsicht der Rufgruppe liegt nach Betriebskonzept NRW bei der zuständigen TTB. Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 8

Beispiel: K_HiOrg (Die Rufgruppe aller Hilfsorganisationen in der Stadt Köln) 2.1.1.4 Werkfeuerwehrrufgruppe Diese Rufgruppen haben die Namen Kfz_WerkFeu. Diese Rufgruppen können nur von der allgemeinen Gefahrenabwehr benutzt werden. Diese Rufgruppe dient zur Kommunikation der Einheiten der Werkfeuerwehren im BOS- Funk. Bei mehreren Werkfeuerwehren in einem Kreis bzw. in einer kreisfreien Stadt sind seitens des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt Regelungen zu treffen, so dass eine gegenseitige Störung verhindert wird. Die Werkfeuerwehren erreichen ihre örtlich zuständige Leitstelle für den Feuerschutz und Rettungsdienst über die Rufgruppe Kfz_Fw. Beispiel: HSK_WerkFeu (Die Rufgruppe aller Werkfeuerwehren im Hochsauerlandkreis) 2.1.2 Rufgruppen für die größere Schadenlage Die Verantwortung für diese Rufgruppen tragen die jeweiligen Leitstellen für den Feuerschutz und den Rettungsdienst. Diese Rufgruppen können nur von der allgemeinen Gefahrenabwehr genutzt werden. Die Nutzung dieser Rufgruppe erfolgt auf Weisung der jeweils örtlich zuständigen Leitstelle für den Feuerschutz und Rettungsdienst. 2.1.2.1 Katastrophenschutzrufgruppe Diese Rufgruppen haben die Namen Kfz_KatS. Diese Rufgruppe ist für größere Schadenlagen vorgesehen, bei denen eine größere örtliche Führungseinheit mit ausrückt und die Kommunikation mit der Leitstelle von der Rufgruppe für den alltäglichen Kommunikationsbedarf (z.b. Kfz_Fw) getrennt werden soll. Auf dieser Rufgruppe kann neben der allgemeinen Gefahrenabwehr auch das THW mitarbeiten. Beispiel: GE_KatS (Die Rufgruppe im Katstrophenfall in der Stadt Gelsenkirchen) 2.1.2.2 Rufgruppe für rettungsdienstliche Sonderlagen Diese Rufgruppen haben die Namen Kfz_RD-Son. Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 9

Diese Rufgruppen können nur von der allgemeinen Gefahrenabwehr benutzt werden. Diese Rufgruppe ist für geplante Lagen vorgesehen bei denen vermutlich ein erhöhter Transport von Patienten aus dieser Veranstaltung notwendig ist und diese Transporte deshalb von der Rufgruppe für den alltäglichen Kommunikationsbedarf getrennt werden soll. Dies sind Veranstaltungen wie größere Jahrmärkte, Karneval, Stadtfeste, Marathonveranstaltungen oder ähnliches. Die Nutzung dieser Gruppe ist im Einsatzplan der Veranstaltung anzugeben. Beispiel: D_RD-Son (Die Rufgruppe für rettungsdienstliche Sonderlagen in der Stadt Düsseldorf) 2.1.2.3 Zusatzrufgruppen in den kreisfreien Städten Diese Rufgruppen haben die Namen Kfz_N0. Diese Rufgruppen können nur von der allgemeinen Gefahrenabwehr benutzt werden. Pro Stadt stehen 9 dieser Rufgruppen zur Verfügung, so dass für das N eine natürliche Zahl zwischen 1 und 9 eingesetzt wird. Diese Rufgruppen können bei größeren Schadenlagen zur Funktrennung in den Einsatzabschnitten und Führungsebenen verwendet werden, sofern die Kommunikation netzgebunden durchgeführt werden soll. Beispiel: HER_60 (Die sechste zusätzliche Rufgruppe in der Stadt Herne) Werden Überörtliche Einheiten nach den Landeskonzepten in diesem Bereich eingesetzt, so können diese Einheiten ebenfalls die Rufgruppen schalten. Beispiel: Der Behandlungsplatz aus Borken wird in die Stadt Bochum entsendet. Im Rufgruppengebiet der Stadt Herne können die Einsatzkräfte aus Borken die Rufgruppe HER_60 schalten, um mit den bereits vor Ort befindlichen Kräften zusammenzuarbeiten. Die Rufgruppe Kfz_90 hat eine besondere Bedeutung, da sie auch vom THW genutzt werden kann. 2.1.2.4 Zusatzrufgruppen in den Kreisen Diese Rufgruppen haben die Namen Kfz_Ort. Diese Rufgruppen können nur von der allgemeinen Gefahrenabwehr benutzt werden. Es gibt rechnerisch pro Gemeinde in einem Kreis eine Rufgruppe. Darüber hinaus wird eine Rufgruppe mit der Kreisbezeichnung vergeben. Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 10

Für Ort steht die Abkürzung der Gemeinde, vergleichbar der Tabelle aus der Anlage 1 der länderspezifischen Änderungen der OPTA-Richtlinie [1] bzw. dem Kfz- Kennzeichen des Kreises. Diese Rufgruppen können bei größeren Schadenlagen zur Funktrennung in den Einsatzabschnitten und Führungsebenen verwendet werden, sofern die Kommunikation netzgebunden durchgeführt werden soll. Beispiel: Der Kreis Gütersloh hat 13 Gemeinden. Daher steht dem Kreis, neben den 13 Rufgruppen mit der Gemeindebezeichnung (z. B. GT_HBC für Herzebrock- Clarholz im Kreis Gütersloh), auch noch eine Rufgruppe mit der Kreisbezeichnung (GT_GT) zur Verfügung. Die Rufgruppe mit der Kreisbezeichnung kann auch (in Analogie zur Kfz_90 in den kreisfreien Städten) vom THW mitgenutzt werden. Werden Überörtliche Einheiten nach den Landeskonzepten in diesem Bereich eingesetzt, so können diese Einheiten ebenfalls die Rufgruppen schalten. Beispiel: Der Behandlungsplatz aus Gelsenkirchen wird in der Stadt Herzebrock- Claerholz eingesetzt. Die Einsatzkräfte aus Gelsenkirchen können in Herzebrock- Clarholz z. B. die Rufgruppe GT_LGB schalten und sich der Einsatz(abschnitts)leitung unterstellen. Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 11

2.2 Regionale Rufgruppen Regionale Rufgruppen sind nicht auf kommunale Grenzen bezogen, sondern haben ein größeres Rufgruppengebiet. Dieses Rufgruppengebiet kann unterschiedliche groß sein und hängt von der jeweiligen Notwendigkeit ab. 2.2.1 Rufgruppen für die regionale taktisch-betriebliche Zusammenarbeit Diese Rufgruppen haben die Namen NRW_RTZ_BR_N. Diese Rufgruppen können von allen Nutzern in NRW benutzt werden. Es gibt 53 dieser Rufgruppen, rechnerisch für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt eine. In diesem Fall wurde rechnerisch eine Rufgruppe für die Städteregion Aachen vorgesehen.) Für BR steht das jeweilige Kfz-Kennzeichen der Bezirksregierung (D, LIP, HSK, K, MS). Das N ist eine natürliche Zahl zwischen 1 und 53, wobei jeder Bezirksregierung nur die Anzahl der Gruppen zur Verfügung stehen, entsprechend der Anzahl Ihrer Kreise und kreisfreien Städte. Für D ist N eine ganze Zahl zwischen eins und 15, so dass 15 Rufgruppen für den Regierungsbezirk Düsseldorf vorhanden sind. Für LIP ist N eine ganze Zahl wischen 16 und 22, so dass sieben Rufgruppen für den Regierungsbezirk Detmold vorhanden sind. Für HSK ist N eine ganze Zahl zwischen 23 und 34, so dass 12 Rufgruppen für den Regierungsbezirk Arnsberg vorhanden sind. Für K ist N eine ganze Zahl zwischen 35 und 45, so dass elf Rufgruppen für den Regierungsbezirk Köln vorhanden sind. Für MS ist N eine ganze Zahl zwischen 46 und 53, so dass acht Rufgruppen für den Regierungsbezirk Münster vorhanden sind. Diese Rufgruppen können von allen BOS benutzt werden und sind auch in den angrenzenden Ländern verfügbar. Wird eine Rufgruppe aus diesem Bereich benötigt, ist diese Rufgruppe vor der Nutzung zu schalten und die Verfügbarkeit dieser Rufgruppe durch einen Funkspruch zu prüfen ( Hier Rufname, befindet sich diese Rufgruppe in Nutzung? Kommen! ) [2]. Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 12

Bei längerer Nutzungsdauer ist dies frühzeitig bei der Autorisierte Stelle NRW anzuzeigen. Ist absehbar, dass die Nutzungsdauer kürzer als zwei Stunden beträgt, kann auf die Anzeigepflicht verzichtet werden. Nach Beendigung der Nutzung ist die Autorisierte Stelle darüber zu informieren. 2.2.2 Rufgruppen für Anrainer Niedersachsen Im Grenzgebiet zu Niedersachsen sind die Hauptverkehrsrufgruppen der angrenzenden Kreise und kreisfreien Städte verfügbar. Die Namen der Rufgruppen sind F_Ort_1 für die Feuerwehr und R_Ort_1 für den Rettungsdienst. Für Ort ist ein Kürzel des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt angegeben. Diese Rufgruppen sind für die länderübergreifende Zusammenarbeit gedacht und wurden vom Land Niedersachsen vergeben. Die Nutzung der Rufgruppen ist auf örtlicher Ebene durch die bestehenden oder zu verhandelnden Grundsätze zu regeln. 2.2.3 Rufgruppen für Anrainer Hessen Im Grenzgebiet zu Hessen sind die Hauptverkehrsrufgruppen der angrenzenden Kreise und kreisfreien Städte verfügbar. Die Namen der Rufgruppen fangen mit einem Kürzel für den Kreis bzw. die kreisfreien Städte an. Sie enden vergleichbar mit Bezeichnungen des NRW-Konzeptes mit FW, RD, KatS. Die Anrufgruppe wird als AAG bezeichnet. Ein allgemeiner Name ist in dieser Lernunterlage nicht darstellbar, so gibt es beispielsweise eine Rufgruppe für die Landesbetriebsstelle Hessen, die den Namen LBD_HE trägt. Diese Rufgruppen sind für die länderübergreifende Zusammenarbeit gedacht und wurden vom Land Hessen vergeben. Die Nutzung der Rufgruppen ist auf örtlicher Ebene durch die bestehenden oder zu verhandelnden Grundsätze zu regeln. Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 13

2.2.4 Rufgruppen für Anrainer Rheinland-Pfalz Im Grenzgebiet zu Rheinland-Pfalz sind die Hauptverkehrsrufgruppen der angrenzenden Kreise und kreisfreien Städte verfügbar. Die Namen der Rufgruppen sind RP_Kfz_Erg. Für Kfz steht das Kfz-Kennzeichen des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt aus Rheinland-Pfalz. Erg ist eine Ergänzung für die vorgesehene Nutzung der Rufgruppe. Diese Rufgruppen sind für die länderübergreifende Zusammenarbeit gedacht und wurden vom Land Rheinland-Pfalz vergeben. Die Nutzung der Rufgruppen ist auf örtlicher Ebene durch die bestehenden oder zu verhandelnden Grundsätze zu regeln. 2.2.5 Rufgruppen für Zusammenarbeit Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen Ursprünglich war vorgesehen, dass es für die Zusammenarbeit der Länder untereinander zusätzliche Rufgruppen gibt. Diese Rufgruppen sind auch in älteren Fleetmappings veröffentlicht worden. Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass diese Rufgruppen nicht praxisgerecht sind. Daher sind diese Rufgruppen entfernt worden. Stattdessen wurden die bundesweiten TBZ-Rufgruppen der Länder (s. Kapitel 2.4.3 ) eingeführt. Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 14

2.3 Landesweite Rufgruppen Die landesweiten Rufgruppen sind im gesamten Land NRW und in den Randbereichen der angrenzenden Länder der Bundesrepublik Deutschland verfügbar. 2.3.1 Rufgruppen für die Kreise und kreisfreien Städte Diese Rufgruppen sind aus denselben Überlegungen entstanden wie die Rufgruppen für die Abarbeitung des alltäglichen Kommunikationsbedarfs und größerer Schadenlagen. Es steht auch hier jeweils eine Rufgruppe dieser Art pro Kreis und kreisfreier Stadt zur Verfügung. Zur Unterscheidung wird wiederum das jeweilige Kfz- Kennzeichen des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt verwendet. Kennzeichen von kreisangehörigen Städten und Gemeinden (z.b. CAS für Castrop-Rauxel) sind nicht vorgesehen. Lediglich das Rufgruppengebiet ist aufgrund taktischer Gesichtspunkte deutlich erweitert. 2.3.1.1 Anrufgruppe Diese Rufgruppen haben die Namen Kfz_Anruf. Diese Rufgruppe ist für die Anmeldung fremder Einheiten im Einsatzgebiet vorgesehen. So kann beispielsweise bei überörtlicher Hilfe oder beim Einsatz von Luftrettungsmitteln bereits frühzeitig Kontakt mit der aufnehmenden Leitstelle aufgenommen werden, um Informationen auszutauschen. Reisende Einheiten können sich mit Informationswünschen auf dieser Rufgruppe bei der örtlich zuständigen Leitstelle melden. Diese Rufgruppen können von allen BOS (auch vom THW) benutzt werden. Diese Rufgruppe soll unter ständiger Überwachung der Leitstelle für den Feuerschutz und Rettungsdienst stehen. Beispiel: SU_Anruf (Die Anrufgruppe des Rhein-Sieg Kreises) 2.3.1.2 BOS-Rufgruppe Diese Rufgruppen haben die Namen Kfz_BOS. Eine Zusammenarbeit der Einheiten der unterschiedlichen BOS ist hierüber möglich. Luftfahrzeuge des Rettungsdienstes und der Polizei können im Einsatz mit den Einsatzkräften am Boden kommunizieren. Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 15

Diese Rufgruppen können von allen BOS (auch vom THW) benutzt werden. Diese Rufgruppe ersetzt den analogen Funkkanal 31 W/U im 2m Band. Beispiel: KLE_BOS (Die Zusammenarbeitsgruppe im Kreis Kleve) 2.3.1.3 Datengruppe Die Datengruppen haben die Namen Kfz_Daten. Die Datengruppe dient zur Übertragung der Statusmeldungen von Endgeräten an berechtigte Stellen und ist deshalb als Statuszieladresse in den Endgeräten zu programmieren. Die Datengruppen dienen nicht als Rufgruppen für Sprechfunkverkehr. Daher ist eine Versorgung der Datengruppen in den Endgeräten als Rufgruppe nicht zulässig. Die Datengruppen können nur von der allgemeinen Gefahrenabwehr benutzt werden. Beispiel: WES_Daten (Die Datengruppe im Kreis Wesel) 2.3.2 Rufgruppen für Sonderlagen mit Einsatz von überörtlichen Einheiten Diese Rufgruppen haben die Namen NRW_ZBV-NN. Es gibt 60 Rufgruppen, so dass für NN eine natürliche Zahl zwischen 01 und 60 eingesetzt wird. Diese Rufgruppen sind für Einsätze gedacht, bei denen mehrere Einheiten aus dem gesamten Land NRW eingesetzt werden. Sie können auch für die Umsetzung der Katastrophenschutzkonzepte NRW verwendet werden. Diese Rufgruppen können von allen BOS benutzt werden. Die Verantwortung für diese Gruppen liegt bei der Autorisierten Stelle NRW und sie sind dort zu beantragen. Näheres regelt das Nutzungshandbuch BOS-Digitalfunk NRW. Beispiel: NRW_ZBV_19 2.3.3 Rufgruppen für Verwaltungsebenen und Einrichtungen des Landes NRW Diese Rufgruppen haben die Namen NRW_-Erg. Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 16

Die Variable Erg gibt an, von wem die Gruppen benutzt werden (z.b. BR, IM etc.) Insgesamt gibt es 19 Rufgruppen für landesweite Einrichtungen. Die jeweilige Einrichtung trägt die Verantwortung für diese Rufgruppe. Diese Rufgruppen sind für einsatzbezogene Kommunikation der landesweiten Einrichtungen vorgesehen, die auch Verantwortung für die jeweiligen Gruppen tragen. 2.3.4 Rufgruppen des Instituts der Feuerwehr NRW Die Rufgruppen für das Institut der Feuerwehr NRW haben die Namen IdF_Erg. Für die unterschiedlichen Ausbildungszwecke haben die Rufgruppen im Teilnamen Erg, entweder die Ergänzungen für die Gruppen zur alltäglichen Schadenabwehr (Fw, RD etc.) der Kreise bzw. der kreisfreien Städte oder, vergleichbar zu den zusätzlichen Rufgruppen in den kreisfreien Städte, natürliche Zahlen. Die Rufgruppen stehen dem Institut der Feuerwehr NRW für seine Ausbildungszwecke zur Verfügung. Sie werden sowohl für die Ausbildungen der freiwilligen als auch der beruflichen Feuerwehrangehörigen in den unterschiedlichen Ausbildungsebenen eingesetzt. Zusätzlich können Sie als Landesreserve herangezogen werden. Die Verantwortung für diese Rufgruppen obliegt dem Institut der Feuerwehr NRW. 2.3.5 Rufgruppen für die Schulen der Hilfsorganisationen Die Rufgruppen für die Schulen der Hilfsorganisationen tragen die Namen ASB_S_0N, DLRG_S_0N, DRK_S_0N, JUH_S_0N bzw. MHD_S_0N. Für jede Hilfsorganisation stehen vier Rufgruppen für die Ausbildungszwecke im Katastrophenschutz und Rettungsdienst zur Verfügung, so dass N eine natürliche Zahl zwischen 1 und 3 ist. Die Verantwortung für diese Rufgruppen obliegt den jeweiligen Schulen der Hilfsorganisationen. 2.3.6 Rufgruppe für Luftrettungsmittel Innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen steht für die Zusammenarbeit mit Luftrettungsmitteln neben den Gruppen nach Ziffer 2.3.1.2 (BOS-Rufgruppe) zusätzlich die Gruppe BU_RTH-NW zur Verfügung. Hintergrund dieser zusätzlichen Gruppe für Luftrettungsmittel ist eine mögliche Entlastung anderer Gruppen, sofern dies erforderlich ist. Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 17

Diese Rufgruppe kann von allen BOS benutzt werden und liegt im Verantwortungsbereich der Autorisierten Stelle des Bundes. Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 18

2.4 Bundesweite Rufgruppen Es gibt für vier Zwecke bundesweit verfügbare Rufgruppen, die unterschiedlich eingesetzt und angefordert werden. Die Verwendung der Rufgruppen ist im Nutzungsund Betriebshandbuches des Bundes beschrieben und wird hier aus diesem Papier zitiert. 2.4.1 Rufgruppen aller BOS für ad hoc Einsatzlagen Diese Rufgruppen haben die Namen TBZ_3NN_BOS (die alte Bezeichnung lautete: TBZ_BOS_NN_X). Es gibt 60 dieser Rufgruppen, so dass NN eine Zahl zwischen 01 und 60 sein kann. Das X ist in der alten Bezeichnung eine geographische Sortierung (N, O, S, W), die als Anhaltspunkt gedacht war. Durch die Umbenennung ist diese Bezeichnung weggefallen. Diese Rufgruppen können von allen BOS benutzt werden. Diese Rufgruppen sind bei ad hoc Lagen einsetzbar, bei denen bundesweit verfügbare Rufgruppen notwendig sind. Wird eine Rufgruppe aus diesem Bereich benötigt, ist diese Rufgruppe vor der Nutzung zu schalten und die Verfügbarkeit dieser Rufgruppe durch einen Funkspruch zu prüfen ( Hier Rufname, befindet sich diese Rufgruppe in Nutzung? Kommen! ) [2]. Bei einer Nutzungsdauer größer als zwei Stunden ist die Nutzung frühzeitig der Autorisierten Stelle NRW anzuzeigen. Bei Nutzungszeiträumen kleiner als zwei Stunden kann auf die Anzeige verzichtet werden. Nach Beendigung der Nutzung ist die Autorisierte Stelle zu informieren. Ein Vergleich der alten und neuen Bezeichnungen sollte in einer Übergangzeit vorgehalten werden. Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 19

Tabelle 1: Vergleich der alten und neuen Bezeichnungen der TBZ_BOS Rufgruppen Alte Bezeichnung TBZ_BOS_01_N TBZ_BOS_02_O TBZ_BOS_03_S TBZ_BOS_04_W TBZ_BOS_05_N TBZ_BOS_06_O TBZ_BOS_07_S TBZ_BOS_08_W Neue Bezeichnung TBZ_301_BOS TBZ_302_BOS TBZ_303_BOS TBZ_304_BOS TBZ_305_BOS TBZ_306_BOS TBZ_307_BOS TBZ_308_BOS : : TBZ_BOS_60_W TBZ_360_BOS 2.4.2 Universelle Rufgruppen aller BOS für planbare Lagen Diese Rufgruppen haben die Namen TBZ_NNN_UNI (die alte Bezeichnung lautet: TBZ_NNN_X). Es gibt 184 dieser Rufgruppen, so dass NNN eine Zahl zwischen 001 und 184 sein kann. (In der alten Bezeichnung wurde bei den Zahlen von 01 bis 99 auf die führende Null verzichtet.) Das X ist in der alten Bezeichnung eine geographische Sortierung (N, O, S, W), die als Anhaltspunkt gedacht war. Durch die Umbenennung ist diese Bezeichnung weggefallen. Diese Rufgruppen können von allen BOS benutzt werden. Diese Rufgruppen sind für geplante Einsatzlagen vorgesehen, bei denen bundesweite Rufgruppen benötigt werden. Diese Rufgruppen müssen bei der Autorisierten Stelle NRW angefordert werden, welche die Anforderung an die Autorisierte Stelle des Bundes weiterleitet. Die Autorisierte Stelle des Bundes richtet das Rufgruppengebiet und die berechtigten Teilnehmer für die Rufgruppen ein und teilt der Autorisierten Stelle NRW mit welche Rufruppen eingerichtet wurden. Nach der Zuweisung durch die Autorisierte Stelle Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 20

NRW dürfen die TBZ_Uni-Rufgruppen im angeforderten Zeitrahmen genutzt werden. Näheres zu dem Verfahren wird im Nutzungshandbuch BOS-Digitalfunk NRW geregelt. Ein Vergleich der alten und neuen Bezeichnungen sollte in einer Übergangzeit vorgehalten werden. Tabelle 2: Vergleich der alten und neuen Bezeichnungen der universellen Rufgruppen Alte Bezeichnung TBZ_01_N TBZ_02_O TBZ_03_S TBZ_04_W TBZ_05_N TBZ_06_O TBZ_07_S TBZ_08_W Neue Bezeichnung TBZ_001_UNI TBZ_002_UNI TBZ_003_UNI TBZ_004_UNI TBZ_005_UNI TBZ_006_UNI TBZ_007_UNI TBZ_008_UNI : : TBZ_100_W TBZ_100_UNI TBZ_184_UNI 2.4.3 Rufgruppen der Länder Die Rufgruppen haben den Namen TBZ_NNN_Landesabkürzung. Beispielsweise TBZ_256_NRW für eine TBZ Gruppe des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Rufgruppen sind bei ad hoc Lagen einsetzbar, bei denen bundesweit verfügbare Rufgruppen notwendig sind. Sie sind für Einheiten des Landes NRW vorgesehen, die außerhalb von NRW tätig sind. Diese Rufgruppen sind wie die Rufgruppen In Kapitel 2.4.1 Rufgruppen aller BOS für ad hoc Einsatzlagen zu nutzen und anzuzeigen. Diese Rufgruppen werden durch die jeweilige autorisierte Stelle im Einsatzfall frei gegeben und gelten bundesweit. Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 21

TBZ_256_NRW TBZ_258_NRW TBZ_260_NRW TBZ_262_NRW TBZ_257_NRW TBZ_259_NRW TBZ_261_NRW TBZ_263_NRW TBZ_264_NRW Es gibt insgesamt 114 Rufgruppen. Die Anzahl der Rufgruppen pro Land ist unterschiedlich. Die Nummerierung NNN beginnt bei 185 und geht bis 299. 2.4.4 Rufgruppen für die Analytischen Task Forces Die Rufgruppen haben die Namen BBK_ATF_Fü bzw. BBK_ATF_N. Es gibt insgesamt acht Rufgruppen, so dass N eine natürliche Zahl zwischen 1 und 7 ist. Die Nutzung dieser Rufgruppen ist in NRW ausschließlich den Analytischen Task Forces in Köln und in Dortmund vorbehalten. Die Führungsrufgruppe kann zur Kommunikation der Einsatzleitung mit der Führung der Analytischen Task Force dienen, sofern die Analytische Task Force der Einsatzleitung die Kommunikation ermöglicht. 2.4.5 Anrufgruppe für Luftrettungsmittel Bundesweit sind alle Luftfahrzeuge, die Aufgaben der Luftrettung erfüllen, über die Gruppe BU_RTH-Anruf zu erreichen. Dabei handelt es sich um eine Gruppe, die, unabhängig von der primär geschalteten Gruppe, im Endgerät des Luftrettungsmittels im Hintergrund "gescannt" wird. Wird diese Gruppe besprochen, hören dies bundesweit alle Luftrettungsmittel, die ihr Endgerät eingeschaltet haben und sich nicht gerade in einem anderen Funkgespräch befinden. Diese Rufgruppe kann von allen BOS benutzt werden und liegt im Verantwortungsbereich der Autorisierten Stelle des Bundes. Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 22

2.4.6 Rufgruppen der Ortsverbände des Technischen Hilfswerks Die Rufgruppen haben die allgemeinen Namen T_Kfz-OOrt-1. Insgesamt gibt es für jeden der 127 Ortsverbände des THW eine Rufgruppe. Dabei kennzeichnte das T, dass es sich um Rufgruppen des THW handelt. Das Kfz steht für das Kfz-Kennzeichen des Geschäftsstellenbereichs und darf nicht mit den Verwaltungsgrenzen verwechselt werden. Das O kennzeichnet welchem Ortsverband die Rufgruppe zugeordnet wurde. Der Ort ist eine dreistellige Abkürzung für die Gemeinde in der der Ortsverband beheimatet ist. Diese Abkürzungen stimmen nicht mit den Abkürzungen aus dem OPTA-Erlass überein. Beispiel: T_GE-OHLT-1 für die Rufgruppe des Ortsverbandes in Haltern am See im Geschäftsstellenbereich Gelsenkirchen des THW. Diese Rufgruppen sind auch von der allgemeine Gefahrenabwehr schaltbar, sollten aber nur in Abstimmung mit dem THW bei gemeinsamen Einsätzen genutzt werden. Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 23

3 Rufgruppen im Direktmodus 3.1 verfügbare Rufgruppen in NRW Im Direktmodus werden die Funksignale nicht über eine Netzinfrastruktur geleitet, sondern werden lediglich von Funkgerät zu Funkgeräte gesendet. Dadurch die ist Reichweite begrenzt und die Rufgruppen können von mehreren Einheiten verwendet werden, wenn der Abstand zwischen den Einheiten groß genug ist. Die Rufgruppen [3] wurden Nutzern zugewiesen, die eine Bevorrechtigung auf diesen Gruppen haben. Die bevorrechtigten Nutzer sind durch den Buchstaben in dem Namen der Rufgruppe gekennzeichnet. Bevorrechtigte Nutzer sind die Feuerwehren (F), die Rettungsdienste (R), der Katstrophenschutz (K), die Polizei (P) und die Bundeseinrichtungen (B). Zusätzlich gibt es noch Rufgruppen zur besonderen Verfügung, falls die geplanten Rufgruppen nicht ausreichen. Bei diesen Rufgruppen ist derjenige bevorrechtigt, der die Rufgruppe zuerst geschaltet hat. Die genutzten Frequenzen sind in dem Empfangsbereich des Radioteleskopes in Effelsberg. Für eine störungsfreie Arbeit dieses Radioteleskops ist ein 150 km umfassender Schutzabstand eingerichtet worden. Daher sind in NRW nicht alle DMO- Rufgruppen nutzbar. Zur Vereinfachung für den Nutzer wird für das gesamte Land NRW empfohlen, im Rahmen der Einsatzplanung nur auf diese Rufgruppen zurückzugreifen. Daher sind diese Rufgruppen in der Musterprogrammierung in einem eigenen Ordner hinterlegt. Die in NRW nutzbaren Rufgruppen sind am Ende des Namens durch ein Stern (*) gekennzeichnet lauten: Bevorrechtigter Nutzer z.b.v. Feuerwehr Katastrophenschutz Polizei Rettungsdienst Bundeseinheiten Sondernutzung Objekt Sondernutzung Marsch Namen der Rufgruppen 214_TBZ* bis 228_TBZ* 307_F* bis 316_F* 403_K* und 404_K* 507_P* bis 516_P* 603_R* bis 607_R* 714_B* bis 733_B* OV1* und OV4* Marschkanal Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 24

Da die Justiz nach Antrag in NRW BOS-berechtigt ist und bundesweit keine Rufgruppen zur bevorrechtigten Nutzung zugewiesen bekommen hat, wurde seitens der Autorisierten Stelle NRW eine TBZ - Rufgruppe an die Justiz vergeben. Des weiteren sind bundesweit zwei TBZ-Rufgruppen (227_TBZ* und 228_TBZ*) für andere Zwecke vergeben worden. Bei der Einsatzplanung sind diese Zuweisungen zu beachten. Es bedarf keinerlei weiteren technischen Einstellungen an Endgeräten oder dem Netz. Es sind alle Geräte für alle Gruppen zugelassen, so dass die Zusammenarbeit mit anderen Einheiten gewährleistet ist. Wird eine DMO TBZ-Rufgruppe in einer akuten Einsatzlage benötigt, kann sie sofort geschaltet und genutzt werden. Die Verfügbarkeit dieser Rufgruppe ist durch einen Funkspruch zu prüfen ( Hier Rufname, befindet sich diese Rufgruppe in Nutzung? Kommen! ). Steht diese Rufgrupppe zur Verfügung darf sie für die Dauer des Einsatzes genutzt werden. Die Nutzung ist jedoch formlos bei der Autorisierten Stelle NRW anzuzeigen. Sollte die Nutzung im Rahmen der Einsatzplanung für ein vorplantes Ereignis notwendig sein, so ist die Autorisierte Stelle NRW frühzeitig von der geplanten Nutzung in Kenntnis zu setzen. 3.2 Zuweisung der Rufgruppen zu den Gebietskörperschaften Jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt steht eine Rufgruppe im DMO organisatorisch bevorrechtigt zur Verfügung. Die Nutzung dieser Rufgruppe z. B. als Rufgruppe für die Führungsorganisation oder dem Atemschutzeinsatz obliegt der jeweiligen Gebietskörperschaft. Dadurch soll eine möglichst störungsfreie Kommunikation im DMO gewährleistet werden. Bei der Erstellung der Funkkonzepte ist darauf zu achten, dass die bevorrechtigten DMO Rufgruppen der angrenzenden Kreise und kreisfreien Städte berücksichtigt werden. Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 25

Kreis / kreisfr. Stadt DMO - FW Kreis / kreisfr. Stadt DMO - FW Stadt Bochum 308 F * Stadt Duisburg 313 F* Stadt Dortmund 311 F* Stadt Düsseldorf 308 F* Ennepe-Ruhr-Kreis 309 F* Stadt Essen 307 F* Stadt Hagen 310 F* Kreis Kleve 307 F* Stadt Hamm 308 F* Stadt Krefeld 310 F* Stadt Herne 313 F* Kreis Mettmann 311 F* Hochsauerlandkreis 307 F* Märkischer Kreis 312 F* Stadt Mönchengladbach 309 F* Stadt Mülheim a. d. Ruhr 309 F* Kreis Olpe 313 F* Rheinkreis Neuss 307 F* Kreis Siegen 311 F* Stadt Oberhausen 312 F* Kreis Soest 309 F* Stadt Remscheid 311 F* Kreis Unna 313 F* Stadt Solingen 312 F* Stadt Bielefeld 307 F* Kreis Viersen 314 F* Kreis Gütersloh 308 F* Kreis Wesel 311 F* Kreis Herford 312 F* Stadt Wuppertal 314 F* Kries Höxter 311 F* Stadt Aachen 313 F* Kreis Lippe 309 F* Kreis Aachen 308 F* Kreis Minden-Lübbecke 311 F* Stadt Bonn 310 F* Kreis Paderborn 310 F* Kreis Düren 307 F* Kreis Borken 308 F* Rhein-Erftkreis 308 F* Stadt Bottrop 310 F* Kreis Euskirchen 311 F* Kreis Coesfeld 309 F* Kreis Heinsberg 312 F* Stadt Gelsenkirchen 309 F* Stadt Köln 314 F* Stadt Münster 307 F* Stadt Leverkusen 310 F* Kreis Recklinghausen 312 F* Oberbergischer Kreis 308 F* Kreis Steinfurt 310 F* Rheinisch- Bergischer Kreis 313 F* Kreis Warendorf 311 F* Rhein Sieg-Kreis 309 F* Institut der Feuerwehr 312 F* Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 26

3.3 verfügbare Rufgruppen in anderen Ländern Außerhalb des Schutzabstandes um das Radioteleskop in Effelsberg gibt es noch weitere Rufgruppen, so dass bei einem Einsatz außerhalb der Landesgrenzen auch andere DMO-Rufgruppen zur Nutzung zugewiesen werden können. Zur Unterscheidung ist bei diesen Rufgruppen kein Stern (*) im Namen enthalten. Die Rufgruppen lauten zusätzlich: Bevorrechtigter Nutzer z.b.v. Feuerwehr Katastrophenschutz Polizei Rettungsdienst Bundeseinheiten Sondernutzung Objekt Namen der Rufgruppen 229_TBZ bis 243_TBZ 317_F bis 326_F 405_K bis 412_K 517_P bis 526_P 608_R bis 614_R 734_B bis 754_B OV2, OV3, OV5 und OV6 In der Musterprogrammierung der allgemeinen Gefahrenabwehr NRW sind die Rufgruppen in zwei unterschiedlichen Ordnern abgelegt, so dass die nicht bestimmungsgemäße Nutzung erschwert wird. Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 27

4 Zusammenfassung Für die Abarbeitung der Schadenlagen in NRW stehen sehr viele Gruppen zur Verfügung. Daher ist es wichtig, das bereits im Vorfeld zu den meisten denkbaren Einsätzen entsprechende Konzepte entwickelt werden, wie die Einsatzstellenstrukturen funktechnisch abgebildet werden sollen und können. Hierbei sind vor allem auch die netzlimitierenden Faktoren zu berücksichtigen. Genauso wichtig ist, zu wissen, wie die anderen Organisationen in diesen Einsatzfällen arbeiten, so dass es einen Abgleich gibt. Wichtig ist auch, die Verfahrenswege genau zu kennen, um bei Bedarf weitere Rufgruppen benutzen zu können. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, dass jeder die Zuständigkeiten für die Rufgruppen kennt und die Funkdisziplin einhält. War in der Vergangenheit der Begriff Funkdisziplin vor dem Hintergrund geprägt worden, dass im Analogfunk permanent eine Mangelressource verwaltet wurde und deshalb eine gewisse Disziplin gezeigt werden musste. Nur ist im Analogfunk gewährleistet, dass die Funkkanäle nicht mit unnötigen Gesprächen belastet werden. Im Digitalfunk hingegeben muss man frühzeitig erkennen, wann die Netzkapazitäten ausgeschöpft sind. Hierzu bedarf es einer permanenten Übersicht über die Anzahl der genutzten Rufgruppen. Dies muss mit den technischen Möglichkeiten der örtlichen Basisstationen in Einklang gebracht werden. Daher sind die Anforderungen an jemanden, der sich mit der Funkplanung auskennt gewachsen. Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 28

5 Literaturangaben [1] Einführungserlass vom 30. September 2011 zur landesspezifischen Ergänzung der OPTA-Richtlinie des Bundes. Die aktuelle Version der Anlage 1 ist unter www.idf.nrw.de im Bereich ARDINI veröffentlicht. [2] Nutzungs- und Betriebshandbuch Bund [3] Erlass des Ministerium für Inneres und Kommunales vom 8. November 2013 (Az. DF 08.02 DMO) Einführung des Digitalfunks bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Nordrhein- Westfalen; Hier: Zuteilung des Frequenzbereiches 406,1 bis 410 MHz für den Direktmodus (DMO) für den Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr in Nordrhein-Westfalen Version 1.0 (Stand August 2014) Seite 29