Europawahl 2014 im Kreis Recklinghausen

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Europawahl 2014 3 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Informationen... 4 II. Rechtsgrundlagen... 6 III. Wahlrechtsgrundsätze... 6 IV. Wahlsystem... 7 V. Wahlgebiet... 8 VI. Zugelassene Listen... 8 A. Ergebnisse der Europawahl im Kreis Recklinghausen... 10 1. Kreisergebnis... 11 2. Ergebnisse der Stadt Castrop-Rauxel... 12 3. Ergebnisse der Stadt Datteln... 13 4. Ergebnisse der Stadt Dorsten... 14 5. Ergebnisse der Stadt Gladbeck... 15 6. Ergebnisse der Stadt Haltern am See... 16 7. Ergebnisse der Stadt Herten... 17 8. Ergebnisse der Stadt Marl... 18 9. Ergebnisse der Stadt Oer-Erkenschwick... 19 10. Ergebnisse der Stadt Recklinghausen... 20 11. Ergebnisse der Stadt Waltrop... 21

Europawahl 2014 4 Europawahl 2014 im Kreis Recklinghausen I. Allgemeine Informationen Bereits seit dem Jahre 1958 gibt es ein Europäisches Parlament (EP). Die Mitglieder dieses Parlaments wurden jedoch bis zum Jahre 1979 nicht direkt gewählt, sondern die einzelnen Nationalstaaten entsandten aus ihren Reihen Abgeordnete. Die erste Direktwahl zum Europäischen Parlament fand in den damaligen neun Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Juni 1979 statt, in der Bundesrepublik Deutschland am 10.06.1979. Gewählt wurden insgesamt 410 Abgeordnete, davon 81 aus der Bundesrepublik. Dieser 1. Direktwahl vorausgegangen war der am 20.09.1976 gefasste Beschluss der Europäischen Gemeinschaft (EG) über die Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen zum Europäischen Parlament. Der Ratsbeschluss und der ihm beigefügte Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung sahen vor, dass in den neun Mitgliedstaaten insgesamt 410 Abgeordnete für die Dauer von 5 Jahren gewählt werden. Bei der 2. Direktwahl des Europäischen Parlaments im Juni 1984 erhöhte sich die Abgeordnetenzahl durch den Beitritt Griechenlands um 24 auf 434. Die 3. Direktwahl des Europäischen Parlaments fand im Juni 1989 statt. Durch die Aufnahme der Länder Spanien (60 Sitze) und Portugal (24 Sitze) in die Europäische Gemeinschaft am 01.01.1986 erhöhte sich die Zahl der Sitze im Europäischen Parlament von 434 auf 518. Die 4. Direktwahl des Europäischen Parlaments erfolgte im Juni 1994. Herbeigeführt durch die Vereinigung Deutschlands war auf Beschluss des Rates der Europäischen Gemeinschaft die Gesamtzahl der Sitze von 518 auf 567 erhöht worden. Gleichzeitig wurde die Sitzverteilung auf die 12 Mitgliedstaaten neu geregelt. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfielen nunmehr 99 Sitze (vorher 81). Im Juni 1999 wurde die 5. Direktwahl des Europäischen Parlaments in der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt. Durch den Beitritt von Finnland, Österreich und Schweden erhöhte sich die Zahl der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft auf 15. Demzufolge erhöhte sich auch die Anzahl der Sitze im Europäischen Parlament von 567 auf 626. Anlässlich der 6. Direktwahl des Europäischen Parlaments im Juni 2004 stiegen durch den Beitritt von 10 neuen Mitgliedstatten (Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Litauen, Lettland, Estland, Malta, Zypern) am 01.05.2005 die Zahl der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft auf 25. Hierdurch erhöhte sich auch die Anzahl der Sitze im Europäischen Parlament von 626 auf 732. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfielen weiterhin 99 Sitze.

Europawahl 2014 5 Die 7. Wahl des Europäischen Parlaments fand im Juni 2009 statt. Die Zahl der Mitgliedsstaaten war durch den Beitritt von Bulgarien und Rumänien auf 27 angestiegen. Die Zahl der zu besetzenden Sitze im Parlament betrug seinerzeit 736, von denen weiterhin 99 Sitze auf die Bundesrepublik Deutschland entfielen. In der Zeit vom 22. 25. Mai 2014 findet die 8. Wahl des Europäischen Parlaments statt. In der Bundesrepublik Deutschland ist der Wahltag auf den 25. Mai 2014 festgelegt worden. Es handelt sich um die erste Europawahl nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde die Gesamtzahl der Mitglieder des Europaparlaments von bisher 736 auf 751 erhöht (Verteilung auf die Mitgliedsstaaten s. nachstehende Aufstellung). Gleichzeitig wurde die Höchstzahl pro Land auf 96 festgelegt. Von dieser Neuregelung ist die Bundesrepublik Deutschland als einziger Mitgliedsstaat betroffen. Mitgliedsstaat Sitze nach der Europawahl 1979 1984 1989 1994 1999 2004 2009 2014 Belgien 24 24 24 25 25 24 22 21 Bulgarien 0 0 0 0 0 0 17 17 Bundesrepublik Deutschland 81 81 81 99 99 99 99 96 Dänemark 16 16 16 16 16 14 13 13 Estland 0 0 0 0 0 6 6 6 Finnland 0 0 0 0 16 14 13 13 Frankreich 81 81 81 87 87 78 72 74 Griechenland 0 24 24 25 25 24 22 21 Irland 15 15 15 15 15 13 12 11 Italien 81 81 81 87 87 78 72 73 Kroatien 0 0 0 0 0 0 0 11 Lettland 0 0 0 0 0 9 8 8 Litauen 0 0 0 0 0 13 12 11 Luxemburg 6 6 6 6 6 6 6 6 Malta 0 0 0 0 0 5 5 6 Niederlande 25 25 25 31 31 27 25 26 Österreich 0 0 0 0 21 18 17 18 Polen 0 0 0 0 0 54 50 51 Portugal 0 0 24 25 25 24 22 21 Rumänien 0 0 0 0 0 0 33 32 Schweden 0 0 0 0 22 19 18 20 Slowakei 0 0 0 0 0 14 13 13 Slowenien 0 0 0 0 0 7 7 8 Spanien 0 0 60 64 64 54 50 54 Tschechische Republik 0 0 0 0 0 24 22 21 Ungarn 0 0 0 0 0 24 22 21 Vereinigtes Königreich 81 81 81 87 87 78 72 73 Zypern 0 0 0 0 0 6 6 6 Insgesamt 410 434 518 567 626 732 736 751 Tabelle 1 - Verteilung der Gesamtzahl der Mitglieder des Europaparlaments auf die Mitgliedsstaaten

Europawahl 2014 6 II. Rechtsgrundlagen Das in der Bundesrepublik Deutschland für die Europawahl geltende Wahlrecht ergibt sich im Wesentlichen aus dem Europawahlgesetz mit weitgehenden Verweisungen auf das Bundeswahlgesetz und aus der eigenständig, ohne Verweisung auf die Bundeswahlordnung, konzipierten Europawahlordnung. Dabei sind die europäischen Rahmen-Vorgaben voll im innerstattlichen Wahlrecht berücksichtigt. Im Einzelnen gelten: - das Europawahlgesetz (EuWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.10.2013 (BGBl. I S. 3749) - die Europawahlordnung (EuWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Mai 1994 (BGBl. I. S. 957), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.12.2013 (BGBl. I. S. 4335) - das Bundeswahlgesetz (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2013 (BGBl. I S. 1082) Auf die Europawahl finden weiterhin die Vorschriften der Bundeswahlgeräteverordnung, das Wahlprüfungsgesetz, das Strafgesetzbuch, das Europaabgeordnetengesetz und das Parteiengesetz Anwendung. III. Wahlrechtsgrundsätze Die Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland werden in o Allgemeiner Das allgemeine Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland zur 5. Direktwahl des Europäischen Parlaments steht seit der Europawahl 1994 neben Deutschen auch Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürgern) zu; wie vergleichbar auch Deutsche in den übrigen Mitgliedstaaten wahlberechtigt sind. Deutsche sind danach wahlberechtigt, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bundesrepublik Deutschland seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ferner sind alle sogenannten EG-Deutsche, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten wahlberechtigt. Des Weiteren sind auch diejenigen Deutschen im Sinne des Art. 116 Absatz 1 Grundgesetz wahlberechtigt, die am Wahltag entweder in den Gebieten der übrigen 40 Mitgliedstaaten des Europarates (sogenannte "Europaratslösung") oder nicht länger als 25 Jahre in einem anderen Staat leben (sogenannte "Fristenlösung"), sofern sie vor ihrem Wegzug mindestens drei Monate ununterbrochen im Wahlgebiet

Europawahl 2014 7 gewohnt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und - bei der Europaratslösung das Wahlgebiet erst nach dem 23. Mai 1949 verlassen haben. Daneben gibt es Sonderregelungen zur Ausübung des Wahlrechts für Seeleute; Binnenschiffer; im Vollzug gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung befindliche Personen sowie für andere Untergebrachte; und Bedienstete des öffentlichen Dienstes, die auf Anordnung ihres Dienstherrn ihre Wohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben. Unionsbürger sind seit der Europawahl 1994 - nach ihrer freien Entscheidung auch in der Bundesrepublik Deutschland wahlberechtigt, wenn sie im Wahlgebiet ansässig sind. Ansässig sind Unionsbürger, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Ferner müssen sie als "Nichtdeutsche" alle übrigen Voraussetzungen der deutschen Wahlberechtigung erfüllen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sein, was sich nach dem Deutschen Recht bestimmt, aber auch einen Wahlausschluss infolge einer Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat berücksichtigt. Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Wahlberechtigte Deutsche im Ausland bzw. Unionsbürger in der Bundesrepublik Deutschland müssen sich demnach entscheiden (Antragsverfahren), wo sie ihr Wahlrecht wahrnehmen wollen. o Unmittelbarer Unmittelbar sind Wahlen, bei denen sich aus den abgegebenen Wählerstimmen ohne Zwischenschaltung von Wahlmännern oder sonstigem fremden Willen ergibt, wer als Abgeordneter gewählt ist oder nachrücken kann. o Freier Frei sind Wahlen, bei denen die Wahlberechtigten unbeeinflusst von äußerem Zwang unter mehreren Kandidaten oder Kandidatenlisten die Auswahl haben. Dazu gehört auch das Gebot der freien Kandidatenaufstellung. Eine Werbung für die Kandidaten verstößt freilich nicht gegen den Grundsatz der freien Wahl. o Gleicher Gleich sind Wahlen, bei denen jeder Wähler und jeder Kandidat die gleiche Chance haben. Der "Zählwert" und der "Erfolgswert" jeder Stimme müssen gleich sein. o Geheimer Geheim sind Wahlen, bei denen nicht ermittelt werden kann, wie der einzelne Wähler abgestimmt hat. Der Wähler muss nach deutschem Wahlrecht eine Wahl-kabine aufsuchen, unbeobachtet seine Stimme durch ein Kreuz auf dem Stimmzettel vergeben und diesen in einem Umschlag in die Wahlurne werfen. Wahl gewählt. IV. Wahlsystem Anders als bei der Bundestagswahl mit einem Mischsystem von Mehrheitswahl (Erststimme - Persönlichkeitswahl im Wahlkreis) und Verhältniswahl (Zweitstimme -

Europawahl 2014 8 Listenwahl) erfolgt die Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Jeder Wähler hat nur eine Stimme, die er einer Parteiliste geben kann, nicht einem bestimmten Kandidaten. Die Listen können entweder für die einzelnen Länder (Landeslisten) oder als gemeinsame Listen für alle Länder (Bundeslisten) aufgestellt werden. Die Verteilung der Mandate auf die verschieden Parteien erfolgt - wie auch bei der Bundestagswahl - nach der Divisormethode mit Standardrundung (nach Sainte- Laguë/Schepers). Von der Sitzverteilung waren bisher solche Parteien/sonstige politische Vereinigungen ausgeschlossen, die nicht mindestens fünf v.h. bzw. seit dem Bundestagsbeschluss vom 13. Juni 2013 drei v.h. der abgegebenen gültigen Stimmen im Wahlgebiet erreicht haben (Sperrklausel). Diese Sperrklausel (sog. Prozenthürde ) wurde am 26. Februar 2014 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und ist somit nichtig. V. Wahlgebiet Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Aufgrund des reinen Verhältniswahlsystems gibt es bei der Europawahl keine besonderen Wahlkreise. Kreise und kreisfreie Städte bilden die räumlichen Wahleinheiten. Aus organisatorisch wahltechnischen Gründen werden für den Zweck der Stimmabgabe in den Gemeinden Stimmbezirke gebildet; für das Gebiet des Kreises Recklinghausen insgesamt 571. Zur Europawahl 2014 werden im Kreis Recklinghausen rund 437.000 Personen wahlberechtigt sein. VI. Zugelassene Listen Im Lande Nordrhein-Westfalen sind folgende Parteien bzw. politische Vereinigungen zugelassen: 1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 4. Freie Demokratische Partei (FDP) 5. DIE LINKE (DIE LINKE) 6. DIE REPUBLIKANER (REP) 7. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) 8. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) 9. Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE) 10. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) 11. Ab jetzt Demokratie durch Volksabstimmung - Politik für die Menschen (Volksabstimmung) 12. Partei Bibeltreuer Christen (PBC) 13. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) 14. CHRISTLICHE MITTE Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten (CM)

Europawahl 2014 9 15. AUF - Partei für Arbeit, Umwelt und Familie, Christen für Deutschland (AUF) 16. Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 17. Bayernpartei (BP) 18. Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale (PSG) 19. Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo) 20. Alternative für Deutschland (AfD) 21. Bürgerbewegung PRO NRW (PRO NRW) 22. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 23. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 24. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)

Europawahl 2014 10 A. Ergebnisse der Europawahl im Kreis Recklinghausen

Europawahl 2014 11 1. Kreisergebnis

Europawahl 2014 12 2. Ergebnisse der Stadt Castrop-Rauxel

Europawahl 2014 13 3. Ergebnisse der Stadt Datteln

Europawahl 2014 14 4. Ergebnisse der Stadt Dorsten

Europawahl 2014 15 5. Ergebnisse der Stadt Gladbeck

Europawahl 2014 16 6. Ergebnisse der Stadt Haltern am See

Europawahl 2014 17 7. Ergebnisse der Stadt Herten

Europawahl 2014 18 8. Ergebnisse der Stadt Marl

Europawahl 2014 19 9. Ergebnisse der Stadt Oer-Erkenschwick

Europawahl 2014 20 10. Ergebnisse der Stadt Recklinghausen

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