Wettkampfordnung für die Schülerliga des Rheinischen Turnerbundes im Trampolinturnen in der Fassung vom

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Transkript:

Wettkampfordnung für die Schülerliga des Rheinischen Turnerbundes im Trampolinturnen in der Fassung vom 07.01.1017 1. Allgemeines 1.1. Die Schülerliga des Rheinischen Turnerbundes (RTB) im Trampolinturnen ist eine Wettkampfeinrichtung des RTB. 1.2. Die Schülerliga ist eine Wettkampfklasse auf Landesebene, Vorrang genießen nur offizielle Wettkämpfe auf Landes- und Bundesebene, sowie offizielle Länderkämpfe des RTB und DTB, sowie Europa- und Weltmeisterschaften. 1.3. Träger der Schüler- und Rheinlandliga sind die teilnehmenden Vereine. Die ordentliche Vertreterversammlung (VV) findet einmal pro Jahr zu Beginn des Kalenderjahres statt. Darüber hinaus können ggf. weitere außerordentliche Versammlungen durch den Ligabeauftragten des RTB, das TK des RTB einberufen werden, oder wenn 2/3 der startberechtigten Vereine eine außerordentliche Ligasitzung beim Liga beauftragten beantragen. 1.4. Das TK Trampolinturnen des RTB ist zuständig für die Fassung und Änderung dieser Wettkampfordnung. Änderungsanträge können über den Liga-Beauftragen an das TK Trampolinturnen gerichtet werden. 1.5. Die Verwaltungsarbeiten werden durch den Staffelleiter der Rheinlandliga erledigt. Dieser wird von der VV durch die Vereine Rheinlandliga für zwei Jahre gewählt. Jeder Verein hat 1 Stimme pro startende Mannschaft. Die Wahl erfolgt im Wechsel mit der Wahl des TK Vorsitzenden. 1.6. Alle technischen Daten werden im Anhang durch das TK festgelegt. 2. Zusammensetzung der Mannschaften und Startberechtigung 2.1. Die Schülerliga besteht aus bis zu 16 Mannschaften in zwei Gruppen mit maximal 8 Mannschaften. Sollten sich mehr als 16 Mannschaften anmelden, sind die Mannschaften die im vergangenem Wettkampfjahr nicht abgestiegen sind, qualifiziert, die restlichen zur Verfügung stehenden Plätze werden in einem Qualifikationswettkampf ausgeturnt. Die Zuordnung der Mannschaften in die jeweiligen Gruppen wird durch den Liga-Beauftragten unter Mitwirkung des Ausschusses für Leistungs- und Nachwuchsförderung. 2.2. Das Wettkampfjahr beginnt und endet mit der VV. 2.3. Liegt die Anzahl aller Mannschaften unter 10 findet eine eingleisige Liga mit zwei Vorkämpfen und einem Endkampf statt. 2.4. In der Schülerliga können mehrere Mannschaften des gleichen Vereins starten.

Ebenfalls können Startgemeinschaften gebildet werden. Eine Startgemeinschaft besteht aus 2 Vereinen. Jeder Verein darf in höchsten einer Mannschaft in einer Startgemeinschaft starten. Ein bestehendes Startrecht aus der Vorsaison darf in eine Startgemeinschaft übernommen werden. Startgemeinschaften dürfen in der Wettkampfkleidung beider Vereine starten. Eine einheitliche Wettkampfkleidung ist aber wünschenswert. 2.5. Die namentliche Meldung für einen Verein muss bis 4 Wochen vor dem ersten Wettkampftermin beim Liga-Beauftragen vorliegen. Bei fehlender namentlicher Meldung wird die betroffene Mannschaft kostenpflichtig nach Punkt 8.6 der Wettkampfordnung ausgeschlossen. Nachmeldungen sind jederzeit möglich. Jeder Teilnehmer darf in einem Wettkampfjahr nur in 1 Mannschaft starten. Nach dem namentlichen Meldetermin ist ein Wechsel zu einer anderen Mannschaft der Schülerliga nicht mehr möglich, außer bei begründeten Fällen innerhalb des eigenen Vereines, wenn der/die Aktive noch keinen Einsatz hatte. 2.6. Eine Mannschaft besteht aus 4-7 Turner/innen und 2 Kampfrichter (D-Lizenz) je Wettkampf,die 15 Jahre (das Lebensjahr im Sinne der Altersklasseneinteilung ist vollendet,wenn der maßgebende Geburtstag noch in das laufende Wettkampfjahr fällt) und jünger sein müssen. Die Startberechtigung erfolgt nur über das Erststartrecht. Je Durchgang dürfen 5 Turner/innen eingesetzt werden. Die jeweils vier höchsten Wertungen pro Durchgang bilden das Mannschaftsergebnis. 2.7. Meldeschluss für alle Mannschaften in der Schülerliga ist der 31.01. eines jeden Jahres. Der Rückzug einer Mannschaft von der Wettkampfrunde ist bis zur namentlichen Meldung möglich. Ein späterer Rückzug von der bevorstehenden Wettkampfrunde wird als Rückzug einer Mannschaft nach 8.5 der Wettkampfordnung gewertet. Bei einem Rückzug einer Mannschaft weniger als 14 Tage vor dem ersten Wettkampftermin, müssen zwei Kampfrichter für die gesamte Wettkampfrunde gestellt werden, sonst wird ein Bußgeld nach 8.4 fällig. 3. Durchführung der Wettkämpfe 3.1. Der Staffelleiter setzt die Wettkampftermine in Rücksprache mit dem TK Trampolinturnen fest. 3.2. Bei eingleisigem Ligaverlauf (bis zu 9 Mannschaften) Vorkampf: Es finden für die SL zwei Vorrundenwettkämpfe mit jeweils drei Durchgängen (Pflicht und zwei Kürübungen) statt. Endkampf: Alle Mannschaften turnen im Endkampf. Es gibt ein "großes" und ein "kleines" Finale. Die besten vier (drei)* Mannschaften der Vorrundenwettkämpfe turnen das "große Finale". Nach dem Vorkampf (Pflicht und 1. Kür) scheidet die viert (dritt)*platzierte Mannschaft aus. Die verbleibenden drei (zwei)* Mannschaften turnen die Finalübung. Die Wertung der Finalübung beginnt bei 0 Punkten.

Das "kleine Finale" turnen die Mannschaften Platz fünf (vier)* - x der Vorrundenwettkämpfe. Nach dem Vorkampf (Pflicht und 1. Kür) ist der Wettkampf beendet. Die beiden letztplatzierten Mannschaften steigen ab. Beide Finalvorkämpfe werden möglichst gleichzeitig an zwei Kampfgerichten ausgetragen. Um den Endkampf auch für die Zuschauer noch interessanter zu gestalten, turnen die drei Mannschaften des "großen Finales" ihre Finalübung nach Beendigung des "kleinen Finales". *(bei nur 5 Mannschaften) Bei zweigleisigem Ligaverlauf (ab 10 Mannschaften) Vorkampf: Es finden für die SL zwei Vorrundenwettkämpfe in zwei Gruppen (bis zu 8 Mannschaften) mit jeweils drei Durchgängen (Pflicht und zwei Kürübungen) statt. Endkampf: Alle Mannschaften turnen im Endkampf. Es gibt ein "großes" und ein "kleines" Finale. Die besten drei Mannschaften jeder Gruppe der Vorrundenwettkämpfe turnen das "große Finale". Nach dem Vorkampf (Pflicht und 1. Kür) scheiden die fünft- und sechstplatzierte Mannschaften aus. Die verbleibenden vier Mannschaften turnen die Finalübung. Die Wertung der Finalübung beginnt bei 0 Punkten. Das "kleine Finale" turnen die Mannschaften Platz vier - x beider Gruppen der Vorrundenwettkämpfe. Nach dem Vorkampf (Pflicht und 1. Kür) ist der Wettkampf beendet. Die beiden letztplatzierten Mannschaften steigen ab. Beide Finalvorkämpfe werden möglichst gleichzeitig an zwei Kampfgerichten ausgetragen. Um den Endkampf auch für die Zuschauer noch interessanter zu gestalten, turnen die vier Mannschaften des "großen Finales" ihre Finalübung nach Beendigung des "kleinen Finales". 3.3. Spätestens 2 Wochen vor dem ersten Wettkampftag werden Wettkampftag, Wettkampfort und Zeitpläne veröffentlicht. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt ein oder mehrere Wettkämpfe ohne Ausrichter sein, fallen diese aus. Siehe hierzu Punkt 8.7 der Wettkampfordnung 3.4.. In den zwei Vorrundenwettkämpfen findet folgende Punktwertung statt: Es zählen gewonnene, verlorene und unentschiedene Übungsdurchgänge (Pflicht, 1. und 2. Kür) nach folgendem Punktsystem als zweitrangig in der Tabelle: Letzter Platz 2 Punkte vorletzter Platz 4 Punkte drittletzter Platz 6 Punkte usw. Bei Gleichstand teilen sich die betroffenen Mannschaften die jeweiligen Durchgangspunkt nach folgendem den Beispiel: 1. Durchgang 1 TV Ahaus 85,0 8 Durchgangspunkte 2 TG Bheim 84,0 5 Durchgangspunkte 2 TSV Cdorf 84,0 5 Durchgangspunkte 4 TC Dstadt 82,0 2 Durchgangspunkte

3.6. Sieger des jeweiligen Wettkampfes ist die Mannschaft mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheiden zunächst die Punkte der Übungsdurchgänge, ist auch hier ein Gleichstand zu verzeichnen wird gemäß 3.5. (Punkteteilung) verfahren. Beispiel: 1 TV Ahaus 340,0 24 Dgp 8 Wettkampfpunkte 2 TV Bheim 325,0 15 Dgp 5 Wettkampfpunkte 2 TSV Cdorf 325,0 15 Dgp 5 Wettkampfpunkte 4 TC Dstadt 305,0 06 Dgp 2 Wettkampfpunkte 3.5. Die Reihenfolge der Mannschaften für die Pflicht wird, wenn möglich elektronisch ausgelost. In der 1. Kür wird in der gleichen Reihenfolge wie in der Pflicht geturnt. Beim letzten Durchgang startet die Mannschaft mit der geringsten Gesamtpunktzahl als erste. Die Reihenfolge innerhalb der Mannschaft muss bis jeweils dienstags, 24:00 Uhr dem Staffelleiter per Mail bekanntgegeben werden. Die Wettkampfkarten müssen 1 Stunde vor Wettkampfbeginn abgegeben werden. (Neue Mannschaftswettkampfkarten.) Bis zu diesem Zeitpunkt sind kleinere Änderungen der Reihenfolge möglich. Bei Verletzung eines Aktiven während des Einturnens kann ein Wechsel nur 1 : 1 erfolgen. 3.6. Die Platzierung im Endkampf wird aufgrund der Gesamtpunktzahl des Endkampfes ermittelt. Punktgleiche Mannschaften erhalten die gleiche Platzierung. Der Sieger des Endkampfes darf sich Rheinischer Schülervereinsmannschaftsmeister 20xx nennen. 3.7. Der Endkampf der Schülerliga ist Bestandteil der jeweiligen Wettkampfrunde. Tritt eine qualifizierte Mannschaft nicht an, ist ein Nachrücken einer anderen Mannschaft nicht möglich. 4. Kampfrichtereinsatz 4.1. Die Wettkämpfe werden nach den Internationalen Wettkampfbestimmungen der FIG, der Deutschen Turnerordnung und dieser Wettkampfordnung durchgeführt. 4.2. Der Kampfrichtereinsatz wird wie folgt geregelt: Jede teilnehmende Mannschaft stellt zwei Kampfrichter (mindestens D -Lizenz), der Ausrichter stellt zusätzlich die Protokollführer. Sollte eine Mannschaft beide Kampfrichter nicht stellen, ist diese nicht startberechtigt. Etwa eine Woche nach dem namentlichen Meldeschluss werden die Kampfgerichte für die einzelnen Wettkämpfe bekanntgegeben. Sollte ein Kampfrichter ausfallen, hat die jeweilige Mannschaft für Ersatz zu sorgen. 4.3. Bei Nichtantritt einer Mannschaft, ist der Verein trotzdem verpflichtet seine Kampfrichter zur Wettkampfbegegnung zu entsenden, ansonsten tritt 8.4. in Kraft. 4.5. Offizielle Kampfrichterkleidung erforderlich.

5. Kosten 5.1. Die beteiligten Vereine und der Ausrichter tragen ihre Kosten. Nebeneinnahmen wie Cafeteria usw. stehen dem Ausrichter zu. 6. Meldegeld und Sicherheitsleistungen 6.1. Jeder teilnehmende Verein in der Schülerliga hat vor Beginn der Saison, 4 Wochen vor dem ersten Wettkampf eine Sicherheitsleistung von 20,00 zu zahlen. Wird dieser Betrag in Anspruch genommen, hat sofortige Aufstockung zu erfolgen. 6.2. Das Meldegeld für die Schülerliga beträgt 30,00 je Mannschaft. Das Meldegeld ist vor Beginn der Wettkampfrunde 4 Wochen vor dem 1. Wettkampf zu entrichten. Die Hälfte der Einnahmen aus den Meldegeldern der Schüler- und Rheinlandliga wird auf die Ausrichter der jeweiligen Saison aufgeteilt. 7. Ergebnisübermittlung 7.1. Vom Ausrichter ist das Wettkampfergebnis dem Liga-Beauftragten unverzüglich mitzuteilen, Wettkampfprotokolle sind am Wettkampfabend an den Liga-Beauftragten zu übersenden. 7.2. Der Liga-Beauftragte stellt die Tabellen auf und veröffentlicht diese am folgenden Montag im Internet oder per E-Mail. 7.3. Der Einsatz eines Computerprogramms für das Protokoll ist wünschenswert. Eine Ergebnisübermittlung per Mail oder Fax ist möglich 8. Maßnahmen bei Verstößen 8.1. Nicht rechtzeitig Überweisung des Meldegeldes und der Sicherheitsleistungen, Bußgeld 10,00 8.2. Bei Nichtantritt einer Mannschaft wird ein Bußgeld von 50.00 erhoben. Nichtantritt gilt gleichfalls, wenn die anreisende Mannschaft nach Wettkampfbeginn eintrifft. Ein verspätetes Eintreffen aus wichtigen Gründen (höhere Gewalt, Zugverspätungen, Verkehrsunfall, Motorschaden) ist hiervon ausgenommen. Es muss nachgewiesen werden, dass die Verspätung nicht durch eigenes Verschulden(verspätete Abreise) entstanden ist. Die nicht angetretene Mannschaft erhält 0 Punkte.

8.3. Bei Einsatz eines(r) nicht startberechtigten Turner/in wird der Wettkampf für diese Mannschaft mit 0 Punkten gewertet. 8.4. Wenn eine Mannschaft am Wettkampftag nicht beide Kampfrichter stellt, Bußgeld 150,00 8.5. Rückzug einer Mannschaft nach dem namentlichen Meldeschluss eines Wettkampfjahres, wird mit einem Bußgeld von 50,00 geahndet. 8.6 Bei nicht fristgerechter namentlicher Meldung wird die betroffene Mannschaft kostenpflichtig (50,00 entsprechend dem Bußgeld für zurückgezogener Mannschaft) ausgeschlossen. ( Die gemeldeten Kampfrichter sind, entsprechend der Ligaordnung, dennoch zu allen Wettkämpfen zu entsenden - ebenfalls zählt auch hier die Bußgeldkatalog der Ligaordnung). 8.7 Sollte ein Wettkampftag entfallen (hierzu zählt auch der Endkampf) wird der Rückzug je gemeldeter Mannschaft mit einem Bußgeld von 50,00 geahndet. (entsprechend dem Bußgeld für zurückgezogene Mannschaften). Die gemeldeten Kampfrichter sind, entsprechend der Ligaordnung, dennoch zu allen Wettkämpfen zu entsenden - ebenfalls zählt auch hier der Bußgeldkatalog der Ligaordnung. Anhang - Nur 1,5 Stunde Einturnen vor jedem Wettkampf! - Mindestpflichtübung P6 Es wird das DTB Pflichtübungskonzept angewendet. M9a/M10 ist nicht zugelassen - Bis zu 7 Turner/innen bilden eine Mannschaft, 5 Turner/innen dürfen pro Durchgang eingesetzt werden, die vier höchsten Wertungen pro Durchgang kommen in die Wertung. - Jede startende Mannschaft muss zwei Kampfrichter (D Lizenz) stellen.