Wer bezahlt die Rentenreform 2014? In erster Linie die jüngere Generation. Besonders betroffen: Kinder und Jugendliche. Diese müssen mit ihren Beiträgen und weiter sinkenden Renten die teuren Wahlgeschenke später einmal bezahlen.
Wer bezahlt die Rentenreform 2014? Arbeitnehmer zahlen für die heutigen Rentner. Es steht schon fest: zukünftig wird es immer mehr Rentner und weniger Arbeitnehmer geben. Dies trifft Ihre Kinder! Folge: Das Rentenniveau für zukünftige Generationen sinkt weiter und die Beiträge werden weiter steigen. Dadurch bleibt Ihren Kindern selbst immer weniger Geld für die eigene dringend benötigte Vorsorge. Bildquelle: Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung, Datengrundlage: Statistisches Bundesamt
Helfen Sie Ihren Kindern! Früh gestartet viel gespart! Beispiel: Abschluss einer Rentenversicherung mit 1.000 Euro Monatsrente bei 6 % Wertentwicklung p.a.* Abschluss Rentenbeginn mit bei Geburt 65 Jahren mit Eintrittsalter 30 65 Jahren Monatlicher Beitrag 42,50 213,40 Ersparnis für Ihr Kind* 170,90 monatlich 0 Wenn Ihr Kind erst mit 30 eine Rentenversicherung abschließt, wären dafür monatlich 170,90 mehr zu zahlen. Der Mehraufwand bis 65 summiert sich dann auf 71.778 *. *Berechnungsgrundlagen: Für Eintrittsalter 0 Jahre Inovesta Kindervorsorge Plus, für Eintrittsalter 30 Jahre Inovesta Rente. Eigene Berechnungen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Schenken Sie Ihrem Kind Zeit denn Zeit ist Geld! Ab Geburt gespart, können Sie Ihrem Kind mit 42,50 Euro Monatsbeitrag für Inovesta Kindervorsorge Plus eine Rente mit 65 in Höhe von 1.000 Euro monatlich 1 spendieren. Für die gleiche Rente würde Ihr Kind später zahlen Eintrittsalter Beitrag Bei Geburt 42,50 5* 56,33 10* 75,16 14* 95,92 20* 114,73 30* 213,40 40* 408,86 50* 909,00 1 Bei einer Wertentwicklung von 6 % p.a., Beiträge inkl. Invaliditätszusatzversicherung *gerechnet mit der fondsgebundenen Rentenversicherung Inovesta Rente (Höchsteintrittsalter für Inovesta Kindervorsorge Plus 14 Jahre)
Schon ein Teil des Kindergeldes reicht Am günstigsten ist es natürlich, die Kindervorsorge bei Geburt zu beginnen. Aber selbst wenn Ihr Kind schon älter ist, sichern Sie ihm schon mit einem Teil des Kindergeldes eine hohe Rente. Monatsbeiträge für 1.000 Euro monatliche Rente mit 65 1 Geburtsjahr Eintrittsalter Beitrag Geburtsjahr Eintrittsalter Beitrag 2013 1 45,03 2003 11* 79,88 2012 2 47,71 2002 12* 84,88 2011 3 50,63 2001 13* 90,22 2010 4 53,05 2000 14* 95,92 2009 5 56,33 1999 15* 88,26 2008 6 59,81 1998 16* 92,90 2007 7 63,53 1997 17* 99,14 2006 8 67,48 1996 18* 106,27 2005 9 71,68 1995 19* 72,61 2004 10 75,16 1994 20* 77,70 1 Bei einer Wertentwicklung von 6 % p.a., Beiträge inkl. Invaliditätszusatzversicherung *gerechnet mit der fondsgebundenen Rentenversicherung Inovesta Rente (Höchsteintrittsalter für Inovesta Kindervorsorge Plus 14 Jahre)
Das Plus bei Inovesta Kindervorsorge Plus: Die BU-Option Rechtsanspruch auf Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung: Zwischen dem 15. und 25. Lebensjahr kann Ihr Kind ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit bis zu 750 Euro Monatsrente abschließen.* Dieser Rechtsanspruch besteht, selbst wenn zu diesem Zeitpunkt gesundheitliche Einschränkungen vorliegen sollten, durch die Ihr Kind ohne BU-Option keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen könnte. Beispiel: Kind 0 Jahre bis Endalter 67 Jahre Inovesta Best BU Inovesta Kindervorsorge Plus 0 15 67 *sofern bis dahin noch keine Berufsunfähigkeit/Invalidität vorliegt
Lebensbegleitende Police mit Ziel Altersversorgung Konfirmation/Firmung oder als Austauschschüler für ein Jahr nach Amerika? Mit einem kleinen Geldpolster kein Problem. Erwachsenwerden Kindsein Führerschein, erstes Auto oder erste eigene Wohnung Sie sorgen schon heute dafür, dass diese Wünsche in Erfüllung gehen können. Ausbildung oder Studium auch diese Hürde lässt sich leichter nehmen, wenn frühzeitig der Grundstein gelegt wurde. BEREITS NACH 12 JAHREN KÖNNEN SIE JEDERZEIT GUTHABEN AUS DEM VERTRAG ENTNEHMEN. WANN UND ZU WELCHEM ANLASS, BESTIMMEN SIE ODER IHR KIND! VERMÖGENSZIEL: ALTERSVERSORGUNG Alles was nicht aufgebraucht wird, bildet später den Grundstein für die Rente.
Schenken Sie Ihrem Kind Zeit Wie viel Rente möchten Sie Ihrem Kind sichern?
Produktmerkmale Technische Daten Mindestbeitrag: monatlich 20,00 Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Barrente bis zu 750 ohne Gesundheitsprüfung ist zwischen dem 15. und 25. Lebensjahr des Kindes zu bestimmten Anlässen möglich Bei Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit des versicherten Kindes übernimmt die Generali die Beitragszahlung über die gesamte Laufzeit Bei Tod und Berufsunfähigkeit des Versorgers übernimmt die Generali die Beiträge bis zum 25. Lebensjahr des Kindes Mindesteintrittsalter des Kindes 0 Jahre, Höchsteintrittsalter 14 Jahre Mindestlaufzeit bis zum 25., Höchstlaufzeit bis zum 67. Lebensjahr des Kindes Bereits nach dem 5. Versicherungsjahr kann zu bestimmten Anlässen einmal im Jahr Guthaben ohne Abschläge oder Gebühren aus dem Vertrag entnommen werden Nach Ablauf von 12 Jahren können sogar ohne Angabe von Gründen jederzeit gebührenfrei Beträge entnommen werden
Disclaimer Diese Ausarbeitung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar, sondern dient allein der Orientierung und Darstellung von möglichen geschäftlichen Aktivitäten. Die in dieser Ausarbeitung enthaltenen Informationen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und sind daher unverbindlich. Soweit in dieser Ausarbeitung Aussagen über Preise, Zinssätze oder sonstige Indikationen getroffen werden, beziehen sich diese ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung der Ausarbeitung und enthalten keine Aussage über die zukünftige Entwicklung, insbesondere nicht hinsichtlich zukünftiger Gewinne oder Verluste. Diese Ausarbeitung stellt ferner keinen Rat oder Empfehlung dar. Vor Abschluss eines in dieser Ausarbeitung dargestellten Geschäfts ist auf jeden Fall eine kunden- und produktgerechte Beratung durch Ihren Berater erforderlich. Ausführliche produktspezifische Informationen entnehmen Sie bitte den aktuellen vollständigen Versicherungsbedingungen zum Tarif IVRK13 bzw. IR 13 der Generali Lebensversicherung AG. Sie sind kostenlos bei Inovesta (Initiator), Justus-von-Liebig-Weg 2, 31848 Bad Münder, bzw. bei Ihrem Berater erhältlich. Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung und/oder der Verteilung dieser Ausarbeitung entstehen oder entstanden sind, übernimmt der Initiator keine Haftung. Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen stellen keinen verlässlichen Indikator für die Zukunft dar. Die künftige Entwicklung hängt von vielen Faktoren wie der Entwicklung der Kapitalmärkte, den Zinssätzen und der Inflationsrate ab und kann daher nicht vorhergesagt werden. Die steuerliche Behandlung des Produktes kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dieses Dokument wurde vom Initiator erstellt. Es dient ausschließlich der Information und darf ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Initiators nicht an Dritte weitergegeben werden. Die in diesem Dokument gegebenen Informationen beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, jedoch keiner neutralen Prüfung unterzogen haben. Wir übernehmen keine Gewähr und keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen.