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A N FRA G E B E A N T W 0 R TUN G

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MAG. HANS PETER DOSKOZIL BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT. S91143/255-PMVD/2017 (1) 8. November 2017

Transkript:

736/AB XVIII. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) 1 von 5 REPUBLIK ÖSTERREICH Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz I HARALD E'ITL GZ 60.004/33-II/A/l/91 TI -1fJg1der Beilagen zu den Stenor;T~ohischen ProtokoUen des Nationalrates XVIII. Ge3etzgebungsperiode 1031 Wien, Radetzkystr.2 Tel. (0222) 71158,0 14. Mai 1991 Herrn Präsidenten des Nationalrates Dr. Heinz FISCHER Parlament 1017 Wie n "f36piais 199~ o!q)5 c ~ ~ ZQJl t24ßj I l Die Abgeordneten zum Nationalrat HALLER, HAUPT, APFELBECK, FISCHL, MOTTER haben am 15. März 1991 un'ter der Nr. 721/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Mutter-Kind-Paß gerichtet, die folgenden Wortlaut hat: "I. Nach welchen Kriterien werden die im Mutter-Kind-Paß zusammengefa,ßten Pflichtuntersuchungen und Impfun,gen festgesetzt? 2. Werden Eltern ausreichend und verständlich, sowie nachweislich informiert, welche Untersuchungen bzw. Impfungen, die im. Mutter-Kind-Paß vorgesehen sind, nützlich und welche obligat sind? 3. Haben Eltern ein Recht, bloß als nützlich eingestufte Impfungen begründet abzulehnen, ohne dadurch den finanziellen Anspruch, der mit dem Mutter-Kind-Paß ist, zu verlieren? 4. In welchen zeitlichen Abständen wird der Mutter-Kind-Paß inhaltlich revidiert? An welchen Maßstäben wird die Zweckmäßigkeit der im Mutter-Kind-Paß vorgegebenen Untersuchungen und Impfungen gemessen und beurteilt? Welche Gutachter und Sachverständigen werden für diese objektive Beurteilung herangezogen?. 5. Sehen Sie eine Möglichkei't, Vorsorge für Schäden aus der Befolgung der im Mutter-Kind-Paß vorgesehenen Elternpflichten vorzusehen? 6. Für welche Impfungen gibt es welche statistischen Impfrisiken?"

2 von 5 736/AB XVIII. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) - 2 - Diese Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu Frage.1: Die im Mutter-Kind-Paß vorgesehen obligatorischen Untersuchungen werden entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung festgelegt~ Die Neuaufnahme von Untersuchungen ist dar-" über hinaus meist an Empfehlungen des Obersten Sanitätsrates gebunden. Die im Mutter-Kind-Paß abgedruckten Impfempfehlungen beruhen jeweils auf aktuellen Beratungen und Empfehlungen des Impfausschusses des Obersten Sanitätsrates und \vurden zuletzt in der 190. Vollversammlung des Obersten Sanitätsrates am 2. März 1991 erneuert. Zu Frage 2: Die Eltern werden auf den ersten Seiten des Mutter-Kind-Passes ausreichend und verständlich darüber informiert, welche Untersuchungen zu welchem Zeitpunkt obligatorisch durchzuführen sind, um den entsprechenden Teilbetrag der erhöhten Geburtenbeihilfe zu erhalten, und welche fakultativ durchgeführt werden können. Bei den im Mutter-Kind-Paß.abgedruckten Impf terminen handelt es sich - wie bereits erwähnt - lediglich um Empfehlungen, die nicht obligatorisch sind. Zur Information der Eltern über Impfungen wurde von meinem Ressort eine Impfbroschüre ausgearbeitet, die derzei t den neues ten Empfehlungen des Obersten Sanitätsrates angepaßt und nachgedruckt wird. Weiters wird in der Neuauflage des Mutter-Kind-Passes ein kurzer erläutender 'rex t zu den Impfempfehlungen mit ei.nem Hinweis auf diese Irnpfbroschüre enthalten sein.

736/AB XVIII. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) 3 von 5-3 - Zu Frage 3: Die Beteiligung an sämtlichen Impfungen erfolgt auf freiwilliger Basis und' ist mit keinen finanziellen Ansprüchen verbunden. Allerdings werden für die im Mutter-Kind-Paß empfohlenen Impfungen; soferne sie im Bereich der Sanitätsverwaltung durchgeführt werden (sogenannte "öffentliche Impfungen"), die Impfstoffe vom Bund kostenlos bereitgestellt. Zu Frage 4: Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, werden die Untersuchungen des Mutter-Kind-Paß-Untersuchungsprogranwes entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung festgelegt. Dementsprechend erfolgen erforderlichenfalls Änderungen dieses Un"tersuchungsprogrammes, wobei diesbezüglich naturgemäß kein bestimmter Zeitraum angegeben werden kann. Derartige Änderungen beruhen auf Vorschlägen und Empfehlungen von Einzelexperten, Universitätskliniken, Fachgesellschaften und Ärztekanwern. Zur Beurteilung der Frage der Zweckmäßigkeit der Untersuchungen werden diese dem Sanitätsrat zur Begutachtung vorgelegt. Zu Frage 5: Da das geltende Impfschadengesetz eine Entschädigung de facto' nur für die bis 1980 gesetzlich vorgeschrieben gewesene Pockenschutzimpfungbietet,wurde seitens meines Ressorts der Entwurf einer Novelle zum Impfschadengesetz ausgearbeitet, der am 16. April 1991 vom Ministerrat beschlossen und in der Folge als Regierungsvorlage dem Nationalrat zur verfassungsmäßigen Behandlung zugeleitet wurde. Dieser Entwurf sieh"t einersei ts eine En'tschädigung auch für Schäden nach der Vornahme bloß empfohlener Impfungen - insbeson-

4 von 5 736/AB XVIII. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) - 4 - dere der im Mutter-Kind-Paß empfohlenen Impfungen - andererseits auch einmalige Leistungen zur Abgeltung bloß vorübergehender schwerer Gesundheitsbeeinträchtigungen vor. In diesem Fall soll grundsätzlich eine pauschale Entschädigung erfolgen, wobei ein Sockelbetrag von S 10.000,-- vorgeschlagen ist, der sich um einen an die Dauer der Anstaltsbedürftigkeit geknüpften Steigerungsbetrag erhöht. Zu Frage 6: Die statistischen Risken der einzelnen Impfungen sind aus der Anlage ersichtlich. Beilage

736/AB XVIII. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) 5 von 5 Aufgrund der zur VerfU~un~ stehenden Literatur (Meyler's Side 8ffects of Drugs, 11 th ed. 1988), soi.j'ie Angaben der Impfkommlssion des OSR können fur folgende Impfungen folgende Risiken erwartet werden: / BCG: Os teitis und Se psis Todes fälle In der Fol~e 3-3,7 pro 1 Mio.lmpfun~en 1-1,8 pro 1 Mio. Impfungen (die Häufigkeit von tödlichen Komplikationen nach BCG-Impfungen ~ird von verschiedenen Autoren mit 0,02 bis 1,8 pro 1 ~io. Impfungen angegeben) seien am Beispiel von Keuchhusten und Masern die Komplikationensraten der Krankheiten denen der Impfungen gegenubergestellt. Komplikationen bei 100.000 Erkrankungen Komplikat.ionen nach 100.000 Impfun~en Keuchhus t en: Dauernde Hirnschädigung Tod Encephalitis Krämpfe Schock Masern: 600-2000 100 - LIOOO 90-4000 600-800 0,2-0,6 0,2 0, 1-3,0 0,3-90 0,5-30 Encephalitis Sub akute Sklerosierende Panence pha1.i ;:'i3. Pneu:nonie Kr ämpfe Tod 50-1100 0,5-2,0 3800 - noo 500-1000 10-10.000 0, 1 0,05-0, 1 0,02-190 0,02-0,3 Polie: Impfpolio: 1 Pall auf 2,8 r 1io. Dosen (USA) Personen mit Immundefekt ~in~eschlossen) 1 ~ 3. 11 auf 3, 3 ~.~ i o. Da sen ( lj S A ) (Gesunde I~pflinge) ::3.ut.iHC'~-