Wie beurteilt die Landesregierung die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch die Optionskommunen?

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Transkript:

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5658 25.04.2014 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2138 vom 27. März 2014 der Abgeordneten Ulrich Alda und Kai Abruszat FDP Drucksache 16/5434 Wie beurteilt die Landesregierung die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch die Optionskommunen? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 2138 mit Schreiben vom 24. April 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Nordrhein-Westfalen wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende von insgesamt 53 Jobcentern umgesetzt, darunter sind 35 gemeinsame Einrichtungen von Kommunen und Agentur für Arbeit und 18 zugelassene kommunale Träger, den sogenannten Optionskommunen Das Optionsmodell zielt darauf ab, alle maßgeblichen Leistungen aus einer Hand anzubieten. Die Landkreise und kreisfreien Städte verknüpfen im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung ihre Erfahrungen in der Vermittlung schwieriger Zielgruppen in Arbeit, ihre soziale Kompetenz (Sucht- und Drogenberatung, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung), ihre kommunalen Dienstleistungen (Kinderbetreuung, Schule, Bildung) und ihre Kontakte zu Arbeitgebern und Wirtschaftsverbänden, zu sozialen Einrichtungen und zur Wohlfahrtspflege sowie zu den regionalen Arbeitsmarktakteuren. Die Messung und Feststellung der Leistungsfähigkeit der Grundsicherung in allen 53 Jobcentern in Nordrhein-Westfalen wird anhand von drei zentralen Zielen überprüft. Diese sind die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbsarbeit und die Vermeidung von Langleistungsbezug. Das Set an Kennzahlen und Ergänzungsgrößen ist mittels Rechtsverordnung zu 48a SGB II festgelegt worden und wird einheitlich für alle Jobcenter von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit monatlich ermittelt. Die Ergebnisse werden vierteljährlich in einem gemeinsamen Bericht vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW und der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit herausgegeben. Datum des Originals: 24.04.2014/Ausgegeben: 30.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884-2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5658 1. Welche Entwicklung zeigen die Kennzahlen der Jobcenter in den Jahren 2011 bis 2013 (aufgeschlüsselt nach Kennzahlen, Trägerformen und einzelnen Jobcentern)? Die zentralen Kennzahlen der 53 Jobcenter Nordrhein-Westfalen werden in der anliegenden Tabelle exemplarisch auf den Monat September bezogen für die Jahre 2011, 2012 und 2013 gegenübergestellt. Bei dem bundesweiten Vergleich der Kennzahlen von unterschiedlichen Jobcentern sind die regionalen Disparitäten zu berücksichtigen. Jobcenter mit ähnlichen regionalen Rahmenbedingungen werden für ihre Zielerreichung in einem Vergleichstyp zusammengefasst. Entsprechend werden in der Tabelle die Entwicklungen der Kennzahlen der einzelnen Jobcenter nach Vergleichstypen sortiert dargestellt. 2. Wie beurteilt die Landesregierung zwischenzeitlich die geschaffene Möglichkeit der Aufgabenwahrnehmung durch die zwei Modelle der gemeinsamen Trägerschaft und der Optionskommunen in NRW? Durch die gesetzliche Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde die kommunale Verantwortung grundsätzlich gestärkt. Im Besonderen durch die gesetzliche Absicherung und Erweiterung des Optionsmodells und zum anderen durch die in der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung geschaffenen Grundlagen, die Leistungen gemeinsam und einheitlich zu erbringen. Da die Neuorganisation des SGB II jüngste Vergangenheit ist, sind die vorliegenden Erkenntnisse zu den beiden Organisationsmodellen für eine abschließende Beurteilung noch nicht hinreichend valide. Die Stärkung der kommunalen Verantwortung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird seitens der Landesregierung von jeher als erforderlich erachtet und auch weiterhin unterstützt. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Effizienz und Qualität der Aufgabenerfüllung der Optionskommunen gegenüber den Jobcentern? Der Wettbewerb zwischen beiden Organisationsformen ist mit der Aufhebung der Experimentierklausel ( 6c SGB II a. F.) seit 2011 nicht mehr gesetzliches Ziel. Die Beobachtung und Diskussionen, welches Organisationsmodell im Hinblick auf die Umsetzung des SGB II erfolgreicher ist, wurden damit beendet. Die beiden Organisationsformen die 35 gemeinsamen Einrichtungen und die 18 besonderen Einrichtungen (Optionskommunen) - stehen somit gleichberechtigt neben einander. Für die Landesregierung stehen die gesetzlich geschaffenen Grundlagen für die Verbesserungen in der Qualität der Leistungserbringung im Fokus. Die Landesregierung unterstützt die Jobcenter Nordrhein-Westfalen unabhängig von ihrer Trägerstruktur mit konkreten Angeboten zur Erreichung der Ziele in der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Nordrhein-Westfalen. 4. Welche Stärken sieht die Landesregierung in den beiden Modellen der Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung? 5. Welche Schwächen sieht die Landesregierung in den beiden Modellen der Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 gemeinsam beantwortet. Es sind bislang keine spezifischen Stärken oder Schwächen der Jobcenter erkennbar, die einen Rückschluss auf das Organisationsmodell erlauben. Verbesserungspotenziale bestehen bei einigen Jobcentern unabhängig von der Organisationsform z. B. im Bereich der Ver- 2

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5658 netzung der Hilfsangebote für arbeitslose und arbeitsuchende Menschen oder der Integration der leistungsberechtigten Personen, die nur sehr geringe Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Eine weitere Herausforderung liegt in der Umsetzung von geeigneten Bildungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose. Um die Potentiale der Jobcenter insgesamt weiterzuentwickeln, arbeiten die Landesregierung und die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende eng zusammen und haben sich auf gemeinsame Schwerpunkte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Nordrhein-Westfalen verständigt. Die Stärken von Jobcentern liegen darin, dass sie aktiv neue Wege bzw. Instrumente entwickeln und erproben, um Beschäftigungschancen für die arbeitslosen und arbeitsuchenden Menschen zu erschließen, die auch von der Landesregierung im Rahmen von ESFkofinanzierten Modellvorhaben unterstützt werden. Beispielhaft genannt seien hier die Modellprojekte Öffentlich geförderte Beschäftigung und die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. 3

Typ Form K1 - Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt ggü. dem Vorjahresmonat in % K2 - Integrationsquote in % K3 - Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern ggü. dem Vorjahresmonat in % Region 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Nordrhein-Westfalen -2,8 2,0 4,6 24,0 (22,1) (20,8) 0,7-1,2 0,4 JC Bielefeld, Stadt IIIb ge -7,0 1,1 4,7 27,9 27,0 23,4 1,3-2,8-0,9 JC Bochum, Stadt IIIc ge -0,9 2,2 5,5 21,2 21,0 19,9 2,4 0,6 2,4 JC Bonn, Stadt IIe ge -3,3 2,2 6,3 21,0 19,3 18,0-0,4-1,7 0,8 JC Borken IId zkt -12,0-5,1 5,5 32,2 27,3 26,1-4,8-8,3-4,3 JC Bottrop, Stadt IIIc ge -1,1 3,4 1,9 25,2 23,5 22,4 2,3 1,0-0,6 JC Coesfeld IIc zkt -6,4 3,8 11,7 33,1 27,7 22,9-1,6-0,8 1,7 JC Dortmund, Stadt IIIc ge -2,6 1,5 4,1 21,9 21,1 20,6 2,3 0,0 0,0 JC Duisburg, Stadt IIIc ge -3,2 1,8 2,7 22,6 21,2 21,0-1,1-1,6 0,1 JC Düren IId zkt 2,2-2,9 7,6 17,3 (19,2) 19,0 4,7-2,7 1,6 JC Düsseldorf, Stadt IIIb ge -0,3-0,3 2,2 17,0 18,7 17,9 2,2-1,4-0,8 JC Ennepe-Ruhr-Kreis IId zkt -3,3 3,2 4,3 23,9 19,1 19,5 2,1-0,5 0,3 JC Essen, Stadt IIIc zkt -0,5 5,7 5,3 17,1 (14,0) 14,2 1,6 1,5 1,7 JC Euskirchen IId ge 0,9 0,7 1,3 28,2 28,6 26,5 1,5-1,7-2,4 JC Gelsenkirchen, Stadt IIIc ge 0,5 2,8 3,7 19,8 19,7 18,0 1,3 0,4 1,8 JC Gütersloh IId zkt -8,1 2,2 5,5 35,5 26,8 23,4-0,5 0,0 2,3 JC Hagen, Stadt IIIc ge -4,5 1,3 6,6 25,8 21,2 20,3 0,2-2,6 1,0 JC Hamm, Stadt IIIc zkt -0,4 4,4 7,4 21,9 21,7 19,4 3,4 2,2 1,8 JC Heinsberg IId ge -2,7 2,4 3,1 26,6 26,1 26,2 1,4-2,8-1,4 JC Herford IId ge -6,0-1,1 3,7 30,3 28,8 28,1-2,0-4,9-1,2 JC Herne, Stadt IIIc ge 0,2 4,2 3,8 20,8 20,1 19,4 1,9 0,4 1,0 JC Hochsauerlandkreis IId zkt -8,6 0,8 3,3 32,6 (27,0) (24,8) -1,8-4,1-3,5 JC Höxter IIa ge -9,2-2,4 2,3 31,4 27,3 24,8-6,1-6,5-4,8 JC Kleve IIc zkt 1,7 4,8 7,0 23,5 21,7 (20,5) 6,3 5,8 2,8 JC Köln, Stadt IIIb ge -2,0 1,6 2,6 21,1 22,5 22,5-0,6-2,1-0,1 JC Krefeld IIIb ge -1,0 1,7 3,6 23,3 23,8 22,3 0,9-0,7 1,3 JC Leverkusen, Stadt IIe ge 1,2 2,4 6,3 24,7 24,7 23,9 3,0-1,7 1,6 JC Lippe IId zkt -7,9 2,5 2,4 29,4 20,2 19,0-1,2-1,5-1,6 JC Märkischer Kreis IId ge -8,5 2,1 7,7 33,0 26,4 23,8-1,0-3,1-0,6 JC Mettmann IId ge -3,5 2,6 5,6 23,1 24,3 21,5 0,6-2,0 2,3 JC Minden-Lübbecke IId zkt -4,6-1,9 2,9 24,0 21,7 20,2 0,9-1,5-3,9 JC Mönchengladbach, Stadt IIIc ge -1,7 3,8 5,4 24,8 22,2 21,0 0,5-0,5 1,2

Typ Form K1 - Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt ggü. dem Vorjahresmonat in % K2 - Integrationsquote in % K3 - Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern ggü. dem Vorjahresmonat in % Region 1 2 3 4 5 6 7 8 9 JC Mülheim an der Ruhr, Stadt IIIc zkt -0,3 2,5 5,8 21,6 20,5 20,4 3,0 2,4 1,1 JC Münster, Stadt IIe zkt -2,0 4,8 3,6 28,9 25,4 24,0-0,5-0,8 0,9 JC Oberbergischer Kreis IId ge -7,9-1,2 3,7 31,8 29,1 26,0 1,9-5,1-1,0 JC Oberhausen, Stadt IIIc ge 2,2 3,4 4,6 19,9 18,6 17,7 3,2-0,1 2,8 JC Olpe Id ge -9,2 2,1 7,6 35,0 27,5 25,2 0,1-3,5 5,9 JC Paderborn IId ge -7,3-1,2 3,6 29,9 27,6 26,1-2,3-4,3-2,3 JC Recklinghausen IIIc zkt -1,5 6,5 4,6 19,9 16,5 15,8 0,2 0,2 1,6 JC Remscheid, Stadt IIIc ge -2,9 0,3 8,3 25,8 22,0 20,5 2,1-2,0 1,6 JC Rhein-Erft-Kreis IId ge -1,3 2,1 6,9 24,1 22,8 21,3-0,1-1,2 1,8 JC Rheinisch-Bergischer Kreis IId ge -5,0 1,9 6,0 25,7 24,0 21,1-1,9-3,7 2,5 JC Rhein-Kreis Neuss IId ge -0,3 2,3 7,4 26,8 24,2 20,5 2,0-1,6 1,4 JC Rhein-Sieg-Kreis IId ge -6,2 0,9 3,7 25,6 23,3 22,7-0,8-2,4-1,6 JC Siegen-Wittgenstein IId ge -10,6-0,8 5,2 32,7 26,8 22,7-3,8-6,1-2,1 JC Soest IId ge -7,1-2,4 3,5 31,7 27,9 26,4-2,6-7,4-3,0 JC Solingen, Stadt IIIc zkt -4,0 3,2 5,7 25,0 18,6 19,0-1,4 0,9 1,4 JC Städteregion Aachen IIIb ge -1,8 1,7 5,7 22,9 21,4 21,0 2,0 0,7 0,1 JC Steinfurt IId zkt -3,5 1,7 5,2 33,9 30,3 28,0-0,8-3,0-0,9 JC Unna IIIc ge -1,7 1,3 5,6 26,5 26,3 22,2 2,6-1,2 1,6 JC Viersen IId ge -0,6 3,3 5,8 26,3 22,9 21,5 1,0 0,8 1,8 JC Warendorf IId zkt -6,8 1,3 4,0 32,7 (28,3) 23,7-0,7-3,8-0,8 JC Wesel IId ge -0,3-1,2 4,5 23,7 28,5 23,5 1,4-2,4-1,9 JC Wuppertal, Stadt IIIc zkt -3,9 1,8 4,2 21,5 14,9 16,1 0,4-0,7-0,2 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Datenstand Februar 2014 ( ) Eingeschränkte Aussagekraft wegen unvollständiger, unplausibler bzw. imputierter Grunddaten oder wegen niedriger Fallzahlen.