Nachtrag vom 20. Januar 2015 nach 16 Absatz 1 Wertpapierprospektgesetz zum Basisprospekt vom 4. Dezember 2014 für Faktor-Zertifikate wie zuletzt nachgetragen durch den Nachtrag vom 14. Januar 2015 Vontobel Financial Products GmbH Frankfurt am Main, Deutschland (der "Emittent") Vontobel Holding AG Zürich, Schweiz (der "Garant") Bank Vontobel Europe AG München, Deutschland (der "Anbieter")
Widerrufsrecht der Anleger Nach 16 Absatz 3 Wertpapierprospektgesetz haben Anleger, die vor der Veröffentlichung dieses Nachtrags eine auf den Erwerb oder die Zeichnung von Wertpapieren, die unter den Prospekten, welche Gegenstand dieses Nachtrags sind, angeboten werden, gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, das Recht, diese innerhalb von zwei Werktagen nach der Veröffentlichung dieses Nachtrags zu widerrufen, sofern der neue Umstand oder die Unrichtigkeit vor dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots und vor der Lieferung der Wertpapiere eingetreten ist. Der Widerruf ist an den jeweiligen Veräußerer der Wertpapiere zu richten. Falls die Vontobel Financial Products GmbH die Gegenpartei des Erwerbsgeschäft war, ist der Widerruf an die Vontobel Financial Products GmbH, Bockenheimer Landstraße 24, 60323 Frankfurt am Main, zu richten. Dieser Nachtrag wird ebenso wie der Basisprospekt und die Nachträge vom 9. Dezember 2014, vom 11. Dezember 2014 und vom 14. Januar 2015 auf der Internetseite des Emittenten www.vontobelzertifikate.de veröffentlicht. Darüber hinaus werden die Nachträge und der Basisprospekt beim Emittenten zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. 2
WESENTLICHE NEUE UMSTÄNDE ODER UNRICHTIGKEITEN Der Emittent gibt folgende eingetretene Veränderungen bzw. Unrichtigkeiten im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Basisprospekt vom 4. Dezember 2014 (der Prospekt ) bekannt: 1) Der Hinweis zu Währungsangaben im Abschnitt V.7 des Prospekts ist unrichtig, da ein Hinweis auf Dänische Kronen (DKK) fehlt. 2) 2 Definitionen der im Abschnitt VII. des Prospekts abgedruckten Emissionsbedingungen ist in folgenden Punkten unrichtig: In der Definition Basiswert fehlt die Option für Dänische Kronen (DKK) unter Währung des Basiswertes. Demzufolge ist die entsprechende (und aus den Emissionsbedingungen gespielgelte) Definition im Muster der Endgültigen Angebotsbedingungen im Abschnitt XI. des Prospekts ebenso unrichtig. 3) Die Beschreibung der Faktor-Indizes bezogen auf Aktien, aktienvertretende Wertpapiere bzw. sonstige Dividendenpapiere in Abschnitt VIII.1 des Prospekts ist in folgenden Punkten unrichtig: Definitionen Indexwährung und Zinssatz in den Indexdefinitionen In der Definition Indexwährung fehlt die Option für Dänische Kronen (DKK) und in der Definition Zinssatz fehlt die Option für den DKK T/N Zinssatz. Beide Optionen sind notwendig für Faktor-Indizes bezogen auf Referenzwerte, welche in Dänischen Kronen (DKK) notieren). Referenzwertliste (Aktien, aktienvertretende Wertpapiere bzw. sonstige Dividendenpapiere) In der Referenzwertliste fehlt der Referenzwert UBS Group AG. Die vorstehenden Unrichtigkeiten führt zu Änderungen des Prospekt, wie im nachfolgenden Abschnitt dargestellt. 3
ÄNDERUNGEN BZW. ERGÄNZUNGEN DES PROSPEKTS 1) Abschnitt V.7 Hinweis zu Währungsangaben : Der erste Absatz im Abschnitt V.7 Hinweis zu Währungsangaben auf S. 60 des Prospekts wird wie folgt ergänzt (nachgetragene Textstellen sind durch Unterstreichung gekennzeichnet): "In diesem Basisprospekt und in den Endgültigen Angebotsbedingungen beziehen sich "Euro" oder "EUR" auf die gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in seiner geänderten Fassung zu Beginn der dritten Phase der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion eingeführte Währung. Alle Bezugnahmen auf "US-Dollar" oder "USD" beziehen sich auf Dollar der Vereinigten Staaten von Amerika, alle Bezugnahmen auf "CHF" beziehen sich auf Franken der Schweizerischen Eidgenossenschaft, alle Bezugnahmen auf "JPY" beziehen sich auf Yen des Kaiserreichs Japan, alle Bezugnahmen auf "HKD" beziehen sich auf Dollar der chinesischen Sonderverwaltungszone Hongkong, alle Bezugnahmen auf "SGD" beziehen sich auf Dollar der Republik Singapur, alle Bezugnahmen auf "GBP" beziehen sich auf Pfund des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, alle Bezugnahmen auf "NOK" beziehen sich auf Norwegische Kronen des Königreichs Norwegen, alle Bezugnahmen auf "SEK" beziehen sich auf Schwedische Kronen des Königreichs Schweden, alle Bezugnahmen auf "DKK" beziehen sich auf Dänische Kronen des Königreichs Dänemark und alle Bezugnahmen auf "AUD" beziehen sich auf Dollar des Commonwealth of Australia (Australien)." 2) Abschnitt VII. Emissionsbedingungen und Abschnitt XI. Muster der Endgültigen Angebotsbedingungen : a) Im 2 Definitionen im Abschnitt VII. Emissionsbedingungen wird die Definition "Basiswert" auf S. 77 des Prospekts wie folgt ergänzt (nachgetragene Textstellen in der Definition sind durch Unterstreichung gekennzeichnet): "Basiswert [Faktor-Index Name einfügen: ] [ISIN: ] Währung des Basiswertes: [EUR][USD][CHF][JPY][HKD][SGD][GBP][NOK][SEK][AUD][DKK] Für die Zwecke der Emissionsbedingungen entspricht ein Indexpunkt einer Einheit der Währung des Basiswertes. Das dem Basiswert zugrunde liegende Indexkonzept ergibt sich aus der Indexbeschreibung, wie sie in Ziffer III. der jeweiligen Endgültigen Angebotsbedingungen dargestellt ist." 4
b) Im 2 Definitionen im Abschnitt XI. Muster der Endgültigen Angebotsbedingungen II. Emissionsbedingungen wird die Definition "Basiswert" auf S. 168 des Prospekts wie folgt ergänzt (nachgetragene Textstellen in der Definition sind durch Unterstreichung gekennzeichnet): "Basiswert [Faktor-Index Name einfügen: ] [ISIN: ] Währung des Basiswertes: [EUR][USD][CHF][JPY][HKD][SGD][GBP][NOK][SEK][AUD][DKK]" 3) Abschnitt VIII.1. Faktor-Indizes bezogen auf Aktien, aktienvertretende Wertpapiere bzw. sonstige Dividendenpapiere : a) Im Unterabschnitt 1.1 Indexbeschreibung B) Indexdefinitionen wird die Definition "Indexwährung" auf S. 91 des Prospekts wie folgt ergänzt (nachgetragene Textstellen in der Definition sind durch Unterstreichung gekennzeichnet): ""Indexwährung" ist [EUR][USD][CHF][JPY][HKD][SGD][GBP][NOK][SEK][AUD][DKK]." b) Im Unterabschnitt 1.1 Indexbeschreibung B) Indexdefinitionen wird in der Definition für den "Zinssatz" auf S. 93 des Prospekts die folgende Option unmittelbar vor dem vorletzten Absatz (beginnend mit Wird an einem Indexberechnungstag der Zinssatz ) ergänzt: "[DKK T/N. Der DKK T/N (Tomorrow/Next) Zinssatz ist ein unbesicherter tagtäglicher Zinssatz für Geldmarktleihen, welcher von der Dänischen Nationalbank berechnet und veröffentlicht wird. Der T/N-Markt umfasst Leihegeschäfte beginnend am ersten auf das Transaktionsdatum folgenden Bankgeschäftstag und endend am zweiten auf das Transaktionsdatum folgenden Bankgeschäftstag. Die Berechnug des T/N Zinssatzes basiert auf täglichen Berichten der größten Banken am Dänischen Geldmarkt. Er wird als umsatzgewichteter Durchschnitt der Zinssätze auf aktuelle Leihegeschäfte berechnet. Die Dänische Bankiersvereinigung (Danish Bankers Association) trägt die Gesamtverantwortung für den T/N Zinssatz.]" c) Im Unterabschnitt 1.2 Referenzwertliste (Aktien, aktienvertretende Wertpapiere bzw. sonstige Dividendenpapiere) wird am Ende der Tabelle die folgende Zeile angefügt: Bezeichnung Typ Währung Gesellschaft ISIN Bloomberg Referenzstelle Terminbörse UBS Group AG Namenaktie CHF UBS Group AG, Bahnhofstr. 45, CH-8001 Zürich CH0244767585 UBSG VX Equity SIX Swiss Exchange Eurex 5
UNTERSCHRIFTEN Frankfurt am Main, den 20. Januar 2015 gez. Daniel Meister Vontobel Financial Products GmbH gez. Anton Hötzl Vontobel Financial Products GmbH Frankfurt am Main, den 20. Januar 2015 gez. Heiko Geiger Bank Vontobel Europe AG gez. Andreas Blumenstein Bank Vontobel Europe AG Zürich, den 20. Januar 2015 gez. Bruno Kohli Vontobel Holding AG gez. Florian Bättig Vontobel Holding AG U-1