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Transkript:

STATISTISCHES LANDESAMT 2015 Statistik nutzen 2014 K IX - j/14 Kennziffer: B3063 201400 ISSN:

Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen Stelle - nichts vorhanden. Zahl unbekannt oder geheim x Nachweis nicht sinnvoll... Zahl fällt später an / keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug ( ) Aussagewert eingeschränkt, da Zahl statistisch unsicher D p r s Durchschnitt vorläufig revidiert geschätzt 2

Inhalt Informationen zur Statistik... 4 Glossar... 6 Seite Tabellen I. Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) T 1 T 2 T 3 T 4 T 5 T 6 Geförderte und finanzieller Aufwand 2010 2014 nach Art der Förderung... 9 Geförderte und finanzieller Aufwand 2014 nach Bedarfssatzgruppen... 10 Geförderte und Umfang der Förderung 2014 nach Ausbildungsstätten... 10 Geförderte 2014 nach deren Wohnsituation während der Ausbildung und Umfang der Förderung nach Ausbildungsstätten... 10 Geförderte 2014 nach Altersgruppen... 11 Geförderte 2014 nach Staatsangehörigkeit... 11 II. Ausbildungsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) T 1 Geförderte und finanzieller Aufwand 2014 nach Art der Förderung (Bewilligung) und Fortbildungsstätte... 12 T 2 Geförderte und finanzieller Aufwand 2014 nach Art der Förderung (Bewilligung) und Fortbildungszielen... 12 T 3 Geförderte und finanzieller Aufwand 2014 nach Fortbildungsstätten Zuschussförderung... 12 T 4 Geförderte und finanzieller Aufwand 2014 nach Fortbildungsstätten Darlehensförderung (Bewilligung).. 13 T 5 Geförderte in Voll- und Teilzeitmaßnahmen 2014 nach Fortbildungsstätten und Geschlecht... 13 T 6 Geförderte 2014 nach Fortbildungsstätten und Altersgruppen... 13 T 7 Geförderte in Vollzeitmaßnahmen 2014 nach Fortbildungsstätten und Gesamteinkommen... 14 T 8 Geförderte 2014 nach Fortbildungsstätten und Dauer der Fortbildungsmaßnahmen... 14 3

Informationen zur Statistik Ziel der Statistik Die Ausbildungsförderungsstatistiken liefern Informationen über die Anzahl der Geförderten sowie die Förderungshöhe. Sie dienen als Grundlage der Förderungsplanung im Land und auf Bundesebene. Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen Bundes- und Landesressorts, Anbieter von Ausbildungsmaßnahmen, Berufsverbände, Institute und Medien. Rechtsgrundlage Die Statistiken der Ausbildungsförderung nach dem BAföG und der Aufstiegsfortbildungsförderung AFBG sind Bundesstatistiken. Rechtsgrundlagen sind 55 des Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG) bzw. 27 des Bundesgesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG) in der jeweils gültigen Fassung. Berichtskreis und Erhebungsumfang Die Daten zu den Geförderten werden aus den Verwaltungsdaten der mit der Berechnung der Förderungsbeträge beauftragten Rechenzentren anonymisiert zur Verfügung gestellt. Erhebungsmerkmale Erfasst werden Angaben zur sozialen und finanziellen Situation der Geförderten, zur finanziellen Situation unterhaltspflichtiger Ehegatten bzw. Verwandter sowie die Höhe und Zusammensetzung des finanziellen Bedarfs der Geförderten und die errechneten Förderungsbeträge. Klassifikationssysteme In der Studierendenstatistik finden folgende Klassifikationen der Hochschulstatistik Anwendung: Systematik der Studienfächer, Studienbereiche und Fächergruppen Systematik der Prüfungsgruppen und Abschlussprüfungen. Geheimhaltung Ergebnisse dürfen bezogen auf einzelne Hochschulen und Hochschulstandorte veröffentlicht werden. Tabellen dürfen für Planungszwecke an die für Wissenschaft und Forschung zuständigen Landes- und Bundesbehörden übermittelt werden, auch wenn Tabellenfelder nur einen Fall ausweisen. Die erhobenen Einzelangaben werden nach 16 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) sowie entsprechend den Vorgaben des Hochschulstatistikgesetzes geheim gehalten. Vergleichbarkeit Die Ausbildungsförderungsstatistiken werden für alle Bundesländer in gleicher Weise durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer sind daher vergleichbar. 4

Weitere Publikationen Für den Hochschulbereich erscheinen außer dieser Veröffentlichung regelmäßig folgende Statistischen Berichte: Studierendenstatistik Abschlussprüfungen an Hochschulen Personal und Personalstellen an Hochschulen sowie Neuhabilitierte Hochschulfinanzen Studienseminare Berufsbildungsstatistik Förderung nach dem Stipendienprogrammgesetz Deutschlandstipendium. Diese und weitere Veröffentlichungen zur rheinland-pfälzischen Bildungsstatistik finden Sie auf unserer Internetseite unter: www.statistik.rlp.de/staat-und-gesellschaft/bildung Ergebnisse zu den Studierenden für das Bundesgebiet werden in der Fachserie 11, Reihe 7 Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht, abrufbar unter www.destatis.de 5

Glossar I) Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Allgemeines Die Statistik basiert auf den Angaben der Ämter für Ausbildungsförderung, die in den kreisfreien Städten und Landkreisen sowie bei den staatlichen Hochschulen oder bei Studentenwerken eingerichtet sind. Diese Ämter für Ausbildungsförderung nehmen die Anträge auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG entgegen, treffen die zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Feststellungen, entscheiden über den Antrag und erlassen den Bescheid hierüber. Die Berechnung der Förderungsbeträge erfolgt dabei durch zentrale Rechenzentren, die von den Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung mit diesen Aufgaben betraut sind. Diese zentralen Rechenzentren leiten die statistischen Angaben als Auszug aus ihren Eingabedaten und Rechenergebnissen an die zuständigen statistischen Landesämter weiter. Ausbildungsstätten Als Ausbildungsstätten gelten alle Einrichtungen (Schulen, Hochschulen, Fernunterrichtsinstitute), die eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung vermitteln. Bedarfssatzgruppen Ausgangspunkt für die Berechnung der Förderungsleistungen nach dem BAföG sind die im Gesetz festgelegten Bedarfssätze. Diese Bedarfssätze sind abhängig von der Art der Ausbildungsstätte, die von der Schülerin/dem Schüler oder der Studentin/dem Studenten besucht wird. Die für eine Förderung in Betracht kommenden Ausbildungsstätten sind vier Gruppen zugeordnet, für die jeweils ein einheitlicher Bedarfssatz gilt. Innerhalb dieser Gruppen wird nochmals unterschieden, ob die/der Geförderte während der Ausbildung bei seinen Eltern oder auswärts wohnt; bei auswärtiger Unterbringung wird ein erhöhter Bedarfssatz zugrunde gelegt. Geförderte Die Zahl der Geförderten wird in Abhängigkeit vom Verwendungszweck der Daten in zwei Formen angegeben: Gesamtzahl der Geförderten Hier wird jeder Geförderte gezählt, unabhängig davon, ob er während des ganzen Berichtsjahres oder nur in bestimmten Monaten Leistungen nach dem BAföG erhalten hat. Die Angaben entsprechen dabei jeweils dem letzten Stand im Berichtsjahr, also dem letzten Förderungsmonat. Durchschnittlicher Monatsbestand der Geförderten Es handelt sich um eine fiktive Zahl, bei der unterstellt wird, dass alle Personen ganzjährig gefördert werden; sie ist das arithmetische Mittel aus den zwölf Monatsbeständen. Voll-/Teilförderung Eine Schülerin/Ein Schüler oder eine Studentin/ein Student gilt als vollgefördert, wenn er eine Förderung erhält, die seinen errechneten Gesamtbedarf (= Grundbedarf gemäß Bedarfssatz + Zusatzbedarf) in voller Höhe abdeckt. Als teilgefördert wird er gezählt, wenn ihr/ihm auf seine Förderung eigenes Einkommen oder Vermögen oder das Einkommen seiner Eltern bzw. seines Ehegatten angerechnet wird. 6

II) Ausbildungsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Allgemeines Zuständige Behörden zur Durchführung des AFBG sind in der Regel die Ämter für Ausbildungsförderung bei den kreisfreien Städten und Landkreisen am gewöhnlichen Aufenthaltsort der Antragstellerin/des Antragstellers. Diese zuständigen Behörden nehmen die Anträge auf Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG entgegen, treffen die zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Feststellungen, entscheiden über den Antrag, erlassen den Bescheid hierüber und zahlen die Zuschüsse aus. Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgezahlt, mit der hierüber ein gesonderter Darlehensvertrag geschlossen werden muss. Die Berechnung der Förderungsbeträge erfolgt durch zentrale Rechenzentren, die von den Obersten Landesbehörden für Aufstiegsfortbildungsförderung mit diesen Aufgaben betraut sind. Diese zentralen Rechenzentren leiten die statistischen Angaben als Auszug aus ihren Eingabedaten und Rechenergebnissen an die zuständigen statistischen Landesämter weiter. Dauer der Förderung Die Dauer der Förderung richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der Fortbildungsmaßnahme. Vollzeitmaßnahmen dürfen in der Regel bis zu 24 Monaten, Teilzeitmaßnahmen in der Regel bis zu 48 Monaten dauern (Förderungshöchstdauer). Findet die Fortbildung nicht in einem zusammenhängenden Kurs oder Lehrgang statt, sondern gliedert sich in mehrere Teile (sogenannte Maßnahmeabschnitte), dann müssen sämtliche Teile innerhalb eines bestimmten Zeitraumes absolviert werden. Dieser maximale Zeitrahmen beträgt bei Vollzeitmaßnahmen 36 Monate, bei Teilzeitmaßnahmen 48 Monate. Werden Maßnahmeabschnitte abwechselnd in Vollzeit- und Teilzeitform absolviert, dann werden die Förderungshöchstdauer und der maximale Zeitrahmen individuell von der zuständigen Behörde festgelegt. Fortbildungsstätten Als Fortbildungsstätten gelten hier alle Einrichtungen (öffentliche und private Schulen, öffentliche und private Institute, Fernunterrichtsinstitute), die eine nach dem AFBG förderungsfähige Fortbildung vermitteln. Geförderte Handwerkerinnen/Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeisterinnen/Handwerks- oder Industriemeistern, Technikerinnen/Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegerinnen/Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikerinnen/Betriebsinformatikern, Programmiererinnen/Programmierern, Betriebswirtinnen/Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten, können die Aufstiegsförderung beantragen. Voraussetzung ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Gefördert werden Bildungsmaßnahmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe sowie der Haus- und Landwirtschaft. Sie müssen gezielt auf entsprechende anerkannte Prüfungen nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder nach Bundesoder Landesrecht vorbereiten. Auch zahlreiche landesrechtlich geregelte Fortbildungen für Berufe im Gesundheitswesen, in der Sozialpflege und Sozialpädagogik sind förderungsfähig. Bedingung ist, dass der angestrebte Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen muss. Nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, wie z. B. ein Hochschulabschluss. Vollzeit-/Teilzeitmaßnahmen Die Fortbildungsmaßnahme muss mindestens 400 Stunden umfassen. Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel Lehrveranstaltungen wöchentlich an fünf Werktagen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen nicht länger als drei Jahre dauern. Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen nicht länger als vier Jahre dauern. 7

Zuschuss/Darlehen Die Förderung nach dem AFBG wird teils als Zuschuss, teils als Darlehen geleistet. Als Zuschuss werden gewährt: ein Teil des Unterhaltsbeitrages bei Vollzeitmaßnahmen ein Teil des Maßnahmebeitrages zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen ein Anteil von 50 Prozent am Kindererhöhungsbetrag bei Alleinerziehenden die Kinderbetreuungskosten bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen. Als Darlehen werden gewährt: ein Teil des Unterhaltsbeitrages bei Vollzeitmaßnahmen ein Teil des Maßnahmebeitrages zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen ein Anteil von 50 Prozent am Kindererhöhungsbetrag Unterhaltsleistungen bis zu drei Monate zwischen Ende der Maßnahme und Ablegung der Prüfung die Kosten des Prüfungsstückes bis zur Hälfte. Die/Der Geförderte kann frei entscheiden, ob und in welcher Höhe das Darlehen in Anspruch genommen wird. Sie/Er kann auch ein geringeres Darlehen nehmen, als ihr/ihm zusteht. 8

I. Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) T 1 Geförderte und finanzieller Aufwand 2010 2014 nach Art der Förderung Ausbildungsstätte Ausbildungsgruppe 2 Jahr Anzahl schnittlicher Förderungsbetrag durchschnittlich je Monat 1 Zuschuss 1 000 EUR % 1 000 EUR % 1 000 EUR Darlehen % Geförderte Finanzieller Aufwand 1 Durchdavon pro Kopf 3 EUR je Monat Gymnasien 2010 639 375 1 880 1,5 1 880 100 - - 418 2011 599 378 2 231 1,6 2 231 100 - - 492 2012 561 343 2 374 1,7 2 374 100 - - 577 2013 505 314 2 317 1,7 2 317 100 - - 616 2014 476 284 2 042 1,5 2 042 100 - - 600 Berufsfachschulen 4 2010 8 941 5 492 17 537 14,4 17 537 100 - - 266 2011 9 168 5 692 20 254 14,7 20 254 100 - - 297 2012 9 014 5 622 21 554 15,2 21 554 100 - - 320 2013 8 689 5 457 22 055 15,9 22 055 100 - - 337 2014 8 175 5 029 20 548 15,5 20 548 100 - - 331 Fachschulen 5 2010 785 477 2 610 2,1 2 610 100 - - 456 2011 728 429 2 495 1,8 2 495 100 - - 485 2012 676 400 2 275 1,6 2 275 100 - - 474 2013 626 377 2 162 1,6 2 162 100 - - 478 2014 594 371 2 139 1,6 2 139 100 - - 481 Fachhochschulen 2010 9 187 5 857 30 790 25,2 15 632 50,8 15 158 49,2 438 2011 10 048 6 406 34 847 25,3 17 673 50,7 17 174 49,3 453 2012 10 461 6 699 36 236 25,6 18 378 50,7 17 858 49,3 451 2013 10 514 6 680 36 050 25,9 18 323 50,8 17 727 49,2 450 2014 10 172 6 357 34 342 26,0 17 477 50,9 16 865 49,1 450 Wissenschaftliche Hochschulen 2010 18 576 11 855 60 225 49,3 30 501 50,6 29 725 49,4 423 2011 20 156 13 020 68 551 49,7 34 727 50,7 33 823 49,3 439 2012 20 887 13 346 69 667 49,2 35 361 50,8 34 306 49,2 435 2013 20 586 12 975 67 098 48,2 34 088 50,8 33 010 49,2 431 2014 19 901 12 333 63 945 48,4 32 542 50,9 31 404 49,1 432 Übrige Ausbildungsstätten 2010 3 500 1 789 9 018 7,4 8 932 99,0 86 1,0 420 2011 3 484 1 817 9 538 6,9 9 461 99,2 77 0,8 438 2012 3 413 1 782 9 578 6,8 9 521 99,4 58 0,6 448 2013 3 296 1 733 9 462 6,8 9 377 99,1 83 0,9 455 2014 3 174 1 653 9 209 7,0 9 103 98,8 107 1,2 464 I n s g e s a m t 2010 41 628 25 845 122 061 100 77 093 63,2 44 968 36,8 394 2011 44 183 27 741 137 916 100 86 841 63,0 51 075 37,0 414 2012 45 012 28 191 141 685 100 89 463 63,1 52 222 36,9 419 2013 44 216 27 535 139 145 100 88 325 63,5 50 820 36,5 421 2014 42 492 26 025 132 225 100 83 850 63,4 48 375 36,6 423 Darunter als Schülerinnen/Schüler 2010 13 801 8 098 30 855 25,3 30 855 100 - - 318 2011 13 914 8 286 34 354 24,9 34 354 100 - - 345 2012 13 614 8 120 35 654 25,2 35 654 100 - - 366 2013 13 051 7 847 35 830 25,8 35 830 100 - - 381 2014 12 347 7 294 33 715 25,5 33 715 100 - - 385 Studentinnen/Studenten 2010 27 824 17 745 91 194 74,7 46 226 50,7 44 968 49,3 428 2011 30 268 19 455 103 560 75,1 52 485 50,7 51 075 49,3 444 2012 31 396 20 069 106 023 74,8 53 800 50,7 52 222 49,3 440 2013 31 165 19 688 103 315 74,2 52 495 50,8 50 820 49,2 437 2014 30 145 18 732 98 510 74,5 50 135 50,9 48 375 49,1 438 1 Differenzen zur Summe ergeben sich aus dem Runden der Einzelwerte. - 2 Geförderte in Fernunterrichtsinstituten können keiner der aufgeführten Ausbildungsgruppen zugeordnet werden. - 3 Bezogen auf die durchschnittlich je Monat Geförderten. - 4 Einschließlich Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt. - 5 Nur Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. 9

T 2 Geförderte und finanzieller Aufwand 2014 nach Bedarfssatzgruppen Bedarfssatzgruppe Geförderte Anzahl durchschnittlich je Monat 1 1 000 EUR Finanzieller Aufwand 1 Zuschuss Darlehen % 1 000 EUR % 1 000 EUR % Durchdavon schnittlicher Förderungsbetrag pro Kopf 2 EUR je Monat Haupt-, Realschulen, integrierte Gesamtschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen (abgeschl. Berufsausb. nicht Voraussetzung) 8 824 5 400 23 480 17,8 23 480 100 - - 362 Abendhaupt-, Abendreal-, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen (abgeschl. Berufsausb. Voraussetzung) 1 055 499 2 378 1,8 2 378 100 - - 397 Abendgymnasien, Kollegs, Fachschulklassen (abgeschl. Berufsausb. Voraussetzung) 2 468 1 394 7 857 5,9 7 857 100 - - 470 Höhere Fachschulen, Akademien, Fachhochschulen, Kunsthochschulen, Wissenschaftliche Hochschulen 30 145 18 732 98 510 74,5 50 135 50,9 48 375 49,1 438 I n s g e s a m t 42 492 26 025 132 225 100 83 850 63,4 48 375 36,6 423 1 Differenzen zur Summe ergeben sich aus dem Runden der Einzelwerte. - 2 Bezogen auf die durchschnittlich je Monat Geförderten. T 3 Geförderte und Umfang der Förderung 2014 nach Ausbildungsstätten Ausbildungsstätte Geförderte Gesamtförderung 1 Frauen Anzahl davon Männer % 1 000 EUR % Gymnasien 476 309 167 2 042 1 095 53,6 947 46,4 Berufsfachschulen 2 8 175 5 275 2 900 20 548 13 796 67,1 6 752 32,9 Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt 594 206 388 2 139 1 513 70,7 626 29,3 Fachhochschulen 10 172 4 641 5 531 34 342 19 643 57,2 14 698 42,8 Wissenschaftliche Hochschulen 19 901 12 385 7 516 63 945 31 242 48,9 32 704 51,1 Übrige Ausbildungsstätten 3 174 1 460 1 714 9 209 7 435 80,7 1 774 19,3 I n s g e s a m t 42 492 24 276 18 216 132 225 74 723 56,5 57 501 43,5 1 Differenzen zur Summe ergeben sich aus dem Runden der Einzelwerte. 2 Einschließlich Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlosseneberufsausbildung nicht voraussetzt. davon entfielen auf Vollförderung 1 Teilförderung 1 1 000 EUR T 4 Geförderte 2014 nach deren Wohnsituation während der Ausbildung und Umfang der Förderung nach Ausbildungsstätten Ausbildungsstätte Insgesamt Davon wohnten Es erhielten Vollförderung Teilförderung bei den nicht bei davon wohnten davon wohnten Eltern den Eltern zusammesammen bei den nicht bei zu- bei den nicht bei Eltern den Eltern Eltern den Eltern Anzahl % Anzahl % Gymnasien 476-476 277-100 199-100 Berufsfachschulen 1 8 175 4 883 3 292 5 127 64,8 35,2 3 048 51,2 48,8 Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt 594 233 361 351 36,2 63,8 243 43,6 56,4 Fachhochschulen 10 172 3 079 7 093 4 360 34,1 65,9 5 812 27,4 72,6 Wissenschaftliche Hochschulen 19 901 3 261 16 640 6 684 21,0 79,0 13 217 14,0 86,0 Übrige Ausbildungsstätten 3 174 1 808 1 366 2 364 57,6 42,4 810 54,7 45,3 I n s g e s a m t 42 492 13 264 29 228 19 163 40,2 59,8 23 329 23,8 76,2 1 Einschließlich Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt. 10

T 5 Geförderte 2014 nach Altersgruppen Altersgruppe Insgesamt davon Es erhielten Es wohnten während der Ausbildung Frauen Männer Vollförderung Teilförderung bei den Eltern nicht bei den Eltern unter 20 Jahre 5 894 3 562 2 332 3 502 2 392 3 668 2 226 20 24 Jahre 24 978 14 654 10 324 10 024 14 954 7 751 17 227 25 29 Jahre 9 928 5 135 4 793 4 374 5 554 1 681 8 247 30 34 Jahre 1 430 750 680 1 057 373 147 1 283 35 39 Jahre 193 126 67 152 41 7 186 40 Jahre und älter 69 49 20 54 15 10 59 I n s g e s a m t 42 492 24 276 18 216 19 163 23 329 13 264 29 228 T 6 Geförderte 2014 nach Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit davon Es erhielten Darunter wohnten während Insgesamt Vollförderunförderung Teil- Frauen Männer der Ausbildung nicht bei den Eltern Anzahl % Anzahl % Deutsche(r) im Sinne des Grundgesetzes 39 543 93,1 22 572 16 971 17 051 22 492 27 750 70,2 Ausländer/-innen 2 949 6,9 1 704 1 245 2 112 837 1 478 50,1 davon: aus EU-Ländern 698 1,6 429 269 446 252 422 60,5 aus Nicht EU-Ländern/staatenlos 2 251 5,3 1 275 976 1 666 585 1 056 46,9 I n s g e s a m t 42 492 100 24 276 18 216 19 163 23 329 29 228 68,8 11

II. Ausbildungsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) T 1 Geförderte und finanzieller Aufwand 2014 nach Art der Förderung (Bewilligung) und Fortbildungsstätten Gesamtförderung Davon Finanzieller Aufwand 1 Vollzeitfälle Teilzeitfälle Fortbildungsstätte Geförderte Bewilligte Finanzieller Finanzieller Zuschuss Geförderte Geförderte Darlehen Aufwand 1 Aufwand 1 Anzahl 1 000 EUR Anzahl 1 000 EUR Anzahl 1 000 EUR Maßnahme an öffentlichen Schulen 2 329 10 037 3 292 6 745 1 845 9 155 484 881 Maßnahme an privaten Schulen 549 2 026 640 1 386 212 1 420 337 606 Lehrgang an öffentlichen Instituten 2 899 8 731 2 704 6 027 747 4 765 2 152 3 958 Lehrgang an privaten Instituten 990 2 858 886 1 972 199 1 352 791 1 505 Fernlehrgang an öffentlichen Instituten........ Fernlehrgang an privaten Instituten 152 221 70 150 1 4 151 217 Auslandsfall 5 Abs.2........ I n s g e s a m t 6 983 23 966 7 622 16 344 3 005 16 697 3 978 7 259 1 Differenzen zur Summe ergeben sich aus dem Runden der Einzelwerte sowie durch Wechselfälle von Voll- zu Teilförderung. T 2 Geförderte und finanzieller Aufwand 2014 nach Art der Förderung (Bewilligung) und Fortbildungszielen Gesamtförderung Davon Finanzieller Aufwand 1 Vollzeitfälle Teilzeitfälle Fortbildungsziel Geförderte Bewilligte Finanzieller Finanzieller Zuschuss Geförderte Geförderte Darlehen Aufwand 1 Aufwand 1 Anzahl 1 000 EUR Anzahl 1 000 EUR Anzahl 1 000 EUR Berufsbildungsgesetz 2 850 8 075 2 587 5 487 991 4 908 1 859 3 166 Handwerksordnung 2 887 11 724 3 675 8 049 1 413 8 659 1 474 3 056 Vergleichbares Bundesrecht 367 1 168 378 790 152 837 215 331 Vergleichbares Landesrecht 819 2 852 936 1 916 440 2 222 379 630 Sonstiges 60 147 46 101 9 70 51 35 77 I n s g e s a m t 6 983 23 966 7 622 16 344 3 005 16 697 3 978 7 259 1 Differenzen zur Summe ergeben sich aus dem Runden der Einzelwerte sowie durch Wechselfälle von Voll- zu Teilförderung. T 3 Geförderte und finanzieller Aufwand 2014 nach Fortbildungsstätten - Zuschussförderung Fortbildungsstätte Geförderte Zuschuss zum Unterhalt Finanzieller Aufwand 1 davon als Kinderbetreuungszuschuss Kindererhöhungsbetrag Zuschuss zum Maßnahmebeitrag Anzahl 1 000 EUR % 1 000 EUR % 1 000 EUR % 1 000 EUR % Maßnahme an öffentlichen Schulen 2 329 3 292 2 609 79,3 8 0,2 99 3,0 576 17,5 Maßnahme an privaten Schulen 549 640 259 40,4 5 0,8 19 2,9 358 55,9 Lehrgang an öffentlichen Instituten 2 899 2 704 767 28,3 10 0,4 63 2,3 1 865 68,9 Lehrgang an privaten Instituten 990 886 197 22,2 11 1,3 14 1,5 664 75,0 Fernlehrgang an öffentlichen Instituten.......... Fernlehrgang an privaten Instituten 152 70 1 1,4 4 5,8 - - 65 92,8 Auslandsfall 5 Abs.2....... -..-.- I n s g e s a m t 6 983 7 622 3 832 50,3 40 0,5 195 2,6 3 555 46,6 1 Differenzen zur Summe ergeben sich aus dem Runden der Einzelwerte. 12

T 4 Geförderte und finanzieller Aufwand 2014 nach Fortbildungsstätten - Darlehensförderung (Bewilligung) Fortbildungsstätte Maßnahme an öffentlichen Schulen 2 329 6 745 5 291 78,4 99 1,5 1 313 19,5 41 0,3 Maßnahme an privaten Schulen 549 1 386 531 38,3 19 1,4 816 58,8 20 0,1 Lehrgang an öffentlichen Instituten 2 899 6 027 1 606 26,7 63 1,0 4 251 70,5 106 0,4 Lehrgang an privaten Instituten 990 1 972 421 21,4 14 0,7 1 515 76,8 23 0,1 Fernlehrgang an öffentlichen Instituten.......... Fernlehrgang an privaten Instituten 152 150 2 1,2 - - 149 98,8 - - Auslandsfall 5 Abs.2.......... I n s g e s a m t 6 983 16 344 7 853 48,0 195 1,2 8 106 49,6 190 1,2 1 Differenzen zur Summe ergeben sich aus dem Runden der Einzelwerte. T 5 Geförderte in Voll- und Teilzeitmaßnahmen 2014 nach Fortbildungsstätten und Geschlecht Fortbildungsstätte Davon in Insgesamt Frauen Männer Vollzeitmaßnahmen Teilzeitmaßnahmen zusammen Frauen Männer zusammen Frauen Männer Anzahl Anz. % Anz. % Anz. % Anzahl Anz. % Anzahl Maßnahme an öffentlichen Schulen 2 329 424 25,4 1 905 35,9 1 845 61,4 299 1 546 484 12,2 125 359 Maßnahme an privaten Schulen 549 179 10,7 370 7,0 212 7,1 62 150 337 8,5 117 220 Lehrgang an öffentlichen Instituten 2 899 625 37,4 2 274 42,8 747 24,9 100 647 2 152 54,1 525 1 627 Lehrgang an privaten Instituten 990 361 21,6 629 11,8 199 6,6 52 147 791 19,9 309 482 Fernlehrgang an öffentlichen Instituten............. Fernlehrgang an privaten Instituten 152 65 3,9 87 1,6 1 - - 1 151 3,8 65 86 Auslandsfall 5 Abs.2............. I n s g e s a m t 6 983 1 671 100 5 312 100 3 005 100 513 2 492 3 978 100 1 158 2 820 T 6 Geförderte 2014 nach Fortbildungsstätten und Altersgruppen Finanzieller Aufwand (bewilligte Darlehen) 1 davon für Geförderte Meisterstück und Kindererhöhungsbetrag Unterhaltsbeitrag Maßnahmebeitrag Prüfungsvorbereitungsphase Anzahl 1 000 EUR % 1 000 EUR % 1 000 EUR % 1 000 EUR % Insgesamt unter 20 Jahren 20 bis 24 Jahre 25 bis 29 Jahre 30 bis 34 Jahre 35 bis 39 Jahre 40 Jahre und Davon im Alter 1 von Fortbildungsstätte älter Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Maßnahme an öffentlichen Schulen 2 329 19 0,8 1 129 48,5 797 34,2 236 10,1 81 3,5 67 2,9 Maßnahme an privaten Schulen 549 8 1,5 209 38,1 176 32,1 65 11,8 49 8,9 42 7,7 Lehrgang an öffentlichen Instituten 2 899 14 0,5 876 30,2 1 047 36,1 469 16,2 267 9,2 226 7,8 Lehrgang an privaten Instituten 990 2 0,2 324 32,7 316 31,9 153 15,5 93 9,4 102 10,3 Fernlehrgang an öffentl. Instituten............. Fernlehrgang an privaten Instituten 152 1 0,7 23 15,1 49 32,2 28 18,4 26 17,1 25 16,4 Auslandsfall 5 Abs.2............. I n s g e s a m t 6 983 44 0,6 2 579 36,9 2 405 34,4 964 13,8 520 7,4 471 6,7 1 Alter des Teilnehmers am Jahresende. 13

T 7 Geförderte in Vollzeitmaßnahmen 2014 nach Fortbildungsstätten und Gesamteinkommen Davon mit Gesamteinkommen in Tausend EUR von... Ohne Ein- Ins- Fortbildungsstätte unter bis unter... 50 und kommen/ gesamt 5 5 10 10 15 15 20 20 25 25 30 30 35 35 40 40 45 45 50 mehr ohne Ang. Maßnahme an öffentlichen Schulen 1 845 317 15 12 6 8 9 6 4 3 1 2 1 462 Maßnahme an privaten Schulen 212 31 2 2-4 - 2 - - - - 171 Lehrgang an öffentlichen Instituten 747 130 11 10 2 7 4 4 5 2 1-571 Lehrgang an privaten Instituten 199 32 4 1-1 3 3 - - - - 155 Fernlehrgang an öffentl. Instituten............. Fernlehrgang an privaten Instituten............. Auslandsfall 5 Abs.2............. I n s g e s a m t 3 005 510 32 25 8 20 16 15 9 5 2 2 2 361 T 8 Geförderte 2014 nach Fortbildungsstätten und Dauer der Fortbildungsmaßnahmen Fortbildungsstätte Ins- In Fördermaßnahmen mit Dauer von bis unter... Monaten gesamt 1 6 6 12 12 18 18 24 24 30 30 36 36 42 42 49 49 und mehr Maßnahme an öffentlichen Schulen 2 329 75 387 280 695 605 115 120 49 3 Maßnahme an privaten Schulen 549 48 83 69 124 80 38 42 40 25 Lehrgang an öffentlichen Instituten 2 899 111 433 427 599 486 338 365 117 23 Lehrgang an privaten Instituten 990 60 125 151 253 152 82 61 71 35 Fernlehrgang an öffentlichen Instituten.......... Fernlehrgang an privaten Instituten 152 3 7 11 34 11 19 19 45 3 Auslandsfall 5 Abs.2.......... I n s g e s a m t 6 983 298 1 039 943 1 710 1 345 599 612 348 89 14

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