MHD Stralsund echt 1/16 www.bundesfreiwilligendienst.de Mediadaten 2016 Anzeigen- gültig ab 01.01.2016 ASB Mainz DRK Delitzsch Helfershelfer
1 ANGABEN DES HERAUSGEBERS echt Zeitschrift Herausgeber Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, 50964 Köln Verlag Die Zeitschrift erscheint im Eigenverlag Redaktion Peter Schloßmacher Sibille-Hartmann-Straße 2-8, 50969 Köln Telefon 0221 3673 4203 Fax 0221 3673 54203 E-Mail Internet echt@bafza.bund.de www.bafza.de www.bundesfreiwilligendienst.de Beilagen- und Claudia Koch Anzeigenverwaltung Sibille-Hartmann-Straße 2-8, 50969 Köln Telefon 0221 3673 4531 Fax 0221 3673 54531 E-Mail echt-werbung@bafza.bund.de Erscheinungsort Erscheinungsweise Zielgruppe Auflage Umfang Vertrieb Druck Zahlungsbedingungen bundesweit vier bis fünf Ausgaben pro Jahr überwiegend 15-27jährige, aber auch Ältere ca. 250.000 Exemplare 32 Seiten über 180.000 Exemplare an ca. 7.400 Schulen über Display, 187 Berufs informations zentren (BIZ), ca. 40.000 Bundesfreiwillige, auf Berufsinformationsmessen und in den Bildungszentren des Bundes Bonifatius GmbH, Druck Buch Verlag Postfach 12 80, 33042 Paderborn sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug Magazin Erscheinungstermin Anzeigenschluss Druckunterlagenschluss 01/2016 15.02.2016 02.12.2015 07.12.2015 02/2016 04.04.2016 25.01.2016 01.02.2016 03/2016 01.07.2016 18.04.2016 25.04.2016 04/2016 05.09.2016 03.06.2016 10.06.2016 05/2016 28.11.2016 26.08.2016 02.09.2016
2 TECHNISCHE DATEN Satzspiegel Spaltenanzahl 3 Spalteneinteilung Spaltenabstand Druckverfahren Papier Bunddurchdruck Anschnittanzeigen Druckvorlagen Datenanlieferung 178 x 259 mm 1 spaltig 2 spaltig 3 spaltig = = = 56 117 178 mm mm mm 5 mm Rollenoffset Royal Press 400 Matt mit FSC kostenfrei möglich 3 mm Beschnitt Belichtungsfähige Druckdateien Farbigkeit: 1-farbig oder 4-farbig Euroskala (z. B. PDF, TIFF, EPS mit eingebundenen Schriften) Abbildungsauflösungen: 300 dpi für Farb- und Graustufenbilder 1200 dpi für Bitmapbilder per E-Mail an: vorstufe@bonifatius, oder Datenträger (CD, DVD) plus event. Proofs an: Bonifatius GmbH, Druck Buch Verlag - Vorstufe - Karl-Schurz-Straße 26, 33100 Paderborn (Tel. 05251 153-372) Beilagen Beihefter/ Beikleber Beilagen sind der Zeitschrift lose beigefügte Drucksachen. Sie werden vom Auftraggeber verarbeitungsfrei angeliefert. Folgende Voraussetzungen müssen die Beilagen, die lose eingelegt werden, erfüllen: Gewicht Maximal 50 g pro Exemplar. Eine höhere Grammatur erfordert eine Absprache. Beschaffenheit Die Beilagen müssen am Bund geschlossen sind, bei Falzprodukten kein Zick-Zack-Falz. Anlieferung für die Beilagen Bonifatius GmbH Karl-Schurz-Straße 26 33 100 Paderborn auf Anfrage
3 FORMATE 1/1 Seite 1/2 Seite hoch 1/2 Seite quer 1/3 Seite hoch 1/3 Seite quer 178 x 259 mm 86,5 x 259 mm 178 x 127 mm 56 x 259 mm 178 x 83 mm 1/4 Seite hoch 1/4 Seite hoch 1/4 Seite quer 1/6 Seite hoch 1/6 Seite quer 40,75 x 259 mm 86,5 x 127 mm 178 x 61 mm 56 x 127 mm 178 x 39 mm
4 PREISE SEITENANTEILIGE FORMATE* Größe Formate Preis Anzeigenpreis für Stellen-, Ausbildungs- Breite Höhe 4c-Anzeigen und Studienangebote 1/1 Seite 178 259 5.990, 1 2.995, 1 1/2 Seite 86,5 259 2.995, 1 1.498, 1 1/2 Seite 178 127 2.995, 1 1.498, 1 1/3 Seite 56 259 1.998, 1 999, 1 1/3 Seite 178 83 1.998, 1 999, 1 1/4 Seite 40,75 259 1.498, 1 749, 1 1/4 Seite 86,5 127 1.498, 1 749, 1 1/4 Seite 178 61 1.498, 1 749, 1 1/6 Seite 56 27.998, 1.499, 1 1/6 Seite 178 39.998, 1.499, 1 * Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
5 FORMAT- UND PREISÜBERSICHT* BEILAGEN Mindestformat Höchstformat Falz-Voraussetzung Belegung Rabatte 10,5 cm x 14,8 cm 20,0 cm x 29,0 cm (21,0 cm x 29,7 cm nach Absprache) Falzprodukte an der langen Seite geschlossen (kein Leporello-Falz) Gesamtauflage, bis 20 g 48,00 1 je angefangene 1.000 Exemplare, höhere Gewichte nur nach Absprache (bis maximal 50 g) Teilauflage möglich, Preise nach Absprache 2 Anzeigen oder Beilagen innerhalb von 12 Monaten 3 % Rabatt 3 Anzeigen oder Beilagen innerhalb von 12 Monaten 4 % Rabatt 4 Anzeigen oder Beilagen innerhalb von 12 Monaten 6 % Rabatt * Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
5 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen 1. Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen bzw. Verbreitung von Werbebeilagen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Der Werbeauftrag wird erst durch schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail) der Anzeigenleitung für den Verlag bindend. Für die richtige Ausführung fernmündlich erteilter Aufträge wird keine Verantwortung übernommen. Mündliche Absprachen sind stets erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag bzw. die Anzeigenleitung gültig. 3. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Auftragnehmer eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. 4. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Auftragnehmer mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 5. Der Auftragnehmer behält sich vor, Werbeaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, bzw. vom Vertrag zurückzutreten, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen, z.b. auch Schulgesetze der Länder, verstößt oder deren Veröffentlichung für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Beilagenaufträge sind für den Auftragnehmer erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 6. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen. 7. Der Ausschluss von Mitbewerbern des Auftraggebers ist nicht möglich. 8. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Texte, Druckunterlagen einschließlich Bildunterlagen, Beilagen und sonstigen Unterlagen für Anzeigen und Beilagen. Der Auftragnehmer ist gegenüber dem Auftraggeber nicht verpflichtet, solche Unterlagen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt oder sonstige Rechtsverpflichtungen begangen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen und ihm etwaige Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass die Anzeige oder Beilage aufgrund der vorgenannten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen in Rechte Dritter eingreift. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige oder Beilage bezieht, nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste zu erstatten. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und reprofähiger Druckvorlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckvorlagen fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz an. Der Auftragnehmer gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Für Anzeigen, die infolge ungeeigneter Druckunterlagen nicht einwandfrei erscheinen, wird keine Haftung übernommen. 10. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Repros und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 11. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige.
12. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Schadensersatz beschränkt sich in jedem Falle jedoch auf das Recht, die kostenlose Wiederholung der Anzeige in der nächsten Ausgabe zu verlangen. Werden mehrere Eintragungen bestellt und entstehen Fehler bei einer Eintragung, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen, richtig ausgeführten Anzeige zu verweigern. 13. Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Weitergehende Haftungen des Verlages sind ausgeschlossen. 14. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Auftragnehmer berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 15. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Es gilt die am Erscheinungstag gültige Preisliste. 16. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Beanstandungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die aktuell marktüblichen Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf eine ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 17. Der Auftragnehmer liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Auftragnehmers über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 18. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln. Bei Nichtkaufleuten gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand ebenfalls Köln vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen Werbungsmittler 1. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die jeweils gültige Preisliste zu halten. Die vom Auftragnehmer gewährte Mittlungsvergütung von 15 % darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. 2. Diese Vergütung von 15 % Prozent wird nur dann gewährt, sofern die Mittler die gesamte Auftragsabwicklung übernehmen, die Aufträge dem Auftragnehmer unmittelbar erteilen, für Texte einwandfreie Druckunterlagen bzw. bei Anzeigen Reinzeichnungen liefern, die Bezahlung der Beilagen und Anzeigenrechnung übernehmen und die Abrechnung mit dem Werbungstreibenden unmittelbar durchführen.