Anhang zum Diplom. Angaben zur Qualifikation. 3. Angaben zum Niveau der Qualifikation

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Anhang zum Diplom Dieser Anhang zum Diplom wurde nach dem von der Europäischen Kommission, dem Europarat und UNESCO/CEPES entwickelten Modell erstellt. Mit dem Anhang wird das Ziel verfolgt, ausreichend unabhängige Daten zu erfassen, um die internationale Transparenz und die angemessene akademische und berufliche Anerkennung von Qualifikationen (Diplomen, Abschlüssen, Zeugnissen usw.) zu verbessern. Der Anhang soll eine Beschreibung über Art, Niveau, Kontext, Inhalt und Status eines Studiums bieten, den die im Original-Befähigungsnachweis, dem der Anhang beigefügt ist, genannte Person absolviert und erfolgreich abgeschlossen hat. Der Anhang sollte keinerlei Werturteile, Aussagen über die Gleichwertigkeit mit anderen Qualifikationen oder Vorschläge bezüglich der Anerkennung enthalten. Zu allen acht Punkten sollten Angaben gemacht werden. Werden zu einem Punkt keine Angaben gemacht, sollte der Grund dafür angeführt werden. 1. Angaben zur Person des Qualifikationsinhabers 1.1 Familienname(n) Musterfrau 1.2 Vorname(n) Maxima 1.3 Geburtsdatum 01.01.1990 1.4 Matrikelnummer 9999999 2. Angaben zur Qualifikation Bachelor of Science (BSc.) 2.1 Name der Qualifikation und verliehener Titel*) Hauptstudienfach oder -fächer für die Psychologie 2.2 Qualifikation Name und Status der Organisation, die die 2.3 Qualifikation verliehen hat*) Name und Status der Einrichtung, die das 2.4 Studium durchgeführt hat*) Im Unterricht / in den Prüfungen verwendete Deutsch / Englisch 2.5 Sprache(n) 3. Angaben zum Niveau der Qualifikation 3.1 Niveau der Qualifikation Bachelorstudium ISCED Code 5A 3.2 Regelstudienzeit (gesetzliche Studiendauer) 6 Semester (180 ECTS-Credits) 3.3 Zulassungsvoraussetzungen 4. Angaben über den Inhalt und die erzielten Ergebnisse 4.1 Studienart Vollzeitstudium UMIT - Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik UMIT - Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik - allgemeine Universitätsreife - Berufsreifeprüfung - Studienberechtigungsprüfung - anerkanntes ausländisches Zeugnis das der österreichischen allgemeinen Universitätsreife gleichwertig ist. 4.2 Anforderungen des Studiums Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Anfertigung der Bachelorarbeit und des Ablegens aller Prüfungen sechs Semester. Die Studienhöchstdauer beträgt acht Semester. Das Studium ist ein Vollzeitstudium, das modular aufgebaut ist. Die Prüfung des Praktikumsmoduls besteht aus der Anfertigung einer Prüfungsarbeit (Praktikumsbericht). Der akademische Grad eines Bachelors of Science in Psychologie (BSc) wird verliehen, wenn unter Einhaltung der geltenden Fristen alle Module in den Fächern der Psychologie im jeweiligen Umfang einschließlich der Bachelorarbeit und Abschluss-prüfung bestanden wurden und somit der vorgeschriebenen Arbeitsumfang von 180 ECTS-Credits erbracht wurde. Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Psychologie besitzen grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse der Psychologie und verfügen über Methoden zur Lösung von psychologischen Problemstellungen in verschiedenen Anwendungsgebieten. Sie kennen die allgemeinen Prinzipien der naturwissenschaftlichen Theoriebildung und empirischpsychologischen Forschung und sind zur kritischen Auseinandersetzung mit sozialwissenschaftlichen Forschungsergebnissen fähig. Fortsetzung auf Folgeseite

4.2 Anforderungen des Studiums 4.3 Angaben zum Studium (z.b. absolvierte Module und Einheiten) und erzielte Beurteilungen / Bewertungen / ECTS Anrechnungspunkte Ihr Wissen über die Psychologie und deren Querverbindungen zu anderen Disziplinen versetzt sie in die Lage, mit Vertreterinnen und Vertretern der Nachbarfächer zu kooperieren. Im Rahmen der Wahlpflichtfächer erwerben die Studierenden auch Kenntnisse in Fachgebieten mit interdisziplinären Anknüpfungspunkten zur Psychologie. Als Schlüsselqualifikationen besitzen sie fächerübergreifendes und vernetztes Denken, die Fähigkeit zum selbständigen Wissenserwerb und zur eigenständigen Nutzung relevanter Informationsquellen. Sie haben die Fähigkeit zur Aufbereitung und Vermittlung von allgemeinem und fachspezifischen Wissen und sind mit Präsentations- und Kommunikationstechniken vertraut. Weitere Basisqualifikationen sind Teamfähigkeit und soziale Kompetenzen, die in Gruppen- und Projektarbeiten erworben werden; daneben Kenntnisse über Konfliktentstehung und Fertigkeiten zu deren Lösung. Sie besitzen Verantwortungsbewusstsein für die Folgen psychologischen Handelns. 180 ECTS-Credits (30 ECTS-Credits/Semester) siehe Datenabschrift Note Notenpunkte Bedeutung A 95-100 ausgezeichnet (eine hervorragende Leistung) B 85-94 sehr gut (eine besonders gute Leistung) C 70-84 gut (eine überdurchschnittliche Leistung) D 55-69 befriedigend (eine durchschnittliche Leistung) E 40-54 ausreichend (eine den Mindestanforderungen entsprechende Leistung) F 0-39 nicht bestanden Beurteilungsskala und, wenn verfügbar, Die vom Österreichischen Akkreditierungsrat (ÖAR) akkreditierte Beurteilungsskala der UMIT 4.4 Anmerkungen zur Vergabe von Beurteilungen weicht von der österreichischen Notenskala ab. 4.5 Gesamtbeurteilung der Qualifikation*) wird nicht vergeben 5. 5.1 Angaben zur Funktion der Qualifikation Zugangsberechtigung zu weiterführenden Studien 5.2 Beruflicher Status 6. Sonstige Angaben 6.1 Weitere Angaben keine 6.2 Informationsquellen für ergänzende Angaben 7. Beurkundung des Anhanges 7.1 Ausstellungsdatum 23.07.2013 ISCED Code 5A - Zugang zu Masterstudien Bei Bachelorstudien handelt es sich um die erste Stufe in einem dreigliedrigen System von Hochschulabschlüssen (Bachelor-, Master-, Doktoratsstudien). Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme in ein facheinschlägiges Masterstudium. Zugang zu akademischen Berufen nach Maßgabe der berufsrechtlichen Vorschriften; Diplom im Sinne der Richtlinie 89/48/EWG; ABL Nr. L019/16 vom 24.01.1989 http://www.umit.at http://www.bmwf.gv.at/naric https://www.aq.ac.at http://www.akkreditierungsrat.at 7.2 Unterschrift / Name ao.univ.-prof. Dr. Gernot Brauchle 7.3 Amtliche Funktion der Urkundsperson Vorsitzender der Studien- und Prüfungskommission Psychologie 7.4 Stempel 8. Angaben zum Österreichischen Hochschulsystem siehe Anlage 1 * in Originalsprache (Deutsch)

Das österreichische Hochschulsystem (Punkt 8 des Diploma Supplement) Diploma Supplement: Anlage 1 Der postsekundäre Sektor in Österreich In Österreich umfasst der postsekundäre Sektor auf Universitätsniveau ( Hochschulsektor ) die Öffentlichen Universitäten, erhalten vom Staat; die Privatuniversitäten, erhalten von privaten Trägern mit staatlicher Akkreditierung; die Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen, erhalten von privatrechtlich organisierten und staatlich subventionierten oder von öffentlichen Trägern, mit staatlicher Akkreditierung (manchen Trägern wurde die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Fachhochschule verliehen); die Pädagogischen Hochschulen, erhalten vom Staat oder von privaten Trägern mit staatlicher Akkreditierung; das Institut of Science and Technology Austria; die Philosophisch-Theologischen Hochschulen, erhalten von der Katholischen Kirche. Der außeruniversitäre postsekundäre Sektor umfasst die Hebammenakademien; die Medizinisch-Technischen Akademien; die Militärischen Akademien; die Diplomatische Akademie; bestimmte Psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtungen; die Konservatorien; bestimmte Wirtschaftsschulen. Im Folgenden wird ausschließlich auf den Hochschulsektor eingegangen. Allgemeine Struktur des Hochschulwesens Es gibt ein altes und ein neues System der österreichischen ordentlichen Studien: das alte ohne Bezug zum Bologna- Prozess und das neue mit Bezug dazu. Das alte System ist das der Diplomstudien, die grundsätzlich auf der Basis einer Reifeprüfung begonnen werden und deren Abschluss zur Aufnahme eines Doktoratsstudiums berechtigt. Ein Diplomgrad wird von den Universitäten nach einem Diplomstudium mit 240 bis 360 ECTS credits verliehen. Der volle Wortlaut ist Magister/Magistra... samt einer fachspezifischen Beifügung, z.b. Magister philosophiae. In den ingenieurwissenschaftlichen Studien ist der Wortlaut Diplom-Ingenieur/in. Das Studium der Humanmedizin und der Zahnmedizin sind Ausnahmen: Hier wird als erster akademischer Grad Doctor medicinae universae bzw. Doctor medicinae dentalis" nach einem Diplomstudium mit 360 ECTS-ECTS credits verliehen. In Fachhochschul-Studiengängen wird, analog zu den Universitätsstudien, ein Fachhochschul-Diplomgrad ( Diplom-Ingenieur/in (FH) im ingenieurwissenschaftlichen Bereich bzw. Magister/Magistra (FH) in den anderen Bereichen; 240 bis 300 ECTS credits) verliehen. In Fachhochschul-Studiengängen wird, analog zu den Universitätsstudien, ein Fachhochschul-Diplomgrad (Diplom-Ingenieur/in (FH) im ingenieurwissenschaftlichen Bereich bzw. Magister/Magistra (FH) in den anderen Bereichen; 240 bis 300 ECTS credits) verliehen. Das neue System folgt der Trennung zwischen einem Undergraduate-Studium und einem Graduate-Studium. Nach Beendigung des Undergraduate-Studiums (Bachelorstudium an Universitäten; Fachhochschul- Bachelorstudiengang; Studiengang an Pädagogischen Hochschulen; 180 ECTS credits) wird ein Bachelorgrad (mit dem Wortlaut Bachelor of/in... ) verliehen. Nach Beendigung des Graduate-Studiums (Masterstudium an Universitäten mit 120 ECTS credits bzw. Fachhochschul-Masterstudiengang mit 60 bis 120 ECTS credits) wird ein Mastergrad (mit dem Wortlaut Master of/in... ) verliehen. In ingenieurwissenschaftlichen Graduate-Studien kann der Mastergrad auch Diplom-Ingenieur/in lauten. Die Inhaber/innen dieser Diplomgrade oder Mastergrade (einschließlich Fachhochschul-Diplomgraden oder Fachhochschul-Mastergraden) sind zur Zulassung zum Doktoratsstudium an einer Universität berechtigt. Der Doktorgrad mit dem Wortlaut Doktor/in oder Doctor of Philosophy ( PhD ) wird nach einem mindestens dreijährigen Studium verliehen.. Neben den ordentlichen Studien, die oben beschrieben wurden, gibt es auch außerordentliche Studien, die an Universitäten entweder ein Universitätslehrgang oder der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen, im Fachhochschulbereich ein Lehrgang zur Weiterbildung und an Pädagogischen Hochschulen ein Hochschullehrgang sein können. Diplomstudium Die Zulassung zu einem Diplomstudium erfolgt auf der Grundlage eines österreichischen oder gleichwertigen ausländischen Reifezeugnisses, eines Zeugnisses über die Studienberechtigungsprüfung oder eines Zeugnisses über die Berufsreifeprüfung, in künstlerischen Studien auf der Grundlage einer Zulassungsprüfung. Die Zulassung zu einem Das Österreichische Hochschulsystem November 2011 1 von 2

Fachhochschul-Diplomstudiengang kann auch auf der Grundlage einer einschlägigen beruflichen Qualifikation erfolgen. In einigen Studien (vor allem Humanmedizin und Zahnmedizin sowie in Fachhochschul-Diplomstudiengängen) findet ein Auswahlverfahren statt. Das Studium kann in Studienabschnitte unterteilt sein. Die Dauer jedes Studienabschnitts, die Fächer und ihre Inhalte sind im Curriculum festgelegt. Sie gliedern sich in Pflichtfächer und Wahlfächer. Jeder Studienabschnitt wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen. Fachhochschul-Diplomstudiengänge und einige Diplomstudien an Universitäten umfassen ein angeleitetes Praktikum. Die Zulassung zur letzten Diplomprüfung setzt die Approbation der Diplomarbeit voraus. Bachelorstudium Die Zulassung zu einem Bachelorstudium erfolgt auf der Grundlage eines österreichischen oder gleichwertigen ausländischen Reifezeugnisses, eines Zeugnisses über die Studienberechtigungsprüfung oder eines Zeugnisses über die Berufsreifeprüfung, in künstlerischen Studien auf der Grundlage einer Zulassungsprüfung. Die Zulassung zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang kann auch auf der Grundlage einer einschlägigen beruflichen Qualifikation erfolgen. In einigen Studien (vor allem in Fachhochschul-Bachelorstudiengänge und in Studiengängen an Pädagogischen Hochschulen) findet ein Auswahlverfahren statt. Die Fächer/Module und ihre Inhalte sind im Curriculum festgelegt. In der Regel sind zwei Bachelorarbeiten im Rahmen von Lehrveranstaltungen abzufassen. Fachhochschul- Bachelorstudiengänge und einige Bachelorstudien an Universitäten umfassen ein angeleitetes Praktikum. Das Studium kann mit einer Bachelorprüfung abgeschlossen werden. Masterstudium Die Zulassung zu einem Masterstudium erfolgt auf der Grundlage eines abgeschlossenen österreichischen Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen postsekundären Abschlusses. Die Fächer/Module und ihre Inhalte sind im Curriculum festgelegt. Ein Schwerpunkt des Studiums liegt auf der Erstellung der Masterarbeit. Das Studium wird mit einer Masterprüfung abgeschlossen. Die Zulassung zur Masterprüfung setzt die Approbation der Masterarbeit voraus. An Pädagogischen Hochschulen gibt es kein Masterstudium. Doktoratsstudium Die Zulassung zu einem Doktoratsstudium an einer Universität erfolgt auf der Grundlage eines abgeschlossenen österreichischen Diplom- oder Masterstudiums oder eines gleichwertigen postsekundären Abschlusses. Die Inhalte und Anforderungen sind im Curriculum festgelegt. Das Hauptgewicht liegt auf der Anfertigung einer Dissertation als Ergebnis einer selbstständigen wissenschaftlichen Forschungsleistung. Das Studium wird mit der Approbation der Dissertation und einem Rigorosum/einer Defensio abgeschlossen. Im Fachhochschulbereich und an Pädagogischen Hochschulen gibt es kein Doktoratsstudium. Leistungsbewertung und Notensystem Entsprechend den in den Curricula geregelten Prüfungsmodalitäten kann die Bewertung der Leistungen in der Form mündlicher oder schriftlicher Prüfungen oder von Projektarbeiten erfolgen. Mündliche Prüfungen sind grundsätzlich öffentlich. Österreichische Notenskala: 1 2 3 4 Mit Erfolg teilgenommen 5 Ohne Erfolg teilgenommen Definition SEHR GUT: Hervorragende Leistung GUT: Generell gut, einige Fehler BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler GENÜGEND: Leistung entsprechend den Minimalkriterien Positive Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist NICHT GENÜGEND: < 50% Erhebliche Verbesserung erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit Negative Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist Noten für Gesamtprüfungen: positiv: mit Auszeichnung bestanden bestanden negativ: nicht bestanden Quelle:Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung Minoritenplatz 5, A -1014 Wien Tel: +43/1/53 120-0 infoservice@bmwf.gv.at Das Österreichische Hochschulsystem November 2011 2 von 2

DATENABSCHRIFT STUDIENFACH NAME DER HOCHSCHULE Bachelorstudium Psychologie 180 ECTS-Credits UMIT - Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Technik und Informatik NAME DER / DES STUDIERENDEN: Familienname(n): Musterfrau Matrikelnummer: Vorname(n) Maxima Geschlecht: Geburtsdatum: 01.01.1990 Studienbeginn: 9999999 W 01.10.2010 Lehrveranstaltungsnummer (1)* / und Dauer (2)* Bezeichnung der Lehrveranstaltung (zugehöriges Modul) Prüfungsdatum Note (3)* Notenpunkte (3)* ECTS- Credits (4)* Studienjahr 2010/2011 20A002 / 1 S Einführung in die Forschungsmethoden der Psychologie 04.11.2010 A 100 4 20A001 / 1 S Einführung in die Psychologie und ihre Geschichte 28.11.2010 A 100 4 20A012 / 1 S Sozialpsychologie I 17.12.2010 A 100 4 20A003 / 1 S Deskriptive Statistik u. Wahrscheinlichkeitstheorie 13.01.2011 A 100 6 20A006 / 1 S Allg. Psychologie u. Neuropsychologie I 28.01.2011 A 100 4 20A008 / 1 S Biologische Psychologie I 04.03.2011 A 100 4 20A010 / 1 S Differentielle und Persönlichkeitspsychologie I 01.04.2011 A 100 4 20A005 / 1 S Inferenzstatistik 06.05.2011 A 100 6 20A007 / 1 S Allg. Psychologie u. Neuropsychologie II 13.05.2011 A 100 4 20A004 / 1 S Computerunterstützte Datenanalyse 21.05.2011 A 100 4 20A009 / 1 S Biologische Psychologie II 10.06.2011 A 100 4 20A011 / 1 S Differentielle und Persönlichkeitspsychologie II 15.07.2011 A 100 4 Studienjahr 2011/2012 20A014 / 1 S Grundlagen psychologischer Diagnostik 24.11.2011 A 100 5 20A016 / 1 S Allg. Psychologie u. Emotionspsychologie I 16.12.2011 A 100 4 20A013 / 1 S Sozialpsychologie II 20.12.2011 A 100 4 20A018 / 1 S Entwicklungspsychologie des Kindesalters 13.01.2012 A 100 4 20A023 / 1 S Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie I 01.03.2012 A 100 4 20A021 / 1 S Gesundheitspsychologie I 02.03.2012 A 100 4 20A027 / 1 S Diagnostische Verfahren: Interview und Beobachtung 02.03.2012 A 100 3 20A028 / 1 S Diagnostische Verfahren: Fähigkeits-, Leistungsund Persönlichkeitsmessung 16.03.2012 A 100 3 20A019 / 1 S Klinische Psychologie und Psychotherapie I 22.03.2012 A 100 4 20A022 / 1 S Gesundheitspsychologie II 24.05.2012 A 100 4 20A024 / 1 S Arbeits- Organisations- und Wirtschaftspsychologie II 28.06.2012 A 100 4 20A029 / 1 S Entwicklungspsychologie des Jugend- und Erwachsenenalter 05.07.2012 A 100 4 Studienjahr 2012/2013 20A020 / 1 S Klinische Psychologie und Psychotherapie II 11.10.2012 A 100 4 20A015 / 1 S Grundlagen der Testtheorie 29.11.2012 A 100 3 20A017 / 1 S Allg. Psychologie u. Emotionspsychologie II 29.11.2012 A 100 4 20A032 / 1 S Gesundheits- und Notfallpsychologie I 31.01.2013 A 100 4 20A034 / 2 S Empirisch-experimentelles Praktikum 31.03.2013 A 100 6 *(1),(2),(3),(4) siehe Erklärung auf den Folgeseiten

20A030 / 1 S Klinische Kinderpsychologie und Psychotherapie I 11.04.2013 A 100 4 20A025 / 1 S Arbeits-, Organisation- und Wirtschaftspsychologie III 10.05.2013 A 100 4 20A033 / 1 S Gesundheits- u. Notfallpsychologie II 16.05.2013 A 100 4 20A037 / 1 S Wahlpflichtfach 17.06.2013 A 100 8 20A026 / 1 S Arbeits-, Organisation- und Wirtschaftspsychologie IV 27.06.2013 A 100 4 20A035 / 1 S Durchführung und Präsentation empirischer Untersuchungen 02.07.2013 A 100 4 20A036 / 1 S Pflichtpraktikum und 30 Versuchspersonenstunden 09.07.2013 A 100 16 20A031 / 1 S Klinische Kinderpsychologie und Psychotherapie II 10.07.2013 A 100 4 20A038 / 1 S Bachelorarbeit inkl. Abschlussprüfung 23.07.2013 A 100 12 GESAMT ECTS-Credits: 180 Titel der Bachelorarbeit: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Dr. S. Prixner, Dr. R. Schorn) GESAMTNOTE: A 100 Datum: 23.07.2013 Für die UMIT: Stempel der Hochschule: Univ.-Prof. Dr. Christa Them Rektorin der UMIT Anmerkung: Dieses Dokument besitzt keine Gültigkeit ohne die Unterschrift der Rektorin/des Rektors und den offiziellen Stempel der Hochschule (1) Lehrveranstaltungsnummer Informationen finden Sie unter http: http://www.umit.at/page.cfm?vpath=studien/studienmanagement/stundenplaene (2) Dauer 1 S = ein Semester * anerkannt (3) Beschreibung des Notensystems, das angewendet wird Akkreditierte Notenskala der UMIT Note Bezeichnung Notenpunkte %-Satz A ausgezeichnet (eine hervorragende Leistung) 95-100 29,0 B sehr gut (eine besonders gute Leistung) 85-94 20,9 C gut (eine überdurchschnittliche Leistung) 70-84 25,5 D befriedigend (eine durchschnittliche Leistung) 55-69 15,4 E ausreichend (eine den Mindestanforderungen entsprechende Leistung) 40-54 9,2 F nicht bestanden 0-39 Gesamtbeurteilung der Qualifikation - wird nicht angewandt (4) ECTS-Credits (European Credit Transfer and Accumulation System) 1 Studienjahr (akademisches Jahr) = 60 Credits 1 Semester = 30 Credits 100%