Unterrichtung. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode. Drucksache 12/8584. durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages

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Transkript:

Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/8584 19. 10. 94 Unterrichtung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages Bericht der Präsidentin des Deutschen Bundestages über Auslandsdienstreisen der Mitglieder des Deutschen Bundestages 1. Grundlage der Berichtspflicht Das Plenum hat in seiner 118. Sitzung am 6. November 1992 eine Beschlußempfehlung des Ältestenrates (Drucksache 12/2665) angenommen und folgenden Beschluß gefaßt: Die Präsidentin des Deutschen Bundestages erstellt in der Mitte und zum Ende einer Wahlperiode einen Bericht über Auslandsdienstreisen der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Dieser Bericht enthält Angaben über die Anzahl und die Zielländer der Reisen von Ausschußdelegationen, offiziellen Delegationen, Parlamentariergruppen sowie Einzelreisen und die damit verbundenen Kosten je Haushaltsjahr". In Ausführung dieses Beschlusses lege ich hiermit den zweiten Bericht über Auslandsdienstreisen der Mit glieder des Deutschen Bundestages für den Zeitraum 1. Januar 1993 bis 10. Oktober 1994 vor. Regel soll die Öffentlichkeit in Pressekonferenzen über genehmigte Delegationsreisen und deren Inhalte unterrichtet werden. Die Delegationen sind verpflichtet, dem Präsidium spätestens vier Wochen nach Durchführung der Reisen schriftliche Berichte vorzulegen. Reisen einzelner Abgeordneter sind nur dann genehmigungsfähig, wenn die Vorsitzenden der jeweiligen Gremien bestätigen, daß die beantragten Reisen dem Studium spezifischer aktueller Sachfragen dienen. Darüber hinaus sind bei Auslandsdienstreisen zustimmende Voten der Obleute des zuständigen Gremiums sowie das Einverständnis der Parlamentarischen Geschäftsführerin/des Parlamentarischen Geschäftsführers der entsprechenden Fraktion oder Gruppe erforderlich. Durch diese interfraktionelle Beteiligung am Antragsverfahren wird sichergestellt, daß Genehmigungen auf einer breiten Entscheidungsbasis ausschließlich nach Grundsätzen fachlicher und sachlicher Notwendigkeiten erteilt werden. 2. Genehmigung von Auslandsdienstreisen Nach 17 Abs. 1 Abgeordnetengesetz bedürfen Aus- - landsdienstreisen der vorherigen Genehmigung der Präsidentin. Alle Dienstreisen Delegations- und Einzelreisen müssen im ausschließlichen Interesse des Deutschen Bundestages liegen und sind deshalb inhaltlich detailliert und überzeugend zu begrün den. Delegationsreisen müssen in direktem Zusammenhang mit Beratungsgegenständen des jeweiligen Ausschusses stehen. Die Präsidentin entscheidet über Anträge auf Genehmigung von Delegationsreisen der Ausschüsse, Kommissionen und Arbeitsgruppen sowie der Parlamentariergruppen erst nach eingehender Erörterung und Beratung im Präsidium. In der 3. Funktion und Bedeutung der Auslandsdienstreisen Der Deutsche Bundestag bemüht sich, den ihm durch das Grundgesetz zugewiesenen Aufgaben in einem größer gewordenen Deutschland durch einen verstärkten interparlamentarischen Dialog gerecht zu werden. Dies findet seinen Niederschlag in einer deutlichen Zunahme von Besuchen interessierter ausländischer Parlamentarier beim Deutschen Bundestag. Auch wenn es sich bei diesen Besuchen vor allem um die erbetene Unterstützung beim Aufbau demokratischer Strukturen handelt, bleibt der bewährte Meinungs-

Drucksache 12/8584 Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode austausch mit befreundeten Parlamentariern weiterhin bedeutsam. Die ausländischen Gäste des Deutschen Bundestages erwarten, daß die so geknüpften Gesprächskontakte auch durch Gegenbesuche deutscher Parlamentarier im Ausland fortgeführt und weiter vertieft werden. Unabhängig davon sind eine sachgerechte Gesetzgebung und eine effektive Kontrolle der Bundesregierung durch das Parlament nur denkbar, wenn sich die Abgeordneten bei bestimmten Fragen auch im Ausland informieren können. Die heutigen politischen, ökonomischen und ökologischen Probleme schließen vielfach einzelstaatliche Lösungen aus und verlangen ein Zusammenwirken mit anderen Staaten, zum Beispiel auf bilateraler Ebene, im Verbund der EU Mitglieder oder durch weltweites Handeln. Reisen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages sichern, daß der Standpunkt und die politischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland bei bestimmten Fragen ausländischen Gesprächspartnern vermittelt werden. Daneben kommt dem Einsatz für die weltweite Anerkennung zentraler Werte, der Betonung der demokratischen Staatsform und der Anerkennung der Menschenrechte eine besondere Bedeutung zu. Die Darstellung dieser Anliegen findet ihren Niederschlag in einer Zunahme bei Dienstreisen in Länder Ost- und Südosteuropas, der ehemaligen Sowjetunion und in die Volksrepublik China. Die Notwendigkeit, mit den Bündnispartnern wegen der verschiedenen Krisenregionen enge Kontakte zu halten, spiegelt sich ebenfalls in der Zahl der Einzel- und Delegationsreisen in die Vereinigten Staaten, nach Frankreich, Großbritannien und in die Niederlande in beiden Berichtsjahren wider. Den Funktionen von Auslandsdienstreisen steht nicht entgegen, daß die Vertretung deutscher Standpunkte und der Einsatz für Demokratie und Menschenrechte einen wesentlichen Bestandteil der Außenpolitik der Bundesregierung bilden. Abgesehen von der Kontrollaufgabe des Parlaments, die die Außenpolitik der Bundesregierung einschließt, unterliegen Abgeordnete des Deutschen Bundestages im Ausland nicht denselben protokollarischen Bindungen und Rücksichten wie die Bundesregierung. Sie können daher leichter Kontakt zu Minderheiten oder politisch Verfolgten herstellen sowie sich bei Gesprächen mit unterschiedlichen Stellen des jeweiligen Gastlandes Informationen beschaffen, aber sich auch für die Rechte von Einzelpersonen oder Bevölkerungsteilen einsetzen. - 4. Einzelangaben zu Auslandsdienstreisen a) Der Berichtszeitraum erfaßt den Zeitraum 1. Januar 1993 bis 10. Oktober 1994, da nach dem oben genannten Bundestagsbeschluß in der Mitte und zum Ende einer Wahlperiode ein Bericht erstellt werden soll. Der Bericht differenziert, wie von dem Beschluß vorgegeben, zwischen Reisen von Ausschußdelegationen (AD), Reisen offizieller Delegationen (OD), Reisen von Parlamentariergruppen (PGr) sowie Einzelreisen (ED). Ausschußdelegationen setzen sich aus Mitgliedern eines der ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages zusammen. Unter diesem Begriff erfaßt sind aber auch Delegationen eines Untersuchungsausschusses, eines Sonderausschusses oder einer Enquete-Kommission. Offizielle Delegationen stehen unter der Leitung der Präsidentin oder eines anderen Mitgliedes des Präsidiums und dienen der Aufnahme oder Pflege von Kontakten zwischen dem Deutschen Bundestag und einem anderen Parlament. In Parlamentariergruppen schließen sich Abgeordnete des Deutschen Bundestages zusammen, die besondere Beziehungen zu Kollegen aus einem bestimmten ausländischen Parlament oder aus Parlamenten einer bestimmten Weltregion pflegen wollen. Neben bilateralen Parlamentariergruppen (zum Beispiel Deutsch-Britische Parlamentariergruppe) gibt es auch multilaterale (zum Beispiel Deutsch-Skandinavische Parlamentariergruppe). Der Bericht erfaßt nicht die Reisen zu den periodisch stattfindenden parlamentarischen Versammlungen der NATO, der WEU, der KSZE und der IPU sowie des Europarates. b) Im Berichtszeitraum haben stattgefunden: 181 Ausschußreisen (AD) (1993: 116; 1994: 65) 11 Reisen offizieller Delegationen (OD) (1993: 8; 1994: 3) 63 Reisen von Parlamentariergruppen (PGr) (1993: 34; 1994: 29) 319 Einzeldienstreisen (ED) (1993: 212; 1994: 107) Erfahrungsgemäß finden im zweiten und dritten Jahr einer Wahlperiode mehr Auslandsdienstreisen statt als im ersten und vierten Jahr. Diese Jahre sind durch die Aufnahme der parlamentarischen Arbeit und den Wahlkampf geprägt. Unterteilt nach Erdteilen sind als Anlagen 1 und 2 die Anzahl und die Zielländer der Reisen von Ausschußdelegationen, offiziellen Delegationen, Parlamentariergruppen sowie Einzelreisen für den Zeitraum 1. Januar 1993 bis 10. Oktober 1994 aufgeschlüsselt. Die Anlage 3 weist die Gesamtkosten der im Haushaltsjahr 1993 beziehungsweise 1994 durchgeführten Reisen nach. Bonn, den 11. Oktober 1994 Dr. Rita Süssmuth

Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/8584 Anlage 1 Angaben fiber die Anzahl und die Zielländer der Reisen im Haushaltsjahr 1993 von Ausschußdelegationsreisen (AD), offiziellen Delegationen (OD), Parlamentariergruppen (PGr), Einzelreisen (ED) EUROPA Albanien 1 2 Belgien (Brüssel EG) 5 16 Bulgarien 1 2 Dänemark 2 3 Estland 1 Finnland 4 Frankreich 6 1 13 Griechenland 1 1 1 Großbritannien 3 2 4 Irland 2 Island 1 Italien 1 1 4 Kroatien 4 Lettland 1 Litauen 1 Luxemburg 1 2 Malta 1 Monaco 3 Niederlande 3 1 2 Norwegen 1 Österreich 1 9 Polen 4 1 2 4 Portugal 1 Rumänien 1 Russische Föderation Rußland 7 1 17 Schweden 1 1 Schweiz 2 3 Spanien 1 3 Tschechische Republik 2 Türkei 3 1 Ukraine 2 1 Ungarn 3 6 Weißrußland 1 Zypern 1

Drucksache 12/8584 Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Reisen in mehrere Länder Belgien, Frankreich 1 Bulgarien, Ungarn 1 Estland, Finnland, Lettland 1 Estland, Lettland 1 Estland, Lettland, Litauen 1 1 Estland, Lettland, Litauen, Russische Föderation Rußland 3 Estland, Lettland, Litauen, Russische Föderation Rußland, Ungarn 1 Estland, Litauen 1 Estland, Russische Föderation Rußland 2 Finnland, Schweden 1 Frankreich, Großbritannien, Niederlande 1 1 Frankreich, Italien 1 Griechenland, Türkei 1 Großbritannien, Niederlande 1 Italien, Malta, Österreich 1 Italien, Österreich 1 Lettland, Litauen, Russische Föderation Rußland 1 Marokko, Portugal, Spanien 1 Polen, Russische Föderation Rußland 2 Portugal, Spanien 2 1 Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn 3 Slowakische Republik, Ungarn 1 Tschechische Republik, Ungarn 1 Türkei, Ukraine 1

Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/8584 AFRIKA Ägypten 2 Kenia 1 Mali 1 Somalia 1 2 Sudan 1 Reisen in mehrere Länder Äthiopien, Eritrea 1 Botswana, Namibia 1 Burkina Faso, Mali, Senegal 1 Burundi, Ruanda, Tansania 1 Côte d'ivoire, Ghana 2 Kenia, Namibia, Südafrika 1 Malawi, Sambia, Südafrika 1 Simbabwe, Südafrika 1 AMERIKA Argentinien 1 Dominikanische Republik 1 Jamaika 3 Kanada 1 Kuba 1 Mexiko 1 Peru 1 Vereinigte Staaten von Amerika (USA). 11 1 22

Drucksache 12/8584 Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Reisen in mehrere Länder Antarktis, Argentinien, Chile, Peru, Uruguay 1 Argentinien, Chile 1 2 Argentinien, Paraguay 1 Bolivien, Mexiko 1 Costa Rica, Guatemala 1 Costa Rica, Guatemala, Mexiko 1 El Salvador, Honduras 1 El Salvador, Peru 1 Guatemala, Mexiko 1 Kanada, Mexiko, USA 1 Kanada, USA 2 Mexiko, USA 1 1 Paraguay, Peru 1 ASIEN Bangladesch 1 China 3 4 Indien 1 Indonesien 3 Iran 1 Israel 4 1 2 Japan 2 3 Jemen 1 Kambodscha 3 Libanon 1 Philippinen 1 Sri Lanka 1 Südkorea 1 1 Taiwan 1

Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/8584 Reisen in mehrere Länder Afghanistan, China, Indien, Japan, Kasachstan, Mongolei, Nepal, Russische Föderation Rußland, Singapur 1 Aserbaidschan, Türkei 1 Bangladesch, Pakistan 1 Brunei, Indonesien, Japan, Malaysia, Philippinen, Thailand 2 China, Demokratische Republik Korea, Republik Korea 1 China, Hongkong 4 China, Hongkong, Japan 2 China, Hongkong, Malaysia 1. China, Mongolei 1 China, Südkorea 1 China, Vietnam 2 Georgien, Kirgistan, Usbekistan 1 Hongkong, Indien, Philippinen 1 Hongkong, Japan 1 Indien, Indonesien, Japan, Südkorea, Singapur 3 Indien, Japan 1 Indien, Nepal 1 Indien, Pakistan 1 Indonesien, Singapur 1 Israel, Jordanien 1 Israel, Schweiz 1 Israel, Südafrika 1 Japan, Südkorea 1 Jordanien, Israel, Saudi-Arabien 1 Kambodscha, Thailand 1 Kasachstan, Russische Föderation Rußland, Usbekistan 1 Kasachstan, Ukraine 1 Philippinen, Singapur 2

Drucksache 12/8584 Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode AUSTRALIENOZEANIEN Australien 1 Neuseeland 1 2 Papua-Neuguinea 1 Reisen in mehrere Lander Australien, Brasilien 1 Australien, Malaysia, Singapur, Thailand 1 Australien, Neuseeland 1 Australien, Neuseeland, Vietnam 1 Australien, Papua-Neuguinea (Mauritius, Singapur) 1

Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/8584 Anlage 2 Angaben fiber die Anzahl und die Zielländer der Reisen im Haushaltsjahr 1994 von - Ausschußdelegationsreisen (AD), offiziellen Delegationen (OD), Parlamentariergruppen (PGr), Einzelreisen (ED) EUROPA Belgien (Brüssel EG) 1 6 Estland 1 Finnland 1 1 1 Frankreich 4 6 Griechenland 3 3 1 Großbritannien 2 3 Island 1 Italien 2 1 4 Moldawien 2 Niederlande 2 Norwegen 2 1 Österreich 3 2 6 Polen 7 Portugal 1 1 1 Rumänien 1 1 1 Russische Föderation Rußland 1 1 1 Schweden 1 1 Schweiz 2 5 Slowakische Republik 1 1 Spanien 1 1 Tschechische Republik 1 1 2 Türkei 1 2 Ukraine 1 1 Ungarn 1 1 3 Weißrußland 1 Zypern 1

Drucksache 12/8584 Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Reisen in mehrere Lander Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden 1 Estland, Lettland, Litauen 1 2 Estland, Ukraine 1 Frankreich, Großbritannien 1 Österreich, Portugal, Slowakische Republik, Großbritannien, Ungarn 1 Polen, Slowakische Republik, Tschechische Republik 2 Portugal, Spanien 1 Russische Föderation Rußland, Ukraine, Weißrußland 1 Schweiz, Türkei 1 Tschechische Republik, Ungarn 1 AFRIKA Ägypten 1 3 Eritrea 1 Malawi 2 Marokko 1 Ruanda 1 Südafrika 1 Togo 2 Tunesien 1 Reisen in mehrere Lander Benin, Côte d'ivoire 2 Burkina Faso, Niger 1 Burundi, Ruanda, Uganda 1 Kenia, Somalia 1 Lesotho, Mosambik, Simbabwe 1 Lesotho, Südafrika, Swasiland 1 Namibia, Südafrika 1 2

Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/8584 AMERIKA Brasilien 2 Chile 1 Costa Rica 1 Jamaika 1 Kanada 2 Mexiko 1 1 Venezuela 1 Vereinigte Staaten von Amerika (USA). 6 12 Reisen in mehrere Länder Bolivien, Ecuador, Peru 1 Brasilien, Chile 1 Costa Rica, Honduras, Nicaragua 1 Ecuador, Kolumbien 1

Drucksache 12/8584 Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode ASIEN China 1 1 1 Indien 1 Indonesien 1 1 Iran 1 Israel 1 Japan 2 1 3 Philippinen 1 Sri Lanka 1 Thailand 1 Vietnam 1 Reisen in mehrere Lander Bangkok, Birma, Vietnam 1 China, Hongkong 1 China, Japan, Malaysia, Südkorea, Vietnam 1 China, Laos, Vietnam 1 China, Mongolei 1 Indien, Indonesien, Malaysia, Pakistan 1 Indien, Vietnam 1 Irak, Jordanien 1 Japan, Vietnam 1 Kasachstan, Kirgistan 2 Nordirak, Türkei 1 Pakistan, Taiwan 1 AUSTRALIENOZEANIEN Reisen in mehrere Lander Australien, Indonesien, Laos, Singapur, Thailand 1

Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/8584 Anlage 3 1. Gesamtkosten der im Haushaltsjahr 1993 durchgeführten Reisen 116 Ausschußreisen (AD) 3 450 955,84 DM 8 Offizielle Delegationen (OD) 30 903,77 DM 34 Parlamentariergruppen (PGr) 925 235,80 DM 212 Einzeldienstreisen (ED) 977 740,96 DM Gesamtkosten für 1993 5 384 836,37 DM 2. Gesamtkosten der im Haushaltsjahr 1994 durchgeführten Reisen 65 Ausschußreisen (AD) 1 634 610,04 DM 3 Offizielle Delegationen (OD) 16 114,90 DM 29 Parlamentariergruppen (PGr) 787 792,86 DM 107 Einzeldienstreisen (ED) 564 208,51 DM Gesamtkosten für 1994 3 002 726,31 DM