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Transkript:

Amtliches Mitteilungsblatt 26/2012 Masterstudiengang Geographien ländlicher Räume - Wandel durch Globalisierung Prüfungsordnung Vechta, 26.09.2012 (Tag der Veröffentlichung) Herausgeberin: Die Präsidentin der Universität Vechta Redaktion:Christiane Raatz-Vornhusen Lfd. Nr.180

2 INHALT: Seite Prüfungsangelegenheiten und Prüfungsordnungen - Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geographien ländlicher Räume (PO MAGLR) Anlage 1: Studienordnung Anlage 2: Studienverlaufsplan 3 6 9

3 Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geographien ländlicher Räume (PO MAGLR) Beschlossen gemäß 6 Abs. 1, 41 Abs. 1 NHG durch den Senat der Universität Vechta auf seiner 19. Sitzung am 12.09.2012. Genehmigt gemäß 37 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 b NHG durch das Präsidium der Universität Vechta in seiner Sitzung am 25.09.2012. 1 Geltungsbereich Diese Ordnung regelt auf der Grundlage der Rahmenprüfungsordnung (RPO) und in Verbindung mit der Studienordnung das Studium im Masterstudiengang Geographien ländlicher Räume - Wandel durch Globalisierung (Geographies of Rural Areas - Change via Globalization) der Universität Vechta. 2 Hochschulgrad Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Universität Vechta je nach Vertiefungsrichtung den Hochschulgrad Master of Science (abgekürzt M. Sc. ) oder Master of Arts (abgekürzt M.A. ). 3 Dauer, Umfang und Gliederung des Studium (1) Die Regelstudienzeit des Masterstudiengangs Geographien ländlicher Räume - Wandel durch Globalisierung beträgt vier Semester und umfasst mindestens 120 Credit Points (CP), die sich auf folgende Modulbereiche verteilen: 1. Pflichtmodule (72 CP), 2. Wahlpflichtmodule (20 CP), 3. Masterarbeit und Masterkolloquium (28 CP). (2) 1 Der Masterstudiengang Geographien ländlicher Räume ermöglicht zwei Vertiefungsrichtungen: 1. Wirtschafts- und Sozialgeographie (mit dem Abschluss Master of Arts ) ; 2. Geo- und Agrarökologie (mit dem Abschluss Master of Science ); in denen jeweils mindestens 65 CP zu erwerben sind. 2 Das Zeugnis und die Masterurkunde weisen aus, welche der beiden Vertiefungsrichtungen gewählt wurde. 3 Die Studienordnung (Anlage1) legt das Studienprogramm fest, dem entnommen werden kann, welche Module erfolgreich zu absolvieren sind. 4 Eine Empfehlung für den sachgerechten Aufbau des Studiums ist dem Studienverlaufsplan (Anlage 2) zu entnehmen. 4 Credit Points Im Masterstudiengang Geographien ländlicher Räume repräsentiert ein Credit Point einen studentischen Arbeitsaufwand von 25 Zeitstunden. 5 Mobilitätsfenster 1 Die Studierenden haben gemäß 7 RPO innerhalb der Regelstudienzeit die Möglichkeit, ein Fachsemester ihres Studiums an einer anderen in- oder ausländischen Hochschule zu absolvieren. 2 Das Mobilitätsfenster im Masterstudiengang Geographien ländlicher Räume liegt im dritten Fachsemester.

4 6 Praktikum (1) (2) (3) (4) (5) 1 Im Rahmen des Studiums ist ein Praktikum (berufspraktischer Studienanteil) verpflichtend. 2 Das im Regelfall zusammenhängende Vollzeit-Praktikum kann auf begründeten Antrag geteilt oder in Teilzeit absolviert werden. 3 Das Praktikum ist während der veranstaltungsfreien Zeit abzuleisten und zwar in der Regel zwischen dem zweiten und dritten Fachsemester. 4 Eine Freistellung vom Praktikum ist nicht möglich. 1 Das Praktikum ist als studienbegleitende Modulprüfung konzipiert. 2 Das Praktikum umfasst: 1. die Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar zum Praktikum; 2. die Ableistung eines Praktikums im Umfang von sechs Wochen; 3. die Anfertigung eines Berichts zum Praktikum. 1 Für ein erfolgreich absolviertes Praktikum werden 12 CP vergeben. ²Die Ableistung des Praktikums wird durch die Praxiseinrichtung bescheinigt. 3 Der Praktikumsbericht wird benotet und mit den für das Praktikum vorgesehenen 12 CP gewichtet. 1 Das Praktikum kann in einschlägigen Einrichtungen und Diensten abgeleistet werden, sofern eine kontinuierliche fachliche Anleitung durch mindestens eine professionell ausgewiesene hauptamtliche Fachkraft gewährleistet ist. 2 Die Studierenden suchen sich ihre Praktikumsplätze eigenständig. 3 Die/Der Praktikumsbeauftragte berät und unterstützt die Studierenden bei der Suche nach geeigneten Praktikumsstellen und überprüft deren Eignung. 4 Während des Praktikums fungiert die/der Praktikumsbeauftragte als Anlaufstelle für die Studierenden und die Praktikumsstelle. 1 Die Studierenden beantragen spätestens vier Wochen vor Beginn ihres Praktikums bei der/ dem Praktikumsbeauftragten die Zuweisung der Praktikumsstelle. 2 Die verbindliche Zuweisung des Praktikumsplatzes erfolgt durch die/den Praktikumsbeauftragte/n. 3 Diese/Dieser entscheidet im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss über eine Aufteilung des Praktikums oder über ein Praktikum in Teilzeit. 7 Arten der Prüfungsleistungen (1) Zusätzlich zu den in 17 RPO definierten Prüfungsformen ist für das Praxismodul gemäß 6 Abs. 2 dieser Ordnung der Praktikumsbericht als Prüfungsleistung konzipiert. (2) Der Praktikumsbericht umfasst: 1. eine eigenständige und vertiefte Auseinandersetzung mit einem Problem aus dem Arbeitszusammenhang des Praxisfelds; 2. eine schriftliche Dokumentation der Arbeit im Praxisfeld und der Reflexion der Praxiserfahrungen. 8 Zulassung zur Masterarbeit und zum Masterkolloquium (1) 1 Die Zulassung zur Masterarbeit setzt voraus, dass im Rahmen der Masterprüfung mindestens 62 CP erworben wurden. 2 Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag der/des Studierenden. 3 Eine gesonderte Anmeldung zum Masterkolloquium ist nicht erforderlich. (2) Dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit sind folgende Unterlagen beizufügen: 1. ein Vorschlag für das Thema der Arbeit; 2. ein Vorschlag für die Erstprüferin/den Erstprüfer und die Zweitprüferin/den Zweitprüfer und

5 3. eine Erklärung darüber, ob eine Masterprüfung im Studiengang Geographien ländlicher Räume oder Teile einer solchen Prüfung oder einer anderen Prüfung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland endgültig nicht bestanden wurden oder ob sich der Antragsteller in einem laufenden Prüfungsverfahren befindet. 9 Masterarbeit (1) 1 Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe der Masterarbeit beträgt vier Monate. 2 Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten Antrag der Prüfungskandidatin/des Prüfungskandidaten und nach Stellungnahme der Erstprüferin/des Erstprüfers um bis zu acht Wochen verlängern. (2) Für die Masterarbeit werden 25 CP vergeben. (3) Der Umfang der Masterarbeit beträgt in der Regel zwischen 125.000 und 175.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen, ohne Deckblatt, Inhalts-, Abbildungs- und Literaturverzeichnis). 10 Masterkolloquium 1 Sofern die vorgelegte Masterarbeit mit mindestens ausreichend bewertet ist, wird das Masterkolloquium gemeinsam von den Prüfenden der Masterarbeit als Einzelprüfung oder als Gruppenprüfung durchgeführt. ²Die Dauer des Masterkolloquiums beträgt in der Regel je Prüfungskandidatin/Prüfungskandidat 30 Minuten. ³Für das Masterkolloquium werden 3 CP vergeben. 11 Berechnung der Gesamtnote der Masterprüfung (1) Die Masterprüfung ist bestanden, wenn insgesamt mindestens 120 CP erworben wurden und alle Modulprüfungen, die Masterarbeit und das Masterkolloquium bestanden sind. (2) 1 Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich als gewichtetes arithmetisches Mittel der Noten der Modulbereiche gemäß 3. ²Die Noten der Modulbereiche werden bei der Berechnung der Gesamtnote mit den zugeordneten Credit Points der benoteten Module gewichtet. 3 Die Noten der Modulbereiche errechnen sich als gewichtetes arithmetisches Mittel der benoteten Module des jeweiligen Modulbereichs. 4 Ein insgesamt unbenoteter Modulbereich geht nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein. 12 In-Kraft-Treten Diese Prüfungsordnung tritt zum 01.10.2012 in Kraft. Anlagen Anlage 1: Studienordnung Anlage 2: Studienverlaufsplan

6 Anlage 1: Studienordnung 1 Geltungsbereich (1) Die Studienordnung enthält die Regelungen für ein ordnungsgemäßes Studium im Masterstudiengang Geographien ländlicher Räume - Wandel durch Globalisierung (Geographies of Rural Areas - Change via Globalization) auf der Basis der Rahmenprüfungsordnung der Universität Vechta (RPO) und der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geographien ländlicher Räume (PO MAGLR). 2 Ziele des Studiums (1) Der Masterstudiengang Geographien ländlicher Räume - Wandel durch Globalisierung (Geographies of Rural Areas - Change via Globalization) zielt auf die Erweiterung und Vertiefung bereits erworbener fachlicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden der Studierenden und befähigt zu einer selbständigen Aneignung und Anwendung theoretischer, empirischer und praktischer geographischer Kenntnisse. (2) 1 Der konsekutive und anwendungsorientierte Masterstudiengang Geographien ländlicher Räume - Wandel durch Globalisierung (Geographies of Rural Areas - Change via Globalization) widmet sich der nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume im Zeitalter der Globalisierung. 2 Was treibt Globalisierungsprozesse an, gegenwärtig und in der Vergangenheit? 3 Wie funktionieren globale Produktionssysteme und welche Strategien verfolgen transnationale Unternehmen? 4 Welche Konsequenzen hat die Globalisierung für ländliche Räume und wie kann auf regionaler Ebene mit neuen Herausforderungen umgegangen werden? 5 Kann Globalisierung im Hinblick auf eine zukunftsfähige Regionalentwicklung reformiert werden und falls ja, wie? 6 Welche Rolle kann die Geographie/können Geographinnen/Geographen spielen, um alternativ-fortschrittliche Globalisierungsprozesse voranzubringen? (3) Der Masterstudiengang baut auf den Forschungsschwerpunkten der Geographie in Vechta auf und bietet die Möglichkeit von zwei Vertiefungsrichtungen: Wirtschafts- und Sozialgeographie und Geo- und Agrarökologie. (4) (5) (6) 1 Studierende besuchen zunächst gemeinsam Veranstaltungen zu ökologischen, ökonomischen und sozialen Wandlungsprozessen in ländlichen Räumen sowie zu Aspekten der Globalisierung. 2 Anschließend werden je nach Vertiefungsrichtung Schwerpunkte in der Wirtschafts- und Sozialgeographie oder in der Geo- und Agrarökologie gesetzt. 3 Ergänzend werden Seminare zur Forschungs- und Berufspraxis angeboten. 1 Das Masterstudium führt zu dem berufsqualifizierenden Abschluss Master of Arts in Geographie (Vertiefungsrichtung Wirtschafts- und Sozialgeographie) oder Master of Science in Geographie (Vertiefungsrichtung Geo- und Agrarökologie). 2 Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs erlangen damit eine international anerkannte Qualifikation, die es ihnen ermöglicht, Theorien, Methoden und Kenntnisse der Geographie in Wissenschaft und Praxis anzuwenden. 1 Der Masterstudiengang befähigt die Studierenden zu beruflichen Tätigkeiten an Universitäten und Forschungseinrichtungen, in der öffentlichen Verwaltung sowie in privaten Unternehmen. 2 Insbesondere sind folgende Einsatzfelder möglich: Raumplanung, Wirtschaftsförderung, Standortplanung, Sozial- und Marktforschung, Tourismus und Regionalmarketing, Umwelt- und Naturschutz, Consulting, Geo-Informationen, Immobilienwirtschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Organisationen, NGOs, Logistik, Verkehrsplanung und Mobilitätsmanagement, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. 3 Studienprogramm Modul Modultitel SWS CP Prü- Modul-

7 Pflichtmodule (72 CP) fungsart LRM-1 Theorien und Konzepte der Geographien ländlicher 4 8 R P Räume LRM-2 Globalisierung und die Entwicklung ländlicher Räume 6 13 R P LRM-3 Potenziale, Probleme und Perspektiven der Entwicklung 2 5 R P ländlicher Räume LRM-4 Aktuelle Forschungsfragen ländlicher Räume 6 9 H P LRM-5 Governance in ländlichen Räumen 2 5 R P LRM-6 Forschungspraxis und -methoden 8 20**/* Pb P LRM-7 Berufspraxis 2 12**/* Pr P Wahlpflichtmodule (20 CP) LRM-8 Regionalmanagement und marketing 4 10** R WP LRM-9 Demographie und Raum 4 10** R WP LRM-10 Internationale Perspektiven 4 10** R WP LRM-11 Ökosystemanalyse 4 10* R WP LRM-12 Praxismodul: Boden- und Gewässerschutz 4 10* R WP LRM-13 Globale Umweltveränderungen 4 10* R WP Masterarbeit und Masterkolloquium (28 CP) LRM-14 Masterarbeit und Masterkolloquium 28**/* Master- arbeit/- kolloquium * Die erworbenen CP werden für die Vertiefungsrichtung Geo- und Agrarökologie gewertet. ** Die erworbenen CP werden für die Vertiefungsrichtung Wirtschafts- und Sozialgeographie gewertet. */** Die erworbenen CP werden entsprechend der inhaltlichen Ausgestaltung und/oder der Veranstaltungsauswahl alternativ in einer der beiden Vertiefungsrichtungen gewertet. status P SWS = Semesterwochenstunden / CP = Credit Point Prüfungsart: H = Hausarbeit; Pb= Projektbericht; Pr = Praktikumsbericht; R = Referat Modulstatus: P = Pflichtmodul; WP = Wahlpflichtmodul 4 Art und Umfang der Prüfungsleistungen 1 Die Prüfungsarten sind in 17 RPO und in 7 PO MAGLR definiert. 2 Der jeweilige Umfang der Prüfungsleistungen wird wie folgt in Zeichen festgelegt (inklusive Leerzeichen, ohne Anlagen, Deckblatt, Inhalts-, Abbildungs- und Literaturverzeichnis): 1. der Umfang der schriftlichen Leistungen im Rahmen eines Referats (Thesenpapier oder schriftliche Ausarbeitung) gemäß 17 Abs. 6 RPO beträgt in der Regel 25.000 37.500 Zeichen; 2. der Umfang einer Hausarbeit gemäß 17 Abs. 8 RPO beträgt in der Regel 25.000-37.500 Zeichen; 3. der Umfang eines Projektberichts gemäß 17 Abs. 10 RPO beträgt in der Regel 75.000 Zeichen; 4. der Umfang eines Praktikumsberichts gemäß 6 Abs. 2 i. V. m. 7 PO MA GLR beträgt in der Regel 37.500 Zeichen. 3 Die erreichte Zeichenzahl ist in der schriftlichen Prüfungsleistung anzugeben.

8 5 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt zum 01.10.2012 in Kraft.

Studienverlaufsplan Anlage 2 Masterstudiengang Geographien ländlicher Räume - Wandel durch Globalisierung Gültig ab WS 2012/13 1. Semester LRM-1(P) Theorien und Konzepte der Geographien ländlicher Räume 4 SWS/ 8 CP 2. Semester LRM-5 (P) Governance in ländlichen Räumen 2 SWS/ 5 CP 3. Semester Mobilitätsfenster LRM-8 (W) Regionalmanageme nt und -marketing 4 SWS/ 10 CP LRM-2 (P) Globalisierung und die Entwicklung ländlicher Räume 6 SWS / 8CP Fachexkursion 5 CP LRM-9 (W) Demographie und Raum 4 SWS/ 10 CP LRM-3 (P) Potenziale, Probleme und Perspektiven ländlicher Räume 2 SWS/ 5 CP LRM-7 (P) Berufspraxis 2 SWS/ 2 CP Berufspraktikum 10 CP LRM-4 (P) Aktuelle Forschungsfragen ländlicher Räume 4 SWS/ 6 CP LRM-6 (P) Forschungspraxis und -methoden 2 SWS/ 5 CP 18 SWS/ 32 CP 2 SWS/ 3 CP 6 SWS/ 15 CP 12 SWS/ 30 CP LRM-10 (W) Internationale Perspektiven 4 SWS/ 10 CP LRM-11 (W) Ökosystemanalyse 4 SWS/ 10 CP LRM-12 (W) LRM-13 (W) Globale Praxismodul: Boden- Umweltveränderung und Gewässerschutz en 4 SWS/ 10 CP 4 SWS/ 10 CP 8 SWS/ 30CP 4. Semester LRM-14 Masterarbeit 28 CP 28 CP