L o g b u c h Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung über die Weiterbildung Physiologie. Angaben zur Person: Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) I I I I I I I I I Geb.-Datum Geburtsort / ggf. -land Akademische Grade: Dr.med. sonstige ausländische Grade welche Ärztliche Prüfung I I I I I I I I I [Zahnärztliches Staatsexamen] I I I I I I I I I Datum [nur bei MKG-Chirurgie] Datum Approbation als Arzt Berufserlaubnis I I I I I I I I I Datum. Angaben zum Weiterbildungsgang Aufstellung der ärztlichen Tätigkeiten seit der Approbation / 0 BÄ in zeitlicher Reihenfolge: Nr. 5 Von bis Weiterbildungsstätte Hochschulen, Krankenhausabt., Institute etc. (rt, Name) Weiterbilder Gebiet / Schwerpunkt / Zusatz-Weiterbildung Zeit in Monaten [Ggf. mit Beiblatt ergänzen. Unterbrechungen und Teilzeittätigkeiten vermerken.] Das Logbuch ist bei Antragstellung der Ärztekammer vorzulegen
. Angaben zur Weiterbildung 6. Gebiet Physiologie Facharzt für Physiologie Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Untersuchungs- und Behandlungs- Methoden Richt- Zahl Jährliche Dokumentation gemäß WB * Datum Datum Datum Datum Datum Datum Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum / Unterschrift des Befugten * ggf. weitere Bemerkungen des/der Weiterbildungsbefugten:
. Angaben zum Stand der Weiterbildung gemäß 8 Absatz und 9 WB Dokumentation nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnittes und/oder der jährlichen Gespräche zum Stand der Weiterbildung. Vermerk des Weiterbildungsbefugten zum Stand der Weiterbildung. zu Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten. Grundlagenkenntnisse (einschließlich berufsbezogener Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen). Weiterbildungsinhalte (s. Anhang ). Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (s. auch Punkt Angaben zur WB-). Sonstiges (s. Anhang ) --- Schriftliche Ausführungen dazu ---. zur persönlichen Entwicklung / Eignung --- Schriftliche Ausführungen dazu --- rt, Datum Weiterbildungsbefugte. Vermerk des Weiterzubildenden zum Stand der Weiterbildung. Fachliche Aspekte des Weiterbildungsabschnittes. rganisatorische Aspekte des Weiterbildungsabschnittes. Ziele und persönliche Entwicklung. Sonstiges --- Schriftliche Ausführungen dazu --- rt, Datum Arzt/Ärztin in WB
Die Weiterbildung beinhaltet unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen auch den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in a. ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns b. der ärztlichen Begutachtung c. den Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements einschließlich des Fehler- und Risikomanagements d. der ärztlichen Gesprächsführung einschließlich der Beratung von Angehörigen e. psychosomatischen Grundlagen f. der interdisziplinären Zusammenarbeit g. der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten h. der Aufklärung und der Befunddokumentation i. labortechnisch gestützten Nachweisverfahren mit visueller oder apparativer Auswertung j. medizinischen Notfallsituationen k. den Grundlagen der Pharmakotherapie einschließlich der Wechselwirkungen der Arzneimittel und des Arzneimittelmissbrauchs l. der Durchführung von Impfungen m. der allgemeinen Schmerztherapie n. der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Interpretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen Fragestellungen o. der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden p. den psychosozialen, umweltbedingten und interkulturellen Einflüssen auf die Gesundheit q. Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement r. den Strukturen des Gesundheitswesens ANHANG zum Verbleib beim Weiterzubildenden Facharztweiterbildung Physiologie Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C: * ggf. weitere Bemerkungen des/der Weiterbildungsbefugten: Bemerkungen des/der Weiterbildungsbefugten * Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum / Unterschrift des WB-Befugten
Inhalte der Weiterbildung Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in: Bemerkungen des/der Weiterbildungsbefugten * Anforderung : Anforderungen werden erfüllt / Anforderung : Anforderungen werden zum Teil erfüllt. Kompetenzfeld/Merkmal ist weiter zu entwickeln / Anforderung : Anforderungen werden nicht erfüllt. / Anforderung : Trifft nicht zu / Kontakt nicht ausreichend für eine Beurteilung Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum / Unterschrift des WB-Befugten den Grundlagen der Physik, Physikalischen Chemie, Biochemie, Mathematik und Biostatistik einschließlich der Datenverarbeitung sowie Anatomie, Histologie und Zytologie der Physiologie des Blutes, des Herzens und Blutkreislaufs sowie der Atmung, der Physiologie des Stoffwechsels, des Energie- und Wärmehaushaltes, der Ernährung und Verdauung des Elektrolyt- und Wasserhaushaltes und des endokrinen Systems sowie der homöostatischen Mechanismen und Regulationen der Physiologie der peripheren Nerven und der Rezeptoren, des Muskels, des zentralen Nervensystems und des vegetativen Nervensystems der Physiologie der Sinnesorgane der Physiologie der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit in allen Lebensaltersstufen den elektrophysiologischen Methoden zur Untersuchung der Eigenschaften des zentralen Nervensystems sowie der neuralen und muskulären Elemente den Methoden der Herz-Kreislauf- und Atmungsphysiologie den Methoden der Leistungsphysiologie den tierexperimentellen Arbeitstechniken * ggf. weitere Bemerkungen des/der Weiterbildungsbefugten:
ANHANG Zusatzqualifikationen Zusatz-Weiterbildung gemäß WB (z.b. Ärztliches Qualitätsmanagement Intensivmedizin Notfallmedizin, ) Curriculare Weiterbildung (z.b. Kurs Suchtmedizinsche Grundversorgung etc.) Sonstige (z.b. Fachkunde Strahlenschutz etc.)
ANHANG. a Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Weiterbildungsordnung werden folgende Begriffe definiert:. Kompetenz stellt die Teilmenge der Inhalte eines Gebietes dar, die Gegenstand der Weiterbildung zum Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung sind und durch Prüfung nachgewiesen werden.. Die Basisweiterbildung umfasst definierte gemeinsame Inhalte von verschiedenen Facharztweiterbildungen innerhalb eines Gebietes, welche in der Regel zu Beginn einer Facharztweiterbildung vermittelt werden.. Fallseminar ist eine Weiterbildungsmaßnahme mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers, wobei unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten anhand von vorgestellten Fallbeispielen und deren Erörterung Kenntnisse und Fähigkeiten sowie das dazugehörige Grundlagenwissen erweitert und gefestigt werden.. Der stationäre Bereich umfasst Einrichtungen, in denen Patienten aufgenommen und regelmäßig auch über Nacht ärztlich betreut werden; hierzu gehören insbesondere Krankenhausabteilungen, Rehabilitationskliniken und Belegabteilungen. 5. Zum ambulanten Bereich gehören insbesondere ärztliche Praxen, Institutsambulanzen, Tageskliniken, poliklinische Ambulanzen und Medizinische Versorgungszentren. 6. Unter Notfallaufnahme wird die Funktionseinheit eines Krankenhauses verstanden, in welcher Patienten zur Erkennung bedrohlicher Krankheitszustände einer Erstuntersuchung bzw. Erstbehandlung unterzogen werden, um Notwendigkeit und Art der weiteren medizinischen Versorgung festzustellen. 7. Als Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung gelten Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen- hrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinderund Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer- Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Strahlentherapie, Urologie. 8. Unter abzuleistenden Weiterbildungszeiten sind Weiterbildungszeiten zu verstehen, die unter Anleitung eines Arztes zu absolvieren sind, die in der angestrebten Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung zur Weiterbildung befugt sind. 9. Unter anrechnungsfähigen Weiterbildungszeiten sind Weiterbildungszeiten zu verstehen, die unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Arztes absolviert werden.
ANHANG. 8 Dokumentation der Weiterbildung () Der in Weiterbildung befindliche Arzt hat die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte zu dokumentieren. () Der zur Weiterbildung befugte Arzt führt mit seinem in Weiterbildung befindlichen Kollegen nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird. Bestehende Defizite werden aufgezeigt. Der Inhalt dieser Gespräche ist zu dokumentieren und dem Antrag zur Zulassung zur Prüfung beizufügen. 9 Erteilung von Zeugnissen () Der befugte Arzt hat dem in Weiterbildung befindlichen Arzt über die unter seiner Verantwortung abgeleistete Weiterbildungszeit ein Zeugnis auszustellen, das im Einzelnen die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten darlegt und zur Frage der fachlichen Eignung ausführlich Stellung nimmt. Das Zeugnis muss auch Angaben über den zeitlichen Umfang der Teilzeitbeschäftigungen und Unterbrechungen in der Weiterbildung enthalten. Diese Pflichten gelten nach Beendigung der Befugnis fort. () Auf Antrag des in der Weiterbildung befindlichen Arztes oder auf Anforderung durch die Ärztekammer ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten und bei Ausscheiden unverzüglich ein Zeugnis auszustellen, das den Anforderungen des Absatzes entspricht.
Stand: 0.0.0 ANHANG. Adressen der Landesärztekammern Bundesärztekammer Ärztekammer Niedersachsen Herbert-Lewin-Platz Berliner Allee 0 06 Berlin 075 Hannover Tel.: 00 / 0 0 56-0 Tel.: 05 / 80 0 Fax: 00 / 0 0 56-88 Fax: 05 / 80 0 E-Mail: info@baek.de E-Mail: info@aekn.de Baden-Württemberg Ärztekammer Nordrhein Landesärztekammer Tersteegenstraße 9 Jahnstraße 0 07 Düsseldorf 70597 Stuttgart Tel.: 0 / 0-0 Tel. 07 / 769 89-0 Fax: 0 / 0-09 Fax: 07 / 769 89-50 E-Mail: aerztekammer@aekno.de E-Mail: info@laek-bw.de Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Bayerische Landesärztekammer Deutschhausplatz Mühlbaurstraße 6 556 Mainz 8677 München Tel.: 06 / 8 8-0 Tel.: 089 / 7-0 Fax: 06 / 8 8-88 Fax: 089 / 7-80 E-Mail: kammer@laek-rlp.de E-Mail: info@blaek.de Ärztekammer des Saarlandes Ärztekammer Berlin Hafenstraße 5 Friedrichstraße 6 66 Saarbrücken 0969 Berlin Tel.: 068 / 0 0-0 Tel.: 00 / 08 06-0 Fax: 068 / 0 0-0 Fax: 00 / 08 06 99 E-Mail: info-aeks@aeksaar.de E-Mail: kammer@aekb.de Sächsische Landesärztekammer Landesärztekammer Brandenburg Schützenhöhe 6 Dreiferstraße 0099 Dresden 00 Cottbus Tel.: 05 / 8 67-0 Tel.: 055 / 780 0-0 Fax: 05 / 8 67- Fax: 055 / 780 0-5 E-Mail: dresden@slaek.de E-Mail: post@laekb.de Ärztekammer Sachsen-Anhalt Ärztekammer Bremen Doctor-Eisenbart-Ring Schwachhauser Heerstraße 0 90 Magdeburg 809 Bremen Tel.: 09 / 60 5-6 Tel. 0 / 0 0-0 Fax: 09 / 60 5-700 Fax: 0 / 0 0-9 E-Mail: info@aeksa.de E-Mail: info@aekhb.de Ärztekammer Schleswig-Holstein Landesärztekammer Hessen Bismarckallee 8 - Im Vogelsang 795 Bad Segeberg 606 Frankfurt Tel.: 055 / 80-0 Tel.: 069 / 97 67-0 Fax: 055 / 80-88 Fax: 069 / 97 67-8 E-Mail: aerztekammer@aeksh.org E-Mail: info@laekh.de Landesärztekammer Thüringen Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Im Semmicht August-Bebel-Straße 9a 0775 Jena-Maua 8055 Rostock Tel.: 06 / 6-0 Tel.: 08 / 9 80-0 Fax: 06 / 6-69 Fax: 08 / 9 80-80 E-Mail: post@laek-thueringen.de E-Mail: info@aek-mv.de Ärztekammer Westfalen-Lippe Ärztekammer Hamburg Gartenstraße 0 - Weidestraße b 87 Münster 08 Hamburg Tel.: 05 / 99-0 Tel.: 00 / 0 99-0 Fax: 05 / 99-9 99 Fax: 00/ 0 99-00 E-Mail: posteingang@aekwl.de E-Mail: post@aekhh.de