PLASTISCHE UND ÄSTHETISCHE CHIRURGIE
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- Kasimir Schubert
- vor 8 Jahren
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1 PLASTISCHE UND ÄSTHETISCHE CHIRURGIE Kriterien für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis Die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein vom 25. Mai 2011 fordert für die Facharztweiterbildung Plastische und Ästhetische Chirurgie folgende Weiterbildungszeiten: 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, davon können bis zu 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie, in Hals-Nasen- Ohrenheilkunde und/oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie oder 6 Monate in Anästhesiologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder Pathologie angerechnet werden 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden Für den Umfang der zu erteilenden Befugnis ist maßgebend, inwieweit die an Inhalt, Ablauf und Zielsetzung der Weiterbildung gestellten Anforderungen durch den befugten Arzt / Ärztin erfüllt werden können. Je nach Umfang der zu vermittelnden Inhalte werden die Befugnisse zeitlich abgestuft erteilt. Die Vermittlung von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in den Inhalten der Weiterbildung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der Weiterbildungsordnung (WBO) ist Voraussetzung. Es gelten zudem folgende Mindest-Kriterien für den ambulanten Bereich: Patientenzahl: 300/Quartal eigenes Sprechzimmer für die/den Weiterzubildende/n eine ausgebildete Medizinische Fachkraft mindestens ein Raum für Operationen/Eingriffe Die erforderlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind in 15 Elemente aufgeteilt. Die Erfüllung eines Elements wird aufgrund folgender Formel errechnet: Richtzahl(gemäß Richtlinien ) =zu erbringende Leistungszahl/Jahr gesamteweiterbildungszeit Leistungszahl desbefugten/ Jahr Anzahlder Weiterbildungsassistenten =erbrachteleistungszahl/jahr/weiterbildungsassistent Für die Erteilung der Weiterbildungsbefugnis sind folgende Elemente erforderlich: stationärer Bereich: 48 Monate: Elemente Monate: insgesamt 12 Elemente 24 Monate: insgesamt 8 Elemente 12 Monate: insgesamt 4 Elemente 6 Monate: insgesamt 2 Elemente ambulanter Bereich: 12 Monate: insgesamt 4 Elemente 6 Monate: insgesamt 2 Elemente Ärztekammer Schleswig-Holstein, KdöR, Bismarckallee 8-12, Bad Segeberg, Telefon , Fax , info@aeksh.de,
2 Seite 2/5 des Leistungsnachweises Plastische und Ästhetische Chirurgie Leistungsnachweis Plastische und Ästhetische Chirurgie Name, Vorname Antragsteller: Weiterbildungsstätte: Folgende Inhalte der Weiterbildung gemäß den Bestimmungen der WBO werden von mir/uns während der Weiterbildung vermittelt: (Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in...) Ja Nein Bemerkungen der Ärztekammer (bitte freilassen) der Vorbeugung, Erkennung, operativen und konservativen Wiederherstellung und Verbesserung angeborener oder durch Krankheit, Degeneration, Tumor, Unfall oder Alter verursachter sichtbar gestörter Körperfunktionen und der Körperform der Behandlung Brandverletzter in der Akut- und sekundären Rekonstruktionsphase der Differentialtherapie bei postoperativen Komplikationen, Großwunden und Wundheilungsstörungen Rekonstruktionsmaßnahmen bei Fehlbildungen therapeutischen Verfahren bei akuten Verletzungen der Haut und Weichteile einschließlich Rekonstruktion der ästhetisch-plastischen Chirurgie in allen Körperregionen einschließlich kosmetischer Operationen unter Berücksichtigung der psychologischen Exploration und Elektionskriterien und der spezifischen Aufklärung bei elektiven Operationsindikationen funktions- und strukturwiederherstellende Eingriffe bei akuten Verletzungen und chronischen Wunden und Infektionen der Haut, der Weichteile und des muskulo-skelettalen Apparates sowie deren Folgeschäden auch in interdisziplinärer Kooperation der Erkennung und Behandlung von Verletzungen, Erkrankungen und Funktionsstörungen der Hand der Mitwirkung bei Replantationen und Revaskularisationen abgetrennter Körperteile einschließlich der Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen des peripheren Nervensystems der Transplantation isogener, allogener oder synthetischer Ersatzstrukturen psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen bei angeborenen Fehlbildungen, erworbenen Defekten und ästhetisch-kosmetischen Eingriffen der Nachbehandlung ästhetisch-plastischer Eingriffen einschließlich Verbände, Ruhigstellung, Stabilisierung auch bei
3 Seite 3/5 des Leistungsnachweises Plastische und Ästhetische Chirurgie Schuhversorgungen, Orthesen und Prothesen sowie bei Transplantationen der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befundkontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes der Bewertung bildgebender, endoskopischer und neurologischer/ neurophysiologischer Befunde der Verordnung von Krankengymnastik, Ergotherapie und weiterer Rehabilitationsmaßnahmen
4 Seite 4/5 des Leistungsnachweises Plastische und Ästhetische Chirurgie Name, Vorname Antragsteller: Bitte entnehmen Sie für die verbindliche die genauen Leistungszahlen aus Ihrer Leistungsstatistik. Die Ärztekammer behält sich vor, diese zusätzlich anzufordern. Ansonsten sind die jeweils angegebenen Nachweise vorzulegen. Element Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Richtzahl gemäß Richtlinien (Gesamt- WB-Zeit) Leistungszahl pro Jahr Berichtszeitraum: von: bis: Nachweis durch... Bemerkungen der Ärztekammer (bitte freilassen) konstruktive, rekonstruktive und ästhetisch-plastisch-chirurgische Eingriffe einschließlich mikrochirurgischer, Laser-, Ultraschallund minimalinvasiver Techniken sowie Nah- und Fernlappenplastiken mit und ohne Gefäßanschluss, davon 1 im Kopf-Hals-Bereich, davon 50 OPS 2 ästhetische Eingriffe an Nase, Ohren, Haut und Lidern 10 OPS 3 im Rumpf- und Brustbereich, davon 100 OPS 4 ästhetische Eingriffe zur Veränderung der Brustform 25 OPS 5 an Rumpf und Extremitäten,davon 100 OPS 6 ästhetische Eingriffe wie Aspirationslipektomien, Abdominoplastiken 50 OPS 7 an der Hand 100 OPS 8 im Band- und Skelettsystem, an Sehnen 25 OPS 9 an Haut- und subkutanen Weichteilen, einschließlich am Gefäßsystem 50 OPS
5 Seite 5/5 des Leistungsnachweises Plastische und Ästhetische Chirurgie 10 an peripheren Nerven 25 Eingriffe im Rahmen der Erstversorgung von Verbrennungen und zur Behandlung von Verbrennungsfolgen, davon 11 Erstversorgungen Intensivmaßnahmen Wiederherstellung des Hautmantels zur Korrektur von Verbrennungsfolgen fachbezogene Begutachtungen für Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungen und Gerichte 25 Ort, Datum, Unterschrift/en
7.6 Facharzt / Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie (Plastischer und Ästhetischer Chirurg / Plastische und Ästhetische Chirurgin)
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