Psychologe für Straffälligenarbeit
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- Katharina Weber
- vor 8 Jahren
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1 Psychologe für Straffälligenarbeit Bitte auswählen Allgemeine Informationen Weiterbildungsordnung Weiterbildungsmodule
2 Allgemeine Informationen Berufsbegleitende Weiterbildung für Psychologen für Straffälligenarbeit 1. Gegenstand Psychologen sollen mit den besonderen Anforderungen in der Arbeit mit Straffälligen im Rahmen dieser modularen Weiterbildung vertraut gemacht werden. Sie erwerben Kenntnisse und Fertigkeiten, ihren verschiedensten Rollen innerhalb des forensischen Arbeitsbereiches gerecht zu werden. Die Weiterbildung richtet sich an psychologische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Beratung, Betreuung, Behandlung und Begutachtung von heranwachsenden und/ oder erwachsenen Rechtsbrechern betraut sind. Für die o.g. Zertifizierung muss das gesamte Curriculum (200 UE, Supervisionen) entsprechend der Weiterbildungsordnung absolviert werden. Alle angebotenen Module können auch einzeln belegt und abgeschlossen werden. Dann erfolgt eine Zertifizierung ausschließlich über die Inhalte und das Ergebnis der Abschlussklausur. 2. Voraussetzung 2.1. Zertifikat: Psychologe für Straffälligenarbeit - Diplom oder Masterstudiengang - keine Altersbegrenzung 2.2. Teilnahme an einzelnen Modulen: - Psychologe oder vergleichbare Professionen wie z.b. Ärzte, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
3 Allgemeine Informationen 4. Kosten voraussichtliche Seminarkosten pro Teilnehmer (ohne Unterkunft/Verpflegung) ca ,00 Euro voraussichtliche Seminarkosten pro Teilnehmer (mit Unterkunft/Verpflegung) ca ,00 Euro Supervisionen: 70 Euro/ Stunde 5. Ansprechpartner Bildungsstätte Justizvollzug M/V Goldbergerstraße Güstrow Beginn Modul 1: Anmeldung bis: Teilnehmerzahl: max. 15 Zurück zum Start
4 Weiterbildungsordnung Weiterbildungsordnung für Psychologen für Straffälligenarbeit vom Ziel und Struktur 1. Die Weiterbildung soll psychologische Mitarbeiter mit den besonderen Anforderungen in der Arbeit mit Straffälligen vertraut machen. 2. Die Weiterbildung erfolgt möglichst berufsbegleitend in den Bereichen Strafvollzug, Maßregelvollzug, Forensische Ambulanzen und anderen Anwendungsfeldern der Arbeit mit Straffälligen. Die theoretische Vermittlung wird in thematisch abgestimmten Modulen durchgeführt. 3. Die Module sind einzeln wählbar. Ein Modul gilt als abgeschlossen, wenn alle Inhalte von dem Teilnehmer erfolgreich durchlaufen wurden. Ausnahmen regelt der Durch den erfolgreichen Abschluss aller Module dokumentiert der Teilnehmer spezifische Kenntnisse und Fertigkeiten in der rechtlichen Ausgestaltung des Vollzuges und der Strafvollstreckung, in der psychologischen Diagnostik, psychologischen Behandlung und psychologischen Prognose innerhalb der Straffälligenarbeit. Weiterhin verfügt der Teilnehmer über differenzierte Kenntnisse bezüglich seiner Wirksamkeit in der psychologischen Interaktion.
5 Weiterbildungsordnung 2 Voraussetzung 1. Die Weiterbildung kann nach einem erfolgreichen Diplom oder vergleichbaren Abschluss begonnen werden. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht. 2. Auf Antrag bei der Fortbildungsleitung können auch andere Abschlüsse mit forensischem Basiswissen für verschiedene Module zugelassen werden. 3. Eine persönliche Eignung wird vorausgesetzt. Bei Verhalten, dass die fachliche oder persönliche Eignung ausschließt, können die Organisatoren die Ausbildung beenden. 4. Im Rahmen des Moduls Recht kann von der Teilnahme an Fortbildungseinheiten zu landesspezifischen Rechtsgrundlagen befreit werden, wer nicht in M/V tätig ist. Ein Nachweis ist zu erbringen. 3 Befugnis und Anerkennung 1. Die Weiterbildung wird von der Bildungsstätte Justizvollzug M/V mit ihren Kooperationspartnern organisiert. 2. Dozenten, Supervisoren und Praxisanleiter werden von der Bildungsstätte für Justizvollzug M/V und ihren Kooperationspartnern benannt. Diese müssen über eine nachzuweisende Fachkompetenz in den von ihnen gestalteten Weiterbildungseinheiten verfügen. 3. Die im Curriculum geregelten praktischen Ausbildungsinhalte können in frei wählbaren Bereichen der Straffälligenarbeit erfolgen. Die Anleitung sollte von einem psychologischen Kollegen oder einem Kollegen mit erfolgreich bestandener Weiterbildung zum zertifizierten Psychologen für Straffälligenarbeit erfolgen.
6 Weiterbildungsordnung 4 Fachliche Standards 1. Die Bildungsstätte Justizvollzug M/V mit ihren Kooperationspartnern verpflichtet sich, darauf zu achten, dass die Weiterbildung sich an aktuellen fachlichen Standards orientiert. 2. Geforderte Dokumentationen und andere schriftliche Aufgaben müssen den von den Weiterbildungsorganisatoren vorgegebenen Anforderungen genügen. Sie sind fristgerecht einzureichen. Anderenfalls gelten sie als nicht erfüllt. 5 Leistungsbewertung Die Bewertung erfolgt nach folgendem Kriterium. Sind mindestens 50 % der erforderlichen Leistung erbracht worden, gilt dieses Modul als erfolgreich bestanden. 6 Prüfung und Prüfungsausschuss 1. Gelten alle Module als bestanden, kann der Teilnehmer sich zu einer Prüfung anmelden. Die Prüfung ist mündlich zu absolvieren. Die Gesamtbewertung der Module und die Bewertung der mündlichen Prüfung fließen gleichberechtigt zu je 50% in die Abschlussbenotung. 2. Die Prüfungskommission wird von den Weiterbildungsorganisatoren berufen und setzt sich aus mindestens 4 Dozenten der verschiedenen Module zusammen. Für jedes Mitglied ist ein Ersatzkandidat zu benennen.
7 Weiterbildungsordnung 3. Die mündliche Prüfung besteht aus der Vorstellung und Verteidigung von 5 umfänglich dokumentierten und supervidierten Behandlungsfällen, die sowohl rechtliche Rahmenbedingungen, eine Diagnostik als auch eine Prognose enthalten. Die mündliche Prüfung sollte 2 Stunden nicht überschreiten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Teilnehmer in der Bewertung mindestens ein ausreichend erreicht. Scheitert der Kandidat, kann er auf Antrag einen zweiten Behandlungsfall vorstellen. Der Wiederholungstermin wird von der Prüfungskommission festgelegt und sollte innerhalb eines halben Jahres nach 1. Prüfung liegen. 4. Erheben die Teilnehmer Widerspruch zu ihren Leistungsbewertungen, ist dieser spätestens 1 Woche nach Bekanntgabe schriftlich mit Begründung bei den Organisatoren einzureichen. Im Rahmen einer Lehrkräftekonferenz ist der Widerspruch innerhalb von 4 Wochen zu diskutieren und zu befinden. Der Entscheid ist dem Teilnehmer mit einer schriftlichen Begründung darzulegen. 7 Zeugnis 1. Das Gesamtzeugnis enthält alle Inhalte und Bewertungen und wird am Ende der Weiterbildung ausgehändigt. 2. Auf dem Zeugnis sind alle Teilergebnisse zu vermerken. 3. Der Teilnehmer erhält eine Urkunde mit der Bezeichnung: Psychologe für Straffälligenarbeit nach Teilnahme an allen Modulen und Erfüllung aller Aufgaben, die im Curriculum geregelt sind. 8 In-Kraft-Treten Güstrow, den Dr. Cathrin Chevalier Zurück zum Start
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