Sicher durch die Facharztprüfung erfolgreich in der Praxis Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin
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1 Fortbildungsveranstaltung vom 02. Juni 2012 im Hause der Ärzteschaft Ort : Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Für Ärztinnen/Ärzte in der Weiterbildung mit dem Berufsziel Pädiater Veranstalter: Verband der Pädiater, Ärztekammer Nordrhein und Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Sicher durch die Facharztprüfung erfolgreich in der Praxis Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin Vortrag von Frau Keesen, Ärztekammer Nordrhein Thema: Möglichkeiten der Weiterbildung - Arbeitsformen in der Praxis Zu beachtende Vorschriften: Die Weiterbildungsordnung: Abschnitt A, Präambel und Allgemeine Inhalte der Weiterbildung Das Ziel ( 1 WBO), die Struktur ( 2 WBO), die Art, Inhalt und Dauer ( 4 WBO), die Voraussetzungen für die zur Weiterbildung befugten Ärzte ( 5 WBO), Zugelassung als Weiterbildungsstätte ( 6 WBO) etc. Abschnitt B, Gebiete 14. Gebiet Kinder und Jugendmedizin Das Heilberufsgesetz 33 ff. HeilBerG, u. a, 36 Grundsätze der Weiterbildung. Die Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte Insbesondere 19 und 23 BO Veranstaltung vom Frau Keesen (Stand ) 1
2 Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVertrG). Weiterbildungszeit: Die Dauer der Weiterbildung für den FA für Kinder- und Jugendmedizin beträgt: 60 Monate (fünf Jahre), davon wird der größte Teil der Weiterbildung in der Klinik absolviert. Bis zu 24 Monate können im ambulanten Bereich (Weiterbildungs- /Tätigkeitsabschnitt) abgeleistet werden - Mindestens sechs Monate müssen Weiterbildungs- oder Tätigkeitsabschnitte umfassen, um anerkannt zu werden. Unterbrechungen, z. B. wegen - Krankheit, - Schwangerschaft, - Sonderbeurlaubungen, - Wehr- oder Ersatzdienst, - Wissenschaftliche Aufträge, sofern eine Weiterbildung nicht erfolgt sind nicht anrechenbar. Vertragliche Regelung: Die Weiterbildung ist immer in einem Anstellungsverhältnis durchzuführen. - Es sollte ein schriftlicher Vertrag vereinbart werden. - Das Weiterbildungsverhältnis ist eine vertragliche Beziehung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts Zur Weiterbildung befugte Ärzte haben die Vorgaben der WBO und das öffentlich-rechtliche Weiterbildungsverhältnis, das zusätzlich zum Arbeitsverhältnis besteht, zu beachten. Veranstaltung vom Frau Keesen (Stand ) 2
3 Der Vertrag wird in der Regel für einen konkreten Zeitraum zeitlich befristet geschlossen. Es gilt dann das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVertrG). Dieses Gesetz regelt die Ausnahmen, unter denen befristete Verträge erlaubt sind. Die Weiterbildung ist nach 4 Abs. 4 WBO grundsätzlich in Vollzeit (ganztägig und in hauptberuflicher Stellung) zu absolvieren. Anzeige bei der ÄKNo Sie kann in persönlich begründeten Fällen (Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf) auch in Teilzeit mit mindestens der Hälfte der wö. Arbeitszeit von 20 Stunden durchgeführt werden. Dann verlängert sich die Dauer entsprechend. Teilzeitverträge müssen der ÄKNo zur Genehmigung eingereicht werden. Nur bei einer erteilten Genehmigung durch die Ärztekammer kann eine Anrechnung erfolgen. Zur Weiterbildungsbefugnis, 5 WBO: Ärztinnen und Ärzte sollten sich vor Aufnahme ihrer Weiterbildung über die zugelassene Weiterbildungsstätte und die persönliche und fachliche Weiterbildungbefugnis der/s niedergelassenen Ärztin/Arztes informieren. Eine Weiterbildung kann z. B. in einer Einzelpraxis, einer Praxisgemeinschaft, einer Berufsausübungsgemeinschaft und einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) durchgeführt werden. Das MVZ muß vom Zulassungsausschuss bei der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen sein und bedarf des Weiteren einer Genehmigung von der Ärztekammer als zugelassene Weiterbildungsstätte. Veranstaltung vom Frau Keesen (Stand ) 3
4 Wechselt ein zur Weiterbildung befugter Arzt/befugte Ärztin, der/die zunächst in eigener Praxis tätig war, als Angestellte/r in ein MVZ, muß das MVZ von der Ärztekammer als Weiterbildungsstätte genehmigt sein, sonst kann je nach der bisherigen Dauer keine Anrechnung der abgeleisteten Weiterbildung bzw. keine Fortführung der Weiterbildung durch den bisher zur Weiterbildung befugten Arzt/befugte Ärztin erfolgen. Die Weiterbilderin/ der Weiterbilder: - Persönliche Leitung des zur Weiterbildung befugten Arztes, - seine persönliche Anwesenheit, - muss Gespräche über den Stand der Weiterbildung mit dem Arzt in Weiterbildung führen und dies dokumentieren. Ärztin/ Arzt in Weiterbildung: Der Arzt/ Die Ärztin in Weiterbildung hat alle in der Praxis anfallenden Tätigkeiten nach organisatorischer Weisung der Praxisinhabers bzw. seines Stellvertreters zu erledigen Zum Inhalt des schriftlichen Vertrages: Die Probezeit wird von einem bis zu 6 Monaten vereinbart. Im Regelfall sieht der Vertrag nach der Probezeit (obwohl ein befristeter Vertrag läuft) eine Kündigung vor; - entweder von einem Monat oder von 6 Wochen zum Quartalsende. Die Arbeitszeit ist konkret festzulegen mit der Anzahl der Wochenstunden. Die Vergütung muß angemessen sein. Die Höhe der mon. Vergütung ist Verhandlungssache in der niedergelassenen Praxis. Ansonsten Anlehnung an Tarifverträge für Ärzte an Unversitätskliniken und TV-Ärzte an kommunalen Krankenhäusern. Veranstaltung vom Frau Keesen (Stand ) 4
5 Mehrarbeitsleistungen sind bis zum Ende des Folgemonats durch Freizeit abzugelten. Ansonsten sollte schriftlich ein Std.-Satz festgelegt werden bzw. eine Pauschale. Notdienst ist nur nach Absprache mit dem Praxisinhaber zulässig, sofern die erforderlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt werden. Unterzeichnung von Rezepten mit i.v. Eine Vertretung geht nicht, weil kein Facharzt. Weiterbildungszeugnis, 9 WBO: Das Weiterbildungszeugnis ist zu unterscheiden vom Arbeitszeugnis. Es darf kritische und auch negative Ausführungen, z. B. zu Leistungsmängeln, enthalten. Auch Fehltage sind im Weiterbildungszeugnis anzugeben. Im Weiterbildungszeugnis sind die erworbenen Kenntisse, Erfahrungen und Fertigkeiten darzulegen und es muss zur Frage der fachlichen Eignung ausführlich Stellung genommen werden. Sofern mehre Arzte gemeinsam die Weiterbildungsbefugnis haben, müssen alle des Weiterbildungszeugnis unterschreiben. Daneben besteht ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Verteilt wurden: Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung, Stand Ein Artikel aus dem Rheinischen Ärzteblatt 8/2009 Rechte und Pflichten der Weiterbilder, S Das unverbindliche Muster eines Anstellungsvertrages Veranstaltung vom Frau Keesen (Stand ) 5
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