INTENSIVMEDIZIN. Kriterien für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis

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1 INTENSIVMEDIZIN ( I N N E R E M E D I Z I N ) Kriterien für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis Die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein vom 25. Mai 2011 fordert für die Zusatz- Weiterbildung Intensivmedizin folgende Weiterbildungszeiten: 24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Intensivmedizin gemäß 5 Abs. 1 Satz 3, davon können 6 Monate während der Weiterbildung in den Gebieten Chirurgie oder Innere Medizin oder in Kinderund Jugendmedizin, Neurochirurgie oder Neurologie oder 12 Monate während der Weiterbildung in Anästhesiologie bei einem Weiterbildungsbefugten für Intensivmedizin gemäß 5 Abs. 1 Satz 3 abgeleistet werden 6 Monate in der Intensivmedizin eines weiteren, unter den Voraussetzungen zum Erwerb genannten Gebietes bei einem Weiterbildungsbefugten für Intensivmedizin gemäß 5 Abs. 1 Satz 3 abgeleistet werden Für den Umfang der zu erteilenden Befugnis ist maßgebend, inwieweit die an Inhalt, Ablauf und Zielsetzung der Weiterbildung gestellten Anforderungen durch die/den befugte/n Ärztin/Arzt erfüllt werden können. Je nach Umfang der zu vermittelnden Inhalte werden die Befugnisse zeitlich abgestuft erteilt. Die Vermittlung von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in den Inhalten der Weiterbildung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der Weiterbildungsordnung (WBO) ist Voraussetzung. Es gelten zudem folgende Mindest-Kriterien für einen vollen Weiterbildungsumfang: Es müssen folgende Verfahren zur Verfügung stehen: Nierenersatzverfahren Apparative Beatmung (invasiv und nichtinvasiv) 24 Stunden Ärztliche Präsenz (Schicht-System) Die erforderlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind in 20 Elemente aufgeteilt. Die Erfüllung eines Elements wird aufgrund folgender Formel errechnet: Richtzahl(gemäß Richtlinien ) =zu erbringende Leistungszahl/Jahr gesamteweiterbildungszeit LeistungszahldesBefugten/ Jahr =erbrachte Leistungszahl/Jahr /Weiterbildungsassistent Anzahlder Weiterbildungsassistenten Für die Erteilung der Weiterbildungsbefugnis sind folgende Elemente erforderlich: 24 Monate: Elemente Monate: insgesamt 18 Elemente 12 Monate: insgesamt 14 Elemente 6 Monate: insgesamt 10 Elemente Ärztekammer Schleswig-Holstein, KdöR, Bismarckallee 8-12, Bad Segeberg, Telefon , Fax , info@aeksh.de,

2 Seite 2/5 des Leistungsnachweises Intensivmedizin (Innere Medizin) Leistungsnachweis Intensivmedizin (Innere Medizin) Name, Vorname Antragsteller: Weiterbildungsstätte: Folgende Inhalte der Weiterbildung gemäß den Bestimmungen der WBO werden von mir/uns während der Weiterbildung vermittelt: (Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in...) der Versorgung von Funktionsstörungen lebenswichtiger Organsysteme der Intensivbehandlung des akuten Lungen- und Nierenversagens, von akuten Störungen des zentralen Nervensystems, von Schockzuständen, der Sepsis und des Sepsissyndroms sowie des Multiorganversagens interdisziplinärer Behandlungskoordination der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie der Anwendung von intensivmedizinischen Score-Systemen Transport von Intensivpatienten der Hirntoddiagnostik einschließlich der Organisation von Organspende krankenhaushygienischen und organisatorischen Aspekten der Intensivmedizin Ja Bemerkungen der Nein Ärztekammer(bitte freilassen) Folgende Verfahren stehen zur Verfügung: Nierenersatzverfahren Apparative Beatmung (invasiv und nichtinvasiv) 24 Stunden Ärztliche Präsenz (im Schicht-System) ist gegeben.

3 Seite 3/5 des Leistungsnachweises Intensivmedizin (Innere Medizin) Name, Vorname Antragsteller: Bitte entnehmen Sie für die verbindliche die genauen Leistungszahlen aus Ihrer Leistungsstatistik. Die Ärztekammer behält sich vor, diese zusätzlich anzufordern. Ansonsten sind die jeweils angegebenen Nachweise vorzulegen. Element Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Richtzahl gemäß Richtlinien (Gesamt-WB- Zeit) Leitungszahl pro Jahr Berichtszeitraum: von: bis: Nachweis durch... Bemerkungen der Ärztekammer (bitte freilassen) 1 Behandlung und Dokumentation komplexer intensivmedizinischer Krankheitsfälle 2 Katheterisierungs- und Drainagetechniken einschließlich Lage- Kontrolle BK 3 kardio-pulmonale Wiederbelebung 10 4 Mess- und Überwachungstechniken 5 atmungsunterstützende Maßnahmen bei nicht intubierten Patienten 25 6 differenzierte Beatmungstechniken einschließlich Beatmungsentwöhnung bei langzeitbeatmeten Patienten 7 Analgesierungs- und Sedierungsverfahren 8 enterale und parenterale Ernährung einschließlich Sondentechnik 9 Transfusions- und Blutersatztherapie

4 Seite 4/5 des Leistungsnachweises Intensivmedizin (Innere Medizin) 10 Endotracheale Intubation im Rahmen der Intensivtherapie differenzierte Therapie mit vasoaktiven Substanzen 12 Evaluationen und Verlaufsbeobachtungen des Krankheitsschweregrade (Scores) Ergänzende spezielle Inhalte für das Gebiet Innere Medizin: (Eine gebietsübergreifende Befugniserteilung ist möglich, wenn folgende zwei Kriterien erfüllt werden: Ein Arzt aus dem jeweiligen Gebiet mit entsprechender Zusatzbezeichnung Intensivmedizin muss mit befugt werden (Team- oder Verbundbefugnis). Die speziellen Inhalte der anderen Gebiete können in ausreichender Anzahl vermittelt werden [im jeweiligen Leistungsnachweis - Download unter 13 intensivmedizinische Behandlung gebietsbezogener Krankheitsbilder Leistungsstatistik 14 differenzierte Diagnostik und Therapie bei vital bedrohlichen internistischen Erkrankungen differenzierte Elektrotherapie des Herzens und spezielle Pharmakotherapie der akut vital bedrohlichen Herz- Rhythmusstörungen 16 differenzierter Einsatz von extrakorporalen Nierenersatzverfahren Bronchoskopie Anwendung extrakorporaler Ersatzverfahren bei akutem Organversagen Kardioversion, Defibrillation und Elektrostimulation des Herzens 10

5 Seite 5/5 des Leistungsnachweises Intensivmedizin (Innere Medizin) 20 Anlage passagerer transvenöser Schrittmacher einschließlich radiologischer Kontrolle 10 Ort, Datum, Unterschrift/en

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