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Transkript:

1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:36822-2016:text:de:html Deutschland-Saarbrücken: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen 2016/S 023-036822 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Entsorgungsverband Saar Mainzer Str. 261-265 Zu Händen von: Frau Zimmer-Steinmetz 66121 Saarbrücken DEUTSCHLAND Telefon: +49 6815000139 E-Mail: vertragswesen@evs.de Fax: +49 6815000308 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.evs.de Adresse des Beschafferprofils: http://www.subreport.de/e82938982 Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.subreport.de/e82938982 Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.subreport.de/e82938982 Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2) I.3) I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts Haupttätigkeit(en) Umwelt Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) II.1.2) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 7: Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Saarland. 1 / 5

2 / 5 II.1.3) II.1.4) II.1.5) II.1.6) II.1.7) II.1.8) II.1.9) II.2) II.2.1) II.2.2) II.2.3) II.3) NUTS-Code DEC0 Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag Angaben zur Rahmenvereinbarung Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 50300000 Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein Menge oder Umfang des Auftrags Gesamtmenge bzw. -umfang: Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption für den EVS um 1 Jahr. Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe) Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) III.1.2) III.1.3) III.1.4) III.2) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Kombinierte Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungssicherheit. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Monatliche Abschlagszahlung nach 17 VOL/B. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend und bevollmächtigter Vertreter. Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrages gelten die besonderen Bedingungen im Gesetz Nr. 1798 über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz STTG) vom 6.2.2013. Teilnahmebedingungen 2 / 5

3 / 5 III.2.1) III.2.2) III.2.3) III.2.4) III.3) III.3.1) III.3.2) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärung, dass keine Verfehlungen im Sinne des 6 (4) a.) bis g.) VOL/A-EG vorliegen (Eigenerklärung); Erklärung, dass kein Tatbestand der schweren Verfehlung bzw. keine Verurteilung oder Ordnungswidrigkeit nach 21 SchwarzArbG SGB III oder nach 5 Abs. 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz vorliegen bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach 150a GewO vorliegt (Eigenerklärung); Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie über die Zahlung von Beiträgen der gesetzlichen Sozialversicherungen und Sozialkassen (Eigenerklärung); Bescheinigung der Beitragszahlung in die Berufsgenossenschaft (in Fotokopie); Gewerbeanzeige/-Anmeldung (in Fotokopie); Auszug aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Firmensitzes (in Fotokopie) bzw. Eigenerklärung (wo keine Eintragung erforderlich ist); Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungsbestätigung sowie Eigenerklärung; Zahl der Beschäftigten zum Erklärungszeitpunkt (Eigenerklärung). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet (Eigenerklärung); Gesamtumsatz des Unternehmens innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung). Technische Leistungsfähigkeit Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge Angaben zu einem besonderen Berufsstand Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) IV.1.2) IV.1.3) IV.2) IV.2.1) IV.2.2) IV.3) IV.3.1) IV.3.2) Verfahrensart Offen Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Zuschlagskriterien Zuschlagskriterien Niedrigster Preis Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein Verwaltungsangaben Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: R2.1-Zi-St-2016_002 Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein 3 / 5

4 / 5 IV.3.3) IV.3.4) IV.3.5) IV.3.6) IV.3.7) IV.3.8) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 11.3.2016-10:00 Kostenpflichtige Unterlagen: nein Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 11.3.2016-10:00 Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. Bindefrist des Angebots bis: 29.4.2016 Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 11.3.2016-10:00 Ort: Submissionsraum, Entsorgungsverband Saar, Mainzer Str. 261-265, 66121 Saarbrücken. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) VI.3) VI.4) VI.4.1) VI.4.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein Zusätzliche Angaben Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Vergabekammern des Saarlandes Franz-Josef-Röder-Str. 1 66119 Saarbrücken DEUTSCHLAND Telefon: +49 681501-4994 Fax: +49 681501-3506 Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Fristen nach 107 Abs. 3 GWB. Auf 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den 4 / 5

5 / 5 VI.4.3) VI.5) Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ( 107 Abs. 3 GWB, insbesondere 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 29.1.2016 5 / 5