Jahresausschreibung 2015 zur Sächsischen DMV Kartlangstreckenmeisterschaft. - Sachsen.info

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Transkript:

Jahresausschreibung 2015 zur Sächsischen DMV Kartlangstreckenmeisterschaft www.kartlangstrecke - Sachsen.info 1

Art. 1 Veranstaltung: Titel der Veranstaltung: Sächsische DMV Kartlangstreckenmeisterschaft 2015 Art. 2 Status der Veranstaltung: Clubsport nach gültigen DMSB Kart Clubsport Reglement Art. 3 Veranstalter: Nennanschrift: Telefon: Kartlangstrecke - Sachsen e.v. im DMV Kartlangstrecke Sachsen e.v. im DMV Lichtenberger Straße 3 01896 Pulsnitz Andreas Schreier 035955/44448 Faxnummer: 035955 / 44453 E Mail Adresse: kartlangstrecke@live.de Rennleitungsbüro eingerichtet: - An der Rennstrecke Art. 4 Wertung der Wettbewerbsereignisse: Gruppennummer Klasse Anzahl der Runden bzw. Minuten Gruppe 1 VT 200ccm 180 Minuten + 2 Einführungsrunden Gruppe 2 VT 270ccm 180 Minuten + 2 Einführungsrunden Gruppe 3 RK 1 180 Minuten + 2 Einführungsrunden Gruppe 4 VT 160ccm Bambini A Sprintlauf + 2 Einführungsrunden Finallauf + 2 Einführungsrunden Gruppe 5 VT 160ccm Bambini B Sprintlauf + 2 Einführungsrunden Finallauf + 2 Einführungsrunden Gruppe 6 VT bis 400ccm Sprintlauf + 2 Einführungsrunden Finallauf + 2 Einführungsrunden Gruppe 7 VT 340ccm Sprintlauf + 2 Einführungsrunden Finallauf + 2 Einführungsrunden Gruppe 8 RK 1 Junioren Sprintlauf + 2 Einführungsrunden Finallauf + 2 Einführungsrunden Art. 5 Vorläufiger Zeitplan und Tagesausschreibung jeweils zu den Terminen Die Startaufstellung erfolgt aus dem Ergebnis des Zeittrainig oder nach Auslosung. 2

Art. 6 Nenngeld Das Nenngeld beträgt bei den Klassen VT 160ccm Bambini A und VT 160ccm Bambini B 80,00. Bei den Klassen VT bis 400ccm, VT 340ccm und RK 1 Junioren beträgt das Nenngeld für Mitglieder der Kartlangstrecke Sachsen e.v. 80,00, für nicht Mitglieder der Kartlangstrecke Sachsen e.v. 90,00. Das Nenngeld beträgt pro Team 180,-, bei den Klassen VT 200ccm, RK 1, und VT 270ccm. Bei Vorlage des Mitgliederausweises der Kartlangstrecke Sachsen e.v. werden dem jeweiligen Fahrer 10,00 des Nenngeldes erlassen. Das Nenngeld beinhaltet alle Veranstaltungsgebühren des Veranstalters. Speisen, Getränke, Genussmittel und andere Waren und Leistungen sind darin nicht enthalten. Das Nenngeld ist der Nennung als Bargeld beizufügen. Schecks werden nicht entgegengenommen. Die Nennung wird erst bearbeitet, wenn das Nenngeld beim Veranstalter vorliegt. Nennungen werden nicht bestätigt. Art 6.1. Versicherung Jeder Fahrer muss im Besitz einer gültigen mindestens DMSB C Lizenz sein. Art. 7 Starts Stehender Start: VT 160 Bambini A, VT 160ccm Bambini B, VT 200, VT 270, VT bis 400ccm, VT 340ccm, RK 1, RK 1 Junioren Art. 8 Starterzahl Am Training und Rennen darf höchstens die nachstehend angegebene Anzahl von Fahrzeugen teilnehmen: Klasse Alle 30 Rennen Art. 9 Fahrerbesprechung nach Zeitplan Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist Pflicht für alle Fahrer. Bei nicht Teilnahme an der Fahrerbesprechung wird eine Strafgebühr in Höhe von 50 erhoben. 3

Art. 10 Wertung Es werden 6 Rennen als Eintagesveranstaltung durchgeführt und gewertet. Sieger der Jahreswertung einer Klasse ist der Fahrer bzw. das Team mit der höchsten Punktzahl. Bei gleicher Punktzahl entscheidet die höhere Anzahl von Siegen. Es werden alles Teams bzw. Fahrer zur Meisterschaft gewertet aber es muss an mindestens 3 Veranstaltungen teilgenommen werden um den Titel,,Sächsischer Kartlangstrecken Meister zu erhalten. In allen Ausgeschriebenen Klassen, erfolgt erst eine Wertung, wenn in der jeweiligen Klasse mindestens 3 Fahrer / 3Teams an den Start gehen. VT 200ccm, VT 270ccm, RK 1 Sieger ist das Team, was nach 180min. die meisten gefahrenen Runden hat. Es werden für die Teams Punkte vergeben. Die Jahresentwertung erfolgt nach erreichten Punkten. Bei Punktgleichheit zählen die meisten Siege, 2 Platz, 3 Platz etc. Platz 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Punkte 20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 1 VT 160 Bambini A, VT 160ccm Bambini B, VT bis 400ccm, VT 340ccm, RK 1 Junioren Es werden für die Fahrer Punkte für den Sprintlauf und den Finallauf vergeben. Sprintrennen Platz 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Punkte 20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 1 Finallauf Platz 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Punkte 20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 1 Art. 10.1. Tageswertung VT 160ccm Bambini A, VT 160ccm Bambini B, VT bis 400ccm, VT 340ccm und RK 1 Junioren Die Tageswertung ergibt sich aus dem Sprint- und Finallauf. Die Startaufstellung zum Sprintrennen ergibt sich aus dem Zeittrainingsergebnis oder nach Auslosung. Der Fahrer mit der besten Zeit oder bestem Auslosungsergebnis steht auf Startplatz eins, danach folgen die weiteren Fahrer mit erzielter Trainingszeit oder Auslosungsergebnis. Das Sprintrennen und Finalrennen ist in der Tagesausschreibung in Runden anzugeben. Entsprechend dem Zieleinlauf im Sprintrennen erfolg die Startaufstellung zum Finalrennen. Der Sieger des Finalrennens ist Tagessieger oder der Fahrer mit den meisten Punkten aus Sprintrennen und Finalrennen. Bei Punktegleichheit entscheidet das Finalrennen. Bei Punktgleichheit am Ende der Rennsaison entscheiden nur die Finalläufe. 4

Art. 11 Parc ferme Der Parc ferme befindet sich an der technischen Abnahme. Folgende Fahrzeuge müssen im Parc ferme abgestellt werden: Die 3 Erstplatzierten jeder Klassen (gem. Einlauf Rennen) oder nach Entscheid des Rennleiters. Alle Fahrzeuge dürfen vor Ablauf der Protestfrist (30 Minuten) nicht entfernt werden. Sie müssen für Nachuntersuchungen zur Verfügung stehen. Weitere Untersuchungen können der Rennleiter oder die Schiedsrichter anordnen. Art.12 Siegerehrung und Preisverteilung Vorläufige Siegerehrung (Ziel/Ort): Parc ferme Bereich Preisverteilung (Ziel/Ort): wie Siegerehrung Art. 13 Preise Ehrenpreise Pokale für Plätze 1-3 VT 160ccm Bambini A, VT 160ccm Bambini B, VT 200ccm, VT 270ccm, RK 1, VT bis 400ccm, VT 340ccm, RK 1 Junioren Art. 14 Schiedsgericht Das Schiedsgericht setzt sich aus 3 Mitgliedern zusammen und ist in der Veranstaltungsausschreibung benannt. Einspruchsberechtigt sind nur Bewerber/Fahrer. Einsprüche beim Schiedsgericht sind in Schriftform bis 30 Minuten nach dem offiziellen Ergebnissaushang zulässig und dem Rennleiter auszuhändigen. Sammeleinsprüche sind nicht zulässig. Entscheidungen zum Wettbewerbsausschluss, Rückstufungen oder Geldstrafen sind vom gesamten Schiedsgericht kollektiv zu treffen. Die Schiedsrichterentscheidungen müssen mit mindestens 2/3 Mehrheit erfolgen. Die Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind nicht anfechtbar. Art. 15 Weitere Bestimmungen 15.1. Kraftstoff Der Veranstalter schreibt für alle Teilnehmer Shell V Power oder Aral Ultimate 102 vor. 15.2. Aus gegebenen Anlass weist der Veranstalter darauf hin, dass alle anwesenden Personen sich so zu verhalten haben, das andere Personen nicht mehr als unvermeidbar belästigt oder gefährdet werden. Ab 22.00Uhr ist Nachtruhe im Fahrerlager. Es wird darauf hingewiesen, dass Musik leise zu stellen ist, so dass niemand belästigt wird. Die Feststellung vom groben Unfug, Ruhestörung in den Nachtstunden u.a. kann zu zivilrechtlicher Handlung führen. 15.3. Auf der Rennstrecke, im Boxenbereich, Vorstart, Bereich Rennbüro, Spoko und Rennleiter ist der Aufenthalt von Hunden und anderen Tieren strengstens verboten. Im Fahrerlager besteht absoluter Leinenzwang für Hunde und andere Haustiere. 15.4. Zudem ist jeder Fahrer bzw. sein gesetzlicher Vertreter für sich und sein Team bezüglich der Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich. Der Rennleiter kann bei Zuwiderhandlung sportrechtliche Strafmaßnahmen einleiten, aber auch darüber hinaus von seinem Hausrecht Gebrauch machen. 5

15.5. Im Fahrerlager besteht Fahrverbot für alle motorisierten Fahrzeuge (Ausnahme Einsatzfahrzeuge der Rennleitung, Fahrzeuge bei der An- und Abreise). Besonders das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen durch Nichtinhaber eines Führerscheins ist strikt untersagt. Festgestellte Zuwiderhandlungen können ohne besonderes Strafverfahren durch die Rennleitung mit 100,00 geahndet werden. Der genannte Fahrer / Team tragen dabei die volle Verantwortung. 15.6. Pflicht ist es, das in jedem Schrauberzelt oder in einer Box pro Team ein Feuerlöscher und eine Matte zum Schrauben sein müssen. 15.7. Das Camping machen, sowie das Schlafen ist im Boxengassen Bereich nicht gestattet. Art. 16 Fahrerbekleidung (nach aktuellen gültigen DMSB-Kart-Clubsport Reglement) Der Helm muss eine E Norm haben bzw. einmal Homologiert gewesen sein. Der Fahreranzug muss mindestens einmal Homologiert gewesen sein. Jeder Fahrer muss festes Schuhwerk (Turnschuhe oder Rennschuhe) tragen. Das Tragen der Rennbekleidung gilt auch am Sonnabend zum Training. Unter dem Regenanzug ist das Tragen des Fahreranzuges Pflicht. Die gesamte Fahrerausrüstung muss bei der technischen Abnahme vorgezeigt werden. Das Tragen von Helmkameras, sowie das anbringen von Kameras am Fahrzeug ist für den Rennsonntag grundsätzlich verboten. Art. 17 Technische Bestimmung VT 200ccm, VT 270ccm, RK 1 Es ist vorgeschrieben, das jedes Team pro Kart mindestens 2 Fahrer hat. Der Fahrerwechsel und das Tanken ist mindestens einmal Pflicht. Der Fahrerwechsel und das Tanken haben auf dem dafür vorgesehenen Platz zu erfolgen. Das Tanken hat mit handelsüblichen Kanistern zu erfolgen. Die Fahrer müssen beim tanken Aussteigen und der Motor muss ausgeschalten werden. Transponderbefestigung: Der Transponder für die Zeitnahme muss hinten an der Rückenlehne (auf der dem Fahrer abgewandten äußeren Seite) mit einem Abstand 25 +/- 5 cm zum Boden, mit der Antennenfläche nach unten gerichtet, angebracht sein. Jedes Team das in der Kartlangstrecke startet, ist verpflichtet bei der Anmeldung einen Teamnamen anzugeben. Fahrzeit VT 200ccm, VT 270ccm, RK 1 Im Jahr 2015 ist der Fahrerwechsel zwischen der 75 Minute und der 105 Minute vorgeschrieben. 6

VT bis 400ccm, VT 340ccm, RK 1 Junioren Transponderbefestigung: Der Transponder für die Zeitnahme muss hinten an der Rückenlehne (auf der dem Fahrer abgewandten äußeren Seite) mit einem Abstand 25 +/- 5 cm zum Boden, mit der Antennenfläche nach unten gerichtet, angebracht sein. VT 160ccm Bambini A und VT 160ccm Bambini B Der Transponder für die Zeitnahme muss im ersten Drittel, und der dem Fahrer zugewandten Seite des linken Seitenkastens sicher befestigt sein. Der Transponder muss sich in der vom Hersteller vorgesehenen Halterung, mit Splint oben gesichert, befinden. Zugelassene Fahrzeuge: Zugelassen sind ausschließlich Landfahrzeuge mit 4 Rädern: 2 zur Lenkung und 2 zum Antrieb welches im Wesentlichen aus dem Chassis, der Karosserie, den Rädern und dem Motor entsteht, nachfolgend Kart bezeichnet. Die Karts müssen in technisch einwandfreien Zustand sein und den nachfolgenden technischen Bestimmungen entsprechen. Kein Teil, außer dem Frontspoiler und Heckauffahrschutz, darf aus dem von den Rädern gebildeten Viereck herausragen. Ausgenommen davon ist die Einstellung bei Regenrennen. Alle Karts müssen ein zusätzliches Sicherheitsbremsseil von mindestens 2,5 mm Stärke haben. Was zwischen Bremspedal und Hauptbremszylinder zu befestigen ist. Es ist nur 1 Chassi und 2 Motoren pro Veranstaltunstag zulässig. Beide Motoren müssen bei der technischen Abnahme zur Kontrolle vorgewiesen werden. Aus Sicherheitsgründen müssen bei allen Karts die Spurstangenköpfe mit einer Unterlegscheibe von mindestens 25 mm ø abgedeckt sein. 7

17.1.Technische Bestimmung VT 160 ccm Bambini A - Einzylinder Viertakt Industriemotor OHV Honda oder Lizenzbauten - maximaler Hub 45 mm - Bohrung maximal 69 mm - maximal 1 Auslassventil - maximal 1 Einlassventil - maximaler Vergaserdurchlass 13,5 mm - Reifenwahl: Heidenauer Produktion - Regenreifen: Heidenauer Produktion - Mindestgewicht 110 kg - weiße Nummerntafel schwarze Zahl (Höhe 15cm, Strichstärke von mindestens 2 cm, Schrifttyp Arial, Startnummer muss mit Hintergrund mindestens 1 cm umrandet sein) - Heckauffahrschutz (aus Plastik, max. Breite 135cm), Sicherheitsweste, Nackenschutz - Sicherheitssitz sowie Sicherheitslenksäule wird empfohlen - Mindestalter von 11 Jahre bis 14 Jahre - ab 2015 wird der Auspuff 90 mm max. ein Ausgang ( Art.Nr.: 1611) Auspuffkrümmer max. Ø 28mm (Art.Nr.: 1592) Motorschütte oder andere Hersteller zu verwenden - Schwungscheibe und Kipphebel müssen aus Serienmäßigen (Honda) Material sein - Stößelstange verstärkt sowie Keil für Frühzündung sind erlaubt - Aluminium ist verboten - Aufladungen sind Verboten - Verstellbare Zündung ob mechanisch oder elektronisch ist verboten - eine handelsübliche Motorabdeckung ist Pflicht 17.2.Technische Bestimmung VT 160 ccm Bambini B - Einzylinder Viertakt Industriemotor OHV Honda oder Lizenzbauten - maximaler Hub 45 mm - Bohrung maximal 69 mm - maximal 1 Auslassventil - maximal 1 Einlassventil - maximaler Vergaserdurchlass 13,5 mm - Reifenwahl: Heidenauer Produktion - Regenreifen: Heidenauer Produktion - Mindestgewicht 90 kg - Rote Nummerntafel Weiße Zahl (Höhe 15cm, Strichstärke von mindestens 2 cm, Schrifttyp Arial, Startnummer muss mit Hintergrund mindestens 1 cm umrandet sein) - Heckauffahrschutz (aus Plastik, max. Breite 135cm), Sicherheitsweste, Nackenschutz - Sicherheitssitz sowie Sicherheitslenksäule wird empfohlen - Mindestalter von 8 Jahre bis 14 Jahre - ab 2015 wird der Auspuff 90 mm max. ein Ausgang ( Art.Nr.: 1611) Auspuffkrümmer max. Ø 28mm (Art.Nr.: 1592) Motorschütte oder andere Hersteller zu verwenden - Schwungscheibe und Kipphebel müssen aus Serienmäßigen (Honda) Material sein 8

- Stößelstange verstärkt sowie Keil für Frühzündung sind erlaubt - Aluminium ist verboten - Aufladungen sind Verboten - Verstellbare Zündung ob mechanisch oder elektronisch ist verboten - eine handelsübliche Motorabdeckung ist Pflicht 17.3.Technische Bestimmung VT 200 ccm - Einzylinder Viertakt Industriemotor OHV Honda oder Lizenzbauten - maximaler Hub 54 mm - Bohrung maximal 69 mm - maximal 1 Auslassventil - maximal 1 Einlassventil - maximaler Vergaserdurchlass 14,5 mm - Reifenwahl Heidenau RKMS rot/gelb - Regenreifen: Heidenauer WH 1 und Intermedia Reifen - Mindestgewicht 155kg - Grüne Nummerntafel weiße Nummer (Höhe 15cm, Strichstärke von mindestens 2cm, Schrifttyp Arial, Startnummer muss mit Hintergrund mindestens 1cm umrandet sein) - Heckauffahrschutz (aus Plastik, max. Breite 135cm) - ab 2015 wird der Auspuff 90 mm max. ein Ausgang ( Art.Nr.: 1611) Auspuffkrümmer max. Ø 28mm (Art.Nr.: 1592) Motorschütte oder andere Hersteller zu verwenden - Schwungscheibe und Kipphebel müssen aus Serienmäßigen (Honda) Material sein - Stößelstange verstärkt sowie Keil für Frühzündung sind erlaubt - Aluminium ist verboten - Aufladungen sind Verboten - Verstellbare Zündung ob mechanisch oder elektronisch ist verboten - eine handelsübliche Motorabdeckung ist Pflicht 17.4.Technische Bestimmung VT 270 ccm - Einzylinder Viertakt Industriemotor OHV Honda oder Lizenzbauten - Maximaler Hub 58 mm - Bohrung maximal 78 mm - Maximal 1 Auslassventil - Maximal 1 Einlassventil - Maximaler Vergaserdurchlass 22 mm - Reifenwahl: Heidenau RKMS rot/gelb - Regenreifen: Heidenauer WH 1 und Intermedia Reifen - Mindestgewicht 165 kg - Gelbe Nummerntafel Schwarze Nummer (Höhe 15cm, Strichstärke von mindestens 2cm, Schrifttyp Arial, Startnummer muss mit Hintergrund mindestens 1cm umrandet sein) - Heckauffahrschutz (aus Plastik, max. Breite 135cm) 9

- ab 2015 wird der Auspuff 100 mm max. ein Ausgang (Art.Nr.: 1612A) Auspuffkrümmer max. Ø 35mm (Art.Nr.: 1589A) oder Auspufkrümmer Racing Ø 35mm (Art.Nr.: 1589 B)Motorschütte oder andere Hersteller zu verwenden - Schwungscheibe und Kipphebel müssen aus Serienmäßigen (Honda) Material sein - Stößelstange verstärkt sowie Keil für Frühzündung sind erlaubt - Aluminium ist verboten - Aufladungen sind Verboten - Verstellbare Zündung ob mechanisch oder elektronisch ist verboten - eine handelsübliche Motorabdeckung ist Pflicht 17.5. Technische Bestimmung RK 1 - Einzylinder Viertakt Industriemotor 4V OHV - Maximaler Hubraum 150ccm - Reifenwahl: Heidenau RKMS rot/gelb oder Maxxis - Regenreifen: Heidenauer WH 1 und Maxxis - Mindestgewicht: 165 kg - Blaue Nummerntafel weiße Nummer (Höhe 15cm, Strichstärke von mindestens 2cm, Schrifttyp Arial, Startnummer muss mit Hintergrund mindestens 1cm umrandet sein) - Heckauffahrschutz (aus Plastik, max. Breite 135cm) - Kupplung: 13 Motorritzel - Auspuff: Original - Motor darf nur Original laut Homologationsblatt und allen Verplombungen der Serienausschreiber gefahren werden - Technisches Kontrollblatt und Plombenblatt sind bei der technischen Abnahme vorzulegen A) Der komplette Motor (siehe nachfolgende Definition) der 3 Erstplatzierten wird von den Technischen Kommissaren nach dem Rennen sichergestellt. B) Kaufinteressenten müssen ihr Kaufbegehren (mit Angabe der betreffenden Startnummer) bis max. 15 Minuten nach Aushang der vorläufigen Ergebnislisten bei den Sportkommissaren schriftlich (formlos) anmelden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Kaufoption. C) Die Sportkommissare stellen nach Ablauf der vorgenannten Frist den Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer her und informiert diese über den weiteren Ablauf. Bei mehreren Interessanten für ein und denselben Motor entscheidet das Los. Die Auslosung wird durch die Sportkomissare durchgeführt, gegen das Ergebnis ist kein Rechtsbefehl zulässig. D) Nach Hinterlegen des Kaufpreises in Bar bei den Sportkommissaren wird ein Kaufvertrag ausgestellt, mit welchem der Verkäufer dem Käufer den betreffenden kompletten Motor im Beisein eines Technischen Kommissars nach Abschluss der technischen Nachuntersuchung übergibt. Sollte sich bei der technischen Nachuntersuchung festgestellt werden, dass der Motor nicht reglementkonform ist, hat der Käufer ein Rücktrittsrecht. E) Der Verkäufer erhält gegen Vorlage des vollständigen unterschriebenen Kaufvertrages von den Sportkommissaren den hinterlegten Verkaufspreis. 10

Der komplette Motor umfasst: - Vergaser mit Gaszug - Luftfilter - Auspuff mit Krümmer - Benzinpumpe - E Starter mit Batterie - Kupplung 17.6. Technische Bestimmung VT bis 400 ccm - Einzylinder Viertakt Industriemotor OHV Honda oder Lizensbauten - Maximaler Hubraum bis 402 ccm - Maximaler Hub 64 mm - Bohrung maximal 89 mm - Maximal 1 Auslassventil - Maximal 1 Einlassventil - Vergaserdurchlass maximal 33 mm - Reifenwahl Heidenauer RKMS rot/gelb - Regenreifen: Heidenauer WH 1 und Intermedia Reifen - Mindestgewicht 175 kg - Gelbe Nummerntafeln Schwarze Nummer (Höhe 15cm, Strichstärke von mindestens 2cm, Schrifttyp Arial, Startnummer muss mit Hintergrund mindestens 1cm umrandet sein) - Heckauffahrschutz (aus Plastik, max. Breite 135cm) - Es darf für ein Rennen ein Ersatzfahrer eingesetzt werden. - ab 2015 wird der Auspuff 100 mm max. zwei Ausgänge (Art.Nr.: 1612A) Auspuffkrümmer max. Ø 35mm (Art.Nr.: 1589A) oder Auspufkrümmer Racing Ø 35mm (Art.Nr.: 1589 B)Motorschütte oder andere Hersteller zu verwenden - Verstellbare Zündung ob mechanisch oder elektronisch ist verboten - Schwungscheibe und Kipphebel müssen aus Serienmäßigen (Honda) Material sein - Stößelstange verstärkt sowie Keil für Frühzündung sind erlaubt - Aluminium ist verboten - Aufladungen sind Verboten - eine handelsübliche Motorabdeckung ist Pflicht 17.7. Technische Bestimmung VT 340 ccm - Einzylinder Viertakt Industriemotor OHV Honda oder Lizensbauten - Maximaler Hub 64 mm - Bohrung max. 83 mm 11

- Maximal 1 Auslassventil - Maximal 1 Einlassventil - Vergaserdurchlass maximal (original VT 340 Flachstrom Drosselklappen Typ) - Reifenwahl Heidenauer RKMS rot/gelb - Regenreifen: Heidenauer WH 1 und Intermedia Reifen - Mindestgewicht 165 kg - schwarze Nummerntafeln weiße Nummern (Höhe 15cm, Strichstärke von mindestens 2cm, Schrifttyp Arial, Startnummer muss mit Hintergrund mindestens 1cm umrandet sein) - Heckauffahrschutz (aus Plastik, max. Breite 135cm) - Es darf für ein Rennen ein Ersatzfahrer eingesetzt werden. - ab 2015 wird der Auspuff 100 mm max. zwei Ausgänge (Art.Nr.: 1612A) Auspuffkrümmer max. Ø 35mm (Art.Nr.: 1589A) oder Auspufkrümmer Racing Ø 35mm (Art.Nr.: 1589 B) Motorschütte oder andere Hersteller zu verwenden - Verstellbare Zündung ob mechanisch oder elektronisch ist verboten - Schwungscheibe und Kipphebel müssen aus Serienmäßigen (Honda) Material sein - Stößelstange verstärkt sowie Keil für Frühzündung sind erlaubt - Aluminium ist verboten - Aufladungen sind Verboten - eine handelsübliche Motorabdeckung ist Pflicht 17.8. Technische Bestimmung RK 1 Junioren - Einzylinder Viertakt Industriemotor 4V OHV - Maximaler Hubraum 150ccm - Reifenwahl: Heidenau RKMS rot/gelb - Regenreifen: Heidenauer WH 1 und Intermedia Reifen - Mindestgewicht: 140 kg - Blaue Nummerntafel weiße Nummer (Höhe 15cm, Strichstärke von mindestens 2cm, Schrifttyp Arial, Startnummer muss mit Hintergrund mindestens 1cm umrandet sein) - Heckauffahrschutz (aus Plastik, max. Breite 135cm) - Kupplung: 13 Motorritzel - Auspuff: Original - Motor darf nur Original laut Homologationsblatt und allen Verplombungen der Serienausschreiber gefahren werden - Technisches Kontrollblatt und Plombenblatt sind bei der technischen Abnahme vorzulegen F) Der komplette Motor (siehe nachfolgende Definition) der 3 Erstplatzierten wird von den Technischen Kommissaren nach dem Rennen sichergestellt. G) Kaufinteressenten müssen ihr Kaufbegehren (mit Angabe der betreffenden Startnummer) bis max. 15 Minuten nach Aushang der vorläufigen Ergebnislisten bei den Sportkommissaren schriftlich (formlos) anmelden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Kaufoption. 12

H) Die Sportkommissare stellen nach Ablauf der vorgenannten Frist den Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer her und informiert diese über den weiteren Ablauf. Bei mehreren Interessanten für ein und denselben Motor entscheidet das Los. Die Auslosung wird durch die Sportkomissare durchgeführt, gegen das Ergebnis ist kein Rechtsbefehl zulässig. I) Nach Hinterlegen des Kaufpreises in Bar bei den Sportkommissaren wird ein Kaufvertrag ausgestellt, mit welchem der Verkäufer dem Käufer den betreffenden kompletten Motor im Beisein eines Technischen Kommissars nach Abschluss der technischen Nachuntersuchung übergibt. Sollte sich bei der technischen Nachuntersuchung festgestellt werden, dass der Motor nicht reglementkonform ist, hat der Käufer ein Rücktrittsrecht. J) Der Verkäufer erhält gegen Vorlage des vollständigen unterschriebenen Kaufvertrages von den Sportkommissaren den hinterlegten Verkaufspreis. Der komplette Motor umfasst: - Vergaser mit Gaszug - Luftfilter - Auspuff mit Krümmer - Benzinpumpe - E Starter mit Batterie - Kupplung Ansonsten gelten für alle ausgeschriebenen Klassen die Regeln des DMSB Kart Reglement 2015, das DMSB 4 Takt Kart Reglement, DMV Clubsport Reglement und die Serienausschreibung der Kartlangstrecke Sachsen e.v. Art. 18 Rechts- und Verfahrensordnung Proteste sind gebührenpflichtig. Ein Protest kostet vorab 50,00. Zahlbar bei schriftlicher Einlegung an den Rennleiter. Ein Protest ist spätestens bis 30 min. nach dem Aushang des Ergebnisses des Laufes oder Rennens einzulegen. Die Protestgebühr wird an den Protestführer zurückgezahlt, wenn die Schiedsrichter den Protestgrund als Regelwidrigkeit anerkennen. Bei Motorprotesten ist zusätzlich eine Demontagegebühr von 50,00 vorab als Pauschale durch den Protestführer beim Rennleiter zu hinterlegen. Bei erheblichen Demontageleistungen ergeht ein Kostenangebot durch die Schiedsrichter an den Protestführer. Jegliches Alkohol trinken, so wie das Einnehmen von Drogen sind am Renntag verboten. Art. 19 Haftungsausschluss Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport Wettbewerbe. Nicht zur Ausschreibung gehörende Information An den Vortagen ist Rennkart Training zu den Bedingungen des Bahnbetreibers möglich. Das Training kann in Gruppen erfolgen und durch Leihkartfahrten unterbrochen werden. Jegliche weitere Gebühren werden vom Bahnbetreiber festgelegt. Unterschrift des Veranstalters Veranstalter Stempel 13

Pulsnitz, 04.02.2015 14