Ausschreibung adh-open 2012 Fechten Sie & Er und Vierer-Mixed-Team Veranstalter: Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Ausrichter: Hochschulsport Göttingen 12./13.05.2012 in Göttingen MELDESCHLUSS: 05.05.2012 (Eingangsdatum!)
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 2 VERANSTALTER: AUSRICHTER: AUSTRAGUNGSORT: Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh) Hochschulsport Göttingen Sportzentrum der Universität Göttingen, Sprangerweg 2, Göttingen TERMIN: 12./13.05.2012 TEILNAHMEBERECHTIGUNG: Art. 3 der Satzung des adh (Auszug) (1) Mitglieder des adh können in Deutschland tätige staatliche und nach deutschem Recht staatlich anerkannte oder diesen gleichwertige Hochschulen sein. Die Prüfung der Gleichwertigkeit orientiert sich an den Kriterien der HRK. 7, 8 Wettkampfordnung (WO) des adh 7 (Auszug) Teilnahmeberechtigt an den Wettbewerben des adh sind alle Mitglieder von Einrichtungen, die gemäß Art. 3 (1) der Satzung Mitglied im adh sind. Zweit-, Neben- und Gasthörerinnen sind nicht startberechtigt. Ehemalige Hochschulmitglieder sind darüber hinaus bis höchstens zum Ende des auf einen berufsqualifizierenden Studienabschluss folgenden Kalenderjahres teilnahmeberechtigt. Eine Teilnahmeberechtigung der Mitglieder von Einrichtungen im Sinne des Art. 3 (1) der adh Satzung, die nicht Mitglied im adh sind, ist grundsätzlich möglich. In jedem Fall ist eine deutlich erhöhte Verbandsabgabe festzulegen. Näheres regelt der Verbandsrat. 8 (Auszug) (1) Als Startausweis der studentischen Teilnehmerinnen/Teilnehmer gilt der Studierendenausweis oder eine im laufenden Semester durch das Immatrikulationsbüro der Hochschule ausgestellte Studienbescheinigung mit Angabe der Matrikel-Nummer, bei ehemaligen Studierenden das Examenszeugnis, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Bei Teilnehmerinnen/Teilnehmern von Hochschulen gem. Art. 3 (1), Satz 3 der Satzung muss aus der Studienbescheinigung zweifelsfrei der Standort der besuchten Hochschuleinrichtung hervorgehen. (2) Als Startausweis gilt bei hauptberuflich tätigen Mitgliedern von Hochschulen eine im laufenden Semester ausgestellte Bestätigung des Personalbüros, aus der ihre hauptberufliche Tätigkeit an der Hochschule hervorgeht, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. (3) Der Startausweis ist bei allen Veranstaltungen vorzulegen und bei Rundenspielen vom örtlichen Ausrichter, ansonsten vom Schiedsgericht zu überprüfen; näheres regelt die Ausschreibung. Die nachträgliche Feststellung des Fehlens einer Startberechtigung führt zur sofortigen Disqualifikation des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. der Mannschaft für die gesamte Veranstaltung. (4) Kann ein/e Teilnehmer/in seinen/ihren Startausweis nicht vorlegen, so kann die Startgenehmigung unter Vorbehalt erteilt werden, wenn der/die Teilnehmer/in a) eidesstattlich versichert, im Besitz eines gültigen Startausweises zu sein und seine/ihre Startberechtigung binnen acht Tagen (Datum des Poststempels) bei der Geschäftsstelle nachweist, b) ein Reuegeld in Höhe von 15,00 Euro an den Ausrichter zahlt, c) sich durch einen Lichtbildausweis ausgewiesen hat. (5) Die Ergebnisse sind inoffiziell, bis der Nachweis der Startberechtigung geführt ist. Erweiterung: An dem Wettbewerb Vierer-Mixed-Team können neben Mitgliedern der Hochschulen im adh gemäß 7,8 WO auch externe Fechter/innen (ab 18 Jahren) teilnehmen. Deutsche Teilnehmer/innen benötigen einen gültigen Fechtpass. Bitte beachten: Der Konsum von Alkohol sowie anderen Suchtmitteln auf den ausgewiesenen Wettkampfflächen ist während des gesamten Verlaufs einer Veranstaltung untersagt. Die Wettkampfteilnahme unter Einfluss von Alkohol sowie anderen Suchtmitteln ist untersagt. Bei Verstößen erfolgt eine Sanktionierung durch das Schiedsgericht auf Grundlage des 5 RSO. Die Obleuteversammlung/Teamleitersitzung ist Bestandteil der Veranstaltung. Termin und Ort werden spätestens bei der bei der Anmeldung vor Ort bekannt gegeben.
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 3 Bei adh-veranstaltungen werden Dopingkontrollen durchgeführt. Laut Vereinbarung zwischen dem adh und der NADA übernimmt die NADA im Auftrag des adh die Organisation und Durchführung des Ergebnismanagementverfahrens. Kommt die NADA im Auftrag des adh nach Durchführung des Ergebnismanagements zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen einer Athletin oder eines Athleten nicht auszuschließen ist, leitet sie beim Deutschen Sportschiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) ein Disziplinarverfahren ein und führt dieses in eigenem Namen durch. Die Durchführung des Schiedsverfahrens richtet sich nach der Sportschiedsgerichtsordnung der DIS (DIS- SportSchO). Mit Einleitung des Disziplinarverfahrens informiert die NADA den jeweiligen Sportfachverband der betroffenen Athletin oder des Athleten und eröffnet diesem die Möglichkeit, fristgerecht als Partei dem Rechtsstreit vor dem Schiedsgericht beizutreten. MELDUNGEN: Auf dem offiziellen Meldeformular hochschulweise per Fax, Email oder Post an: Sportreferat Uni Göttingen Sprangerweg 2 37075 Göttingen Fax: 0551-39 3933 E-Mail: sportref@gwdg.de Jede Hochschule kann mehrere Teams melden! Ein Team kann auch aus Mitgliedern verschiedener Hochschulen bestehen! Sonntag (Vierer-Mixed-Team) ist offen für alle Fechter/innen mit Fechtpass. MELDESCHLUSS: 05.05.2012 (Eingangsdatum!) NACHMELDUNGEN: Bis zum Tag vor dem Wettbewerb mit um 50% erhöhtem Startgeld. MELDEGELD: 20,00 Euro pro Sie & Er Team 30,00 Euro pro Vierer-Mixed-Team Das Meldegeld ist bis zum Meldeschluss hochschulweise oder pro Team zu überweisen an: Empfänger: Kasse des studentischen Sportausschusses e.v. Kontonummer: 24364 Bankleitzahl: 260 500 01 Kreditinstitut: Sparkasse Göttingen Vermerk: Sie & Er Name der meldenden Hochschule bzw. eines Teammitglieds oder bei der Anmeldung in bar zu bezahlen. Der Überweisungsbeleg ist beim Abholen der Wettkampfunterlagen vorzulegen. Bei fehlendem Zahlungsbeleg ist das Meldegeld bei der Anmeldung zu bezahlen. Zwischenzeitlich eingegangene Meldegebühren werden zurückerstattet. Achtung: Die Zahlungsanweisungen der jeweiligen Universitätskassen werden als Zahlungsbelege nicht akzeptiert. REUEGELD: Wird eine Nennung nicht erfüllt, ist die Reuegebühr für eine gemeldete, aber nicht angetretene Mannschaft so hoch wie die doppelte Meldegebühr. Die Reuegebühr ist an den Ausrichter zu zahlen.
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 4 WETTBEWERBE: Sie & Er (Damen Florett und Herren Degen) Vierer-Mixed-Team (Damenflorett, Damendegen, Herrenflorett und Herrendegen) Wer eine/n Partner/in oder ein Team sucht, kann sich unter facebook (http://tinyurl.com/sieer), www.fechten-goettingen.de/sieer oder sieunder2012@gmail.com melden, wir helfen bei der Vermittlung! REGLEMENT: Wettkampfordnung des adh in Verbindung mit den Wettkampfregeln der FIE. Sie & Er: Die Waffe (Damenflorett bzw. Herrendegen), mit der begonnen wird, wird vor jedem Gefecht durch das Los bestimmt. Die erste Waffe ficht auf 5 Treffer (max. 3 Minuten); die zweite Waffe übernimmt den Trefferstand und führt das Gefecht bis 10 Treffer (max. 3 Minuten) fort. Vierer-Mixed-Team: Die Reihenfolge wird vor jedem Gefecht ausgelost. Die Einzelgefechte werden auf 5 Treffer (max. 3 Minuten) gefochten. Die folgenden Fechter übernehmen den Trefferstand bis max. 20 Treffer. AUSTRAGUNGS- MODUS: Vorgesehen sind zwei Rundendurchgänge und eine anschließende Direktausscheidung. Dies wird vor Turnierbeginn der Teilnehmerzahl angepasst. PREISE: Die Podiumsplätze bekommen Medaillen. Fechter/innen, die das Viertelfinale erreichen konnten, erhalten eine Urkunde. AUSRÜSTUNG: Dem aktuellen FIE-Reglement entsprechend. ZEITPLAN: Freitag, 11.05.2012 ab 19.00 Uhr Anreise, Anmeldung und gemütliches Beisammensein, bei gutem Wetter wird gegrillt. Samstag, 12.05.2012 08.30-10.00 Uhr: Frühstück ab 09.00 Uhr: Anmeldung ab 09.00 Uhr: Masken- und Westenkontrolle 09.30 Uhr: Aufruf Sie & Er 10.00 Uhr: Beginn Sie & Er Sonntag, 13.05.2012 08.30-10.00 Uhr: Frühstück ab 09.00 Uhr: Anmeldung ab 09.00 Uhr: Masken- und Westenkontrolle 09.30 Uhr: Aufruf Vierer-Mixed-Team 10.00 Uhr: Beginn Vierer-Mixed-Team UNTERKUNFT: Schlafgelegenheiten in der Sporthalle. Kosten inkl. Frühstück 8,00 Euro pro Person und Übernachtung. Verbindliche Anmeldung bis zum Meldeschluss auf dem offiziellen Meldebogen. Schlafsack und Luftmatratze bitte selber mitbringen. Es werden keine Sportmatten zur Verfügung gestellt! Bitte in der Anmeldung die Übernachtung/en buchen! VERPFLEGUNG: In der Sporthalle befindet sich eine Cafeteria.
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 5 ABENDPROGRAMM: AUSKÜNFTE: Freitag: Kneipentour in Göttingen. Samstag: gemeinsames Abendessen, ab 23.00 Uhr Party. Facebook: http://tinyurl.com/sieer oder http://www.fechten-goettingen.de/sieer Sportreferat Uni Göttingen Benjamin Schenk Telefon: 0551-39 5660 E-Mail: sportref@gwdg.de Mona Wilken Telefon: 0152-072 830 53 E-Mail: Kengala@web.de Baltasar Rüchardt Telefon: 0157-727 00 246 E-Mail: bruechardt@gmail.com HAFTUNG: Veranstalter und Ausrichter übernehmen keine Haftung für Unfälle und sonstige Schadensfälle. Aktive, Kampfrichterinnen und Kampfrichter nehmen auf eigene Gefahr teil. Die Teilnehmenden haben selbst für ihren Versicherungsschutz zu sorgen. gez.: Michael Mahler Disziplinchef Fechten, Benjamin Schenk Sportreferat Uni Götttingen, Baltasar Rüchardt Sparte Fechten