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Transkript:

European Patent Office Office europeen des brevets Veröffentiichungsnummer: 0 183 030 AI EUROPAISCHE PATENTANMELDUNG Anmeldenummer: 85113048.4 i im. cia E04D 13/10 Anmeldetag: 15.10.85, E04D 13/14 Prioritat: 26.10.84 DE 8431447 U Anmelder Sohnorr, Marin 24.11.84 DE 8434445 U Feigenberg 52 D-6729 Hatzenbiihl/Pfalz(DE) Verbffentlichungstag der Anmeldung: 04.06.86 Patentblatt 86/23 Erfinder: Schnorr, Marin Feigenberg 52 Benannte Vertragsstaaten: D-6729 Hatzenbuhl/Pfalz(DE) AT BE CH DE FR GB IT LI LU NL SE Vertreter: Patentanwalte Dipl.-lng. F.W. Moll Dipl.-ing. H.Ch. Bitterich Langstrasse 5 Postfach 2080 D-6740 Landau(DE) Vorrichtung zum Befestigen von Schneefanggittern und ähnlichem auf Ziegel- oder pfannengedeckten Dächern. Zum Zum Befestigen von Schneefanggittern, Schneefanggittem, Laufrosten (9'), Steigtritten, Dachhaken, Blumenkästen oder ähnlichem auf Dächern, die mit Ziegeln (3) gedeckt sind.dient sind,dient eine stabile Stütze (7), deren Fuß an einer Bohle (5) zwischen den Dachsparren (1)) befestigbar ist. Zur Anpassung an die Dach- neigung ist eine VerStelleinrichtung Verstelleinrichtung (10, 11) vorgesehen. Die Stütze (7) ragt durch einen Durchlaßziegel (4) in Form eines Dachziegels mit einer Öffnung am oberen Ende einer Ausfor- mung. Der Zwischenraum zwischen Stütze (7) und Durch- laßziegel (4) ist durch eine elastische Manschette (8) abge- dichtet. < O CO oo Q_ LU Rank Xerox

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Befestigen von Schneefanggittem, Laufrosten, Steigtritten, Dachhacken, Blumenkästen und ähnlichem auf ziegel- oder pfannengedeckten Dächern. Eine handelsübliche Vorrichtung dieser Art verwendet sogenannte Metalldachplatten. Es handelt sich dabei um Blechplatten, deren Oberseite entsprechend der Form herkömmlicher Dachziegel oder -pfannen geformt sind. Diese Metalldachplatten werden mit den übrigen Dachziegeln mitgedeckt. Um die auf die Metalldachplatten wirkenden Kräfte auf den Dachstuhl übertragen zu können, werden sie mit einer besonderen Befestigungsbohle verschraubt, wobei eine zusätzliche Sicherung durch einen Haltewinkel erreicht wird, der an die Dachlatten angenagelt wird. Auf die Außenseite der Metalldachplatte werden dann Stützen aufgeschraubt, die schließlich die Schneefanggitter, Laufroste usw. tragen. Die Verschraubungen der Stütze auf den Metalldachplatten werden durch Kunststoffscheiben gegen eindringendes Regenwasser abgedichtet Eine andere, ebenfalls handelsübliche Konstruktion verwendet eine Verbundkonstruktion einer an der Oberseite den üblichen Dachziegeln nachgebildeten Kunststoffplatte und einer sie verstärkenden Stahlplatte. Die Befestigung dieser Konstruktion erfolgt ebenfalls mit Hilfe einer zusätzlichen Dachlatte am Dachstuhl. Krallen sollen für eine direkte Abtragung der Belastung auf den Dachstuhl sorgen, ohne Ziegel oder Pfannen zu belasten. Auf der Außenseite der Kunststoff-Metall-Platte werden dann Trittroste, Schneefanggitter usw. angeschraubt Allen bekannten Konstruktionen ist gemeinsam, daß sie artfremdes Material, Metall und/oder Kunststoff, verwenden, die in der Verfalzung und Farbgebung den Ziegeln bzw. Pfannen nicht entsprechen. Darüber hinaus bedingen sie eine zusätzliche Lagerhaltung beim Handel bzw. Handwerk, da für jeden Typ und jede Farbe von Ziegel bzw. Dachpfanne eine entsprechende Metall- bzw. Metall- Kunststoff-Platte vorrätig gehalten werden muß. Außerdem kann trotz aller Vorkehrungen nicht verhindert werden, daß wenigstens ein Teil der Belastung über die Meialldachplatten auch auf die benachbarten Ziegel und Pfannen übertragen wird. Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, bei der weder artfremdes Material als Dacheindeckung verwendet wird noch die Gefahr auftreten kann, daß Teile der Belastung auf die Ziegel abgetragen werden. Diese Aufgabe wird gelöst durch eine stabile Stütze, deren Fuß an einer Bohle zwischen den Dachsparren befestigbar ist und die eine Verstelleinrichtung zur Anpassung an die Dachneigung aufweist, durch einen Durchlaßziegel in Form eines Dachziegels mit einer Öffnung am oberen Ende einer Ausformung und durch eine elastische Manschette, die den Zwischenraum zwischen Stütze und Durchlaßziegel abdichtet. Durchlaßziegel wie sie hier eingesetzt werden können, sind handelsüblich. Auf ihre Öffnung wird üblicherweise ein Dunstrohr aufgesetzt, das das obere Ende einer Entlüfungsleitung bildet. Da derartige Durchlaßziegel für alle bekannten Dachziegeltypen bereits handelsüblich sind, wird durch die neue Konstruktion keine zusätzliche Lager haltung bei Handel oder Handwerk erforderlich. Außerdem ist die Öffnung groß genug, um der Stütze genügend Platz zu lassen, wobei die Manschette eventuelle auftretende Schwankungen der Stütze, beispielsweise bei Belastung, problemlos aufnimmt. Auch die Manschetten sind an sich handelsüblich. Die Stütze selbst besteht aus einem Rundeisen oder einem Flacheisen, vorzugsweise einem Vierkanteisen bzw. -rohr entsprechender Stärke. Das untere Ende der Stütze wird mit den Sparren entweder direkt oder über eine Hattebohle verschraubt Um die Stellung der Stütze an die Dachneigung anpassen zu können, besteht die Möglichkeit einen in der Neigung verstellbaren Steigtritt bzw. Laufrost am oberen Ende der Stütze anzubringen. Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung befindet sich diese Einrichtung zur Verstellung der Neigung am unteren Ende der Stütze, wo eine Halteplatte vorgesehen ist, die die eigentliche Verbindung mit dem Dachstuhl herstellt Um die einmal gewählte Einstellung der Stütze bzw. des Laufrostes fixieren zu können, sind in den einander zugeordneten Teilen wie Knotenplatte, Halteplatte und Stütze Bohrungen vorgesehen, durch die Bolzen bzw. Schrauben gesteckt werden können. Dabei sind gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung die Abstände dieser Bohrungen in der Stütze bzw.in Knotenplatte und Halteplatte unterschiedlich, so daß auch mit wenigen Bohrungen eine Feineinstellung möglich ist. Anhand der Zeichnung soll die Erfindung in Form von Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Es zeigen Fig. 1 eine erste Ausführungsform, bei der die Anpassung an die Dachneigung am oberen Ende der Stütze erfolgt und Fig. 2 eine zweite Ausführungsform, bei der die Anpassung an die Dachneigung am unteren Ende der Stütze erfolgt Man erkennt in Fig. 1 einen Ausschnitt aus einem Dachstuhl, gebildet durch Dachsparren 1, auf denen Dachlatten 2 aufgenagelt sind, die ihrerseits Dachziegel 3 hatten. Einer der Dachziegel 3 ist durch einen Durchlaßziegel 4 ersetzt, der aus demselben Material besteht wie die Dachziegel 3, jedoch eine Öffnung am oberen Ende einer kegelstumpfartigen Ausformung besitzt. Unter dem Durchlaßziegel 4 ist zwischen den Dachsparren 1 mit Hilfe eines Haftebretts 5 eine Bohle 6 befestigt Auf der Bohle 6 ist eine Stütze 7 aufgeschraubt. Zu diesem Zweck ist das untere Ende der Stütze 7 beispielsweise aufgespalten und winkelartig nach außen gebogen. Der Zwischenraum zwischen Durchlaßziegel 4 und der Stütze 7 ist mit einer elastischen Gummimanschette 8 abgedichtet. Die Gummimanschette 8 liegt an der Stütze 7 dicht an. Am oberen Ende der Stütze 7 erkennt man einen Trittrost 9, dessen Neigung zur Stütze 7 entsprechend der Dachneigung verstellbar ist Unter dem Trittrost 9 ist eine Knotenplatte 10' vorgesehen, die ebenso wie die Stütze 7 Bohrungen 11 aufweist. Mit Hilfe einer durch die Bohrungen durchgesteckten Schraube bzw. eines entsprechenden Bolzens wird die gewählte Einstellung des Trittrostes 9 fixiert. In Fig. 2 erkennt man einen gleichartigen Ausschnitt aus dem Dachstuhl. Bei der hier dargestellten Ausführungsform ist das Laufgitter 9' auf das obere Ende der als Rundrohr ausgebildeten Stütze 7' fest aufgeklemmt Die Einrichtung zur Anpassung an die Dachneigung befindet

sich hier am unteren Ende der Stütze 7'. Sie besteht aus einem Halteblech 10, welches rechtwinklig mehrfach so abgebogen ist, daß es sicher auf der Bohle 6 verschraubt werden kann. Stütze 7' und der senkrecht nach oben stehende Teil des Halteblechs 10 sind mit Bohrungen 11 versehen, die untereinander unterschiedliche Abstände aufweisen, so daß mit wenigen Bohrungen 11 eine möglichst feine Anpassung an die jeweilige Dachneigung möglich ist. Diese Ausführung hat den Vorteil, daß die Bohrungen 11 sowie die darin einzusetzende Halteschraube wettergeschützt sind. Verwendet man mehrere der in der Zeichnung dargestellten Konstruktionen in einer Reihe nebeneinander, so können daran Schneefanggitter, Laufroste, Blumenkästen usw. befestigt werden, wobei mit Sicherheit ausgeschlossen ist, daß irgendwelche Belastungen auf den Durchlaßziegel oder die benachbarten Dachziegel übertragen wird. 1. Vornchtung zum Befestigen von Schneefanggittem, Laufrosten, Steigtritten, Dachhaken, Blumenkästen und ähnlichem auf ziegel- oder pfannengedeckten Dächern, gekennzeichnet durch eine stabile Stütze (7), deren Fuß an einer Bohle (5) zwischen den Dachsparren (1) befestigbar ist und die eine Verstelleinrichtung (10, 11) zur Anpassung an die Dachneigung aufweist, durch einen Durchlaßziegel (4) in Form eines Dachziegels (3) mit einer Öffnung am oberen Ende einer Ausformung und durch eine elastische Manschette (8), die den Zwischenraum zwischen Stütze (7) und Durchlaßziegel (4) abdichtet 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein Rund- bzw. Vierkanteisen oder gegebenenfalls -rohr als Stütze (7). 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch einen in der Neigung verstellbaren Steigtritt bzw. Laufrost (9) am oberen Ende der Stütze (7). 4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, gekennzeichnet durch einstückig am unteren Ende der Stütze (7) angeformte Haltewinkel. 5. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, gekennzeichnet durch eine am unteren Ende der Stütze (7) angeschweißte Halteplatte. 6. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine rechtwinklig abgewinkelte Halteplatte (10) zur Befestigung am Dachstuhl (1, 2, 5, 6) und eine Einrichtung zur Verstellung der Neigung zwischen der Halteplatte (10) und der Stütze (7). 7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneefanggitter, der Laufrost, der Steigtritt, der Dachhaken bzw. der Blumenkasten (9') auf das obere Ende der Stütze (7') aufgeklemmt ist. 8. Vorrichtung nach Anspruch 3, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß in der Halteplatte (10) bzw. der Knotenplatte (10') und in der Stütze (7') Bohrungen (11) vorgesehen sind, die im Zusammenwirken mit durchgesteckten Bolzen bzw. Schrauben die Anpassung an die Dachneigung ermöglichen. 9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstände der Bohrungen (11) in der Stütze (7, 7') bzw. in der Knotenplatte (10') und in der Halteplatte (10) unterschiedlich sind.