TEILEGUTACHTEN MURDKG002

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- TN /N40 Ø76,9xØ72,6 5/120/72,

0. Hinweise für den Fahrzeughalter

Kraftfahrt-Bundesamt

Radtyp: CA einteiliges Leichtmetallsonderrad

T E I L E GUT AC H T E N

Gutachten MURD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46171

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Industriestraße Fußgönheim B9 LE 859 B9/Z18 Ø76-72,6 5/120/72,

Am Taubenfeld Heidelberg W4 PCC 7015 W4/72,6-64,1 5/114,3/64,

- TN /N21 Ø72,6xØ64,1 4/114,3/64,

ACHTUNG Es ist sowohl das alte Teilegutachten, als auch das neue Teilegutachten hinterlegt.

ABE Design C6. Radnummer: C S. Dimension: 7x17 Lochkreis: 5/100/57,1 ABE-Nr.: 47365

- TN3F-6516 / ohne Ring 5/127/71,

GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE MURD/N2

T E I L E GU T AC H T E N TGA-Art: WIRD-TG/N5

/ Ø63,4-54,1 4/100/54,

B7 LI 757 B7/Z39 Ø70-66,7 5/112/66,

T E I L E GUT AC H T E N

B1 RG B1 / ohne Ring 5/120/72,

Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr nach 22 STVZO RA A0-104 Anlage-Nr. : Seite : 1 / 7. Technische Daten, Kurzfassung Raddaten 10R5714

ABE C1. Radnummer: C Dimension: 6x15 Lochkreis: 4/100/R67,1 ABE-Nr.: 45286

GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0138 TEILEGUTACHTEN NACH 19(3)StVZO ABRKZ-9401

- ST985 / Ø74,1xØ72,6 5/120/72,

kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise

Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment

G U TAC H TE N ZU R ER TE IL UN G EI NE S N AC HTR AG S ZU R AB E WIRD/N2. Abt. "KFZ-Räder" A-2552 Hirtenberg Sonderrad 7 J X 16 CH

Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Schraube M12x1,25 Kegel VS-Set 2253 S02 Serienschraube M14x1,5

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel

(kg) V2 AR18 V2/Ø64/Ø54,1 4/100/54,

PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ MAM8-8519

ABE C1. Radnummer: C S. Dimension: 6x15 Lochkreis: 5/100/57,1 ABE-Nr.: 45286

Nm M12x1, Nm M14x1,5 WH, JK Radmutter, Kegel 60, Gewinde ½-Zoll Nm

T E I L E G U T A C H T E N

TEILEGUTACHTEN MURD. A-2552 Hirtenberg

4B MCT B / Ø63,4-Ø54,1 4/100/54,

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel

ABE C7. Radnummer: C Dimension:7,0x17 Lochkreis:5/112/R72,6 ABE-Nr.: 46036

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

ABE. Design: C 1. Radnummer: C S

Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

Y3 W Y3/N26 Ø72,6xØ57,1 5/112/57,

Am Taubenfeld Heidelberg. W3 PA 8017 W3/72,6x57,1 5/112/57,

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr ) durchgeführt.

R1 MAM ST / R1 / ohne Ring 4/100/60,

Achse 1 Achse 2 Modell TN9 TN9 Typ TN TN Radgröße 8,5 J x 19 H2 9,5 J x 19 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung

C5 Kyro 9 C5/Z25 Ø76-Ø57,1 5/112/57,

PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ GR757 UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

5G TN /5G / Ø72,6-Ø67,1 5/120/67,

8,5Jx19H2 Typ B und 9,5Jx19H2 Typ B Brock Alloy Wheels GmbH

435100K SW K / Ø64,1-Ø54,1 4/100/54,

5F TN /5F / Ø72,6-Ø64,1 5/114,3/64,

- TN /N20 Ø72,6xØ63,4 5/108/63,

Kraftfahrt-Bundesamt

Kraftfahrt-Bundesamt

TEILEGUTACHTEN. Nr.: TU G0-027

5E TN /5E / Ø72,6-Ø57,1 5/112/57,

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

TEILEGUTACHTEN. Nr

V6 KT V6/N02 Ø63,4xØ54,1 4/100/54,

T E I L E G U T A C H T E N

T E I L E G U T A C H T E N

B1 RG B1 / ohne Ring 5/120/72,

T e i l e g u t a c h t e n nach 19/3 StVZO

Gutachten Certificate

(kg) W1 CX W1/74,1 / 60,1 5/108/60,

W6 AX W6 JF / ohne Ring 5/120/72,

A5 SP665 A5/Z10 Ø70-67,1 4/114,3/67,

V3 B V3/ohne Ring 5/112/57,

W9 RP W9/N25 Ø72,6xØ67,1 4/114,3/67,

B3 LE 604 B3/Z03 Ø63,3-57,1 5/100/57,

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ LAPPLAND 6015 Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

(kg) D817 5/120 / ohne Ring 5/120/72,

ABE: Design: CS 1 Radnummer: CS S Daten: CS1 7,5x17" ET56 LK5/112/66.6 CMS 473/02

GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0164 TEILEGUTACHTEN NACH 19(3)StVZO ABRKZ-9401

Teilegutachten MIRD

T E I L E G U T A C H T E N

X4 RCM2 656 X4/ohne Ring 5/108/63,

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel

GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE MURD/N6

- TN /N25 Ø72,6xØ67,1 4/114,3/67,

38.W1 RD W1 / ohne Ring 5/120/72,

Teilegutachten Nr. 2298/06 vom T E I L E G U T A C H T E N

(kg) 25 B 706 LK120/ohne Ring 5/120/72,

Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

Transkript:

TEILEGUTACHTEN Seite: 1 von 11 Hersteller: Art: Typ: AEZ Leichtmetallräder GmbH 53721 Siegburg Sonderrad 19 Zoll OMU9L, OMU9N 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Das Vorderachsrad hat die ABE Nr. 46871, das Hinterachsrad hat die ABE Nr. 46872 eine Begutachtung nach 19 Abs. 3 der StVZO ist erforderlich. Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden s unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und : Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. I.1. Raddaten: Beschreibung der Sonderräder siehe IV. Verwendungsbereich I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung :

Radtyp OMU9L OMU9N -- -- Hersteller AEZ AEZ -- -- Leichtmetallräder GmbH Leichtmetallräder GmbH Radtyp OMU9L OMU9N -- -- Radausführung OMU9L9BP3572 OMU9N9BP3272 -- -- Radausführung OMU9L9BP3572 -- -- -- Radgröße -- -- Einpresstiefe -- -- Herstelldatum 09/06 10/06 -- -- Herkunftsmerkmal MIC MIC -- -- II. III. III.1. Sonderradprüfung Anbau- und Verwendungsprüfung: Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Seite: 2 von 11 Wenn die und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 05.2000 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Verwendungsbereich: Kombination : Achse 1 + Raddaten : + Technische Daten, Achse 1 Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten loch Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum OMU9L9BP357 LK120 ohne 72,6 700 2120 09/06 2 OMU9L9BP357 2 LK120 ohne 72,6 710 2095 09/06

Seite: 3 von 11 Technische Daten, Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierringwerkstoff zul. zul. gültig loch Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum OMU9N9BP327 LK120 ohne 72,6 710 2095 10/06 2 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller Befestigungsteile Zubehör Befestigungsteile Zubehör Anzugsmoment der Befestigungsteile : BMW, BMW AG : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 187; M85; Z85; 346K; 346R; 390X; 560L; 560X; 392C; 390L; 346L; 346C : AEZ Artikel-Nr. ZJB1 : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X83 : AEZ Artikel-Nr. ZJB4 Verkaufsbezeichnung: BMW X3 Reifen/ X83 e1*2001/116*0249*.. 110-210 245/40R19 94W 24J; 993 255/40R19 96 24J, 994 : 100 Nm für Typ : 187; 346C; 346K; 346L; 346R 120 Nm für Typ : M85; Z85; 390L; 390X; 392C; 560L; 560X 140 Nm für Typ : X83 Reifen / 275/35R19 96W 24D; 993 285/35R19 99 24D; 994 12K; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE Reifen/ 187 e1*2001/116*0287*.. 85-195 235/35R19 91 21B; 24C 225/35R19 88 21B; 24C, 235/35R19 91 21B; 24C, Reifen / 235/35R19 91 22B; 22F; 22L; 24D 22B; 22F; 22L; 24D; 22B; 22F; 22L; 24D;; 4-türig; 744

Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Reifen/ 346C e1*2001/116*0112*.., 77-142 W 346K e1*98/14*0112*.. 21B; 21J; 24J; 54A; 346L e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*.. 346R 346L e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.. e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*.. e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.. 142-170 W 21B; 21J; 24J; 54A; 85-142 W 21B; 21J; 24J; 54A; 142-170 W 21B; 21J; 24J; 54A; 390L e1*2001/116*0308*.. 85-127 225/35R19 88Y ; 235/35R19 91 Y nicht 33D, 127-190 225/35R19 88Y 235/35R19 91 nicht 330D, 190-225 225/35R19 88Y Reifen / 22B; 22F; 22L; 24D; 54A; 22B; 22F; 22L; 24D; 54A; 22B; 22F; 22L; 24D; 54A; 22B; 22F; 22L; 24D; 54A; 22I; 24M; 22I; 24M; ; 265/30R19 89W 22I; 24M; 22I; 24M; 22I; 24M; ; 22I; 24M; 22I; 24M; ; 22I; 24M; 22I; 24M; 22I; 24M; Seite: 4 von 11 Kompakt; Cabrio; Coupe; Limousine; Stufenheck 4-türig; 744 Touring; 744 Limousine; Heckantrieb; 97K

Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Reifen/ 390L e1*2001/116*0308*.. 89-120 225/35R19 88Y 235/35R19 91 Y nicht 33D, 120-190 225/35R19 88Y ; ; 235/35R19 91Y nicht 330D 190-225 225/35R19 88Y ; 392C e1*2001/116*0346*.. 115-200 225/35R19 88 225/35R19 88 670 200-225 225/35R19 88 225/35R19 88 670 Reifen / Y 22I; 24M; Y 22I; 24M; 265/30R19 89W 22I; 24M; 22I; 24M; Y Y 22I; 24M; ; 22I; 24M; Y Y 22I; 24M; Y 22I; 24M; Y 22I; 24M; 22I; 24M; 670; 22I; 24M; 22I; 24M; 22I; 24M; 22I; 24M; 670 22I; 24M; 22I; 24M; Seite: 5 von 11 Touring; Heckantrieb; 97K Coupe; Heckantrieb; 97K

Verkaufsbezeichnung: Z4/Z-REIHE Reifen/ Z85 e1*2001/116*0219*.. 110-195 225/35R19 84W 24J; 585 21B; 21L; 24J; Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe Reifen/ 560X e1*2001/116*0322*.. 160-190 235/35R19 91Y 24J, 990 245/35R19 93 24J,99E 560X e1*2001/116*0322*.. 160-190 245/35R19 93Y 24J, 99E Reifen / 22B; 22L; 24D; 585; 265/30R19 89 22B; 22L; 24D; 54A; Reifen / 22B; 24D; 990 Y 22B; 24D; 99E 275/30R19 96 22B; 24D; 99E Seite: 6 von 11 Cabrio; Coupe; 723; 73C; 74A nur Limousine Allradantrieb; 723; 729; 73C; 74A nur Kombi Allradantrieb; 723; 729; 73C; 74A 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.

Seite: 7 von 11 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. 585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19

Seite: 8 von 11 670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 265/30R19 ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 275/30R19

Seite: 9 von 11 ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Sonderräder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen, falls dort keine Angaben zu finden sind, gilt das Anzugsmoment, das im Gutachten aufgeführt ist. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 990) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der

Seite: 10 von 11 Nachweis 993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis 994) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis 99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis V. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller ( Inhaber des s ) hat den Nachweis ( Reg. - Nr 70008612 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das umfasst die Blätter 1-11 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.

siehe Anlage: Technische Unterlagen Seite: 11 von 11 Elbert Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Garching, 28.06.2007 PFE