Nachwuchswettbewerb Pop-Up-Gärten in Osnabrück ausgelobt von der Stadt Osnabrück, dem BDLA Bund Deutscher Landschaftsarchitekten Niedersachsen + Bremen e. V. und der Hochschule Osnabrück Anlass des Wettbewerbs Zur Förderung des studentischen Nachwuchses und angehender Landschaftsarchitekten loben die Stadt Osnabrück, der und die Hochschule Osnabrück einen Wettbewerb aus. Ziel ist es, das Thema Gärten in der Stadt in der Innenstadt Osnabrück zum diesjährigen Kulturjahr mit Thema Garten originell darzustellen und zu interpretieren. Als Thema wird hierzu der Pop-Up-Garten gewählt es sollen drei Wettbewerbsarbeiten ausgewählt werden, die im September 2015 in der Innenstadt aufgebaut werden. Teil 1: Allgemeine Bedingungen 1. Auslober und Art des Wettbewerbs Der Wettbewerb wird ausgelobt von der Stadt Osnabrück, Projektbüro Fachbereich Kultur und dem Fachbereich Umwelt und Klimaschutz sowie vom Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, Landesgruppe Niedersachsen + Bremen e.v.. Das Verfahren ist anonym. Der Wettbewerb wendet sich an Studierende und AbsolventInnen der Leibniz Universität Hannover, Fakultät für Architektur und Landschaft, Fachgruppe Landschaft Hochschule Osnabrück, Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Fachbereich Landschaftsarchitektur und Umweltplanung 2. Grundsätze und Richtlinien Die Teilnehmer, Preisrichter und Vorprüfer erklären sich durch ihre Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen einverstanden. 3. Teilnehmer und Zulassungsbereich Teilnahmeberechtigt sind Studierende und AbsolventInnen freiraumplanerischer Studiengänge der nachstehend genannten Hochschulen mit Tag der Abschlussprüfung (Diplom, Bachelor, Master) nach dem 31.12.2011 und ohne bewilligten Antrag auf Aufnahme in eine Architektenliste. Leibniz Universität Hannover, Fakultät für Architektur und Landschaft, Fachgruppe Landschaft Hochschule Osnabrück, Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Fachbereich Landschaftsarchitektur und Umweltplanung. Die Teilnehmer haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Es sind Arbeitsgemeinschaften von maximal 2 Personen zulässig. Jede Person muss teilnahmeberechtigt sein.
4. Preisgericht und Vorprüfer Preisrichter: Frank Otte Rita Maria Rzyski Harald Mikulla Prof. Dr. Martin Prominski Prof. Dirk Manzke Prof. Dr. Stefan Bochnig Petra Schoelkopf Stellvertreter: Thomas Ostermeyer Vorprüfung: Dorothea von Dressler Daniel Janko Stadtbaurat der Stadt Osnabrück Stadträtin für Bildung, Soziales, Kultur VGL Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Niedersachsen- Bremen e. V. Leibniz Universität Hannover, Institut für Freiraumentwicklung Hochschule Osnabrück, Fachgebiet Städtebau und Freiraumplanung Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Fachgebiet Freiraumplanung freischaffende Landschaftsarchitektin BDLA, Hannover freischaffender Landschaftsarchitekt BDLA, Langenhagen e.v., Geschäftsführerin Hochschule Osnabrück, Binnenforschungsschwerpunkt Zukunft Lebensraum Stadt 5. Termine Ausgabe der Planunterlagen: 18.02.2015 Rückfragen 09.03.2015 Abgabe der Arbeiten (Eingang!): 30.04.2015 Preisgerichtssitzung: 28.05.2015 6. Wettbewerbsunterlagen Ausgabe der Unterlagen: Die schriftlichen Unterlagen sind ab dem 18.02.2015 unter www.bdlanb.bdla.de/aktivitaeten/nachwuchswettbewerb-2015 abrufbar. Über diesen Link werden folgende Unterlagen den TeilnehmerInnen zur Verfügung gestellt: Auslobungstext (auslobung_pop-up-gaerten.pdf) Übersichtsplan mit Standort Innenstadt Osnabrück (uebersichtsplan_pop-up-garten.pdf) Angaben zu Basismaterial (paletten_pop-up-gaerten.pdf) Fotos der Standorte (Rathausplatz_1.jpg, Rathausplatz_2.jpg, Rathausplatz_3.jpg, Rathausplatz_4.jpg) Verfassererklärung (verfasser_pop-up-gaerten.pdf). 2
Abgabe der Arbeiten: Einzureichen (kostenfrei für die Auslober) sind die Arbeiten bei: bdla Landesgruppe Niedersachsen + Bremen e.v. Nahner Weg 11 49082 Osnabrück Eingangsstermin für die Planunterlagen ist der 30. April 2015 spätestens um 18.00 Uhr. Bei Postversand haben die Teilnehmer die Arbeiten so rechtzeitig aufzugeben, dass dieser Eingangstermin gesichert ist. Die persönliche Abgabe der Arbeiten kann am 30.4.2015 zwischen 14.00 und 18.00 Uhr in der Geschäftsstelle des bdla Niedersachsen + Bremen unter o. g. Adresse erfolgen. Bei Postversand ist als Absender und Empfänger o. g. Adresse der Landesgruppe Niedersachsen + Bremen anzugeben. 7. Wettbewerbsleistungen Ein Blatt DIN A 0 (841 x 1189 mm) Entwurf M 1:20 Isometrie / Perspektive Erläuterung der Entwurfsidee auf dem Plan max. in der Größe eines DIN A4-Blattes Des Weiteren kann auf dem Plan dargestellt werden: Entwurfsprägende Details Pflanzkonzept Angaben zu Material und Aufbau Sonstige grafische Elemente zur Vermittlung der Entwurfsidee Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Die Pläne sind als s/w-strichzeichnung ungefaltet einzureichen. Eine farbige Darstellung ist freigestellt. Digitale Version der Pläne im Format JPG mit 300 dpi auf CD-ROM. Die digitale Version dient der Administration und Dokumentation. Sie wird lediglich auf ihr Vorhandensein geprüft. Ihre Qualität ist kein Beurteilungskriterium in der Preisgerichtssitzung. 8. Rückfragen, Antworten Rückfragen können nur per E-Mail gestellt werden. Sie müssen bis 09.03.2015, 18.00 Uhr unter dem Betreff Rückfragen Nachwuchswettbewerb unter der E-Mail-Adresse niedersachsenbrmen@bdla.de eingegangen sein. Die Beantwortung der Rückfragen ist ab dem 16.03.2015 unter www.bdlanb.bdla.de/aktivitaeten/nachwuchswettbewerb-2015 abrufbar. Ein Kolloquium findet nicht statt. Die Beantwortung der Rückfragen wird Bestandteil der Auslobung. 9. Kennzeichnung der Arbeiten Die Wettbewerbsarbeiten sind in allen Teilen durch eine gleichlautende Kennzahl zu bezeichnen. Sie ist aus sechs arabischen Ziffern zu bilden und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Breite auf jedem Blatt in der rechten oberen Ecke anzubringen sowie auf dem Speichermedium der digitalen Version (CD-ROM) in angemessener Größe und Weise. Die Verfassererklärung mit der Anschrift (Formular letzte Seite bzw. verfasser_pop-up-gaerten.pdf ) und eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bzw. eine Kopie der Abschlussurkunde (Diplom, Bachelor, Master) sind in einem verschlossenen, undurchsichtigem Umschlag mit der gleichen Kennzahl abzugeben, mit der die Wettbewerbsarbeit gekennzeichnet ist. 3
Dieser Umschlag ist zusammen mit der Wettbewerbsarbeit einzureichen. Bei Postversand ist als Absender und Empfänger die unter 6. genannte Adresse der bdla-landesgruppe Niedersachsen + Bremen anzugeben. 10. Beurteilungsverfahren Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der Beurteilungskriterien vorgeprüft. Dem Preisgericht werden die Bewertungsergebnisse der Vorprüfung als Entscheidungshilfen zur Verfügung gestellt. Die abschließende verbindliche Beurteilung der Arbeiten bleibt dem Preisgericht vorbehalten. Beurteilungskriterien sind: 1. Ideen und Konzept 2. Entwurf und Gestaltung 3. Technische Machbarkeit 4. Realisierbarkeit hinsichtlich der Kosten. 11. Preise Für Preise stehen zur Verfügung: Die 3 besten Arbeiten (Realisierung): Nach Bewertung durch die Besucher zusätzlich je 250,- Euro 1. Preis 300,- Euro 2. Preis 200,- Euro 3. Preis 100,- Euro Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen und weitere Belobigungen auszusprechen. Sofern von anderer Seite weitere Sachpreise zur Verfügung gestellt werden, entscheidet über deren Vergabe ebenfalls das Preisgericht. 12. Veröffentlichung Es ist vorgesehen, die prämierten Arbeiten im Internet zu dokumentieren, auszustellen und Tagesund Fachpresse zur Veröffentlichung anzubieten. Eröffnung, Ort und Datum von Ausstellungen werden den Wettbewerbs-Teilnehmern und der Presse bekanntgegeben. 13. Realisierung der Wettbewerbsaufgabe Es ist geplant, im Zeitraum Juni bis August 2015 die Realisierung der drei Siegerentwürfe zur Präsentation in der Osnabrücker Innenstadt im September 2015 vorzubereiten, sofern die Machbarkeit und der Kostenrahmen es erlauben. Die ausgewählten Arbeiten sollen in Eigenarbeit umgesetzt werden, d. h. der Garten ist mit einem realistischen Einsatz zu bauen. Die Auslober vermitteln für die Umsetzung der Wettbewerbsbeiträge Partnerschaften mit Garten- und Landschaftsbaubetrieben und ggf. Landschaftsarchitekturbüros in der Region Osnabrück. Für die Umsetzung der Arbeiten steht ein festes Budget inklusive Unterstützung durch Sponsoren zur Verfügung Eine evtl. erforderliche Anpassung der Entwurfsidee bezüglich der Machbarkeit kann von den Landschaftsbaufirmen in Zusammenarbeit mit den PreisträgerInnen und dem BDLA vorgenommen werden. Eine Vergütung über die Preissumme hinaus erfolgt nicht. Wird ein Beitrag realisiert, werden die Urheberrechte nach BGB berücksichtigt. 4
14. Bekanntgabe der Ergebnisse, Ausstellung der Arbeiten Das Ergebnis wird den Teilnehmern, die mit Preisen ausgezeichnet werden, unmittelbar nach der Entscheidung des Preisgerichts, allen anderen Teilnehmern durch Übersenden des Preisgerichtsprotokolls mitgeteilt und der Presse zur Veröffentlichung angeboten. Die Wettbewerbsarbeiten sollen im September 2015 in Osnabrück ausgestellt werden, danach auf Anfrage an den beteiligten Universitäten / Hochschulen. Zu den Sieger-Gärten wird ein Informationsfaltblatt erstellt. 15. Eigentum, Urheberrecht und Anerkennung als Studienleistung Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Auslober. Das Urheberrecht und das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe bleiben den Verfassern erhalten. Die Auslober sind jedoch berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten nach Abschluss des Wettbewerbs ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und zu veröffentlichen. Die Namen der Verfasser werden dabei genannt. Ob und in welchem Umfang ein Wettbewerbsbeitrag als Studienleistung anerkannt wird, haben die Wettbewerbsteilnehmer mit ihren betreuenden Hochschullehrern individuell abzustimmen. 16. Haftung, Abholung und Rücksendung Für Beschädigungen und Verlust der eingegangenen Arbeiten haften die Auslober nicht. Die nicht prämierten Arbeiten können zu einem Zeitpunkt, der den Teilnehmern mit dem Preisgerichtsprotokoll mitgeteilt wird, beim BDLA abgeholt werden. 5
Teil 2: Wettbewerbsaufgabe 2.1 Erläuterung der Aufgabenstellung Pop-Up-Gärten in Osnabrück Aufgabe des Wettbewerbs ist es, für drei Standorte auf dem Rathausplatz von Osnabrück Ideen für Pop-up Gärten zu entwickeln. Diese temporären Garten-Installationen sollen in der Innenstadt von Osnabrück Aufmerksamkeit für das Thema Stadt und Garten erzeugen. Der Begriff Garten wird bewusst weit gefasst, um landschaftsarchitektonische, gärtnerische und künstlerisch-experimentelle Interpretationen oder partizipatorische Ansätze zuzulassen. Ein Augenmerk liegt auf der Nutzbarkeit des Objektes. Der Pop-Up-Garten soll ein erlebbarer, urbaner Freiraum sein, der zum Verweilen einlädt, Bewohner und Passanten begeistert und die Attraktivität der Innenstadt spürbar steigert. Es soll sich dabei um Installationen handeln, die für eine Realisierung und Ausstellung im Zeitraum September 2015 geeignet sein müssen. Hinsichtlich der Pflanzenauswahl ist dieser Ausstellungszeitraum zu berücksichtigen. 2.2 Wettbewerbsaufgabe / Realisierung Es werden als Wettbewerbsaufgabe verschiedene Standorte auf dem Rathausplatz zur Bearbeitung angeboten, vgl. 'uebersichtsplan_pop-up-garten.pdf' und die Fotos 1-4' vom Rathausplatz als jpg- Dateien der gem. Teil 1, Punkt 6 zur Verfügung gestellten Unterlagen. Die realisierten drei Gärten sollen eine Woche sowie an zwei Wochenenden ausgestellt werden. Als Grundlage / Plattform für die temporären Gärten dienen herkömmliche Europoolpaletten wie sie in Industrie und Logistik eingesetzt werden, vgl. 'paletten_pop-up-gaerten.pdf' in den gem. Teil 1, Punkt 6 zur Verfügung gestellten Unterlagen. Die Gestaltung der Gärten muss daher auf die Verwendung dieser Grundform abgestimmt sein. Zur Verfügung stehende Fläche: Abmessungen der Euro-Paletten: Anzahl der zu verwendenden Paletten: max. 9 x 6 m 1200 x 800 x 140 mm max. 20 Paletten Die Form der Umgrenzungen kann im Rahmen der vorgegebenen Fläche variieren. Die Paletten sollen als Einfassung genutzt werden. Die Oberflächen der Paletten können in die Gestaltung einbezogen werden Die Seiten der Paletten müssen frei bleiben Die Garten-Installation darf die vorhandene Fläche in ihrer Substanz nicht verändern. Eingriffe in den Untergrund sind nicht möglich. Der Untergrund der zu gestaltenden Fläche wird geschützt. Alle Angaben dienen als Richtwerte für den Entwurf. Die Abmessungen der Paletten können evtl. geringfügig abweichen. In der Umsetzungsphase ist daher ggf. eine exakte Anpassung an die eingesetzten Paletten notwendig. Die Gärten sind nicht betretbar. Als Kostenrahmen für die Realisierung sind 2.500,- Euro je Pop-Up-Garten angesetzt. Der Schwerpunkt des Entwurfes kann sowohl auf einer exemplarisch-gärtnerischen als auch auf einer modern-abstrakten Gestaltung liegen. Künstlerisch motivierte Installationen sind ebenso möglich. 6
Nachwuchswettbewerb Pop-Up-Gärten in Osnabrück Verfassererklärung Die Verfassererklärung ist in einem neutralen, undurchsichtigem, verschlossenem, mit einer sechsstelligen, frei zu wählenden Kennzahl versehenen Umschlag abzugeben. Kennzahl:... Ich versichere /wir versichern ehrenwörtlich, 1. alleinige(r) Verfasser(in) der Wettbewerbsarbeit zu sein; 2. nach den Bestimmungen der Auslobung teilnahmeberechtigt zu sein. Mir/uns ist bekannt, dass Verstöße gegen die vorgenannten Bedingungen den Ausschluss meiner/unserer Wettbewerbsarbeit zur Folge haben. Eine gültige Immatrikulationsbescheinigung bzw. Kopie der Diplomurkunde liegt für jeden der Verfasser dieser Erklärung bei. 1. Verfasser/in*: 2. Verfasser/in Name:...... Vorname:...... Straße:...... PLZ, Ort:...... Telefon:...... Email:...... Semesteranzahl...... bzw. Abschlusszeugnis vom...... Bankverbindung: IBAN... Bankinstitut... BLZ... Konto-Nr.... Konto-Inhaber/in... Ort, Datum...... Unterschrift...... *) gleichzeitig Vertreter der Gruppe bei zwei Verfassern 7