Blick in die Dossestraße nach Nord-Osten mit Lage des Grundstücks Dossestr. 8A auf der nord-westlichen bzw. im Bild linken Straßenseite (Pfeil) Blick in die Dossestraße nach Nord-Osten mit Lage des Grundstücks Dossestr. 8A auf der nord-westlichen bzw. im Bild linken Straßenseite (Pfeil) (zuständig für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist die Industrie- und Handelskammer der Bundeshauptstadt Berlin) Seite 1 von 9
Einfamilienhaus und vor der süd-westlichen Giebelseite belegenem Garagen-Anbau Einfamilienhaus und vor der süd-westlichen Giebelseite belegenem Garagen-Anbau - Grundstücksauffahrt u.a. für das PKW-Stellplatzbenutzungsrecht (zuständig für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist die Industrie- und Handelskammer der Bundeshauptstadt Berlin) Seite 2 von 9
Vorgarten- und Zufahrtsbereich des Grundstücks Dossestr. 8A mit ungedecktem PKW-Stellplatz und Garagen-Anbau an das 2-geschossige Einfamilienhaus Blick über die straßenseitige Einfriedung des Grundstücks Dossestr. 8A auf das Einfamilienhaus mit vor der süd-westlichen Giebelseite belegenem Garagen-Anbau (zuständig für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist die Industrie- und Handelskammer der Bundeshauptstadt Berlin) Seite 3 von 9
Einfamilienhaus Einfamilienhaus und Zugangspforte auf das Grundstück zur Hauszuwegung (zuständig für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist die Industrie- und Handelskammer der Bundeshauptstadt Berlin) Seite 4 von 9
Zugangspforte und Stromverteiler des Versorgungsunternehmens linker Torpfeiler mit Schäden (zuständig für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist die Industrie- und Handelskammer der Bundeshauptstadt Berlin) Seite 5 von 9
Blick über die straßenseitige Einfriedung auf die Hauseingangstreppe vor der nord-östlichen Giebelseite als Hauseingangsfront Zugangspforte vor der nordöstlichen Grundstücksgrenze zu dem mit einem GFL- Recht belegten Erschließungskorridor zum rückwärtigen Nachbargrundstück in Hinterliegerlage mit davor belegener Gaslaterne (zuständig für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist die Industrie- und Handelskammer der Bundeshauptstadt Berlin) Seite 6 von 9
Blick über die Zugangspforte in den Bereich des mit einem GFL-Recht belegten Zugangskorridor zur Hinterliegerlage Blick über das rechte Nachbargrundstück auf die nord-östliche Giebelseite als Hauseingangsfront des Einfamilienhauses (zuständig für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist die Industrie- und Handelskammer der Bundeshauptstadt Berlin) Seite 7 von 9
Einfamilienhaus und Blick aus dem Einmündungsbereich der Rhinstraße in die Dossestraße Einfamilienhaus und Blick aus dem Einmündungsbereich der Rhinstraße in die Dossestraße (zuständig für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist die Industrie- und Handelskammer der Bundeshauptstadt Berlin) Seite 8 von 9
Einfamilienhaus und Blick aus dem Einmündungsbereich der Rhinstraße in die Dossestraße (Pfeil) Blick in die Dossestraße nach Süd-Westen mit Lage des Grundstücks Dossestr. 8A auf der nord-westlichen bzw. im Bild rechten Straßenseite (Pfeil) (zuständig für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist die Industrie- und Handelskammer der Bundeshauptstadt Berlin) Seite 9 von 9