Studienordnung. Gesundheits- und Sozialmanagement

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Transkript:

Studienordnung für den Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement vom 1. 10. 2015 in der Fassung vom 1.10. 2017 Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Plauen

Auf Grund von 5 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen (SächsBAG) vom 09.06.2017, erlässt die Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Plauen für den Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement folgende Studienordnung: Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Ziele des Studiums 3 Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen 4 Aufbau, Inhalt, Lehr- und Lernformen des Studiums 5 Studienablauf 6 Studienberatung und -betreuung 7 Qualitätssicherung 8 In-Kraft-Treten Anlagen Anlage A Anlage B Anlage C Studienablaufplan Modulhandbuch Überblick Praxisphasen Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. 2

1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung des Studienganges Gesundheits- und Sozialmanagement Ziele, Inhalt, Aufbau und Ablauf des Studiums an der Berufsakademie Sachsen, Staatliche Studienakademie Plauen. 2 Ziele des Studiums (1) Die Studierenden sollen durch das Studium die Kompetenzen, Kenntnisse, Fähigkeiten und beruflichen Fertigkeiten sowie Erfahrungen erwerben, die erforderlich sind, um in der Berufspraxis die fachlichen Zusammenhänge zu überblicken, übergreifende Probleme zu lösen und wissenschaftliche Erkenntnisse anzuwenden. (2) Die Absolventen des dualen Studienganges Gesundheits- und Sozialmanagement verfügen über fundierte betriebswirtschaftliche Fach- und Methodenkenntnisse sowie über vertiefte Spezialkenntnisse der Gesundheitsökonomie und der Erbringung von Dienstleistungen in und für Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Sie sind in der Lage, ihre fachlichen Qualifikationen auf wissenschaftliche Fragestellungen und komplexe Probleme der betrieblichen Praxis anzuwenden, sie dabei mit anderen Wissensgebieten zu vernetzen und Lösungen zielgruppenorientiert zu kommunizieren. Die im Rahmen des dualen Studiums erworbene Praxiskompetenz befähigt die Absolventen zu einem sofortigen Berufseintritt in Funktionen von Fach- und Führungskräften des mittleren Managements mit einem breiten Einsatzspektrum in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen bzw. Serviceeinrichtungen. Die Absolventen sind gleichzeitig in der Lage, ihr Wissen und ihre Kompetenzen kritisch zu reflektieren und sich unter wandelnden technologischen und gesellschaftlichen Kontextbedingungen gezielt wissenschaftlich wie berufspraktisch weiter zu bilden. 3 Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus 7 und 8 SächsBAG. 4 Aufbau, Inhalt, Lehr- und Lernformen des Studiums (1) Das Studium ist ein modularisiertes Vollzeitstudium, welches im Zusammenwirken der Staatlichen Studienakademie Plauen mit den Praxispartnern durchgeführt wird (duales Studium). Jedes Semester ist in einen wissenschaftlich-theoretischen Studienabschnitt (Theoriephase) an der Staatlichen Studienakademie Plauen und einen praktischen Studienabschnitt (Praxisphase) beim Praxispartner gegliedert. (2) Das Studium umfasst 1. Pflichtmodule, welche die fachwissenschaftlichen Grundlagen für den Studiengang sichern und deren exemplarische Vertiefung ermöglichen, 3

2. Wahlpflichtmodule, welche die Möglichkeit zur weiteren fachlichen Vertiefung als auch zur interdisziplinären Ausweitung der Studieninhalte bieten, 3. Praxismodule, als integrale Teile von Praxisphasen, in denen Studieninhalte vermittelt, vertieft und angewendet werden, 4. Die Bachelorarbeit. (3) Die Inhalte des Studiums ergeben sich aus den Modulbeschreibungen (Anlage 2) für die einzelnen Module. Die Modulbeschreibungen sind Teil dieser Studienordnung. (4) Die Lehr- und Lernformen des Studienganges bestehen aus 1. Präsenzveranstaltungen, die durchgeführt werden als: a) Vorlesungen, welche der zusammenhängenden Vermittlung von inhaltlichen und methodischen Grund- und / oder Spezialkenntnissen des Fachgebietes dienen und den Weg zur Verbreiterung und Vertiefung der vermittelten Kenntnisse durch weitere Lehr- und Lernformen eröffnen, b) Seminare, durch welche Einzelfragen des Fachgebiets behandelt werden und wissenschaftliche Arbeitsweisen sowie der wissenschaftliche Diskurs eingeübt werden, c) Übungen, in denen ausgewählte praktische Problemstellungen des Fachgebiets exemplarisch und / oder technisch-instrumentell bearbeitet werden, d) Projekte, in denen komplexe und / oder interdisziplinäre Problemstellungen mit Praxisbezug identifiziert werden, geeignete Lösungsansätze definiert sowie Konzepte zu deren Umsetzung entwickelt werden, e) Planspiele, in denen Lösungsansätze für komplexe Problemstellungen mit Praxisbezug in simulierten Handlungs- und Entscheidungssituationen eingeübt werden, f) Exkursionen, als thematisch ausgerichtete, unter wissenschaftlicher Leitung durchgeführte Studienfahrten, durch welche die bereits behandelten Stoffgebiete vertieft und veranschaulicht werden, g) Kolloquien, welche dem offenen, auch interdisziplinären wissenschaftlichen Diskurs dienen, h) Tutorien, in denen die betreute Rekapitulation bzw. Vertiefung bestimmter prüfungsrelevanter Stoffgebiete erfolgt, sowie 2. Eigenverantwortlichem Lernen der Studierenden, das in folgenden Formen erbracht wird: a) Selbststudium, als selbst organisiertes, individuelles oder gemeinschaftliches Erschließen und / oder Vertiefen von Stoffgebieten durch die Studierenden, das insbesondere die Vor- und Nachbereitung der Präsenzveranstaltungen, Literaturstudium sowie die Er- und Verarbeitung von Hintergrundinformationen umfasst, b) Gruppenarbeiten, in der die Studierenden angeleitet, aber weitgehend eigenständig einzelne praktische und / oder besonders aktuelle Problemstellungen des Fachgebiets insbesondere diskursiv behandeln; Gruppenarbeiten können mit Präsenzveranstaltungen kombiniert werden. 4

c) Prüfungsvorbereitungen, bei denen prüfungsrelevante Studieninhalte wiederholt und vertieft werden. Eigenverantwortliches Lernen für Pflicht- und Wahlpflichtmodule kann in Praxisphasen erbracht werden, wenn es vom Lehrpersonal der Staatlichen Studienakademie Plauen angeleitet sowie betreut wird und mit einer Prüfungsleistung abschließt. Es ist in der Modulbeschreibung der betreffenden Module (Anlage 2) sowie in der Praxisübersicht (Anlage 3) entsprechend ausgewiesen. (5) Präsenzveranstaltungen können in Fremdsprachen durchgeführt werden; dies wird in der Modulbeschreibung (Anlage B) der betreffenden Module entsprechend ausgewiesen. 5 Studienablauf (1) Der inhaltliche und zeitliche Studienablauf ist durch die enge Verzahnung der Theorie- und Praxisphasen charakterisiert. Die Inhalte können durch die Wahl von Wahlpflichtmodulen und die Wahl des Themas der Bachelorthesis beeinflusst werden. (2) Der Studienablaufplan (Anlage 1) ist als Bestandteil dieser Studienordnung im Anhang enthalten. (3) Der Ablauf des Studiums ist so konzipiert, dass es in der Regel im Wintersemester aufgenommen wird. (4) Die Studierenden sind verpflichtet, unter Beachtung der gesetzlichen, tarif- und einzelvertraglichen Regelungen, an den Präsenzveranstaltungen der Module teilzunehmen. (5) Die Studierenden werden während der Praxisphasen vom Lehrpersonal der Staatlichen Studienakademie Plauen sowie einem Mentor des Praxispartners betreut. Die Staatliche Studienakademie Plauen trägt die Verantwortung für die Qualitätssicherung der Praxismodule. 5

6 Studienberatung und -betreuung (1) Die Staatliche Studienakademie Plauen ist für die fachliche Beratung der Studierenden und deren Betreuung zuständig. (2) Die Inanspruchnahme der studienbegleitenden Beratung und Betreuung wird vor allem in folgenden Fällen empfohlen: 1. bei Studienbeginn, 2. bei Organisation und Planung des Studiums, 3. vor und nach längerer Unterbrechung des Studiums, 4. bei Nichtbestehen einer Modulprüfung, 5. vor Abbruch des Studiums. 7 Qualitätssicherung (1) Die Lehre in den einzelnen Modulen und im Studiengang insgesamt wird einer regelmäßigen Evaluierung unterzogen, an der die Studierenden und die Praxispartner maßgeblich beteiligt sind. Die Ergebnisse der Evaluierung sind zu dokumentieren und in den zuständigen Gremien der Staatlichen Studienakademie Plauen zu diskutieren. (2) Die Ergebnisse der Evaluierung sind bei der Weiterentwicklung des Studiengangs zu berücksichtigen. 8 In-Kraft-Treten Diese Fassung der Studienordnung tritt am 1. 10. 2017 in Kraft. Sie findet erstmals Anwendung für die Studierenden des Immatrikulationsjahrgangs 2017. Plauen, 24.08.2017 Prof. Dr. Lutz Neumann Direktor der Staatlichen Studienakademie Plauen 6