Förderdarstellung für eine RiesterRente



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Transkript:

Förderdarstellung für eine RiesterRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 03. Februar 2015 Möglicher Verlauf der Beiträge und der staatlichen Förderung für einen Altersvorsorgevertrag Persönliche Angaben Herr Max Muster, geb. am 14.05.1985 Steuerliche Veranlagung zusammen Familienstand verheiratet Rentenversicherungspflichtiges Einkommen des Antragstellers in 2014 43.195 EUR Einkommen des Ehegatten in 2014 kein förderfähiges Einkommen Zu versteuerndes Gesamtjahreseinkommen 35.000 EUR Angaben zu den Kindern Für die Berechnung der Kinderzulagen wurden folgende Angaben zu den kindergeldberechtigten Kindern berücksichtigt: Geburtsdatum Berücksichtigt bis Endalter Zuordnung zu 22.04.2010 25 Versicherte Person 05.10.2013 25 Versicherte Person Staatliche Förderung Ihrer Beiträge (Werte in EUR/Jahr) Bei der Ermittlung Ihrer staatlichen Förderung werden Ihre Grundzulage sowie 2 Kinderzulage/n berücksichtigt. Wir haben hier vorausgesetzt, dass Ihr Ehepartner einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließt, in diesen einen Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr einzahlt und selbst eine Grundzulage bekommt. (4) Gesamtbeitrag der in Ihren Vertrag fließt (2)+(3) (5) Zulage des Ehepartners (6) Gesamtaufwand (4)+(5)+(*) (7) Steuerersparnis (8) Gesamte Förderung (3)+(5)+(7) (9) Förderquote in % (8)/((2)+(*)) (1) Jahr (2) Beiträge (3) Zulage 2015 1.192,08 754,00 1.946,08 154,00 2.160,08 0,00 908,00 72,52 2016 1.192,08 754,00 1.946,08 154,00 2.160,08 0,00 908,00 72,52 * Mindestbeitrag des Ehepartners in Höhe von 60 Euro im Jahr. Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Die Versicherung der Sparkassen Sophienblatt 33 24097 Kiel Handelsregister Kiel, HRB 5705 St.-Nr. 5337 5914 0146 Vorstand: Gerd Borggrebe, Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus, Dr. Thomas Niemöller, Markus Reinhard, Jörg Tomalak-Plönzke, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Volker Goldmann Postanschrift: Provinzial Nord Brandkasse Aktiengesellschaft Landesdirektion der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft, 24097 Kiel Tel. 0431/603-9925 Fax 0431/603-2801 www.provinzial.de Bankverbindung: Förde Sparkasse BLZ 210 501 70, Konto 1 400 250 104 IBAN DE30 21050170 1400250104 BIC NOLADE21KIE

Seite 2 von 2 Förderdarstellung für eine RiesterRente Das gibt der Staat beim Riestern dazu: Zulage und Steuervorteile (Angaben in EUR) 2015 2016 754,00 754,00 1.252,08 1.252,08 154,00 154,00 Zulage Zulage des Ehepartners Steuerersparnis Eigenbeitrag (inkl. Mindestbeitrag des Ehepartners) Erläuterung zur staatlichen Förderung Mit dem Gesamtbeitrag bauen Sie sich Ihre RiesterGarantRente Vario auf. Der Gesamtbeitrag setzt sich aus Ihren Beiträgen sowie der staatlichen Zulage zusammen. Die staatliche Zulage (Grundzulage und ggf. Kinderzulage/n) fließt nach der Festsetzung direkt in Ihren Vertrag. Die Zulage Ihres Ehepartners fließt in seinen eigenen Vertrag. Die Gesamtbeiträge sind im Rahmen der Sonderausgaben unter Berücksichtigung der Zulage steuerlich abzugsfähig. Die Steuererstattung bekommen Sie direkt ausgezahlt. Die Förderquote gibt das Verhältnis der staatlichen Förderung Ihrer beiden Verträge zu Ihren Beiträgen an. Hinweis zu den berechneten Werten Diese Informationen und die für Sie berechneten Werte beruhen auf dem aktuellen Stand der Steuergesetze (Stand 01.01.2015) und geben Ihnen eine unverbindliche Übersicht. Die Anwendung dieser Steuerregelungen auf die RiesterRente kann nicht für die gesamte Laufzeit der Versicherung garantiert werden. Durch Änderungen von Gesetzen, Verordnungen, Rechtssprechung, Verwaltungsanweisungen etc. während der weiteren Vertragslaufzeit, aber auch durch Vertragsänderungen sowie Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen kann sich die steuerliche Behandlung der RiesterRente ändern. Eine Haftung für Auskünfte können wir daher nicht übernehmen. In Zweifelsfällen empfehlen wir Ihnen, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Versorgungsvorschlag für eine RiesterRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 03. Februar 2015 Darstellung für eine Riester GarantRente Vario Fondsgebundene Aufgeschobene Rentenversicherung mit Rentengarantie und Abrufphase als Altersvorsorgevertrag nach Tarif FRHAV (Tarifwerk 2015) Vertragsdaten Versicherte Person: Herr Max Muster, geb. am 14.05.1985 Versicherungsbeginn: 01.03.2015 Beginn der Abrufphase (frühester Rentenbeginn): 01.01.2048 Ende der Abrufphase (spätester Rentenbeginn): 01.01.2052 Rentengarantiezeit: 10 Jahre Überschussverwendung vor Rentenbeginn: Erhöhung des Vertragsguthabens Überschussverwendung nach Rentenbeginn: Dynamikrentensystem Ende der Beitragszahlungsdauer: 01.01.2052 längstens bis zum Rentenbeginn Anfänglich monatlich versicherte Rente zum spätesten Rentenbeginn ohne Berücksichtigung von Zulagen: 134,88 EUR monatlicher Beitrag: 99,34 EUR Einmalige Zuzahlung am 01.03.2015: 198,68 EUR (für die Monate vom Jahresanfang bis zum Versicherungsbeginn) Fondsauswahl Wertsicherungsfonds: Fondsname Deka-EuropaGarant 80 ISIN LU0508319497 Freie Fonds: Fondsname ISIN Anteil DekaStruktur: 5 Chance DE000DK1CJP5 100% Leistungen im Alter einschließlich staatlicher Zulagen in EUR Für die Ermittlung der Rente steht das gebildete Kapital zur Verfügung. Bei der nachfolgenden Darstellung der Rentenleistungen sind weder tarifliche noch gesetzliche Begrenzungen berücksichtigt. Während der Abrufphase kann die Rentenzahlung zu jedem Monatsersten abgerufen werden, sofern das zur Verfügung stehende Kapital zu diesem Zeitpunkt mindestens der Summe der eingezahlten Beiträge und der dem Vertrag zugeflossenen staatlichen Zulagen entspricht. lebenslange monatliche Gesamtrente bei einer angenommenen jährlichen Wertsteigerung des Fonds von 3 % 6 % 9 % 3 % 6 % 9 % Bei Abruf zum gar. RF 1) mit garantierten Rentenfaktoren berechnet unverbindlich mit derzeit gültigen Rechnungsgrundlagen 2) berechnet 01.01.2048 23,17 238,61 399,93 711,05 288,66 483,81 860,20 01.01.2049 23,69 256,42 438,21 796,37 309,78 529,40 962,10 01.01.2050 24,25 275,63 480,36 892,44 332,34 579,20 1.076,08 01.01.2051 24,83 296,12 526,32 999,85 356,46 633,58 1.203,61 Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Die Versicherung der Sparkassen Sophienblatt 33 24097 Kiel Handelsregister Kiel, HRB 5705 St.-Nr. 5337 5914 0146 Vorstand: Gerd Borggrebe, Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus, Dr. Thomas Niemöller, Markus Reinhard, Jörg Tomalak-Plönzke, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Volker Goldmann Postanschrift: Provinzial Nord Brandkasse Aktiengesellschaft Landesdirektion der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft, 24097 Kiel Tel. 0431/603-9925 Fax 0431/603-2801 www.provinzial.de Bankverbindung: Förde Sparkasse BLZ 210 501 70, Konto 1 400 250 104 IBAN DE30 21050170 1400250104 BIC NOLADE21KIE

Seite 2 von 12 lebenslange monatliche Gesamtrente bei einer angenommenen jährlichen Wertsteigerung des Fonds von 3 % 6 % 9 % 3 % 6 % 9 % Bei Abruf zum gar. RF 1) mit garantierten Rentenfaktoren berechnet unverbindlich mit derzeit gültigen Rechnungsgrundlagen 2) berechnet 01.01.2052 25,44 318,09 576,66 1.120,33 382,35 693,17 1.346,69 1) garantierter Rentenfaktor 2) Die Berechnungen basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang an Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden und sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Mindestens zahlen wir Ihnen die höhere Rente aus der garantierten Rente und der Rente, die sich unter Anwendung des zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors und dem dann erreichten gebildeten Kapital ergibt. Die bei Rentenbeginn mit den zu diesem Termin für unseren Neuzugang an Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag geltenden Rechnungsgrundlagen berechnete Rente hängt dann nicht mehr von der Fondsentwicklung ab und wird jährlich, erstmals ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung, erhöht. Die Rentenerhöhung wird jährlich neu in Prozent der Vorjahresrente festgesetzt. Die durch die Erhöhung erreichte Rente ist ab diesem Zeitpunkt jeweils garantiert. Der für das Jahr 2015 festgelegte Erhöhungssatz beträgt 2,05 %. Der jährliche Erhöhungssatz kann für folgende Versicherungsjahre nicht garantiert werden. Sie können sich zu Beginn der Auszahlungsphase einmalig bis zu 30% des zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Kapitals auszahlen lassen. Die Auszahlung beträgt z.b. zum Zeitpunkt des spätesten Rentenbeginns im Alter 67 bei einer Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds von 6% bis zu 68.002 EUR. Durch eine Auszahlung vermindert sich die Rente. Diese beträgt in diesem Fall 485,22 EUR. Leistungen im Todesfall Stirbt die versicherte Person vor dem Beginn der Rentenzahlung wird das gebildete Kapital als einmalige Leistung fällig. Bei Tod während der Rentengarantiezeit zahlen wir eine Kapitalabfindung der ausstehenden Renten der Rentengarantiezeit. Die Todesfallleistung kann Ihr Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner ungekürzt in einen eigenen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Alternativ kann die Todesfallleistung auch in Form einer lebenslangen Rente an den Ehegatten bzw. den eingetragenen Lebenspartner oder in Form einer abgekürzten Leibrente an die Kinder, für die zum Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalles ein Anspruch auf Kindergeld oder ein Freibetrag nach 32 Absatz 6 des EStG zugestanden hätte, ausgezahlt werden. Andernfalls muss bei Tod vom Auszahlungsbetrag die darauf entfallende staatliche Förderung einbehalten und die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug zurückgezahlt sowie die Erträge versteuert werden. Erhöhte Altersrente wegen Pflegebedürftigkeit bei Rentenbeginn Vor Beginn der Rentenzahlung besteht die Option, dass anstelle der jeweiligen vereinbarten Altersrente eine erhöhte Altersrente wegen Pflegebedürftigkeit gezahlt wird, sofern die versicherte Person zu diesem Termin pflegebedürftig gemäß 20 der "Allgemeinen Bedingungen für eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital als Altersvorsorgevertrag" ist.

Seite 3 von 12 Unverbindliche Rentenleistungen berechnet mit der aktuellen Überschussbeteiligung einschließlich staatlicher Zulagen in EUR Unverbindliche monatliche Rente bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds um 6% mit jeweils garantiertem Rentenfaktor berechnet unverbindlich mit derzeit gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet Bei Abruf zum Rente Erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit Rente wegen Pflegebedürftigkeit in Prozent der Rente Rente 2) Erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit 1) Rente wegen Pflegebedürftigkeit in Prozent der Gesamtrente 01.01.2048 399,93 965,04 241,30 483,81 1.242,59 256,83 01.01.2052 576,66 1.316,52 228,30 693,17 1.681,69 242,61 Die dargestellten Renten wegen Pflegebedürftigkeit sind ohne eine Versicherungsdauer der Hinterbliebenenabsicherung (Rentengarantiezeit) gerechnet. Sie können jedoch auch eine Rentengarantiezeit einschließen. Dann fällt die Rente geringer aus. 1) Die erhöhte Altersrente wegen Pflegebedürftigkeit ist mit den derzeit gültigen Rechnungsgrundlagen für Pflegebedürftige, sowie dem jeweiligen Alter bei Abruf berechnet. Die Verrentung bei Abruf erfolgt jedoch tatsächlich auf Basis der Rechnungsgrundlagen für Pflegebedürftige, welche nach versicherungsmathematischen Verfahren aus den zu diesem Zeitpunkt für unseren Neuzugang an Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag zugrunde liegenden Rechnungsrundlagen abgeleitet werden. Hierdurch kann sich eine niedrigere Rente ergeben. 2) Die Berechnungen basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang an Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Diese Leistungen können nicht garantiert werden und sind trotz der exakten Darstellung als unverbindliches Beispiel anzusehen. Ihre Beiträge: Neben Ihren Beiträgen berücksichtigt unser Versorgungsvorschlag folgende staatliche Zulagen, die wir aufgrund Ihrer persönlichen Angaben zugrunde gelegt haben (siehe Anlage). Die Zahlung eines Ausgleichsbeitrags (einmalig) für die Monate vom Jahresanfang bis zum Versicherungsbeginn: 198,68 EUR Monatlicher Beitrag Jährlicher Beitragsaufwand Staatliche Zulage (jährlich) im Jahr 2015: 99,34 EUR 1.192,08 EUR 1) 754,00 EUR ab Jahr 2016: 99,34 EUR 1.192,08 EUR 754,00 EUR 1) inkl. Ausgleichsbeitrag Eine Prüfung des Anspruchs auf staatliche Zulagen findet hier nicht statt! Wir gehen davon aus, dass Ihre laufende staatliche Grundzulage durchgehend bis zum Beginn der Rentenzahlung in diesen Vertrag eingezahlt wird. Eine Kinderzulage ist an den Erhalt von Kindergeld gebunden und kann daher vorzeitig entfallen. Bei Wegfall einer Kinderzulage müssten Sie Ihren Beitrag entsprechend erhöhen, um eine Kürzung der Versicherungsleistungen und ggf. der verbleibenden Zulage zu vermeiden. Dies haben wir hier bereits berücksichtigt, beispielsweise im Jahr 2036 in dem erstmals für ein Kind die Kinderzulage wegfällt.

Seite 4 von 12 Der genaue Zeitpunkt der Überweisung der Zulagen ist im Vorhinein nicht bekannt. Wir berücksichtigen bei den hier dargestellten Werten die Zulage des Veranlagungsjahres zum 01.07. des Folgejahres. einmalige Zuzahlung: Zuzahlung am 01.03.2015: (Ausgleichsbeitrag für die Monate vom Jahresanfang bis zum Versicherungsbeginn) 198,68 EUR Durch die einmalige Zuzahlung erhöhen sich die Leistungen der Hauptversicherung. Die Zuzahlung ist in den hier dargestellten Leistungen bereits berücksichtigt.

Seite 5 von 12 Wertentwicklung Vor Beginn der Rentenzahlung hängt die Gesamtleistung Ihrer Versicherung insbesondere von der Wertentwicklung der von Ihnen gewählten Investmentfonds (Wertsicherungsfonds und freie Fonds) ab. Diese Wertentwicklung wird von einer Reihe von Faktoren beeinflusst, auf die wir als Versicherer keinen Einfluss haben. Hierzu gehören z.b. die Art des Fonds, die Entwicklung der Kapitalmärkte, Zinssätzen, Inflationsraten, Währungsparitäten und Anlageentscheidungen der Fondsmanager. Die künftige Wertentwicklung eines Fonds lässt sich daher nicht voraussagen. Da sich ihre fondsgebundene Rentenversicherung als Altersvorsorgevertrag dadurch auszeichnet, dass wir unabhängig von der Fondsentwicklung garantieren, dass bei Rentenbeginn mindestens die garantierte Leistung (eingezahlte Beiträge und die uns zugeflossenen staatlichen Zulagen) sichergestellt wird, wird das Vertragsguthaben während der Ansparphase wie folgt angelegt: - im konventionellen Teildeckungskapital mit einer garantierten Verzinsung von jährlich 1,25 % - im Teildeckungskapital des Wertsicherungsfonds - im Teildeckungskapital der freien Fonds Die garantierte Leistung zum vereinbarten Rentenbeginn wird durch eine Kombination aus dem konventionellen Teildeckungskapital mit einer garantierten Verzinsung und dem Teildeckungskapital im von Ihnen gewählten Wertsicherungsfonds sichergestellt. Durch dynamische Umschichtung zwischen diesen Anlageformen wird erreicht, dass ein möglichst hoher Fondsanteil an den Chancen des Kapitalmarktes partizipiert. Anteile am Vertragsguthaben, die nicht zur Sicherung der Garantie benötigt werden, werden in den freien Fonds angelegt. Da unsere Leistung aus dem Deckungskapital mit garantierter Verzinsung entsprechend vorsichtig kalkuliert ist, entstehen im Allgemeinen Überschüsse und Bewertungsreserven, an denen wir Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß 153 VVG beteiligen. Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von den Kapitalerträgen, vom Verlauf der Sterblichkeit und der Entwicklung der Kosten ab. Sie wird vom Vorstand auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars jährlich neu festgelegt und in unserem Geschäftsbericht veröffentlicht. Verlässliche Prognosen zur Entwicklung für die Zukunft sind nicht möglich. Wir können daher auch nicht zusagen, in welcher Höhe die Überschussbeteiligung tatsächlich anfallen wird. Veränderungen entstehen dabei vor allem durch die Bewegung der Kapitalmärkte und die Entwicklung der Sterblichkeit. Um Ihnen dennoch einen Eindruck zu vermitteln, wie sich die Gesamtleistung entwickeln kann, haben wir modellhaft unterstellt, dass die für das Jahr 2015 festgesetzten Überschussanteilsätze während der Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Überschussbeteiligung kann nicht garantiert werden. Die tatsächlich auszuzahlenden Gesamtleistungen werden höher oder niedriger sein. Die Darstellung der Fondsentwicklung basiert auf der Annahme fiktiver gleich bleibender Wertsteigerungen des Wertsicherungsfonds und der freien Fonds ohne Berücksichtigung der in den einzelnen Fonds enthaltenen Kosten. Die in den jeweiligen Fonds enthaltenen Kosten (siehe Informationen zu den Fonds) müssen bei dieser Berechnungsweise zusätzlich erwirtschaftet werden. Die Darstellung dient ausschließlich Illustrationszwecken. Bisherige oder künftige Wertsteigerungen des Fonds können daraus nicht abgeleitet werden. Die tatsächliche Wertentwicklung des Fonds wird davon abweichen. Die tatsächlichen Leistungen würden sich auch dann von den angegebenen Werten unterscheiden, wenn die tatsächliche Wertsteigerung über mehrere Jahre im Durchschnitt 3 %, 6 % oder 9 % für jedes Jahr beträgt, jedoch für einzelne Versicherungsjahre höher oder niedriger ausfällt. Schwankungen wirken sich umso stärker aus, je mehr sich die Versicherung dem Ablauftermin nähert. Die Berechnungen der dargestellten unverbindlichen Renten basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang an Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden.

Seite 6 von 12 Mit Beginn der Rentenzahlung entfällt die Fondsbindung, und wir bilden aus dem erreichten gebildeten Kapital und den zu diesem Zeitpunkt für unseren Neuzugang an Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen (z.b. Sterbetafel, Rechnungszins) eine lebenslange Rente, deren Höhe ab diesem Zeitpunkt vereinbart ist. Mindestens zahlen wir Ihnen die höhere Rente aus der garantierten Rente und der Rente, die sich unter Anwendung des zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors und dem dann vorhandenen gebildeten Kapital ergibt. Trotz der auf EUR bzw. Cent exakten Darstellung sind die Werte, die Überschüsse enthalten, nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Auf die angegebenen Gesamtleistungen kann kein Anspruch erhoben werden, falls die vertragsgemäß berechnete Überschussbeteiligung geringer ausfällt. Zur Ermittlung der in diesem Versorgungsvorschlag dargestellten Leistungen wird unterstellt, dass keine Auszahlungen für Wohneigentum gemäß 92a Einkommenssteuergesetz (EStG) während der gesamten Vertragslaufzeit fällig werden. Wichtiger Hinweis: Steuerliche Aspekte werden bei der Hochrechnung der Versicherungsleistungen nicht berücksichtigt. Insbesondere ist in den angegebenen Kapitalleistungen ein ggf. erforderlicher Abzug von Kapitalertragsteuer nicht eingerechnet.

Seite 7 von 12 Garantiewerttabelle 1) in EUR Jahr jährlicher zugeflossene monatlich Vertrags- Leistung zum 01.01.2052 Beitrags- staatliche garantierte guthaben 2) bei Beitragsfreistellung aufwand Zulagen Rente zum 01.01.2052 Ende des Kalenderjahres monatliche Rente Vertragsguthaben 2) 2015 1.192,08 0,00 134,88 838 3,65 1.192 2016 1.192,08 754,00 137,19 2.229 9,60 3.138 2017 1.192,08 754,00 139,49 3.646 15,55 5.084 2018 1.192,08 754,00 141,80 5.091 21,50 7.030 2019 1.192,08 754,00 144,10 6.564 27,45 8.976 2020 1.192,08 754,00 146,41 8.066 33,40 10.922 2021 1.192,08 754,00 148,71 9.597 39,35 12.869 2022 1.192,08 754,00 151,02 11.157 45,31 14.815 2023 1.192,08 754,00 153,33 12.746 51,26 16.761 2024 1.192,08 754,00 155,63 14.366 57,21 18.707 2025 1.192,08 754,00 157,94 16.016 63,16 20.653 2026 1.192,08 754,00 160,24 17.698 69,11 22.599 2027 1.192,08 754,00 162,55 19.410 75,06 24.545 2028 1.192,08 754,00 164,85 21.155 81,01 26.491 2029 1.192,08 754,00 167,16 22.933 86,96 28.437 2030 1.192,08 754,00 169,47 24.743 92,92 30.383 2031 1.192,08 754,00 171,77 26.586 98,86 32.329 2032 1.192,08 754,00 174,08 28.464 104,82 34.275 2033 1.192,08 754,00 176,38 30.375 110,76 36.222 2034 1.192,08 754,00 178,69 32.322 116,72 38.168 2035 1.192,08 754,00 180,99 34.304 122,67 40.114 2036 1.492,08 754,00 197,98 36.622 129,54 42.360 2037 1.492,08 454,00 199,37 38.680 135,49 44.306 2038 1.492,08 454,00 200,76 40.771 141,44 46.252 2039 1.792,08 454,00 214,08 43.305 148,32 48.498 2040 1.792,08 154,00 214,55 45.521 154,26 50.444 2041 1.792,08 154,00 215,02 47.780 160,21 52.390 2042 1.792,08 154,00 215,49 50.064 166,16 54.336 2043 1.792,08 154,00 215,96 52.371 172,12 56.282 2044 1.792,08 154,00 216,43 54.718 178,06 58.228 Fortsetzung nächste Seite!

Seite 8 von 12 Garantiewerttabelle 1) in EUR Jahr jährlicher zugeflossene monatlich Vertrags- Leistung zum 01.01.2052 Beitrags- staatliche garantierte guthaben 2) bei Beitragsfreistellung aufwand Zulagen Rente zum 01.01.2052 Ende des Kalenderjahres monatliche Rente Vertragsguthaben 2) 2045 1.792,08 154,00 216,90 57.090 184,01 60.174 2046 1.792,08 154,00 217,37 59.487 189,96 62.121 2047 1.792,08 154,00 217,84 61.909 195,92 64.067 2048 1.792,08 154,00 218,31 64.356 201,87 66.013 2049 1.792,08 154,00 218,78 66.828 207,81 67.959 2050 1.792,08 154,00 219,26 69.327 213,78 69.905 2051 1.792,08 154,00 219,73 71.851 219,73 71.851 Garantierte Leistungen 1) zum 01.01.2052: Vertragsguthaben 2): 71.851 Monatliche Rente: 219,73 1) Den dargestellten Leistungen liegt die Annahme zugrunde, dass die berücksichtigten staatlichen Zulagen für ein Kalenderjahr dem Vertrag jeweils zum 01.07. des Folgejahres gutgeschrieben werden. Staatliche Zulagen in anderer Höhe oder zu anderen Terminen führen zu anderen Leistungen. Insbesondere führt der Wegfall von Kinderzulagen zu niedrigeren Leistungen, sofern der Beitragsaufwand nicht entsprechend erhöht wird. 2) Bei Tod und bei Rückkauf muss vom Vertragsguthaben grundsätzlich die darauf entfallende staatliche Förderung einbehalten werden.

Seite 9 von 12 Tabelle der Gesamtleistungen mit der aktuellen Überschussbeteiligung und einschließlich staatlicher Zulagen in EUR Jahr Gebildetes Kapital1) am Ende des Kalenderjahres Gebildetes Kapital1) bei Beitragsfreistellung zum Ende des VJ und bei Annahme einer jährlichen bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds von Wertsteigerung des Fonds von 3 % 6 % 9 % 3 % 6 % 9 % 2015 935 940 946 1.827 3.338 7.610 2016 2.564 2.590 2.614 5.155 10.104 24.003 2017 4.242 4.309 4.382 8.496 17.060 41.481 2018 5.971 6.109 6.270 11.847 24.212 60.184 2019 7.753 7.995 8.297 15.205 31.568 80.236 2020 9.770 10.164 10.680 19.347 41.769 108.984 2021 11.888 12.505 13.345 23.615 52.688 141.045 2022 14.074 14.993 16.307 27.852 63.801 175.278 2023 16.334 17.649 19.625 32.056 75.116 211.959 2024 18.666 20.487 23.341 36.223 86.645 239.327 2025 21.077 23.535 27.407 40.352 98.391 257.789 2026 23.573 26.812 31.845 44.442 110.362 274.778 2027 26.149 30.350 36.690 48.489 122.554 290.411 2028 28.816 34.144 41.972 52.493 130.706 304.782 2029 31.572 38.170 47.734 56.447 137.829 317.987 2030 34.425 42.447 54.019 60.353 144.574 330.113 2031 37.379 46.988 60.869 64.206 150.964 341.256 2032 40.436 51.812 68.336 68.002 157.009 351.475 2033 43.602 56.930 76.476 71.740 162.730 360.851 2034 46.878 62.359 85.345 75.416 168.147 369.434 2035 50.277 68.124 95.007 79.026 173.270 377.293 2036 54.056 74.507 105.807 82.849 178.760 385.481 2037 57.696 80.995 117.285 86.301 183.311 392.003 2038 61.468 87.882 129.783 89.678 187.618 397.954 2039 65.647 95.459 143.678 93.188 192.239 404.168 2040 69.696 103.210 158.521 96.371 196.068 409.098 2041 73.916 111.454 174.706 99.506 199.722 413.626 2042 78.289 120.193 192.321 102.560 203.173 417.733 2043 82.820 129.459 211.502 105.460 206.427 421.453 2044 87.524 139.296 232.393 108.112 209.519 424.836 2045 92.390 149.720 255.126 110.701 212.435 427.880 2046 97.893 160.922 279.976 113.227 215.177 430.608 2047 102.985 172.605 306.884 115.694 217.760 433.049 2048 108.239 184.976 336.165 118.100 220.185 435.222 2049 113.660 198.087 368.019 120.448 222.466 437.142 2050 119.256 211.971 402.681 122.738 224.606 438.842 Fortsetzung nächste Seite!

Seite 10 von 12 Tabelle der Gesamtleistungen mit der aktuellen Überschussbeteiligung und einschließlich staatlicher Zulagen in EUR Jahr Gebildetes Kapital1) am Ende des Kalenderjahres Gebildetes Kapital1) bei Beitragsfreistellung zum Ende des VJ und bei Annahme einer jährlichen bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds von Wertsteigerung des Fonds von 3 % 6 % 9 % 3 % 6 % 9 % 2051 125.033 226.674 440.381 125.033 226.674 440.381 Aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht sich die Gesamtrente jährlich um derzeit 2,05 % (Dynamikrentensystem). Die durch die Erhöhung erreichte Rente ist ab diesem Zeitpunkt jeweils garantiert. Der jährliche Erhöhungssatz kann für die folgenden Versicherungsjahre nicht garantiert werden. 1) Bei Tod und bei Rückkauf muss vom gebildeten Kapital grundsätzlich die darauf entfallende staatliche Förderung einbehalten werden. Erläuterungen zur Überschussbeteiligung Entstehung von Überschüssen Überschüsse entstehen dann, wenn höhere Kapitalerträge erwirtschaftet werden, sich eine günstigere Sterblichkeit einstellt oder der tatsächliche Kostenaufwand geringer gehalten werden kann, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde (siehe auch die Erläuterungen zur Wertentwicklung). Überschussbeteiligung der Riester GarantRente Vario Überschussbeteiligung vor Beginn der Rentenzahlung Die laufenden Überschussanteile werden jeden Monat zugeteilt und erhöhen das Vertragsguthaben. Zusätzlich kann bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des vereinbarten Rentenbeginns sowie bei Beendigung Ihres Vertrages vor Beginn der Rentenzahlung ein Schlussüberschuss fällig werden. Darüber hinaus erhält Ihr Vertrag bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des vereinbarten Rentenbeginns sowie bei Beendigung Ihres Vertrages vor Beginn der Rentenzahlung eine Beteiligung an den Bewertungsreserven. Als Beteiligung an den Bewertungsreserven wird mindestens eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Bei Rentenbeginn wird das Vertragsguthaben und der ggf. fällige Schlussüberschuss sowie die dann fällig werdende Beteiligung an den Bewertungsreserven mit dem zu diesem Termin für unseren Neuzugang an Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag geltenden Rechnungsgrundlagen verrentet. Überschussbeteiligung während der Rentenzahlung Die gesamte vereinbarte Rente wird jährlich, erstmals ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung, erhöht. Die Rentenerhöhung wird jährlich neu in Prozent der Vorjahresrente festgesetzt. ("Dynamikrentensystem"). Höhe der Überschussbeteiligung Wir legen die Überschussbeteiligung jeweils für ein Kalenderjahr fest. Für das Jahr 2015 sind folgende Überschussanteilsätze erklärt:

Seite 11 von 12 Vor Beginn der Rentenzahlung - Zinsüberschussanteil: 1,75 % der Summe der jeweiligen monatlichen konventionellen Teildeckungskapitalien mit garantierter Verzinsung - Sonstiger Überschussanteil: 0,54 des monatlichen Teildeckungskapitals des Wertsicherungsfonds - Schlussüberschuss bei Fälligkeit in 2015: 0,175 der Summe der jeweiligen monatlichen konventionellen Teildeckungskapitalien mit garantierter Verzinsung Ein Schlussüberschuss wird fällig bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des vereinbarten Beginns der Rentenzahlung oder bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung. Bei Rückkauf wird ein Barwert des bei Tod fälligen Schlussüberschusses gezahlt, sofern zu diesem Zeitpunkt ein Drittel der vereinbarten Aufschubzeit abgelaufen ist oder die Versicherung mindestens zehn Jahre bestanden hat. - als Beteiligung an den Bewertungsreserven mindestens die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei Fälligkeit in 2015: 0,525 der Summe der jeweiligen monatlichen konventionellen Teildeckungskapitalien mit garantierter Verzinsung Eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wird fällig bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des spätesten Rentenbeginns oder bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung. Bei Rückkauf wird ein Barwert der bei Tod fälligen Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gezahlt, sofern zu diesem Zeitpunkt ein Drittel der vereinbarten Aufschubzeit abgelaufen ist oder die Versicherung mindestens zehn Jahre bestanden hat. Während der Rentenzahlung bei Verrentung nach derzeit für unseren Neuzugang an Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen - Rentenerhöhung: 2,05 % der Vorjahresrente

Seite 12 von 12 Erläuterung zu garantierten Rentenfaktoren, garantierter Rente und Rentenhöhe Bei Rentenbeginn werden die Fondsanteile dem Anlagestock entnommen und die Fondsbindung entfällt. Die zum vereinbarten Rentenbeginn garantierte Rente wird aus der Beitragsgarantie und den bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet. Wir zahlen Ihnen dann mindestens die höhere Rente aus der garantierten Rente und der Rente, die sich unter Anwendung des zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors und dem dann erreichten Wert des gebildeten Kapitals ergibt. Die garantierten Rentenfaktoren geben an, wie hoch die monatlich garantierte Rente je 10.000 EUR des gebildeten Kapitals zum Alter bei Rentenbeginn mindestens ist. Die Berechnung der Rentenfaktoren erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die garantierten Rentenfaktoren basieren auf einem Rechnungszins in Höhe von 0,5 % p.a. und einer mit einer Sterbewahrscheinlichkeit in Höhe von 80 % der Sterbetafel DAV 2004R abgeleiteten geschlechtsneutralen Sterbetafel. Vertragskosten Für den Abschluss dieser Versicherung entstehen Kosten, die bereits in dem kalkulierten Beitrag enthalten sind. Die Höhe der einkalkulierten Kosten können Sie dem Produktinformationsblatt entnehmen.

Produktinformationsblatt zur RiesterRente (Stand 01.01.2015) 03. Februar 2015 Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen vorgeschlagene Versicherung geben. Diese Informationen sind nicht abschließend. Umfassende Informationen über die vorgeschlagene Versicherung können Sie dem Antrag, den beigefügten Versicherungsbedingungen und dem Versorgungsvorschlag entnehmen. Bitte lesen Sie die gesamten Informationen sorgfältig durch. 1. Welche Art der Versicherung schlagen wir Ihnen vor? Bei der vorgeschlagenen Versicherung handelt es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Rentengarantie als Altersvorsorgevertrag (Tarif FRHAV Tarifwerk 2015). 2. Welche Leistungen sieht die Ihnen vorgeschlagene Versicherung vor, welche sind nicht versichert? Versicherte Person ist Herr Max Muster geb. am 14.05.1985. Zu Beginn der Rentenzahlung zahlen wir eine lebenslange monatliche Rente, wenn die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt. Während der Abrufphase kann die Rentenzahlung vorzeitig abgerufen werden, sofern das zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehende Kapital mindestens der Summe der eingezahlten Beiträge und der dem Vertrag zugeflossenen staatlichen Zulagen entspricht. Bei Tod der versicherten Person vor Beginn der Rentenzahlung zahlen wir das zum Ende des Todesfallmonates gebildete Kapital. Bei Tod der versicherten Person nach Beginn der Rentenzahlung zahlen wir eine Kapitalabfindung der ausstehenden Renten der Rentengarantiezeit. Die Höhe der Leistung ist von der Wertentwicklung der gutgeschriebenen Fondsanteile abhängig. Sie haben die Chance bei Kurssteigerungen einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgängen tragen Sie das Risiko der Wertminderung. Wenn Sie die Rentenzahlung wählen, rechnen wir das Fondsguthaben in eine Rente um und die Fondsbindung entfällt. Die vorgeschlagene Versicherung ist an den Überschüssen beteiligt. Weitere Leistungen sind nicht versichert. Nähere Informationen zu den Leistungen finden Sie unter den 1 und 12 der "Allgemeinen Bedingungen für eine Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital als Altersvorsorgevertrag" (AVB). Nähere Informationen zur Überschussbeteiligung finden Sie unter 2 der AVB. Nähere Informationen über die Höhe der Leistungen finden Sie im Versorgungsvorschlag. 3. Wie hoch ist der Beitrag und wann müssen Sie ihn zahlen und was passiert, wenn Sie ihn verspätet oder gar nicht zahlen? Welche Kosten sind in dem Beitrag einkalkuliert und welche können zusätzlich entstehen? Beitragszahlung monatlicher Beitrag vom 01.03.2015 bis zum 01.01.2052 99,34 EUR Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) wird unverzüglich nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor dem Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zum Ersten eines jeden Monats fällig. Nähere Informationen zur Beitragszahlung finden Sie unter 5 der AVB. Folgen unterbliebener oder verspäteter Beitragszahlung Wenn der Einlösungsbeitrag durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig eingezogen werden kann, können wir vom Vertrag zurück treten. Außerdem sind wir dann im Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Wenn ein Folgebeitrag durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig eingezogen werden kann, erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten eine schriftliche Mahnung in der wir eine Frist nennen. Kann der Rückstand nicht innerhalb der gesetzten Frist eingezogen werden, entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz. Nähere Informationen zu den Folgen unterbliebener oder verspäteter Beitragszahlung finden Sie unter 6. der AVB. Kosten Von den vereinbarten Beiträgen, deren Summe bis zum Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer 43.908,28 EUR beträgt, entfallen einmalig 1.023,20 EUR auf die Abschlusskosten. Das entspricht 2,33 % der Beitragssumme. Die Vertriebskosten betragen während der vereinbarten Beitragszahlungsdauer bis zum 01.01.2052 jährlich 35,76 EUR. Die Verwaltungskosten betragen jährlich 38,74 EUR, darin sind bei jeder Beitragsfälligkeit beitragsabhängige Verwaltungskosten in Höhe von 3,25 % enthalten. Zusätzlich betragen die laufenden Verwaltungskosten vor Rentenbeginn bis zum 01.01.2052 monatlich 0,22 EUR pro 1.000 EUR Vertragsguthaben. Ferner entnehmen wir dem Vertragsguthaben, sofern es nicht zur Sicherstellung der Garantie benötigt wird, monatlich maximal 1,50 EUR Verwaltungskosten. Die angegebenen Kosten gelten dann, wenn Sie den Vertrag unverändert bis zum Ende der Aufschubzeit (bzw. Versicherungsdauer) fortführen. Mit jeder Erhöhung der vereinbarten laufenden Beiträge fallen für den Erhöhungsteil weitere Kosten an. Diese sind in den dargestellten Kosten nicht enthalten. Reduzieren Sie den vereinbarten laufenden Beitrag, verringern sich die Kosten entsprechend. Abschlusskosten verteilen wir unter Berücksichtigung des Rechnungszinses in gleichmäßigen Beträgen über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Abschlusskosten werden nicht länger als bis zum Beginn der Auszahlungsphase verteilt. Für die Zeit des Rentenbezugs betragen die Verwaltungskosten jährlich 2,00 % der Jahresrente bei Anwendung der garantierten Rente bzw. bei Anwendung der garantierten Rentenfaktoren. Bei Anwendung der zum Rentenbeginn für den Neuzugang an Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen, fallen die dabei gültigen Verwaltungskosten an. Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Die Versicherung der Sparkassen Sophienblatt 33 24097 Kiel Handelsregister Kiel, HRB 5705 St.-Nr. 5337 5914 0146 Vorstand: Gerd Borggrebe, Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus, Dr. Thomas Niemöller, Markus Reinhard, Jörg Tomalak-Plönzke, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Volker Goldmann Postanschrift: Provinzial Nord Brandkasse Aktiengesellschaft Landesdirektion der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft, 24097 Kiel Tel. 0431/603-9925 Fax 0431/603-2801 www.provinzial.de Bankverbindung: Förde Sparkasse BLZ 210 501 70, Konto 1 400 250 104 IBAN DE30 21050170 1400250104 BIC NOLADE21KIE

Seite 2 von 2 Produktinformationsblatt zur RiesterRente Effektivkosten Ihres Vertrages Die Auswirkung von Kosten auf die Wertentwicklung Ihres Vertrages stellen wir Ihnen mit Hilfe der Effektivkostenquote dar. Diese gibt an, um wie viel Prozentpunkte sich die jährliche Wertentwicklung Ihres Vertrages unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Kosten reduziert. Jährliche Wertentwicklung Ihres Vertrages bis zum vereinbarten Beginn der Rentenzahlung unter Berücksichtigung der Kosten bei einer angenommenen Wertentwicklung der Fonds von 6%: Wertentwicklung vor Abzug der Kosten 6,04 % - Effektivkosten 0,22 % = Wertentwicklung nach Abzug der Kosten 5,82 % Die jährliche Wertentwicklung wird auf Grundlage der aktuellen Überschussdeklaration bestimmt. Dieser Wert kann nicht garantiert werden. In den dargestellten Werten zu den Effektivkosten berücksichtigen wir die Zulagen jeweils zum 01.07. des Folgejahres. Fondskosten der Kapitalanlagegesellschaften haben wir in der Effektivkostenbetrachtung nicht berücksichtigt. Für Ihre gewählten Fonds werden folgende Kosten erhoben: Fondsname Fondskosten DekaStruktur: 5 Chance 2,04 % Für den Wertsicherungsfonds Deka-EuropaGarant 80 fallen 2,04 % Kosten an, diese reduzieren sich durch die fondsabhängige Überschussbeteiligung von 0,65 % auf 1,39 %. Einen zusätzlichen, durch Sie veranlassten, Verwaltungsaufwand können wir gesondert in Rechnung stellen. Für das Ausstellen einer Ersatzurkunde oder eine Vertragsänderung mit Neuberechnung von Beitrag oder vereinbarter Versicherungsleistung stellen wir Ihnen zum Beispiel 15 EUR in Rechnung. Wenn Sie in ein anderes begünstigtes Anlageprodukt oder zu einem anderen Anbieter unter Mitnahme des gebildeten Kapitals wechseln, entstehen Kosten in Höhe von 100 EUR, die vom gebildeten Kapital abgezogen werden. Nähere Informationen zu den Kosten finden Sie unter den 10 und 15 der AVB und den beigefügten "Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen für eine Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital als Altersvorsorgevertrag". Nähere Informationen über die Kosten der gewählten Investmentfonds und entsprechende Zuwendungen aus den Investmentfonds an die Vertriebspartner entnehmen Sie bitte den Informationen zu den Fonds. 4. Welche Leistungsausschlüsse gibt es bei der vorgeschlagenen Versicherung? Es bestehen keine Leistungsausschlüsse. 5. Welche Pflichten sind vor Vertragsabschluss zu beachten und welche Folgen hat ihre Nichtbeachtung? Damit wir den Antrag prüfen können, müssen die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Dies gilt auch dann, wenn wir entsprechende Fragen nach Antragsstellung und vor Annahme des Antrages stellen. Werden falsche Angaben gemacht, können wir unter Umständen - auch noch nach längerer Zeit - vom Vertrag zurücktreten. Das kann zur Folge haben, dass wir keine Versicherungsleistungen erbringen müssen. Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend. Nähere Informationen zu diesen Pflichten finden Sie unter der dem Antrag beigefügten "Mitteilung nach 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht". 6. Welche Pflichten sind während der Vertragslaufzeit zu beachten und welche Folgen hat ihre Nichtbeachtung? Änderungen der Adresse, des Namens oder der Bankverbindung sind uns unverzüglich mitzuteilen. Fehlende Informationen können den reibungslosen Versicherungsablauf beeinträchtigen, bzw. den Versicherungsschutz einschränken. Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend. Nähere Informationen zu diesen Pflichten finden Sie unter 13 der AVB. 7. Welche Pflichten sind zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung verlangt wird und welche Folgen hat eine Nichtbeachtung? Wird eine Versicherungsleistung verlangt, ist uns der Versicherungsschein vorzulegen. Im Todesfall benötigen wir außerdem eine Sterbeurkunde. Des Weiteren können wir vor jeder Rentenzahlung einen Nachweis darüber verlangen, dass die versicherte Person noch lebt. Solange diese Verpflichtungen nicht erfüllt werden, erfolgt keine Auszahlung von Leistungen. Der Tod der versicherten Person ist uns in jedem Fall unverzüglich anzuzeigen. Bei Nichtbeachtung können bereits gezahlte Leistungen zurückgefordert werden. Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend. Nähere Informationen zu den Pflichten finden Sie unter den 11 und 16 der AVB, sowie der dem Antrag beigefügten "Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzung von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall". 8. Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt, wenn wir die Annahme des Antrages in Textform oder durch Aushändigung des Versicherungsscheins erklärt haben. Vor dem 01.03.2015 besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Die Rentenzahlung beginnt spätestens am 01.01.2052 und läuft lebenslang. Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn endet der Vertrag. Nähere Informationen finden Sie in den AVB unter 4. 9. Wie können Sie diese Versicherung beenden? Vor Beginn der Rentenzahlung können Sie die Versicherung jederzeit zum Schluss einer Versicherungsperiode schriftlich kündigen, damit erlischt die Versicherung. Die Kündigung der Versicherung ist mit Nachteilen verbunden. In der Anfangszeit der Versicherung ist wegen der Verrechnung von Kosten nur ein geringer Rückkaufswert vorhanden. Eine Kündigung nach Rentenbeginn ist nicht mehr möglich. Nähere Informationen zur Kündigung der Versicherung finden Sie unter 9 der AVB.