U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anlage B zur Studien- und Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen

Ähnliche Dokumente
Amtliche Bekanntmachung der. der Universität Konstanz für

Studiengang Master of Arts (M.A.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach. 1. Erstes oder zweites Hauptfach. 1 Studienumfang

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Beifach. 1. Beifach als Erweiterungsfach. 1 Studienumfang

Bestimmungen. für den. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom Version 5

Studiengang Master of Arts (M.A.) Im Fach "English Language and Linguistics" sind insgesamt 120 ECTS-Punkte zu erwerben.

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

vom Grammatikalisch maskuline Personenbezeichnungen in dieser Prüfungsordnung sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Beifach

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Hauptfach

1 Zugangsvoraussetzungen und besondere notwendige Qualifikationen

Studiengang Master of Arts (M.A.)

3. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung oder eines Auswahlgespräches: keiner

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

3. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung oder eines Auswahlgespräches: keiner

Erfolgreich studieren.

Französisch, Italienisch, Spanisch. Zu 3 Fachwissenschaftliche Studien

Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Chemie mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc.

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 421

Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien

1 Geltungsbereich. 2 Ziel des Studiums, Akademischer Grad

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft Hauptfach

Universität Mannheim Anglistisches Seminar

Studienumfang und Regelstudienzeit

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Bestimmungen. für den. Studiengang Sensor Systems Technology. Abschluss: Master of Science. B. Besonderer Teil Version 2

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Fünfte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Technikpädagogik

vom Artikel I

Erziehungs- und Bildungswissenschaft (Master of Arts) (Stand: Januar 2015)

Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

Fächerspezifische Bestimmung 1 Geltungsbereich der fächerspezifischen Bestimmung 2 Ziele des Studiums

2. Modulplan Die näheren Einzelheiten zu den Modulen finden sich im jeweils gültigen Modulhandbuch des Fachs.

B.A. Geschichte der Naturwissenschaften Ergänzungsfach

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

Anhang zu 2, 3, 5, 6, 11-14, 16: Fachbereich 05 Fach: American Studies Bestimmungen für das Kernfach: American Studies

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Internationaler Bachelorstudiengang Sprachen und Kulturen Indiens und Tibets. Schwerpunkt I Sprache und Kultur Indiens (Indologie)

Fachspezifische Bestimmungen für das Lehramt Musik an Hauptschulen

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Amtliche Bekanntmachung

Soziologie an der Universität Leipzig

Studienordnung für den Masterstudiengang European Studies an der Universität Leipzig

Studiengang Wirtschaftsinformatik. Abschluss: Master of Science. Version

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

46 Bachelor-Studiengang Mediendesign und digitale Gestaltung

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 2006

Nachweis für I a. Zugangsvoraussetzung Berufsqualifizierender Abschluss eines Hochschulstudiums Anforderung: Hochschulzeugnis mit Gesamtnote

2. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung ( 2 Abs. 3): Keine

Studienplan zum Studiengang Bachelor Volkswirtschaftslehre

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Physik der Universität Bremen. Vom 25. April 2012

Bestimmungen. für den. Abschluss: Bachelor of Engineering (B.Eng.) Bauingenieurwesen. B. Besonderer Teil

Master-Studiengang Sicherheitsmanagement

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Voraussetzung für den Besuch der Lehrveranstaltungen dieses Moduls ist die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Grundzüge der Soziologie.

Bestimmungen. für den Studiengang. Elektrotechnik. Abschluss: Master of Engineering. vom Version 1.0 Gültig ab dem

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

Studiengangsprüfungsordnung

Herzlich willkommen am Institut für Politische Wissenschaft

Amtliche Mitteilungen

verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische, Philologische, Kultur- und Geographische Wissenschaften) Prüfungsordnungsversion: 2014

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T

Fachspezifische Bestimmungen. für den Master-Teilstudiengang Gesundheitswissenschaften

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Satzung des Fachbereichs Bauwesen der Fachhochschule Lübeck über das Studium im grundständigen Studiengang Bauingenieurwesen

- 15/14 - Studienordnung. Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium an der Universität Leipzig. Vom 25.

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Inhaltsübersicht. Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

Fachspezifischer Teil zur studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang

Inhaltsübersicht 1 Geltung des Allgemeinen Teils

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Soziologie und Sozialforschung bekannt gemacht, wie er sich aus

STUDIENORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG LANDWIRTSCHAFT FACHBEREICH AGRARWIRTSCHAFT DER FACHHOCHSCHULE KIEL

Zusatzqualifikation. Deutsch als Fremdsprache/ Frühes Fremdsprachenlernen (Deutsch/Englisch/Französich)

Regelsemester. Ringvorlesung V 1 / 2 P 2 1. Argumentationstheorie Ü 2 / 3 P 2 2. Gesamt 7 SWS 9 LP

Modulstruktur des Bachelorstudiengangs Mathematik ab WS 2014/15

Studienordnung für den Master- Studiengang Digitale Logistik und Management der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Landschaftsnutzung und Naturschutz Fachbereich Wirtschaft

60 bis 99 Arbeitsstunden: bis Zeichen (ohne Leerzeichen): mittlere Hausarbeit,

Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Volkswirtschaftslehre der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim

Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Hannover, den Nr. 13/2015

STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DIE MASTERSTUDIENGÄNGE. Entrepreneurship Finance Information Systems

B 1: Anglistik/Amerikanistik, Erstfach. 1. Module

Die Angabe zu 23 in der Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung:

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)

Teil B Anlage V zur Studien- und Prüfungsordnung. Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang. Energie- und Ressourcenmanagement

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Studienumfang und Regelstudienzeit

Transkript:

(in der Fassung vom 30. Juli 2009 und den Änderungen vom 6. September 2012 und vom 29. März 2016) 1 Studienumfang (1) Im Master-Studiengang Kulturelle Grundlagen Europas sind insgesamt 120 ECTS-Credits (Cr) zu erbringen, davon insgesamt 42 Cr im Kernbereich (36 Cr in Konstanz, 6 Cr im Ausland), insgesamt 24 Cr im Vertiefungsbereich (15 Cr in Konstanz, 9 Cr im Ausland), 12 Cr im Ergänzungsbereich und 2 Cr durch Mentorengespräche. Weitere 40 Cr werden im Rahmen des Studienabschlusses erzielt. (2) Ein Auslandsstudium an einer der außereuropäischen Partner-Universitäten ist im 3. Semester obligatorisch; in Härtefällen sind Ausnahmen möglich. Dabei sind Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 15 Cr zu erbringen, die auf die nach Abs. 1 im Kern- und Vertiefungsbereich zu erbringenden Prüfungs- und Studienleistungen angerechnet werden, soweit der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit festgestellt hat. (3) Ein Praktikum ist nicht obligatorisch, wird jedoch empfohlen. 2 Studieninhalte Der Studiengang gliedert sich in fünf Studienbereiche: einen Kernbereich und vier verschiedene Vertiefungsbereiche. Der Kernbereich ist für alle Studierenden obligatorisch (Pflicht). Von den vier Vertiefungsbereichen muss ein Bereich absolviert werden (Wahlpflicht). Ergänzend sind vier weitere, aus dem Programm des Studiengangs frei wählbare Veranstaltungen zu belegen bzw. anrechnungsfähige Ersatzleistungen nachzuweisen (Wahlpflicht). (1) Kernbereich (Pflicht) Der Kernbereich bildet den kulturwissenschaftlichen Nukleus des Studiengangs. Er ist für alle Studierenden des Master-Studiengangs verpflichtend und ermöglicht so eine besonders gute Betreuung und Qualitätssicherung. Inhaltlich geht es um die Vermittlung grundlegender theoretischer, historischer und methodischer Kenntnisse in den Bereichen Kulturtheorie und Kulturgeschichte. Im Europa-Parlament werden praktische Fragen der Studiengestaltung ebenso wie theoretische Fragen des wissenschaftlichen Interesses diskutiert. Erläuterung der Abkürzungen: Ber.: Praktikumsbericht, Cr: Credits, Ex.: Exposé (Forschungsskizze), fo HA: forschungsorientierte Hausarbeit (ca. 20 Seiten), HA: Hausarbeit (ca. 15 Seiten), S: Seminar, K: Kurs, Kl.: Klausur, Koll.: Kolloquium, P: Pflichtveranstaltung, PL: Prüfungsleistung, Pr.: Praktikum, Prot.: nachbereitendes Protokoll, Ref.: Referat, schriftlich/mündlich: schriftliche oder mündliche Leistung, deren Art von Dozentin/Dozent zu Beginn des Semesters bekannt gegeben wird, Sem.: empfohlenes Semester, SK: Sprachkurs, SP: Studienprojekt, StL: Studienleistung, T: Tutorium, VL: Vorlesung, WP: Wahlpflichtveranstaltung, Z: Abschlusszeugnis.

- 2 - Der Kernbereich setzt sich aus den Modulen Kulturtheorien, Kulturgeschichte und Europa-Parlament zusammen. Hierbei sind mindestens 42 Cr zu erreichen. Davon werden 36 Cr in Konstanz und 6 Cr im Ausland erbracht. Die Modulnoten ergeben sich aus dem ECTS-Credits gewichteten Durchschnitt der erbrachten Prüfungsleistungen. Die im Auslandssemester erbrachte Prüfungsleistung geht ihrem Credit- Gewicht entsprechend als Einzelnote in die Gesamtnote für den Kernbereich ein. Die Gesamtnote des Kernbereichs errechnet sich aus dem ECTS-Credits gewichteten Durchschnitt der einzelnen Modulnoten. a) Modul Kulturtheorien Kulturtheorien 1 P VL & T schriftlich 6 1 Kulturtheorien 2 P S Ref. & fo HA 9 2 b) Modul Kulturgeschichte Kulturgeschichte Europas 1 P S Ref. & fo HA 9 1 Kulturgeschichte Europas 2 P VL & T schriftlich 6 2 c) Modul Europa-Parlament Lehrveranstaltung P/WP Art StL Cr Sem. Europa-Parlament 1 P Koll. Ref. 3 1 Europa-Parlament 2 P Koll. Ref. 3 2 (2) Vertiefungsbereiche (Wahlpflicht) Der Vertiefungsbereich bildet neben dem Kernbereich den thematischen Schwerpunkt des Studiums. Er ermöglicht eine gezielte Ausdifferenzierung der Studieninhalte und sichert gleichzeitig die individuelle Orientierung im Studienverlauf. Die Vertiefungsbereiche sind thematisch und disziplinübergreifend organisiert. Ihr Lehrangebot umfasst Veranstaltungen aus verschiedenen Fächern, die für die kulturellen Grundlagen Europas relevant sind: namentlich aus den Literaturwissenschaften, der Kunstund Medienwissenschaft, der Geschichte, Ethnologie, der Soziologie, der Philosophie, der Politik- und Verwaltungswissenschaft und der Rechtswissenschaft. Die inhaltliche Ausrichtung der einzelnen Vertiefungsbereiche wird im Modulhandbuch gesondert dargestellt und näher erläutert.

- 3 - Im Vertiefungsbereich müssen mindestens 24 Cr erzielt werden. Davon werden 15 Cr in Konstanz und 9 Cr im Ausland erbracht. Die im Auslandssemester erbrachte Prüfungsleistung geht als Einzelnote ihrem Credit-Gewicht entsprechend in die Gesamtnote für den Vertiefungsbereich ein. Die Gesamtnote des Vertiefungsbereichs errechnet sich aus dem ECTS-Credits gewichteten Durchschnitt der einzelnen Modulnoten. (2.1) Vertiefungsbereich I Narrative, Bildwelten, Imaginationsräume a) Vertiefungsmodul 1 Im Vertiefungsmodul 1 ist eine Prüfungsleistung mit 6 Cr zu erbringen. S/K/VL WP S/K/VL schriftlich/mündlich 6 1-2 b) Vertiefungsmodul 2 Im Vertiefungsmodul 2 ist eine Prüfungsleistung mit 9 Cr zu erbringen. S WP S Ref. & fo HA 9 1-2 (2.2) Vertiefungsbereich II Soziale Dynamiken a) Vertiefungsmodul 1 Im Vertiefungsmodul 1 ist eine Prüfungsleistung mit 6 Cr zu erbringen. S/K/VL WP S/K/VL schriftlich/mündlich 6 1-2 b) Vertiefungsmodul 2 Im Vertiefungsmodul 2 ist eine Prüfungsleistung mit 9 Cr zu erbringen. S WP S Ref. & fo HA 9 1-2

- 4 - (2.3) Vertiefungsbereich III Politische Konstruktionen a) Vertiefungsmodul 1 Im Vertiefungsmodul 1 ist eine Prüfungsleistung mit 6 Cr zu erbringen. S/K/VL WP S/K/VL schriftlich/mündlich 6 1-2 b) Vertiefungsmodul 2 Im Vertiefungsmodul ist eine Prüfungsleistung mit 9 Cr zu erbringen. S WP S Ref. & fo HA 9 1-2 (2.4) Vertiefungsbereich IV Wissenschaft, Technik, Ökonomien a) Vertiefungsmodul 1 Im Vertiefungsmodul 1 ist eine Prüfungsleistung mit 6 Cr zu erbringen. S/K/VL WP S/K/VL schriftlich/mündlich 6 1-2 b) Vertiefungsmodul 2 Im Vertiefungsmodul 2 ist eine Prüfungsleistung mit 9 Cr zu erbringen. S WP S Ref. & fo HA 9 1-2 (2.5.) Mentorengespräche Zur Qualitätssicherung der individuellen Studiengestaltung sowie des Studienangebots sind die Studierenden verpflichtet, einen/eine der Mentor/innen ihres Vertiefungsbereichs zu Rate zu ziehen. Mit ihm/ihr führen sie im ersten und zweiten Semester je ein Orientierungsgespräch über Verlauf, Fortschritt und individuelle Schwerpunktsetzung ihres bisherigen Studiums. Als Studienleistung ist eine intensive Vorbereitung auf die Gespräche seitens der Studierenden in Form einer mindestens einseitigen schriftlichen Vorlage vorgesehen, wofür je 1 Cr vergeben wird. Lehrveranstaltung P/WP Art StL Cr Sem. Mentorengespräch 1 P Gespräch Vorbereitung 1 1 Mentorengespräch 2 P Gespräch Vorbereitung 1 2

(3) Ergänzungsbereich (Wahlpflicht) - 5 - Im Ergänzungsbereich sind mindestens zwei und maximal vier Veranstaltungen zu besuchen, die aus sämtlichen Vertiefungsbereichen sowie zusätzlichen Veranstaltungen, die ausschließlich im Ergänzungsbereich angeboten werden, gewählt werden können. Dabei müssen insgesamt mindestens 12 Cr durch Studienleistungen oder Prüfungsleistungen erworben werden. Als Studienleistungen sind auch Sprachkurse, Praktika oder Studienprojekte anrechnungsfähig. Praktika können nach Absprache mit dem Leitungsteam des Master-Programms im Umfang von mindestens 160 Stunden (6 Cr) durchgeführt werden. Zur Anerkennung als Studienleistung ist ein Praktikumsbericht sowie die Vorlage eines Praktikumszeugnisses erforderlich. Praktika sind in der Regel innerhalb der vorlesungsfreien Zeit in einer privaten oder öffentlichen Einrichtung abzuleisten, die geeignet ist, eine Anschauung von berufspraktischer Tätigkeit im angestrebten Berufsfeld zu vermitteln. Sie müssen dem Studienziel dienen (vgl. 4 Abs. 2 Masterprüfungsordnung). Sprachkurse können als adäquate Leistungen angerechnet werden, wenn sie einem Mindestumfang von 3 Cr entsprechen und mit dem Zeugnis eines erfolgreich bestandenen Tests abgeschlossen worden sind. Über die Anerkennung der Sprachkurse entscheidet der Prüfungsausschuss des Studiengangs. Studienprojekte bedürfen der individuellen Vereinbarung. Form und Gegenstand werden mit Rücksicht auf die (Nachhol-)Bedürfnisse des jeweiligen Studierenden mit den Mentor/innen abgestimmt. Über den Abschluss ihres Studienprojekts geben die Studierenden im Europa-Parlament Rechenschaft. Das Leitungsteam bescheinigt die erfolgreiche Bearbeitung des Projekts. Lehrveranstaltung P/WP Art StL Cr Sem. Veranstaltung 1 WP K/VL/HS/OS/SK Kl./Prot./Ref./Z. 3 1-2 Veranstaltung 2 WP K/VL/HS/OS/SK Kl./Prot./Ref./Z. 3 1-2 Veranstaltung 3 WP K/VL/HS/OS/SK Kl./Prot./Ref./Z. 3 1-2 Veranstaltung 4 WP K/VL/HS/OS/SK Kl./Prot./Ref./Z. 3 1-2 Studienprojekt/Praktikum à 160 Std. WP SP/Pr. Ber./Z. 6 1-2 Werden im Ergänzungsbereich weniger als 4 Veranstaltungen besucht, ist sicherzustellen, dass insgesamt 12 Cr erreicht werden. Bei 2 Veranstaltungen: 2 x 6 Cr Bei 3 Veranstaltungen: 1 x 6 Cr + 2 x 3 Cr

- 6 - (4) Auslandssemester Das Auslandssemester wird im dritten Semester an einer der außereuropäischen Partner-Universitäten absolviert. Insgesamt sind im Auslandssemester mindestens 15 Cr zu erbringen; darunter zwei Prüfungsleistungen à 6 Cr, die im Kernbereich und im Vertiefungsbereich nachzuweisen sind, sowie eine Studienleistung à 3 Cr im Vertiefungsbereich. Über die Anerkennung der Leistungen, die im Ausland erbracht werden, entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Teilnahme an einem Sprachkurs zur Vorbereitung auf das Auslandssemester ist ausdrücklich erwünscht. Der Name der jeweiligen Partner-Universität wird im Prüfungszeugnis genannt. In begründeten Ausnahmefällen können Studierende von der Pflicht des einsemestrigen Auslandsstudiums befreit werden, wenn die Durchführung des Auslandssemesters für sie aus besonderen gesundheitlichen, sozialen oder familiären Gründen eine unzumutbare Härte darstellen würde. Über die Anerkennung als Härtefall entscheidet der Prüfungsausschuss des Studiengangs. Tritt ein Härtefall ein, sind die entsprechenden Prüfungs- und Studienleistungen an der Universität Konstanz zu erbringen. Lehrveranstaltung P/WP Art PL StL Cr Sem. Veranstaltung Kernbereich WP S HA - 6 3 Veranstaltung 1 Vertiefungsbereich WP S HA - 6 3 Veranstaltung 2 Vertiefungsbereich WP K/VL/S - Ref. o. Kl. 3 3 (5) Studienabschluss Das Abschlussmodul setzt sich zusammen aus einem Examenskolloquium, in dem das Forschungsvorhaben der Masterarbeit in Form eines Exposés präsentiert werden muss, der Masterthesis sowie der mündlichen Prüfung, wofür insgesamt 40 Cr vergeben werden. Die Masterthesis kann entweder im Kernbereich oder im Vertiefungsbereich geschrieben werden. Abschlussmodul Lehrveranstaltung P/WP Art StL PL Cr Sem. Examenskolloquium P Koll. x 4 4 Masterarbeit x 24 4 Mündliche Prüfung x 12 4

- 7-3 Lehr- und Prüfungssprachen Die Lehrveranstaltungen finden in deutscher oder einer anderen europäischen Sprache statt. Die Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. In Absprache mit den Prüfenden kann die Prüfung jedoch auch in einer anderen europäischen Sprache abgehalten werden. 4 Master-Prüfung (1) Die studienbegleitenden Studien- und Prüfungsleistungen sind gemäß 2 (1-4) zu erbringen. (2) Die Abschlussprüfungen beinhalten die Master-Thesis im Umfang von rund 80 Seiten (24 Cr) sowie die mündliche Abschlussprüfung (12 Cr). Das Examenskolloquium (4 Cr) wird nicht benotet, sondern lediglich als bestanden oder nicht bestanden gewertet. Die mündliche Prüfung besteht aus einem einstündigen Prüfungsgespräch mit zwei Prüfungsberechtigten der Universität Konstanz, wobei mindestens eine/r der beiden Professor/in sein muss. Zudem muss mindestens einer der beiden Prüfenden die Masterthesis als Erst- oder ZweitbetreuerIn begleitet haben. Die Prüfung bezieht sich auf drei studienrelevante Themen, wobei sich eines auf den Inhalt der Masterthesis, eines auf den Kernbereich (Kulturtheorie oder Kulturgeschichte Europas) und eines auf den Vertiefungsbereich bezieht. Die Studierenden legen die Themen in Absprache mit den Prüfenden fest. 5 Bildung der Gesamtnote Die Gesamtnote setzt sich folgendermaßen zusammen: Kernbereich 30% Vertiefungsbereich 30% Masterthesis 25% Mündliche Prüfung 15% Alle Durchschnittsnoten werden mit einer Dezimalstelle ausgewiesen. Alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die Module Europaparlament, Mentorengespräche sowie der Ergänzungsbereich gehen nicht in die Gesamtnote ein. 6 Englischsprachige Bezeichnung des Studiengangs Die englischsprachige Bezeichnung des Studiengangs lautet Studies in European Culture und wird in dieser Form neben der deutschen Bezeichnung im Zeugnis und in der Master-Urkunde genannt.

- 8-7 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen (1) Diese fachspezifischen Bestimmungen treten am Tag nach ihrer Bekanntgabe in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Konstanz in Kraft und gelten rückwirkend auch für die Studierenden, die ihr Studium zum 1. Oktober 2008 aufgenommen haben. Gleichzeitig treten die fachspezifischen Bestimmungen in der Fassung vom 28. August 2008 (Amtl. Bekm. 36/2008) außer Kraft. (2) Studierende, die Ihr Studium zum 1. Oktober 2008 aufgenommen haben, können ihr Studium auf Antrag auch nach den bislang geltenden fachspezifischen Bestimmungen in der Fassung vom 28. August 2008 (Amtl. Bekm. 36/2008) fortsetzen. Dieser Antrag ist spätestens bis zum 31.03.2010 beim StPA zu stellen. (3) Die Änderungen vom 6. September 2012 treten am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Konstanz in Kraft. 6 in dieser geänderten Fassung gilt rückwirkend bereits ab dem 1. Juni 2012. Anmerkung: Diese Bestimmungen vom 30. Juli 2009 wurden in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Konstanz Nr. 42/2009 veröffentlicht. Die erste Änderung dieser Bestimmungen vom 6. September 2012 wurde in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Konstanz Nr. 33/2012 veröffentlicht. Die zweite Änderung dieser Bestimmungen vom 29. März 2016 wurde in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Konstanz Nr. 19/2016 veröffentlicht.