Private Rechtsschutzversicherungen Am Geld soll die Gerechtigkeit nicht scheitern. Wer sich bei einer Mieterhöhung im Unrecht fühlt, seinen Arbeitsplatz ungerechtfertigt verloren oder mit dem Nachbarn Streit hat, soll seine rechtlichen Interessen wahrnehmen können - ohne unüberschaubare finanzielle Risiken einzugehen. Gerade die möglicherweise drohenden Kosten sind es, die viele vor dem Schritt zurückhält, die Gerichte anzurufen. Wer einen Prozess verliert, zahlt Anwaltsgebühren für sich und den Gegner und Gerichtskosten, die von der Höhe des Streitwertes abhängen. Das summiert sich rasch auf beachtliche Beträge. Wer also fürchtet, dass die Durchsetzung seines Rechtes an den Kosten scheitert, sollte den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung erwägen. ABER: Rechtsschutzversicherungen sind Komfort-Versicherungen. Sie zählen garantiert nicht zur Grundvorsorge! Man muss sich daher genau überlegen, ob man einen solchen Vertrag abschließt oder nicht doch lieber das Geld spart also wirklich anspart für unvorhergesehene Risiken. Es stimmt, am Geld darf die Gerechtigkeit nicht scheitern. Und Rechtsstreitigkeiten sind wirklich kostspielig, insbesondere, wenn sie über mehrere Instanzen gehen. Richtig ist aber auch, dass die meisten Bürger wohl noch nie in einen ernsthaften Rechtsstreit verwickelt waren. Andererseits haben auch wir Kunden, die seit Jahren regelmäßig ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen und das nicht nur einmal im Jahr. Es ist wohl auch eine Frage der Mentalität oder des Sicherheits-Bewusstseins, ob man sich für eine Rechtsschutzversicherung entscheidet. Für eine fundierte Entscheidung benötigen Sie Informationen. Ganz wichtig ist es, zu wissen, dass sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die beim Abschluss des Vertrages schon laufen (oder auch nur ansatzweise vorhanden sind) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Ein Beispiel: Seit Jahren gibt es Streit mit dem Nachbarn über herunterfallendes Laub. Der eine Nachbar will das endlich vor Gericht klären lassen und schließt eine Rechtsschutzversicherung ab. Der Rechtsstreit fällt nicht unter den Versicherungsschutz, weil dieser Streit bereits vor Vertragsabschluss begann. Zudem gibt es eine Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss, in der Rechtsstreitigkeiten generell nicht versichert sind. Viele weitere Ausschlüsse gibt es. So sind z.b. sämtliche Streitigkeiten um Bauvorhaben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Alle Ausschlüsse und Beschränkungen hier aufzuführen, würde zu weit gehen und so müssen wir Sie leider auf die Lektüre der Versicherungsbedingungen verweisen. Natürlich können Sie Ihre konkreten Fragen auch telefonisch mit uns besprechen. Wir helfen Ihnen gern weiter! Achtung: Die Rechtsschutzversicherung garantiert weder, dass ein Prozess gewonnen wird, noch zahlt sie Bußgelder oder Schadenersatz, wenn das Gericht den Versicherungsnehmer dazu verurteilt. Sie kommt nur für die Kosten des Rechtsstreites im vertraglich vereinbarten Umfang auf. In der Praxis haben folgende Rechtsschutz-Pakete die größte Bedeutung: Verkehrs- und Fahrzeugrechtsschutz Familienrechtsschutz, auch mit dem Zusatz Immobilienrechtsschutz Familien- und Verkehrsrechtsschutz Neuerdings gibt es Anbieter, die den Immobilienrechtsschutz als Solo-Vertrag, also ohne den sonst üblichen Familienrechtsschutz als Grundvertrag, versichern. Dies ist für beide Parteien im Angebot, also für Mieter bzw. Eigentümer von Wohnungen oder Einfamilienhäusern und auch für die Vermieter von Wohnungen (und auch Gewerbeeinheiten!). Für die Vermieter ist sogar der Privat-Report Private Risiken Seite 35 Stand 21.01.2011
Inkasso-Rechtsschutz inklusive. Doch zurück zu den generellen Rechtsschutz-Angeboten: Was fällt nicht unter den Versicherungsschutz? vorsätzlich verursachte Rechtsstreitigkeiten Rechtsstreitigkeiten, die vor Abschluss des Vertrages oder in der Wartezeit entstanden Kriegsereignisse und innere Unruhen, sowie Streiks und Aussperrungen Erdbeben und Nuklearschäden Spiel- und Wettverträge Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bauvorhaben Familien- und Erbstreitigkeiten Klagen vor Verfassungsgerichten Nicht versichert ist auch ein Vergleich, wenn -trotz eindeutiger Beweislage- mit dem Kontrahenten ein Vergleich mit geteilten Gerichtskosten geschlossen wird Was leistet die Versicherung? Der Versicherer kommt für die kompletten Kosten eines Rechtsstreites auf (evtl. nach Abzug der Selbstbeteiligung), wenn er eine Deckungszusage gegeben hat. Das bedeutet, dass er zunächst die Erfolgsaussichten prüft, ehe er eine Kostenübernahmeerklärung abgibt. Aussichtslose Fälle lehnt er ab. Im Schadenfall nehmen Sie Ihre Police und gehen damit sofort zu einem Anwalt Ihrer Wahl. Dieser wird mit der mit der Gesellschaft Kontakt aufnehmen und eine Deckungszusage einholen. Wie finde ich den passenden Vertrag für mich? Zu klären sind folgende Fragen: Ihre berufliche Situation Sie sind [ ] Schüler, Student oder Auszubildender [ ] Arbeitnehmer(in) [ ] im Öffentlichen Dienst tätig [ ] Selbständiger bzw. Freiberufler [ ] im Ruhestand / in Rente [ ] nicht berufstätig Ihre persönliche Situation Sie sind [ ] Single [ ] Verheiratet bzw. in Partnerschaft lebend: Anzahl Kinder: [ ] Mitglied in einem Automobilclub* Welchen Versicherungsschutz wünschen Sie? [ ] Rechtsschutz im Verkehrsbereich [ ] Für ein bestimmtes Fahrzeug [ ] Für alle auf die Familie/Lebenspartner zugelassenen KFZ [ ] Rechtsschutz im beruflichen Bereich [ ] Rechtsschutz im Immobilienbereich [ ] Als Mieter einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses [ ] Als Vermieter einer oder mehrerer Wohnungen bzw. Gewerbeimmobilien [ ] Rechtsschutz für Ihr Gewerbe oder Ihre selbständige bzw. freiberufliche Tätigkeit Dieses Thema wird hier nur ansatzweise besprochen *Wir bieten als Alternative eine Rechtsschutzversicherung an, die nur gemeinsam mit dem KS-Automobilclub (27 Euro Jahresbeitrag) abschließbar ist. Für diejenigen, die bereits eine Mitgliedschaft in einem anderen Automobilclub besitzen und diese nicht aufgeben wollen, ist diese Frage daher wichtig. Privat-Report Private Risiken Seite 36 Stand 21.01.2011
Vertragsumfang beim Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige Die Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung kann von Personen abgeschlossen werden, die keine selbstständige berufliche Tätigkeit ausüben. Personen, die einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit nachgehen, sind versicherbar, wenn der erzielte Umsatz 10.000,- im Jahr nicht übersteigt. Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit sind in keinem Fall versichert. Versicherter Personenkreis Außerhalb des Verkehrsbereiches sind der Versicherungsnehmer, der Ehegatte bzw. der eingetragene oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende sonstige Lebenspartner, die minderjährigen Kinder und die volljährigen Kinder (unverheiratet, bis zur erstmaligen Aufnahme einer auf Dauer angelegten Berufstätigkeit) im privaten Bereich sowie als Arbeitnehmer auch im beruflichen Bereich versichert. Im Verkehrsbereich sind der Versicherungsnehmer, der Ehegatte bzw. der eingetragene oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende sonstige Lebenspartner, die minderjährigen Kinder und die volljährigen Kinder (unverheiratet, bis zur erstmaligen Aufnahme einer auf Dauer angelegten Berufstätigkeit) mit den auf sie zugelassenen Fahrzeugen sowie als Fahrer fremder Fahrzeuge (Fahrer-Rechtsschutz) versichert. Außerdem sind versichert die berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen der versicherten Kraftfahrzeuge. Versicherte Leistungsarten Allgemeiner Eigentums-Rechtsschutz Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz (beim Tarif für Senioren beschränkt auf Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit betrieblicher oder beruflicher Altersversorgung und mit Beihilfesachen) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Sozialgerichts-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Beratungs-Rechtsschutz in Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten Telefonische Rechtsberatung Besondere Hinweise Es kann mit dem Versicherer nach Risikoeinschätzung vereinbart werden, dass auch die mit dem Versicherungsnehmer im selben Haushalt lebenden Eltern, Großeltern und Geschwister des Versicherungsnehmers, seines Ehegatten bzw. eingetragenen oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden sonstigen Lebenspartners mitversichert werden, sofern sie keiner eigenen Berufstätigkeit mehr nachgehen. Privat-Report Private Risiken Seite 37 Stand 21.01.2011
Bei den Tarifen für Alleinstehende sind alle minderjährigen und volljährigen Kinder - wie oben dargestellt - mitversichert. Zu den mitversicherten Kindern zählen nicht nur die leiblichen Kinder, sondern auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder. Fahrzeuge im Sinne der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige sind Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit, auch wenn diese nebenberuflich ausgeübt wird aus Miet- und Pachtverträgen über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile sowie aus dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, soweit nicht der Wohnungs-Rechtsschutz vereinbart ist. Der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz kann außerdem erweitert werden um Zusatzleistungen. Bei der Vereinbarung von Zusatzleistungen (Spezialklausel 104) erhalten der Versicherungsnehmer und die oben genannten mitversicherten Personen im privaten und beruflichen Bereich einen noch weitergehenden Versicherungsschutz. Folgende Leistungen kommen hinzu: Unbegrenzte Versicherungssumme beim Schadenersatz-Rechtsschutz bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Schuldverhältnisse auch bei Sachschäden einschließlich der sich aus den Sachschäden ergebenden Vermögensschäden. Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz in Familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten: Die Kosten für die weitergehende (geschäftsbesorgende) Tätigkeit des Rechtsanwaltes über das Beratungsgespräch hinaus werden bis 500 übernommen, abzüglich einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Der Arbeits-Rechtsschutz umfasst für die versicherten Personen zusätzlich die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer vom Arbeitgeber angestrebten Aufhebungsvereinbarung des Arbeitsverhältnisses, auch wenn es an einem Rechtsschutzfall nach 4 Abs. 1 ARB fehlt. Die Kosten hierfür werden bis 500 übernommen, abzüglich einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Bei Vereinbarung des Wohnungs-Rechtsschutzes ( 29 ARB) im Rahmen der Zusatzleistungen: Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz nach 29 ARB schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben für die selbst bewohnten Wohneinheiten im Eigentum in Deutschland ein. Zusatzinfo Wer nur den Immobilien-Rechtsschutz versichern möchte, kann dies neuerdings auch ohne eine Hauptversicherung tun. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie die Einzelheiten. Privat-Report Private Risiken Seite 38 Stand 21.01.2011
Vertragsumfang beim SORGLOS-Rechtsschutz für Nichtselbstständige Der SORGLOS-Rechtsschutz ist ein besonders günstiges Angebotspaket und ist daher sehr empfehlenswert. Der Versicherungsschutz ist sowohl für Alleinstehende als auch für Verheiratete sowie für Personen bestimmt, die in einer eingetragenen oder in häuslicher Gemeinschaft in einer nicht ehelichen Lebenspartnerschaft zusammen leben. Der Sorglos-Rechtsschutz bietet eine Rundumdeckung und umfasst den Versicherungsschutz folgender Einzelbausteine in einem Produkt. Privat,- Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbst bewohnten Wohnungen und Einfamilienhäuser in Deutschland Spezial-Straf-Rechtsschutz für den Beruf, das Ehrenamt und den Privatbereich (mit Honorarvereinbarungen) Zusatzleistungen Telefonische Rechtsberatung in allen Rechtsangelegenheiten Automatische Anpassung des Versicherungsschutzes an Leistungsverbesserungen Selbstbeteiligung Für alle aufgeführten Risiken gilt eine Selbstbeteiligung von 300 je Rechtsschutzfall. Die Selbstbeteiligung reduziert sich auf 150,-, wenn eine von der Concordia vorgeschlagene Kanzlei aus einem bundesweiten Netz qualifizierter Rechtsanwälte (www.apraxa.de) ausgewählt wird. Keine Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall besteht bei den Zusatzleistungen nach Spezialklausel 104 Abs. 1 (Versicherungsschutz in Betreuungsverfahren bis 750 ), Abs. 2 (Versicherungsschutz im Zusammenhang mit einer vom Arbeitgeber angestrebten Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bis 750 ) und Abs. 3 (in Familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten Mitversicherung der über die Beratung hinausgehenden außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes bis 750 ). Besondere Hinweise Es kann mit der Direktion nach Risikoeinschätzung vereinbart werden, dass auch die mit dem Versicherungsnehmer im selben Haushalt lebenden Eltern, Großeltern und Geschwister des Versicherungsnehmers, seines Ehegatten bzw. eingetragenen oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden sonstigen Lebenspartners mitversichert werden, sofern sie keiner eigenen Berufstätigkeit mehr nachgehen. Zu den mitversicherten Kindern zählen nicht nur die leiblichen Kinder, sondern auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder. Fahrzeuge im Sinne der Sorglos-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige sind Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger. Privat-Report Private Risiken Seite 39 Stand 21.01.2011