In Österreich umfasst der postsekundäre Sektor auf Universitätsniveau ( Hochschulsektor )

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Transkript:

Diploma Supplement Das österreichische Hochschulsystem (Punkt 8 des Diploma Supplement deutsch) Stand: 1. März 2017 Der postsekundäre Sektor in Österreich In Österreich umfasst der postsekundäre Sektor auf Universitätsniveau ( Hochschulsektor ) - die öffentlichen Universitäten, erhalten vom Staat; - die Privatuniversitäten, erhalten von privaten Trägern mit staatlicher Akkreditierung; - die Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen, erhalten von privatrechtlich organisierten und staatlich subventionierten oder von öffentlichen Trägern, mit staatlicher Akkreditierung (manchen Trägern wurde die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Fachhochschule verliehen); - die Pädagogischen Hochschulen, erhalten vom Staat oder von privaten Trägern mit staatlicher Akkreditierung; - das Institute of Science and Technology Austria; - die Philosophisch-Theologischen Hochschulen, erhalten von der Katholischen Kirche. Der außeruniversitäre postsekundäre Sektor umfasst - die Militärischen Akademien; - die Diplomatische Akademie; - bestimmte Psychotherapeutische Ausbildungseinrichtungen; - die Konservatorien.

Im Folgenden wird ausschließlich auf den Hochschulsektor eingegangen. Allgemeine Struktur des Hochschulwesens Es gibt ein neues und ein altes System der österreichischen ordentlichen Studien: das neue im Sinne des Europäischen Hochschulraums (Bologna-Prozess) und das alte aus der Zeit vor dem Europäischen Hochschulraum. Das neue System folgt der Trennung zwischen einem Undergraduate-Studium und einem Graduate-Studium. Nach Beendigung des Undergraduate- Studiums (Bachelorstudium an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen bzw. Fachhochschul-Bachelorstudiengang mit 180 bis 240 ECTS credits) wird ein Bachelorgrad (mit dem Wortlaut Bachelor of/in ) verliehen. Nach Beendigung des Graduate-Studiums (Masterstudium an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen bzw. Fachhochschul-Masterstudiengang mit 60 bis 120 ECTS credits) wird ein Mastergrad (mit dem Wortlaut Master of/in ) verliehen. In ingenieurwissenschaftlichen Graduate-Studien kann der Mastergrad auch Diplom-Ingenieur/in lauten. Das alte System ist das der Diplomstudien, die grundsätzlich auf der Basis einer Reifeprüfung begonnen werden und deren Abschluss zur Aufnahme eines Doktoratsstudiums berechtigt. Ein Diplomgrad wird von den Universitäten nach einem Diplomstudium mit 240 bis 360 ECTS credits verliehen. Der volle Wortlaut ist Magister/Magistra samt einer fachspezifischen Beifügung, z.b. Magister philosophiae. In den ingenieurwissenschaftlichen Studien ist der Wortlaut Diplom-Ingenieur/in. Das Studium der Humanmedizin und der Zahnmedizin sind Ausnahmen: Hier wird als erster akademischer Grad Doctor medicinae universae bzw. Doctor medicinae dentalis" nach einem Diplomstudium mit 360 ECTS credits verliehen. In Fachhochschul-Studiengängen wird, analog zu den Universitätsstudien, ein Fachhochschul-Diplomgrad ( Diplom-Ingenieur/in (FH) im ingenieurwissenschaftlichen Bereich bzw. Magister/Magistra (FH) in den anderen Bereichen; 240 bis 300 ECTS credits) verliehen. Die Studien für das Lehramt werden gemeinsam zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen eingerichtet.

Die Inhaber/innen der Diplomgrade oder Mastergrade (einschließlich Fachhochschul-Diplomgraden oder Fachhochschul-Mastergraden) sind zur Zulassung zum Doktoratsstudium an einer Universität berechtigt. Der Doktorgrad mit dem Wortlaut Doktor/in oder Doctor of Philosophy ( PhD ) wird nach einem mindestens dreijährigen Studium verliehen. Neben den ordentlichen Studien, die oben beschrieben wurden, gibt es auch außerordentliche Studien, die an Universitäten entweder ein Universitätslehrgang oder der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen, im Fachhochschulbereich ein Lehrgang zur Weiterbildung oder der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen und an Pädagogischen Hochschulen ein Hochschullehrgang sein können. Bachelorstudium Die Zulassung zu einem Bachelorstudium erfolgt auf der Grundlage eines österreichischen oder gleichwertigen ausländischen Reifezeugnisses, eines Zeugnisses über die Studienberechtigungsprüfung oder eines Zeugnisses über die Berufsreifeprüfung, in künstlerischen Studien auf der Grundlage einer Zulassungsprüfung. Die Zulassung zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang kann auch auf der Grundlage einer einschlägigen beruflichen Qualifikation erfolgen. In einigen Bachelorstudien an Universitäten, in den meisten Fachhochschul- Bachelorstudiengängen und in Bachelorstudien an Pädagogischen Hochschulen findet ein Auswahlverfahren statt. Die Fächer/Module und ihre Inhalte sind im Curriculum festgelegt. In der Regel sind zwei Bachelorarbeiten im Rahmen von Lehrveranstaltungen abzufassen. Fachhochschul-Bachelorstudiengänge, Bachelorstudien an Pädagogischen Hochschulen und einige Bachelorstudien an Universitäten umfassen ein angeleitetes Praktikum. Das Studium kann mit einer Bachelorprüfung abgeschlossen werden. Masterstudium Die Zulassung zu einem Masterstudium erfolgt auf der Grundlage eines abgeschlossenen facheinschlägigen Bachelorstudiums oder gleichwertigen postsekundären Abschlusses. In einigen Studien findet ein Auswahlverfahren statt. Die Fächer/Module und ihre Inhalte sind im Curriculum festgelegt. Ein Schwerpunkt des Studiums liegt auf der Erstellung der Masterarbeit. Das Studium wird

mit einer Masterprüfung abgeschlossen. Die Zulassung zur Masterprüfung setzt die Approbation der Masterarbeit voraus. Diplomstudium (= altes System) Die Zulassung zu einem Diplomstudium erfolgt auf der Grundlage eines österreichischen oder gleichwertigen ausländischen Reifezeugnisses, eines Zeugnisses über die Studienberechtigungsprüfung oder eines Zeugnisses über die Berufsreifeprüfung, in künstlerischen Studien auf der Grundlage einer Zulassungsprüfung. Die Zulassung zu einem Fachhochschul-Diplomstudiengang kann auch auf der Grundlage einer einschlägigen beruflichen Qualifikation erfolgen. In einigen Studien (z.b. Humanmedizin und Zahnmedizin sowie in Fachhochschul- Diplomstudiengängen) findet ein Auswahlverfahren statt. Das Studium kann in Studienabschnitte unterteilt sein. Die Dauer jedes Studienabschnitts, die Fächer und ihre Inhalte sind im Curriculum festgelegt. Sie gliedern sich in Pflichtfächer und Wahlfächer. Jeder Studienabschnitt wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen. Fachhochschul-Diplomstudiengänge und einige Diplomstudien an Universitäten umfassen ein angeleitetes Praktikum. Die Zulassung zur letzten Diplomprüfung setzt die Approbation der Diplomarbeit voraus. Doktoratsstudium Die Zulassung zu einem Doktoratsstudium an einer Universität erfolgt auf der Grundlage eines abgeschlossenen facheinschlägigen Diplom- oder Masterstudiums. Die Inhalte und Anforderungen sind im Curriculum festgelegt. Das Hauptgewicht liegt auf der Anfertigung einer Dissertation als Ergebnis einer selbstständigen wissenschaftlichen Forschungsleistung. Das Studium wird mit der Approbation der Dissertation und einem Rigorosum/einer Defensio abgeschlossen. Im Fachhochschulbereich und an Pädagogischen Hochschulen gibt es kein Doktoratsstudium.

Leistungsbewertung und Notensystem (Österreichische Notenskala) Entsprechend den in den Curricula geregelten Prüfungsmodalitäten kann die Bewertung der Leistungen in der Form mündlicher oder schriftlicher Prüfungen oder von Projektarbeiten erfolgen. Mündliche Prüfungen sind grundsätzlich öffentlich. Österreichische Notenskala Definition 1 SEHR GUT 2 GUT 3 BEFRIEDIGEND 4 GENÜGEND (unterste Bestehensnote) Mit Erfolg teilgenommen Positive Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist 5 NICHT GENÜGEND Ohne Erfolg teilgenommen Negative Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist Noten für Gesamtprüfungen, d.h. Prüfungen, die aus mehreren Fächern bestehen: positiv: mit Auszeichnung bestanden mit gutem Erfolg bestanden bestanden negativ: nicht bestanden Quelle: Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Abteilung VI/7