Informationen über Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten eg 2010 08 / überarbeitet: I.Ramseier 2011
Inhaltsverzeichnis Thema: Seite Inhaltsverzeichnis... 2 2.14. Informationen über Fort-, Weiter- oder Ausbildungsmöglichkeiten 3 2.14.1. Fortbildungsmöglichkeiten 3 2.14.2. Weiterbildungsmöglichkeiten 4 2.14.3. Ausbildungsmöglichkeiten 5 14_Fortbildung_Informationen_N2_11.dociveau 2 Seite 2 von 8 eg / 1010-08 / überarbeitet: IR 2011
2.14. Informationen über Fort-, Weiter- oder Ausbildungsmöglichkeiten 2.14.1. Fortbildungsmöglichkeiten Fortbildungen zielen auf jene Qualifikationen, die bereits in einem Ausbildungsberuf erworben wurden. Sie sollen erhalten, erweitert, der technischen Entwicklung angepasst oder so ausgebaut werden, dass ein beruflicher Aufstieg möglich wird. Die durch die Fortbildung erworbenen Qualifikationen werden meist durch Prüfungen nachgewiesen, die die zuständigen Stellen durchführen. Einige Fortbildungen sind durch bundesweit gültige Rechtsverordnungen, die von den zuständigen Bundesbehörden oder Qualifikationsstellen erlassen werden, geregelt. Eigene Notizen: 14_Fortbildung_Informationen_N2_11.dociveau 2 Seite 3 von 8 eg / 1010-08 / überarbeitet: IR 2011
2.14.2. Weiterbildungen Informationen Niveau 2 Erwachsenenbildung (Weiterbildung) wird definiert als Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase. Weiterbildung sind alle Aktivitäten, die der Vertiefung, Erweiterung oder Erneuerung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen dienen, die eine erste Bildungsphase abgeschlossen haben und in der Regel erwerbstätig waren oder in der Familie gearbeitet haben. Die Begriffe Erwachsenenbildung, Weiterbildung und Andragogik werden in der Fachliteratur zunehmend synonym, in einzelnen Artikeln auch additiv verwendet. Niveau 2 Niveau 3 Niveau 3 Erste-Hilfe-Kurs min. 32h (auch Vorkurse Betriebssanität) Rettungs-Schwimm-Brevet II Spezifisch für Freizeit, Hobby, Familie 6 Tage (Betriebssanität oder Transporthelfer I und II je 1 Wo) spezifisch auf Pistendienste, Alpen, Feuerwehr Zivilschutz, Polizei, Armee Mitwirkung als Mitglied in Vereinen mit sanitätischem Ursprung zur stetigen Weiterbildung, Postendienste, Übungen etc. 14_Fortbildung_Informationen_N2_11.dociveau 2 Seite 4 von 8 eg / 1010-08 / überarbeitet: IR 2011
2.14.3. Ausbildungen (Möglichkeiten in der Medizin) Transportsanitäter / in eidg. FA Zulassungsbedingungen Abschluss auf Sekundarstufe II (abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis oder Matura oder einen Diplom- bzw. Fachmittelschulabschluss) Ausbildungsplatz in einem Rettungsdienst, welcher die Anforderungen erfüllt Fahrbewilligung Kat. D1 für Ambulanzen Bestandenes Aufnahmeverfahren der Schule (nach Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb) Dauer 1 Jahr: 16 Schulwochen; an der Höheren Fachschule für Rettungsberufe 3 Wochen Akutpflegepraktikum 3 Wochen Notfallpflegepraktikum Ort Ausbildungszentrum von Schutz & Rettung in Zürich Lehrgangsanmeldung Sie werden üblicherweise von Ihrem Ausbildungsbetrieb angemeldet. Kosten CHF 10'500.- Rettungssanitäter / in SRK (verkürzter Lehrgang) Der auf min. 2 Jahre verkürzte Diplomlehrgang (3600 Stunden) richtet sich nach den Vorgaben des Rahmenlehrplanes sowie des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) und setzt eine abgeschlossene Ausbildung im Pflegebereich (min. Stufe HF) oder den eidg. FA als Transportsanitäter/in voraus. Vorhandene Kompetenzen werden von der Schule entsprechend berücksichtigt. Anstellung bei einem Ausbildungsbetrieb Voraussetzung für den Besuch unserer Höheren Fachschule ist die Anstellung bei einem anerkannten Ausbildungsbetrieb. Der Rettungsdienst ist unser direkter Ansprechpartner und Auftraggeber. Er meldet die angehenden Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter nach erfolgter Anstellung an unserer Höheren Fachschule für Rettungsberufe an. Voraussetzungen abgeschlossene Pflegefachausbildung (min. Niveau HF) sehr gute Deutschkenntnisse, mündlich und schriftlich gute Schul- und Allgemeinbildung psychische, körperliche und soziale Eignung und Belastbarkeit Flair für technische Hilfsmittel Offenheit gegenüber Menschen und ihren Problemen Fahrbewilligung Kategorie D1 für Ambulanzen Ausbildungsstelle in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb bestandene, kantonale Eignungsabklärung 14_Fortbildung_Informationen_N2_11.dociveau 2 Seite 5 von 8 eg / 1010-08 / überarbeitet: IR 2011
Ausbildungsstelle Die Höhere Fachschule für Rettungsberufe vermittelt keine Ausbildungsplätze. Wir geben aber gerne allgemeine Auskünfte. Bewerben Sie sich nur bei einem Rettungsdienst, der die Anforderungen für einen Ausbildungsbetrieb erfüllt. Eignungsabklärung Vor einer definitiven Aufnahme an unserer Schule müssen Sie eine Eignungsprüfung bestehen. Das Verfahren wird durch die Höhere Fachschule für Rettungsberufe durchgeführt und beinhaltet folgende vier Themen: Kognitiver Eignungstest Praxiseinblick im Rettungsdienst Portfolio Eignungsgespräch Anschliessend an das bestandene Eignungsvefahren bewerben sie sich bei einem anerkannten Lehrrettungsdienst. Rettungssanitäter / in SRK (normal, 3 Jahre) eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder Matura oder einen Diplom- bzw. Fachmittelschulabschluss sehr gute Deutschkenntnisse, mündlich und schriftlich gute Schul- und Allgemeinbildung psychische, körperliche und soziale Eignung und Belastbarkeit Flair für technische Hilfsmittel Offenheit gegenüber Menschen und ihren Problemen Fahrbewilligung Kategorie D1 für Ambulanzen Ausbildungsstelle in einem anerkannten Lehrrettungsdienst bestandene kantonale Eignungsabklärung Eignungsabklärung Vor einer definitiven Aufnahme an unserer Schule müssen Sie eine Eignungsprüfung bestehen. Das Verfahren wird durch die Höhere Fachschule für Rettungsberufe durchgeführt und beinhaltet folgende vier Themen: Kognitiver Eignungstest Praxiseinblick im Rettungsdienst Portfolio Eignungsgespräch Die Ausbildungskosten (Schulgeld) belaufen sich auf CHF 5'665.-- pro Semester und werden je nach Wohnort vom Kanton übernommen. Zusätzlich wird eine Pauschale von Fr. 500.-- / Jahr für Lehrmaterial erhoben. Diese Kosten werden der/dem Studierenden in Rechnung gestellt. www.srz.ch 14_Fortbildung_Informationen_N2_11.dociveau 2 Seite 6 von 8 eg / 1010-08 / überarbeitet: IR 2011
Fachangestellte / r Gesundheit Ausbildung Die berufliche Grundbildung (Lehre) zur Fachfrau / zum Fachmann Gesundheit (FAGE) kann in den verschiedensten Institutionen des Gesundheitswesens absolviert werden, z.b. Spital, psychiatrische Klinik, Alters- und Pflegeheim oder Spitex. Die praktische Ausbildung erfolgt im Lehrbetrieb, der berufskundliche und allgemeinbildende Unterricht an Berufsfachschulen. Bei guten schulischen Voraussetzungen kann die Berufsmaturitätsschule lehrbegleitend besucht werden. Informationen über den Ausbildungsverlauf im 1. Lehrjahr Schulische Bildung 1-2 Tage pro Woche an der Berufsfachschule 1. und 2. Schuljahr: 2 Tage 3. Jahr: 1 Tag pro Schulwoche Voraussetzungen Vorbildung Abgeschlossene Volksschule mit guten Leistungen Anforderungen Kontaktfreude Kommunikationsfähigkeit Einfühlungsvermögen gute Beobachtungsgabe praktisches Verständnis geschickte Hände sorgfältige Arbeitsweise Verantwortungsbewusstsein Organisationsfähigkeit Teamfähigkeit Dienstleistungsbewusstsein psychische Belastbarkeit gute körperliche Gesundheit Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit In einzelnen Kantonen besteht für Erwachsene die Möglichkeit, bereits erworbene Kompetenzen (Berufspraxis im Pflegebereich, z.b. als Pflegeassistent/in) anrechnen zu lassen bzw. eine verkürzte Grundbildung zu absolvieren. Ausbildungsdauer 3 Jahre Abschluss Eidg. Fähigkeitszeugnis "Fachfrau / Fachmann Gesundheit" 14_Fortbildung_Informationen_N2_11.dociveau 2 Seite 7 von 8 eg / 1010-08 / überarbeitet: IR 2011
Dipl. Pflegefachfrau / mann Beruf Pflegefachleute sind verantwortlich für die optimale Pflege und Begleitung von Patientinnen und Patienten in Spitälern, psychiatrischen Kliniken, Alters- und Pflegeheimen und Spitex. Sie begleiten auch die Angehörigen von Patienten. Pflegefachleute mit Fachhochschul -Abschluss übernehmen für komplexe Pflegeaufgaben, fachliche Führung, Qualitätssicherung und Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis zusätzliche Verantwortung. Voraussetzungen Höhere Fachschule: Abgeschlossene 3-jährige Berufslehre oder Mittelschulabschluss Fachhochschule: Berufsmatur, Mittelschulausweis oder gymnasiale Matur Aufnahmeverfahren Körperliche und psychische Belastbarkeit, manuelles Geschick Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit Ausbildung Höhere Fachschule 3-jähriger Vollzeit-Studiengang, 50% Unterricht an der Schule, 50% Praktika Entschädigung für Praktika Dipl. Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF Fachhochschule 3-jähriger Vollzeit-Studiengang, Beginn jeweils im September Zwei Drittel an der Schule, ein Drittel Praktika Semestergebühr. Entschädigung für Praktika Eidg. anerkanntes Diplom als Bachelor of Science FH in Pflege (gilt als Hochschulabschluss) Fachhochschule u.v.m. 14_Fortbildung_Informationen_N2_11.dociveau 2 Seite 8 von 8 eg / 1010-08 / überarbeitet: IR 2011