Richtlinien zur Eignungsabklärung und Aufnahme für die Bildungsgänge Pflege HF
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- Annika Bachmeier
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1 Richtlinien zur Eignungsabklärung und Aufnahme für die Bildungsgänge Pflege HF Lehrortsprinzip Zulassungsbedingungen Art. 1 Für die Aufnahme in den verkürzten Bildungsgang HF Pflege müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: a. abgeschlossene Ausbildung als Fachfrau/-mann Gesundheit mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ). Als äquivalent gilt der Abschluss als FaSRK, je nach Abschlussjahr ein EFZ als Hauspfleger/in und Altenpfleger/in mit Zusatzqualifikation b. Bestätigung und Ausbildungserklärung (Lehrortsprinzip) gemäss Art. 4 c. Deutschkenntnisse auf Niveau C1 d. bestandene Eignungsabklärung Für die Aufnahme in den regulären oder Teilzeit Bildungsgang HF Pflege müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: a. Abschluss einer 3-jährigen Berufsausbildung, einer 3-jährigen Diplom- oder Fachmittelschule oder der Matur b. Bestätigung und Ausbildungserklärung (Lehrortsprinzip) gemäss Art. 4 c. Deutschkenntnisse auf Niveau C1 mit der Bewertung gut d. Grundlagenkenntnisse in Physik, Chemie, Biologie e. bestandene Eignungsabklärung Voraussetzungen für den Beruf sind: a. körperliche und psychische Belastbarkeit b. manuelles Geschick c. Einfühlungsvermögen, Kommunikations- und Teamfähigkeit und Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit Vorbehalten bleibt die Zulassung auf Grund einer gleichwertigen Qualifikation (Art. 13 Abs. 3 MiVo). Eignungsabklärung Art. 2 Die Eignungsabklärung ist standardisiert und entspricht in den Grundzügen den Vorgaben des ABZ-Verbundes. Anpassungen an die kantonalen Gegebenheiten im Gesundheits- und Bildungswesen wurden vorgenommen. Die Eignungsabklärung erfolgt in vier Schritten: - Fremdbeurteilung Praxis - Portfolio inkl. Beilagen - Eignungstest - Eignungsgespräch Für jeden Schritt sind Beurteilungskriterien festgelegt. Die Eignungsabklärung ist additiv, somit muss für die Fortsetzung des Verfahrens der vorhergehende Schritt bestanden sein. Alle Kandidierenden, die die formale Zulassung erfüllen, durchlaufen diesen Ablauf der Eignungsabklärung. In besonderen Fällen kann vom Verfahren abgewichen werden (vgl. Art. 5 Eignungstest). 1503_Richtlinien_EA_Aufnahme_Lehrortsprinzip Seite 1
2 Fremdbeurteilung Praxis/ Selbsteinschätzung Art. 3 Der Ausbildungsbetrieb Pflege HF 1 qualifiziert die/den Kandidierenden mittels der Fremdbeurteilung. Die Praxis gibt eine prognostische Fremdbeurteilung der Kandidierenden über die Selbst-, Sozial- und Fachkompetenzen und die Eignung für die Ausbildung zur dipl. Pflegefachperson HF ab. Kandidierende, die nicht bereits im künftigen Ausbildungsbetrieb Pflege HF" angestellt sind, absolvieren ein 2-tägiges Eignungspraktikum. Die Fremdbeurteilung Praxis wird durch eine dipl. Pflegefachperson HF mit pädagogischer Weiterbildung (Berufsbildner/-in) oder durch eine Führungsperson des künftigen Ausbildungsorts vorgenommen. Der/die Kandidierende reicht das Original der Fremdbeurteilung mit dem Portfolio ein. Dazu sind die Formulare für den regulären/teilzeit oder für den verkürzten Bildungsgang des Berner Bildungsezentrum Pflege zu verwenden. Kandidierende in Ausbildung zur/zum FaGe reichen mit der Fremdbeurteilung den aktuellen Bildungsbericht, und die Einschätzung des Arbeitsund Lernverhalten durch eine Lehrperson der Berufsfachschule ein. Die Selbsteinschätzung wird gemäss Vorgabe verfasst und ebenfalls mit dem Portfolio eingereicht. Die Fremdbeurteilung gilt als bestanden, wenn die als erfüllt beurteilte Fremdbeurteilung, die Selbsteinschätzung, und bei FaGe in Ausbildung die Einschätzung des Arbeits- und Lernverhaltens durch die Lehrperson der Berufsfachschule, mit dem Portfolio eingereicht ist. Portfolio Art. 4 Kandidierende reichen das Portfolio gemäss Vorgaben ein. Das Portfolio ist bestanden, wenn dieses vollständig ausgefüllt ist und die geforderten Dokumente gemäss Merkblatt Beilagen für die Anmeldung im Lehrortsprinzip beigelegt sind. Eignungstest Art. 5 Mit dem schriftlichen Eignungstest werden Selbst- und Fachkompetenz von Kandidierenden überprüft. Die Eignungsabklärung zur Fachkompetenz beinhaltet Kriterien in Bezug auf flexible und analytische Denkfähigkeiten und die Überprüfung der Schnelligkeit im Auffassen und Verarbeiten. Kandidierenden mit folgender Vorbildung wird der Eignungstest erlassen: Fachfrau/Fachmann Gesundheit in Ausbildung - Semesterzeugnis mit einem Notenschnitt der Einzelnoten von 5.0 ohne Sport, Französisch bei 3-jähriger Lehre: ab 2. Semester des 2. Lehrjahres bei 2-jähriger Lehre (FaGe E): ab 2. Semester des 1. Lehrjahres Fachfrau/Fachmann Gesundheit mit Eidg. Fähigkeitszeugnis - Notendurchschnitt von 5.0 ohne Praxisnote 1 Anstellungsinstitution Praxis während der Ausbildung Pflege HF 1503_Richtlinien_EA_Aufnahme_Lehrortsprinzip 2/5
3 Fachmittelschule - genügendes Semesterzeugnis ab 2. Semester des 2. Ausbildungsjahr - bestandener Fachmittelschulausweis Berufe mit integrierter Berufsmaturitätsschule - genügendes Semesterzeugnis: bei 3-jähriger Lehre: ab 2. Semester des 2. Lehrjahres bei 4-jähriger Lehre: ab 2. Semester des 3. Lehrjahres bestandene Berufsmatur Berufsabschlüsse mit anschliessender Berufsmaturitätsschule - genügendes Semesterzeugnis: bei Vollzeitausbildung: ab 1. Semester bei berufsbegleitender Ausbildung: ab 2. Semester bestandene Berufsmatur Gymnasium/Matur - genügendes Semesterzeugnis ab 2. Semester Sekunda - bestandene Matur Ausländische Sekundarstufen II Abschlüsse - Abschlüsse mit prüfungsfreier, universitärer Zulassung in der Schweiz Ausbildungen auf Tertiärstufe - abgeschlossene 3-jährige Vollzeitausbildung auf Tertiärstufe - freiwilliger Abbruch einer 3-jährigen Vollzeitausbildung auf Tertiärstufe Eignungsgespräch Art. 6 Zu den Inhalten des Eignungsgesprächs gehört sowohl die Abklärung der Selbst-, Sozial- und Fachkompetenz als auch die Klärung der Berufs- und Arbeitsmotivation. Das Eignungsgespräch wird durch eine Fachperson Praxis eines anderen Versorgungsbereichs durchgeführt. Eine Fachperson des Berner Bildungszentrum Pflege hat Beisitz und ist berechtigt, ergänzende Fragen zu stellen. Die Gesprächsführung kann an die Fachperson des Berner Bildungszentrum Pflege delegiert werden. Im Eignungsgespräch wird auf die Selbsteinschätzung und die Fremdbeurteilung der Praxis eingegangen. Die Einschätzungen zum Arbeitsund Lernverhalten von der Praxis und der Lehrperson aus der Berufsfachschule fliessen in die Beurteilung mit ein. Referenzen und weitere Abklärungen werden individuell eingeholt oder durchgeführt und in die Beurteilung einbezogen. Die Beurteilung und die Bewertung des Eignungsgesprächs geschieht im Konsens. Bei nicht erfüllter Beurteilung für den verkürzten Bildungsgang erfolgt eine zusätzliche Bewertung für den regulären Bildungsgang. Die Eignungsabklärung gilt als bestanden, wenn das Eignungsgespräch als erfüllt beurteilt wird. Wiederholung Art. 7 Portfolio, Fremdbeurteilung Praxis, Eignungstest und Eignungsgespräch können bei ungenügender Beurteilung je einmal wiederholt werden. 1503_Richtlinien_EA_Aufnahme_Lehrortsprinzip 3/5
4 Wird das Eignungsgespräch wiederholt, findet dieses sowohl bei einer anderen Fachperson Praxis als auch einer anderen Fachperson des Berner Bildungszentrum Pflege statt. Wird ein wiederholter Teil erneut als ungenügend beurteilt, ist die Eignungsabklärung definitiv nicht bestanden. Kandidierende, welche die Eignungsabklärung definitiv nicht bestanden haben, können diese ein zweites Mal absolvieren, jedoch frühestens nach Ablauf eines Jahres. Dabei werden ihnen die im ersten Verfahren bestandenen Teile erlassen, sofern diese nicht mehr als zwei Jahre zurück liegen. Aufnahmeentscheid Art. 8 Nach Abschluss der Eignungsabklärung entscheiden die beiden Fachpersonen im Konses über eine Aufnahme unter Vorbehalt oder über eine Nicht-Aufnahme. Die Vorbehalte definieren sich aufgrund der Vorbildung und/oder der persönlichen Situation der/des Kandidierenden (siehe Art. 1). Alle Kandidierenden werden unter dem Vorbehalt des Anstellungsvertrag mit dem Ausbildungsbetrieb Pflege HF aufgenommen. Konnte in der Beurteilung kein Konsens gefunden werden,wird der Aufnahmeentscheid unter Rücksprache mit der Leiterin Eignungabklärung des Berner Bildungszentrum Pflege von einer Fachperson der OdA Gesundheit Bern geprüft und gefällt. Mitteilung des Aufnahmeentscheids Art. 9 Der Aufnahmeentscheid wird den Kandidierenden, mit Kopie an den Ausbildungsbetrieb Pflege HF", durch den Direktor und die Leiterin Eignungsabklärung schriftlich mitgeteilt. Kandidierende werden unter Vorbehalt aufgenommen. Die aufgeführten Vorbehalte sind gemäss kommunizierter Einreichfrist zu erfüllen. Gültigkeit Art. 10 Jeder Schritt der Eignungsabklärung, sowie der Aufnahmeentscheid sind zwei Jahre gültig. Bei Rückzug seitens der/des Kandidierenden oder bei nicht termingerecht erfülltem Vorbehalt erlischt die Gültigkeit. Aufnahmeentscheide aus anderen Kantonen werden anerkannt, sofern die Eignungsabklärung eine kognitive Überprüfung und eine Beurteilung durch die Praxis enthält. Gesundheitskontrolle Art. 11 Die Gesundheitskontrolle liegt in der Verantwortung des Ausbildungsbetrieb Pflege HF". Bearbeitungsgebühr Art. 12 Die Bearbeitungsgebühr wird mit der Aufnahmeverfügung fällig. Die Gebühr bleibt auch bei Rückzug des Ausbildungsbeginns geschuldet, beziehungsweise wird bei Verschiebungen des Ausbildungsbeginns erneut fällig. 1503_Richtlinien_EA_Aufnahme_Lehrortsprinzip 4/5
5 Ausbildungsvertrag Art. 13 Nach der Aufnahme wird zwischen der/dem Studierenden und dem Berner Bildungszentrum Pflege, vertreten durch die Fachbereichsleitung Ausbildung, der Ausbildungsvertrag abgeschlossen, welcher den schulischen Teil der Ausbildung regelt. Eine Kopie des unterzeichneten Ausbildungsvertrags wird dem Ausbildungsbetrieb Pflege HF zugestellt. Der Ausbildungsbetrieb Pflege HF schickt dem Berner Bildungszentrum Pflege bis spätestens am Aufnahmeschluss (gemäss Schulortsprinzip) eine Kopie des unterzeichneten Anstellungsvertrags zu. Der Ausbildungsvertrag des Berner Bildungszentrum Pflege tritt in Kraft, sofern die im Aufnahmebrief mitgeteilten Vorbehalte fristgerecht erfüllt sind und ein korrekter Arbeitsvertrag mit der Praxisinstitution besteht. Rechtspflege Art. 14 Jeder qualifizierende Teil der Eignungsabklärung ist selbständig beschwerdefähig. Kandidierende mit einer negativen schriftlichen Verfügung erhalten zusätzlich die Rechtsmittelbelehrung. Übertritt aus anderen Pflegeausbildungen ins Berner Bildungszentrum Pflege Art. 15 Ein Übertitt aus anderen Studiengängen der Pflege auf Stufe Höhere Fachschulen Pflege oder Fachhochschule kann auf Beginn eines Semesters erfolgen, sofern ein Studienplatz verfügbar ist. Übertrittskandidierende reichen das Anmeldeformular mit sämtlichen Beilagen und den Qualifikationsunterlagen bezüglich Schule und Praxis ein. Weitere Schritte der Eignungsabklärung werden nur durchgeführt, sofern und insoweit konkrete Zweifel an der persönlichen und beruflichen Eignung bestehen. Die absolvierten Teile der Eignungsabklärung können nicht wiederholt werden. Der Aufnahmeentscheid wird gemeinsam mit dem Fachbereich Ausbildung gefällt. Im positiven Aufnahmeentscheid wird gleichzeitig verfügt, ob und wie die in der bisherigen Ausbildung erbrachten Studienleistungen angerechnet werden. Inkrafttreten Art. 16 Diese Richtlinien wurden am von der Geschäftsleitung des Berner Bildungszentrum Pflege genehmigt und ersetzen die am von der Projektleitung Lehrort genehmigten Richtlinien. Sie treten per in Kraft. 1503_Richtlinien_EA_Aufnahme_Lehrortsprinzip 5/5
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