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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 1. Juni 2014 Mag. Petra Wolkenstein (im Folgenden Unternehmensberatung Konsultori ) 1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich 1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Unternehmensberatung Konsultori gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte selbst dann, wenn darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. 1.3 Entgegenstehende und ergänzende Regelungen insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Unternehmensberatung Konsultori ausdrücklich schriftlich bestätigt. 1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein und/oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame oder undurchführbare ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. 1

1.5 Für Beratungsaufträge, die gesonderten Förderbedingungen unterliegen, gelten die Geschäftsbedingungen der Unternehmensberatung Konsultori ergänzend immer. Wenn für einen Beratungsauftrag die Anzahl der geförderten Beratungsstunden bereits erschöpft ist, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmensberatung Konsultori. 2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung 2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. 2.2 Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Auftraggebers gilt erst mit der Auftragsbestätigung der Unternehmensberatung Konsultori als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt. 2.3 Die Unternehmensberatung Konsultori ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung der beauftragten Dritten erfolgt ausschließlich durch die Unternehmensberatung Konsultori selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber. 2.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Dritten einzugehen, deren sich die Unternehmensberatung Konsultori zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die Unternehmensberatung Konsultori anbietet. 2.5 Die Beratungsleistung kann am Sitz oder in den Büroräumlichkeiten des Auftraggebers oder der Unternehmensberatung Konsultori oder an einem anderen vereinbarten oder aufgrund des Beratungsauftrages sich ergebenden Ort stattfinden, beispielsweise bei der Begleitung zu Gesprächen mit Dritten, oder der Abhaltung von Gesprächen an anderen Orten im Auftrag des Auftraggebers. Zu den typischen Beratungsleistungen zählen auch Telefonate und Emailverkehr, die über die reine Terminvereinbarung hinausgehen, sowie Moderationen, Workshops, Schulungen und Seminare. Leistungszeiten ohne Kontakt mit dem Auftraggeber wie beispielsweise Vor- und Nachbearbeitungs-, 2

Recherchetätigkeiten und Gutachtenserstellung zählen ebenfalls zu den Zeiten der Erbringung von Beratungsleistungen. 3. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung 3.1 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Sitz oder seinen Büroräumlichkeiten ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. 3.2 Der Auftraggeber wird die Unternehmensberatung Konsultori über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungsleistungen auch auf anderen Fachgebieten umfassend informieren. 3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Unternehmensberatung Konsultori auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Unternehmensberatung Konsultori bekannt werden. 3.4 Der Auftraggeber hält die Unternehmensberatung Konsultori für sämtliche Schäden aus der Verletzung der Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht gemäß diesem Punkt 3 schad- und klaglos. 4. Sicherung der Unabhängigkeit 4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. 4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass die Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter der Unternehmensberatung Konsultori gefährdet wird, und hat selbst jede Gefährdung dieser Unabhängigkeit zu unterlassen. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung. 3

5. Berichterstattung / Berichtspflicht 5.1 Mangels anderweitiger vertraglicher Vereinbarung ist die Unternehmensberatung Konsultori nicht zur Berichterstattung verpflichtet. 5.2 Bei vertraglicher Vereinbarung zur Berichterstattung erhält der Auftraggeber den Schlussbericht innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Auftrages. 5.3 Die Unternehmensberatung Konsultori ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden. 6. Schutz des geistigen Eigentums 6.1 Die Urheberrechte an den von der Unternehmensberatung Konsultori und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Business Pläne und Unternehmensbewertungen, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der Unternehmensberatung Konsultori. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Unternehmensberatung Konsultori an Dritte offenzulegen oder zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Die Einräumung von Werknutzungsbewilligungen bleibt der schriftlichen Zustimmung der Unternehmensberatung Konsultori vorbehalten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Unternehmensberatung Konsultori insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes gegenüber Dritten. 6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die Unternehmensberatung Konsultori zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Schadenersatz oder Honorar. 7. Gewährleistung 4

7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Erbringen der jeweiligen Leistung. 7.2 Das Vorliegen von Mängeln ist vom Auftraggeber nachzuweisen. 924 ABGB findet keine Anwendung. Auftretende Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen. 7.3 Die Unternehmensberatung Konsultori ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu wählen. 8. Haftung / Schadenersatz 8.1Die Unternehmensberatung Konsultori haftet dem Auftraggeber nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Unternehmensberatung Konsultori nur für Personenschäden. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der Unternehmensberatung Konsultori beigezogene Dritte zurückgehen. Die Haftung der Unternehmensberatung Konsultori ist pro Schadensfall mit der jeweiligen Vertragssumme begrenzt. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet die Unternehmensberatung Konsultori nicht. 8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden. 8.3 Sofern die Unternehmensberatung Konsultori das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und den Auftraggeber davon benachrichtigt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Unternehmensberatung Konsultori diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Die Unternehmensberatung Konsultori haftet nur für Verschulden bei der Auswahl des Dritten. 8.4 Sofern, in welchem Fall auch immer, ein Pönale vereinbart wurde, unterliegt dieses dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung von über das Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen. 5

9. Geheimhaltung / Datenschutz 9.1 Mangels anderweitiger vertraglicher Vereinbarung verpflichten sich die Vertragsparteien zur Verschwiegenheit über alle ihnen zur Kenntnis gelangenden vertraulichen geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, der jeweils anderen Vertragspartei. 9.2 Weiters verpflichtet sich die Unternehmensberatung Konsultori, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Kunden des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. 9.3 Die Unternehmensberatung Konsultori ist von der Pflicht zur Verschwiegenheit gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, deren sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Pflicht zur Verschwiegenheit aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß. 9.4 Die Pflicht zur Verschwiegenheit bleibt während sowie für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen bzw. Pflichten zur Offenlegung gegenüber Gerichten und Behörden. 9.5 Die Unternehmensberatung Konsultori ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet der Unternehmensberatung Konsultori Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. 10. Honorar 10.1 Die Verrechnung von Beratungsleistungen erfolgt über eine Stundenabrechnung auf Basis von Stundenaufzeichnungen, wobei als kleinste Einheit 15 Minuten verrechnet werden. Im Zweifel gelten die Stundenaufzeichnungen der Unternehmensberatung Konsultori als Basis für die Verrechnung der Beratungsleistungen. 6

Wird die Leistungsverrechnung über eine Pauschale vereinbart, ist die Unternehmensberatung Konsultori nicht verpflichtet, Stundenaufzeichnungen bei Rechnungslegung vorzulegen. 10.2 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält die Unternehmensberatung Konsultori ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Unternehmensberatung Konsultori. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung über die Honorarhöhe gilt ein angemessenes Honorar als geschuldet. Die Unternehmensberatung Konsultori ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Unternehmensberatung Konsultori fällig. 10.3 Die Unternehmensberatung Konsultori wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen. 10.4 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten und Ähnliches sind gegen Rechnungslegung der Unternehmensberatung Konsultori vom Auftraggeber zusätzlich zum Honorar zu ersetzen. 10.5 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Unternehmensberatung Konsultori, so behält die Unternehmensberatung Konsultori den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die Unternehmensberatung Konsultori bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. 10.6 Vereinbarte Termine werden jedenfalls verrechnet, außer die schriftliche Absage (einschließlich per Email) langt mindestens 48 Stunden vor ihrem Beginn bei der Unternehmensberatung Konsultori ein. 10.7 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Unternehmensberatung Konsultori von ihrer Verpflichtung zur weiteren Leistungserbringung befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt und es kommt Punkt 10.5 zur Anwendung. 7

10.8 Für Mahnungen im Falle des Zahlungsverzuges seitens des Auftraggebers werden 10,00 pro Mahnung verrechnet. Die Unternehmensberatung Konsultori ist berechtigt, Mahnklagen auch ohne vorherige Mahnung gerichtlich einzubringen. In jedem Fall werden gesetzliche Verzugszinsen verrechnet. 11. Elektronische Rechnungslegung 11.1 Die Unternehmensberatung Konsultori ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Unternehmensberatung Konsultori ausdrücklich einverstanden. 12. Dauer des Vertrages 12.1 Der Beratungsvertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts. 12.2 Der Beratungsvertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Vertragspartei ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn eine Vertragspartei in Zahlungsverzug gerät oder wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren der Unternehmensberatung Konsultori weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Unternehmensberatung Konsultori eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren. 13. Schlussbestimmungen 13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Beratungsvertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Unternehmensberatung Konsultori mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. 13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 8

13.3 Für diesen Vertrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort ist Wien. Für Streitigkeiten ist das Gericht in Wien zuständig. 9