Ausstellungseröffnung mit Kunstpreisverleihung 15. November 2016, Uhr, Zeughaus, Rathausgasse 1, Donauwörth

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Transkript:

Große Kreisstadt Donauwörth, Kulturbüro, Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth Tel. 09 06 789-160, - 161 Fax: 09 06 789-109 E-Mail: kultur@donauwoerth.de, Internet: www.donauwoerth.de Ausschreibung und allgemeine Ausstellungsbedingungen für die 36. Große Nordschwäbische Kunstausstellung mit Verleihung des Donauwörther Kunstpreises ( 1.000,-) Zeughaus Donauwörth, Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth Veranstalter Die Kunstausstellung wird von der Großen Kreisstadt Donauwörth in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband Bildender Künstler Schwaben-Nord und Augsburg e.v. durchgeführt. Ausstellungseröffnung mit Kunstpreisverleihung 15. November 2016, 18.00 Uhr, Zeughaus, Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth Öffnungszeiten der Ausstellung Donnerstag Samstag 16.00 19.00 Uhr und Sonntag 14.00 19.00 Uhr Einlieferung (bis zu 3 Originalarbeiten) Montag, 24. Oktober 2016, von 15.00 bis 18.00 Uhr Einlieferung im Zeughaus, Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth Es ist darauf zu achten, dass die Einlieferungsformulare vollständig ausgefüllt werden. Den An- und Abtransport übernimmt der/die Eigentümer/in auf eigene Kosten und Gefahr! Der Veranstalter schließt keine Transportversicherung ab. Nicht vergessen: Eine kurze, auf den künstlerischen Werdegang bezogene Biografie ist den Einlieferungsunterlagen beizulegen! Juryentscheid Den Juryentscheid über Ablehnung oder Annahme Ihrer Werke für die Ausstellung erfahren Sie am Mittwoch, 26. Oktober 2016, ab 14 Uhr auf der Homepage der Stadt Donauwörth (www.donauwoerth.de) oder unter der Telefonnummer 0906 789-161, 14.00 bis 16.30 Uhr. Abholung der nicht angenommenen Werke Donnerstag, 27. Oktober 2016, von 16.00 bis 18.00 Uhr Abholung der Werke nach Ausstellungsschluss Sonntag, 4. Dezember 2016, 19.00 20.00 Uhr Montag, 5. Dezember 2016, 15.00 18.00 Uhr Bitte beachten Sie die Abholtermine, da eine Lagerung der Kunstwerke nicht möglich ist. Für nicht abgeholte Arbeiten wird keine Haftung übernommen und eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro pro Werk und Tag erhoben.

Große Kreisstadt Donauwörth, Kulturbüro, Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth Tel. 09 06 789-160, - 161 Fax: 09 06 789-109; E-Mail: kultur@donauwoerth.de Allgemeine Ausstellungsbedingungen 1. Einreichen können alle im Regierungsbezirk Schwaben ansässigen und arbeitenden Künstlerinnen und Künstler. Zugelassen sind bis zu 3 Originalarbeiten aus dem Bereich der bildenden Kunst, die nicht älter als zwei Jahre sind! Wenn ein Werk in die Ausstellung aufgenommen ist, kann es vom Aussteller vor Schluss der Ausstellung nicht mehr zurückgezogen werden. 2. Die eingereichten Arbeiten sind mit den beigefügten und vollständig ausgefüllten Anhängezetteln zu versehen. Die Arbeiten müssen trocken, präsentationsfähig und hängetechnisch einwandfrei sein, mehrteilige Arbeiten sind als hängetechnische Einheit abzugeben, da ansonsten die Hängekommission nicht verpflichtet ist, sie zu hängen. Bilder müssen unbedingt mit einer stabilen Aufhängung versehen sein. Solche, die keine Hängevorrichtung haben, werden nicht angenommen und können auch noch von der Hängekommission abgelehnt werden. Für Gläser und Beschädigungen an Arbeiten durch Glassplitter wird jegliche Haftung abgelehnt. 3. Jeder Einlieferer unterwirft sich der Jury und den allgemeinen Ausstellungsbedingungen. Gegen die Entscheidung der Jury steht dem Aussteller kein Einspruchsrecht zu. Alle angenommenen Arbeiten verbleiben während der Ausstellungsdauer zur Verfügung der Ausstellungsleitung. Das Hängen erfolgt durch eine Hängekommission bzw. das Kulturbüro. 4. Jeder Aussteller erklärt sich einverstanden und gibt stillschweigend den Auftrag, dass seine zur Ausstellung angenommenen Werke durch die Ausstellung verkauft werden. Wenn ein Werk unverkäuflich sein soll, so muss dies ausdrücklich vermerkt sein. Die Stadt Donauwörth tritt dem Käufer gegenüber lediglich als Vermittler auf. Jeder Aussteller hat mit der Anmeldung den Verkaufspreis des Werkes anzugeben. Nach Einreichung der Werke ist der Aussteller nicht berechtigt, den Verkaufspreis zu ändern. 5. Bei den Verkäufen aus der Ausstellung ist der Veranstalter (Stadt Donauwörth) berechtigt zehn Prozent der Verkaufssumme als Provision in Rechnung zu stellen. Die Übergabe des Werkes (nach Ausstellungsende) an den Käufer erfolgt nachdem alle Zahlungen erfolgt sind. Sonstige Gebühren werden nicht erhoben. 6. Die Stadt Donauwörth ist berechtigt, zur Ausstellung angenommene Werke im Ausstellungskatalog sowie für Presse- und PR-Arbeit zu reproduzieren. 7. Für die Einlieferung und Abholung der Werke sind die in der Ausschreibung genannten Termine maßgebend. Der Künstler verpflichtet sich, diese Termine einzuhalten. 8. Die zur Ausstellung angenommenen Werke sind während der Ausstellung gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen versichert. (max. pro Werk 5.000 Euro Versicherungswert) 9. Ein vom Donauwörther Oberbürgermeister einberufenes Kuratorium wird aus den zugelassenen Arbeiten ein Werk mit dem Kunstpreis der Stadt ( 1.000,-) prämieren. Die Stadt hat für das ausgewählte Werk das Vorkaufsrecht. Die Stadt behält sich vor, ohne Angabe von Gründen auf eine Verleihung des Kunstpreises gegebenenfalls auch zu verzichten.

Große Kreisstadt Donauwörth, Kulturbüro, Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth Tel. 09 06 789-160, - 161, Fax: 09 06 789-109; E-Mail kultur@donauwoerth.de, Internet: www.donauwoerth.de 36. Große Nordschwäbische Kunstausstellung Anmeldeblatt (Bitte in leserlichen Druckbuchstaben ausfüllen) Geb. Straße: PLZ, Wohnort: Tel.: E-Mail: IBAN: BIC: Bank: Titel des Werkes Technik Verkaufspreis in oder unverkäuflich Datierung Die Arbeiten müssen trocken, präsentationsfertig und hängetechnisch in einwandfreiem Zustand angeliefert werden. Mehrteilige Arbeiten sind als hängetechnische Einheit abzugeben, da ansonsten die Hängekommission nicht verpflichtet ist, sie zu hängen. Bilder müssen unbedingt mit einer stabilen Aufhängung versehen sein. Für Kleinplastiken bitte dementsprechende Sockel anliefern. Nicht vergessen: Eine kurze, auf den künstlerischen Werdegang bezogene Biografie ist den Einlieferungsunterlagen beizulegen! Verkaufsprovision: Bei den Verkäufen aus der Ausstellung werden dem Verkäufer 10 Prozent der Verkaufssumme in Rechnung gestellt. Sonstige Gebühren werden nicht erhoben. Mit den allgemeinen Ausstellungsbedingungen laut Ausschreibung bin ich einverstanden. (Ort, Datum) Unterschrift des Künstlers / der Künstlerin

36. Große Nordschwäbische Kunstausstellung Anhänger Werk 1 Anhänger Werk 1

36. Große Nordschwäbische Kunstausstellung Anhänger Werk 2 Anhänger Werk 2

36. Große Nordschwäbische Kunstausstellung Anhänger Werk 3 Anhänger Werk 3