Einreisebedingungen: Dominikanische Republik

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Transkript:

EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Zika-Virus-Infektion In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Schutzmaßnahmen Mückenstiche Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts Merkblatt Zika-Virus-Infektion Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und ggf. Cholera (s.u.) empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Als Folge der andauernden Cholera-Epidemie im Nachbarland Haiti hat sich der Krankheitserreger auch in der Dominikanischen Republik ausgebreitet. Die Ansteckungsgefahr für Reisende in der Dominikanischen Republik ist ohne engen Kontakt zu Erkrankten, beispielsweise in Krankenhäusern, sehr gering. Zur aktuellen Situation bezüglich Cholera beachten Sie bitte das Cholera-Merkblatt des Auswärtigen Amts. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden. Eine Choleraimpfung ist verfügbar. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem zwei- bis vierwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist daher in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z. B. Arbeit im Krankenhaus) gegeben, wobei auch die jeweils aktuelle epidemiologische Lage zu beachten ist. Denguefieber Dengue wird landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.). Chikungunya Seit April 2014 gibt es wie in anderen Teilen der Karibik auch bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya in der Dominikanischen Republik. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s. o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u. g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten. Malaria Es besteht ein geringes Risiko im ganzen Land, v.a. in den westlichen Provinzen (Azua, Bahoruco und Dajabón) und in La Altagracia (Punta Cana). Als malariafrei gelten die größten Städte des Landes, Santo Domingo und Santiago. Die Übertragung von Malaria tropica ist möglich und wird auch bei Touristen berichtet. Bei gleichzeitig erhöhtem Risiko für andere, durch Mücken Seite 1 von 10

übertragene Infektionen ist auf konsequenten Mückenschutz zu achten (s.u.). Eine Chemoprophylaxe wird in der Regel nicht empfohlen, je nach individuellem Reisestil kann die Mitnahme einer Chloroquin- Notfallmedikation im Einzelfall nach reisemedizinischer Rücksprache sinnvoll sein. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), - tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel, sog. Repellents auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Ciguatera Insbesondere von April bis September besteht die Gefahr, dass Fische giftige Algen aufgenommen haben, die auch beim Menschen zu schweren Vergiftungen führen können (Ciguatera). Den Fischen selbst sind keinerlei Veränderungen anzumerken. Lokale Warnungen sollten beachtet werden. HIV / Aids Insbesondere durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Tollwut In der Dominikanischen Republik treten immer wieder einzelne Fälle von Tollwut auf, die zumeist von Hunden, Katzen oder Fledermäusen übertragen werden. Medizinische Versorgung Das medizinische Versorgungsangebot ist zumindest in Santo Domingo im privaten Sektor z. T. auf westeuropäischem Niveau. Der öffentliche Sektor ist hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen überwiegend defizitär strukturiert. Planbare Eingriffe sollten grundsätzlich in Deutschland erfolgen, da auch im privaten Sektor nicht immer Diagnostik- bzw. Behandlungsstandards entsprechend westeuropäischer medizinischer Leitlinien gewährleistet werden können. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass regelmäßig vor der Aufnahme und Behandlung in Privatkliniken - unabhängig von einer bestehenden Auslandskrankenversicherung - eine Vorauszahlung in bar oder per Kreditkarte zu leisten ist. Anderenfalls wird eine Privatklinik in aller Regel keine Diagnostik oder Behandlung vornehmen. Das Auswärtige Amt empfiehlt, sich im Erkrankungsfall auf der Internetseite der Deutschen Botschaft über Ärzte und Krankenhäuser in der Dominkanischen Republik zu informieren. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen, ebenso wie vor einer Reise in die Dominikanische Republik eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner (zu Beratungsstellen siehe auch www.dtg.org). Es wird empfohlen, regelmäßig verwendete Medikamente für den Eigengebrauch im ausreichenden Maße mitzunehmen. Es kann nicht damit gerechnet werden, dass die in Deutschland verschriebenen Arzneimittel auch in der Dominikanischen Republik verfügbar sind. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss (siehe unten) den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch vorgebildeter Laien gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Aktuelle Hinweise Der Hurrikan "Maria" hat im Osten und Norden der Dominikanischen Republik zu Überschwemmungen und einigen Schäden geführt. Flughäfen und die touristische Infrastruktur sind nicht mehr erheblich beeinträchtigt. Reisende werden gebeten, im Zweifel ihre Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaften zu kontaktieren. Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Die Kriminalität in der Dominikanischen Republik ist deutlich höher als in europäischen Ländern. Sowohl in Santo Domingo als auch in den Touristengebieten der Nordküste gibt es in letzter Zeit zudem einen spürbaren Anstieg der Gewaltkriminalität. Die Kriminalität richtet sich selten ausdrücklich gegen Ausländer, sondern bedroht alle Bevölkerungsgruppen und betrifft damit auch ausländische Touristen und im Land lebende Deutsche. In Touristenzentren sind ausländische Touristen auch gezielt Opfer von Übergriffen geworden. Es ist insbesondere in abgelegeneren, ländlichen Gegenden - dazu gehören auch einsame Strände - erhöhte Vorsicht geboten. Es ist in der letzten Zeit vermehrt zu bewaffneten Überfällen auf Touristen und im Lande lebenden Deutschen gekommen. Betroffen sind sowohl Fußgänger als auch Autofahrer (z. B. im Stau oder vor einer roten Ampel stehend). Die Überfälle ereignen sich selbst in der Hauptverkehrszeit und an belebten Hauptverkehrsstraßen. Fenster und Türen des Autos sollten während der gesamten Fahrt verriegelt und Wertgegenstände von außen nicht sichtbar sein. Es wird empfohlen, nicht bei Straßenverkäufern aus dem Auto heraus zu kaufen und auf offener Straße keinen Schmuck oder Mobiltelefone zu zeigen. Bei einem Überfall wird Seite 2 von 10

dringend dazu geraten, keine Gegenwehr zu leisten und Wertgegenstände widerstandslos auszuhändigen. Grundsätzlich ist es notwendig, jederzeit aufmerksam das Geschehen auf der Straße zu verfolgen und insbesondere bei größeren Menschenansammlungen (z. B. in Märkten, auf Busbahnhöfen, während Busfahrten, in Tanzlokalen) auf Geldbörsen und Wertsachen zu achten. Es wird zudem empfohlen, außerhalb der Geschäftszeiten keine größere Menge Bargeld abzuheben und sich beim Abheben nicht beobachten zu lassen. Abhebungen von Geldautomaten sollten vorwiegend in geschützten Räumen - etwa bei einer Bank innerhalb eines belebten Einkaufszentrums - vorgenommen werden. Reisende sollten dunkle Straßen und unsichere Wohngegenden meiden und Armenviertel nur in Begleitung Ortskundiger betreten. Im Grenzgebiet zu Haiti ist es zuletzt zu einer Häufung von bewaffneten Raubüberfällen auf Kraftfahrzeuge gekommen. Ausflüge sollten nur mit ansässigen renommierten Touristikunternehmen mit Versicherungsschutz durchgeführt werden. Der Versicherungsschutz der Busunternehmer ist im Vergleich zu Deutschland geringer. Touristen und in der Dominikanischen Republik lebenden Deutschen wird dringend dazu geraten, Wertgegenstände zu Hause zu lassen, Reisepässe und große Mengen Bargeld im Hotelsafe zu hinterlegen und wichtige Dokumente (z. B. Flugschein, Reisepass, Führerschein) nur in Fotokopie mitzuführen. Bei Übergabe von Wertgegenständen an Hotelsafes ist in manchen Fällen die Anfertigung einer detaillierten Übergabeliste mit unterschriftlicher Bestätigung der Hotelleitung zu empfehlen. Die Rechtsverhältnisse im Verlustfall sollten unter Zeugen vor Übergabe geklärt werden. In öffentlichen Bars, Discos und hotelinternen Clubs sollten Getränke nie aus den Augen gelassen werden, um zu vermeiden, dass narkotisierend wirkende Stoffe ("K.-O.-Tropfen") untergemischt werden. Dominikaner setzen im Konfliktfall teilweise Handfeuerwaffen als Drohmittel ein. Generell sollte daher bei Meinungsverschiedenheiten oder bei Konflikten aggressives Auftreten vermieden werden. Naturkatastrophen In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Reisende in die in dieser Zeit müssen mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen rechnen und werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten. Das dominikanische Krisenreaktionszentrum COE (Centro de Operaciones de Emergencias) bietet eine App ("AlertaCOE") mit aktuellen Informationen zu Gefährdungslagen den einzelnen Provinzen an. Die liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Deutschen Geoforschungszentrums Potsdam. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Besondere strafrechtliche Vorschriften Drogenkonsum und Drogenhandel sind strafbar, auch bei geringsten Mengen. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Strafen verhängt, eine Freilassung gegen Kaution ist ausgeschlossen. Nach Drogenkurieren wird - zum Beispiel an Flughäfen wie Punta Cana, Puerto Plata oder Santo Domingo - gezielt gefahndet, auch unter Einsatz von Röntgengeräten und speziell abgerichteten Spürhunden. Dabei werden regelmäßig auch deutsche Drogenkuriere bei der Ausreise von den Behörden entdeckt und festgenommen. Sie werden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Es ist dringend davon abzuraten, sich auf jegliche Art des Drogengeschäftes bzw. auf den Kontakt mit Drogen einzulassen. Es ist große Vorsicht geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden und beim unbeaufsichtigten Parken von Fahrzeugen, um unbeabsichtigten Transport von Drogen auszuschließen. Im Fall einer Festnahme wird die Kontaktaufnahme mit der Botschaft Santo Domingo empfohlen. Allgemeine Reiseinformationen Sprache Die Landessprache ist Spanisch. In den Hotels und Gebieten mit hohem Touristenaufkommen ist eine Verständigung auf Englisch (mit Einschränkungen), seltener auf Deutsch, möglich. Infrastruktur Die ist das touristische Schwerpunktland in der Karibik. Das Straßennetz zwischen den verschiedenen Touristenzentren ist gut ausgebaut. Von Santo Domingo aus sind andere Regionen gut mit Fernbussen erreichbar. Abseits der Hauptstraßen sind aber oftmals nur Geländewagen geeignete Fortbewegungsmittel. Straßenschäden, u.a. als Folge von Überschwemmungen, sind häufig. Züge für den Personenverkehr gibt es nicht. Straßenverkehr Im Straßenverkehr ist wegen der im Land üblichen aggressiven Fahrweise und der häufigen Nichtbeachtung der Verkehrsregeln besonders umsichtiges und defensives Verhalten geboten. Eine Festnahme aller Beteiligten nach einem Unfall, auch über Nacht, ist nicht selten, bei Unfällen mit Personenschäden die Regel. Bei einem Unfall sollte die Polizei gerufen und die für die Schadensregulierung erforderlichen Daten (auch Namen von Zeugen) umgehend aufgenommen werden. Aufgrund oft nicht vorhandenem Versicherungsschutz oder Fahrerlaubnis ist die Gefahr von Fahrerflucht hoch. Die Botschaft rät generell von Nachtfahrten über Land ohne landeserfahrene Begleitung ab. Gewaltsame Raubüberfälle sind Seite 3 von 10

nicht auszuschließen und die Gefahr durch Fußgänger oder Tiere auf der Straße und durch Autos oder Motorräder, die ohne Licht fahren, sowie durch Straßenschäden auf den nicht beleuchteten Landstraßen ist bei Dunkelheit höher als tagsüber. Fahrten über Land sollten nach Möglichkeit so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Anmietung von Kfz Beim Mieten von Kraftfahrzeugen ist Vorsicht geboten, da auch Mietwagen gestohlen werden. Auf einen ausreichenden Versicherungsschutz ist vor Anmietung zu achten, da nach dem in der Dominikanischen Republik üblichen Mietvertrag der Mieter verpflichtet ist, den Wert des Fahrzeugs zu ersetzen und die örtlichen Versicherungen grundsätzlich nicht für diesen Verlust haften. Erwerb von Immobilien, Time-Sharing-Objekte oder Clubmitgliedschaften Der Erwerb von Immobilien oder Time-Share-Objekten sollte nicht übereilt und keinesfalls ohne Mitwirkung eines seriösen Rechtsanwalts oder Notars abgewickelt werden. Dies gilt auch für das Eingehen von "Clubmitgliedschaften", bei denen man als Clubmitglied time-sharing-ähnliche Rechte erwirbt. Vor Angeboten unseriöser Makler, Kreditgeber oder Vermittler, gleich welcher Nationalität, wird gewarnt. Investitionen Es sind Fälle bekannt geworden, in denen deutsche Anleger mit hohen Gewinnmöglichkeiten von (angeblichen) Investitions- und Kreditunternehmungen, die sich als Briefkastenfirmen in der Dominikanischen Republik herausstellten, angelockt wurden. Aus diesem Grund wird dringend davon abgeraten, sich auf ungesicherte oder fragwürdige Geschäfte einzulassen oder Geld an Personen bzw. Firmen zu überweisen, deren Identität/Seriosität nicht geklärt ist. Geld Devisen sollten nur bei hierzu autorisierten Stellen (Banken, Hotels, Wechselstuben) in Landeswährung umgetauscht werden. Zunehmend ist der Umtausch von Euro auch bei den Geschäftsbanken vor Ort möglich. Dominikanische Banken können den Umtausch von 200,- oder 500,- Euro-Scheinen ablehnen. Es wird daher empfohlen, kleinere Banknoten mitzuführen oder auf andere Zahlungsmittel (z. B. Reiseschecks) zurückzugreifen. Auf der Straße sollten Devisen jedoch auf keinen Fall getauscht werden, da ein solcher Tausch nicht nur strafbar, sondern auch die Gefahr des Betruges oder des Herausgebens von Falschgeld gegeben ist. Es gibt einige Geldautomaten, an denen mit der Bankkarte Bargeld gezogen werden kann. Kreditkarten In fast allen Hotels, Geschäften und Restaurants werden Kreditkarten (z. B. Eurocard/Mastercard, Visacard) akzeptiert. Es sind wiederholt Fälle bekannt geworden, in denen mit zuvor in der Dominikanischen Republik genutzten Kreditkarten vor Ort oder in einem Drittland widerrechtliche Zahlungen getätigt wurden. Vor diesem Hintergrund ist grundsätzlich eine Bargeldzahlung dem Einsatz der Kreditkarte vorzuziehen. Zusätzlich sollten für eine mögliche Schadensregulierung gegenüber dem Kreditinstitut die eigenen Aufenthalte klar und nachweisbar dokumentiert sein. Hilfe in Notfällen In Notfällen können sich Pauschalreisende zunächst an die Reiseleitung wenden, die ihren Kunden üblicherweise bei Problemen hilft. Kann das Problem nicht behoben werden, steht die deutsche Botschaft in Santo Domingo im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Verfügung. Es existiert ein Bereitschaftsdienst, der während der ganzen Woche und am Wochenende in Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten erreichbar ist. Auslandsreisende sollten auf jeden Fall auch an den Krankenversicherungsschutz denken. Es existiert mit der Dominikanischen Republik, wie mit fast allen außereuropäischen Staaten, kein Sozialversicherungsabkommen. Deutsche Krankenkassen kommen für ambulante und stationäre Behandlungen in der Dominikanischen Republik oder gar für einen notwendigen Rücktransport nicht auf. Daher ist es unbedingt notwendig eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Die Behandlungskosten in Arztpraxen und privaten Krankenhäusern sind deutlich höher als in Deutschland und grundsätzlich vor der Behandlung zu bezahlen. Ärzte oder Krankenhäuser werden ansonsten nicht tätig. Personen, die ihre Rechnungen nicht begleichen können, werden regelmäßig festgehalten und erst nach Erteilung einer Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenversicherung oder Zahlung der entstandenen Behandlungskosten entlassen. Es wird daher empfohlen vor der Reise zu klären, ob die Auslandskrankenversicherung bereit und in der Lage (spanische Sprachkenntnisse) ist, gegebenenfalls eine solche Erklärung abzugeben. Es wird außerdem daraufhin hingewiesen, dass sich Individualreisende vor Reisebeginn einen Überblick über die im Urlaubsgebiet vorhandenen Ärzte und Krankenhäuer verschaffen sollten, da in einigen abgelegenen touristischen Gebieten die Dichte der Einrichtungen mit ärztlicher Versorgung sehr gering und bei Notfällen eine rasche Reaktion zur Ersten Hilfe nicht immer gewährleistet ist. Entsprechende Kontakttelefonnummern sollten griffbereit sein. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Nach Auskunft der dominikanischen Migrationsbehörde (Dirección General de Migración) müssen ausländische Reisepässe bei der Einreise noch mindestens sechs Monate lang gültig sein. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die einmalige Einreise und einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum. Bei der Einreise muss eine Touristenkarte für 10,- US-Dollar/ gekauft werden, die aber nicht 90, sondern nur 30 Tage gültig ist, sowie in Seite 4 von 10

der Regel das Hin- und Rückflugticket vorgelegt werden. Bei einem touristischen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen muss beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) eine gebührenpflichtige Verlängerung (bis zu 90 Tage) beantragt werden. Erfolgt keine Verlängerung, so ist bei der Ausreise am Flughafen ab einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen eine Geldbuße zu zahlen, deren Höhe von der Dauer der Überziehung des zulässigen Aufenthalts abhängt. Reisende, die beabsichtigen, ihren regelmäßigen Wohnsitz in die zu verlegen, müssen bei der Botschaft der Dominikanischen Republik in Berlin oder einem Generalkonsulat ein Visum für einen Daueraufenthalt ("Residencia") beantragen. Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis direkt in der Dominikanischen Republik ist ohne vorheriges auf den Aufenthaltszweck abgestimmtes Einreisevisum nicht mehr möglich. Das Vorhandensein eines gültigen Aufenthaltstitels wird in letzter Zeit durch die dominikanischen Behörden verstärkt kontrolliert, auch bei Straßenkontrollen durch die Polizei. Wird dabei festgestellt, dass ein im Land befindlicher Ausländer keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzt, können Strafmaßnahmen bis hin zur Inhaftierung erfolgen. Ausreisegebühr Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer in Höhe von 20,- US-Dollar/ zu entrichten, die bei den meisten Fluggesellschaften bereits im Flugpreis enthalten ist. Ist die Steuer nicht enthalten, ist sie vom Ausreisenden vor Ort zu zahlen. Hinweise für die Ein- und Wiederausreise von Minderjährigen Minderjährige, die permanent in der Dominikanischen Republik leben oder auch die dominikanische Staatsangehörigkeit besitzen und nicht mit beiden Elternteilen reisen, benötigen zur Ausreise eine notarielle, von der Procuraduría General de la República Dominicana beglaubigte Genehmigung des nicht mitreisenden Elternteils. Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten allein reisende Minderjährige oder Minderjährige, die nur von einem der sorgeberechtigten Elternteile begleitet werden, die Genehmigung des anderen Sorgenberechtigten (beglaubigt durch die dominikanische Botschaft in Deutschland) mit sich führen. Weitere touristische Auskünfte erteilt das Fremdenverkehrsamt der Dominikanischen Republik in Frankfurt am Main. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Besondere Zollvorschriften Gemäß dem Gesetz zur Geldwäsche besteht eine Meldepflicht für Barmittel in der Höhe von 10.000,- US-Dollar oder mehr für Reisende, die in die ein- oder ausreisen. Die Meldung erfolgt auf der Zollerklärung, die Reisende bei Ankunft ausfüllen und dem Zoll aushändigen. Zuwiderhandlung ist strafbar. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR SCHWEIZERISCHE UND ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER Gesundheitsvorsorge Übersicht Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung wird empfohlen. In Santo Domingo gibt es einen Notfall-Service. Medikamente (z. B. gegen Durchfallerkrankungen) sowie Mittel zum Mücken- und Sonnenschutz sollten ausreichend mitgebracht werden. Impfungen Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich Typhus & Polio 1 - Cholera Nein - Gelbfieber Nein - Essen & Trinken 3 - Malaria 2 - Seite 5 von 10

Anmerkungen Impfungen [1] Typhus kommt vor. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen. [2] Die gefährlichere Malariaform Plasmodium falciparum tritt ganzjährig und landesweit auf, vor allem im Tiefland der westlichen Provinzen (Castanuela, Hondo Valle, Pepillo Salcedo), aber auch im Tiefland der östlichen Provinzen einschließlich der küstennahen Feuchtbiotope. Ein geringes Risiko besteht in den Touristenressorts an der Küste, in Santo Domingo und den übrigen Landesteilen Gute Mückenschutzmaßnahmen werden empfohlen. Eine Beratung beim Tropenarzt wird empfohlen. [3] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Leitungswasser ist als Trinkwasser nicht geeignet. Das Trinkwasser sollte in abgepackter Form in Geschäften erworben werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Leitungswasser sollte vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Ungekochte Milchprodukte außerhalb der Städte am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. In der warmen Jahreszeit (April bis September) sollte der Verzehr von Fisch (internationale Hotels ausgenommen) vermieden werden. Es besteht die Gefahr, dass diese Fische giftige Algen aufgenommen haben, die auch bei Menschen zu schweren Vergiftungen führen können. Den Fischen selbst sind keinerlei Veränderungen anzumerken. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Gesundheitszeugnis Für einen Daueraufenthalt wird u.a. ein negative HIV-Test gefordert. Andere Risiken Bilharziose-Erreger kommen landesweit in Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich. Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Je nach Stärke und Dauer der Sommerregenfälle ist bis in den Herbst durch die damit verbundene Vermehrung der Stechmücken auch mit einem höheren Risiko für Dengue-Fieber zu rechnen. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Die durch Stechmücken übertragene Virusinfektion Chikungunya kommt vor. Konsequenter Schutz vor Insekten wird empfohlen. Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen. Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Tollwut kommt vereinzelt vor (durchschnittlich 1-3 Fälle pro Jahr). Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das Zika-Virus wird durch Stechmücken auf den Menschen übertragen. Zu den Symptomen gehören u.a. Fieber, Gelenkschmerzen und eine Bindehautentzündung. Häufig bleibt die Infektion unbemerkt oder verläuft nur mit milden Symptomen. Bisher dokumentierte, vereinzelte Todesfälle standen überwiegend mit anderen Vorerkrankungen in Zusammenhang. Das Auswärtige Amt rät Schwangeren von nicht zwingend notwendigen Reisen in Gebiete mit aktuellen Zika- Ausbrüchen ab, weil das Virus im Verdacht steht, bei Ungeborenen Mikrozephalie zu verursachen. Es existiert weder eine Impfung noch eine medikamentöse Prophylaxe. Eine konsequente Einhaltung persönlicher Mückenschutzmaßnahmen wird empfohlen. [col] Reisewarnung Überblick Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt: Stand: 16.02.2017 Seite 6 von 10

Unverändert gültig seit: 14.02.2017 Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Die Kriminalität in der Dominikanischen Republik ist deutlich höher als in europäischen Ländern. Sowohl in Santo Domingo als auch in den Touristengebieten der Nordküste gibt es in letzter Zeit zudem einen spürbaren Anstieg der Gewaltkriminalität. Die Kriminalität richtet sich selten ausdrücklich gegen Ausländer, sondern bedroht alle Bevölkerungsgruppen und betrifft damit auch ausländische Touristen und im Land lebende Deutsche. In Touristenzentren sind ausländische Touristen auch gezielt Opfer von Übergriffen geworden. Es ist insbesondere in abgelegeneren, ländlichen Gegenden dazu gehören auch einsame Strände erhöhte Vorsicht geboten. Es ist in der letzten Zeit vermehrt zu bewaffneten Überfällen auf Touristen und im Lande lebenden Deutschen gekommen. Betroffen sind sowohl Fußgänger als auch Autofahrer (z. B. im Stau oder vor einer roten Ampel stehend). Die Überfälle ereignen sich selbst in der Hauptverkehrszeit und an belebten Hauptverkehrsstraßen. Fenster und Türen des Autos sollten während der gesamten Fahrt verriegelt und Wertgegenstände von außen nicht sichtbar sein. Es wird empfohlen, nicht bei Straßenverkäufern aus dem Auto heraus zu kaufen und auf offener Straße keinen Schmuck oder Mobiltelefone zu zeigen. Bei einem Überfall wird dringend dazu geraten, keine Gegenwehr zu leisten und Wertgegenstände widerstandslos auszuhändigen. Grundsätzlich ist es notwendig, jederzeit aufmerksam das Geschehen auf der Straße zu verfolgen und insbesondere bei größeren Menschenansammlungen (z. B. in Märkten, auf Busbahnhöfen, während Busfahrten, in Tanzlokalen) auf Geldbörsen und Wertsachen zu achten. Es wird zudem empfohlen, außerhalb der Geschäftszeiten keine größere Menge Bargeld abzuheben und sich beim Abheben nicht beobachten zu lassen. Abhebungen von Geldautomaten sollten vorwiegend in geschützten Räumen etwa bei einer Bank innerhalb eines belebten Einkaufszentrums vorgenommen werden. Reisende sollten dunkle Straßen und unsichere Wohngegenden meiden und Armenviertel nur in Begleitung Ortskundiger betreten. Im Grenzgebiet zu Haiti ist es zuletzt zu einer Häufung von bewaffneten Raubüberfällen auf Kraftfahrzeuge gekommen. Ausflüge sollten nur mit ansässigen renommierten Touristikunternehmen mit Versicherungsschutz durchgeführt werden. Der Versicherungsschutz der Busunternehmer ist im Vergleich zu Deutschland geringer. Touristen und in der Dominikanischen Republik lebenden Deutschen wird dringend dazu geraten, Wertgegenstände zu Hause zu lassen, Reisepässe und große Mengen Bargeld im Hotelsafe zu hinterlegen und wichtige Dokumente (z. B. Flugschein, Reisepass, Führerschein) nur in Fotokopie mitzuführen. Bei Übergabe von Wertgegenständen an Hotelsafes ist in manchen Fällen die Anfertigung einer detaillierten Übergabeliste mit unterschriftlicher Bestätigung der Hotelleitung zu empfehlen. Die Rechtsverhältnisse im Verlustfall sollten unter Zeugen vor Übergabe geklärt werden. In öffentlichen Bars, Discos und hotelinternen Clubs sollten Getränke nie aus den Augen gelassen werden, um zu vermeiden, dass narkotisierend wirkende Stoffe ( K.-O.-Tropfen") untergemischt werden. Dominikaner setzen im Konfliktfall teilweise Handfeuerwaffen als Drohmittel ein. Generell sollte daher bei Meinungsverschiedenheiten oder bei Konflikten aggressives Auftreten vermieden werden. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. [col] Pass- und Visabestimmungen Notwendige Einreisedokumente Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich Schweiz Ja 1 Ja Österreich Ja 1 Ja Deutschland Ja 1 Ja Türkei Ja 1 Ja Andere EU-Länder Ja 1 Ja Visainformationen Erforderlich u.a. für die Staatsbürger in der obigen Tabelle genannten Länder. Visum bei der Einreise [1] Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einer Touristenkarte (30 Tage gültig) für einen Aufenthalt von bis zu maximal 90 Tagen (gebührenpflichtige Verlängerung nötig) einreisen: (a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder, (b) Schweiz und (c) Türkei. Einreise mit Kindern Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass. Seite 7 von 10

Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Minderjährige unter 18 Jahren aller Nationalitäten, die nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ein- oder ausreisen oder nur in Begleitung eines Elternteils, müssen eine von der Botschaft der Dominikanischen Republik oder von der Procuraduría General de la República Dominicana beglaubigte Vollmachtserklärung des/der abwesenden Elternteils/-teile mit sich führen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich über die genauen Bestimmungen und Modalitäten bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu informieren, da diese von Fall zu Fall unterschiedlich sind. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Einreise mit Haustieren Für Hunde und Katzen werden pro Tier ein aktuelles Gesundheitszeugnis und ein gültiger Impfpass benötigt. Das Gesundheitszeugnis darf maximal 15 Tage vor der Ankunft im Herkunftsland ausgestellt worden sein. Es muss bestätigen, dass das Tier gesund ist und dass es aus einer Gegend kommt, die innerhalb der letzten 3 Monate frei von gefährlichen Krankheiten war. Die Tiere müssen mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Ankunft gegen Tollwut geimpft worden sein. Der Impfpass und das Gesundheitszeugnis müssen von der zuständigen diplomatischen Vertretung übersetzt und beglaubigt werden. Für Vögel, Fische und Kleintiere wird eine Bewilligung der Dirección de Ganaderia, Secretaria de Estado de Agricultura in Santo Domingo benötigt, die ggf. die Quarantänedauer festlegt. Bearbeitungsdauer Touristenvisum: bei postalischer Antragstellung: 1 Woche; Expressbearbeitung: 2 Werktage; bei persönlicher Antragstellung: ca. 2 Std. Geschäfts- und Studentenvisum: ca. 1 Woche, Expressbearbeitung: 2 Werktage. Arbeitsvisum: 2-3 Wochen. Gültigkeit Touristenkarte: 30 Tage. Touristenvisum: 60 Tage. Studentenvisum: bis zu 1 Jahr. Geschäftsvisum: Bis zu 60 Tage gültig, es kann für mehrfache Einreisen genutzt werden. Reisepassinformationen Allgemein erforderlich, muss bei der Ein- und Durchreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Aufenthaltsverlängerung Soll ein touristischer Aufenthalt länger als 30 Tage dauern, muss man beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración. Internet: www.migracion.gob.do) eine gebührenpflichtige Verlängerung (max. 90 Tage) beantragen. Visaarten und Kosten Touristen-, Arbeits-/Geschäfts- und Studentenvisum. Alle Visa müssen von den Behörden in der Dominikanischen Republik beglaubigt werden. Kosten Deutsche, Österreicher sowie Staatsangehöriger aller anderen EU-Staaten Schweizer und Türken benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu max. 90 Tagen kein Visum, sondern eine bei der Einreise erhältliche Touristenkarte. Touristenkarte: 15 bzw. 20 CHF (Botschaft) + Porto; 10 US$/ (am Flughafen). Die Touristenkarte ist 30 Tage gültig und muss verlängert werden, wenn der touristische Aufenthalt länger als 30 Tage dauern soll. Hinweis: Ab dem 1.1.2018 sind die Kosten für die Touristenkarte im Reisepreis für das Flugzeug oder Schiff inbegriffen. Die Visumgebühren für Touristen- oder Geschäftsvisa sind im Einzelfall bei den zuständigen konsularischen Vertretungen zu erfragen, da sie von der Nationalität, der Dauer des Aufenthaltes und dem aktuellen Wechselkurs abhängig sind. Antrag erforderlich Da die für ein Visum erforderlichen Unterlagen je nach Nationalität und Reisezweck unterschiedlich sind, sollten diese im Einzelfall telefonisch von der zuständigen konsularischen Vertretung erfragt werden. Touristenkarte: Reisepass, Gebühr, Rück-/Weiterreiseticket. Touristenvisum: (a) 1 Antragsformular. Seite 8 von 10

(b) 1 aktuelles Passfoto. (c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. (d) Kopie des Rück-/Weiterreisetickets bzw. Buchungsbestätigung, Unterkunftsnachweis. (e) Nachweis ausreichender Geldmittel (Einkommensnachweis oder Arbeitsbescheinigung mit Bruttoverdienst). (f) Gebühr (bei Antragstellung in bar bzw. per Verrechnungsscheck oder Banküberweisung mit Beleg). Geschäftsvisum zusätzlich: Entsendungsschreiben der eigenen Firma und Einladungsschreiben der zu besuchenden Firma. [col] Geld Geldwechsel Der Peso ist außerhalb der Dominikanischen Republik nicht wechselbar. Zunehmend können der Euro und die Währungen Kanadas, der USA und Großbritanniens in der Dominikanischen Republik umgetauscht werden. Die Mitnahme von US-Dollar, dem 2. Zahlungsmittel in der Dominikanischen Republik, wird jedoch empfohlen. Die Summe des mitgenommen Bargelds sollte allerdings aus Sicherheitsgründen nicht zu hoch sein. Es empfiehlt sich eine Mischung aus Reiseschecks und Bargeld. Vor der Abreise können Restbeträge der Landeswährung bis zu einem Wert von 30% des ursprünglich umgetauschten Betrages zurückgetauscht werden. Nur Banken, Wechselstuben, z. B. an den Flughäfen und Hotels, die eine Genehmigung der Zentralbank haben, dürfen Geld wechseln. In den Büros der Western Union erhält man einen besseren Wechselkurs als in Banken oder Hotels. Die meisten Banken verfügen über Maestro-Automaten, an denen mit Kreditkarten Bargeld abgehoben werden kann. Es gibt auch einige Geldautomaten, die in das Maestro-System integriert sind und an denen mit der ec-/maestro-karte Bargeld gezogen werden kann. Währung 1 Dominikanischer Peso = 100 Centavos. Währungskürzel: RD$, DOP (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 2000, 1000, 500, 200, 100, 50, 20 und 10 RD$; Münzen in den Nennbeträgen 1, 5, 10 und 25 RD$. Devisenbestimmungen Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist nicht gestattet. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt und ab einem Gegenwert von 10.000 US$ in bar deklarationspflichtig. Ausfuhr von Fremdwährungen in bar bis maximal der bei der Einreise deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge, gestattet. (Umtauschbelege aufbewahren!) Kreditkarten Mastercard, Visacard, American Express und Diners Club werden in fast allen Hotels, Geschäften und Restaurants akzeptiert (die Bezahlung mit Bargeld ist jedoch aus Sicherheitsgründen empfohlen). Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Reiseschecks Werden in manchen Banken umgetauscht und sollten in US-Dollar ausgestellt sein. Öffnungszeiten der Bank Mo-Fr 08.00-15.00/16.00 Uhr, Sa 09.00-13.00 Uhr. In Einkaufszentren auch Mo-Fr 09.00-19.00, Sa 09.00-13.00 Uhr. [col] Zollfrei Einkaufen Überblick Folgende Artikel können zollfrei in die eingeführt werden (Personen ab 16 J.): 200 Zigaretten oder eine Schachtel Zigarren; 1 Flasche alkoholische Getränke mit einem Füllgewicht von max. 2 l; 2 geöffnete Flakons Parfüm für den persönlichen Gebrauch; Geschenke im Gesamtwert von bis zu 100 US$. Verbotene Importe Tierische, pflanzliche und andere landwirtschaftliche Produkte (einschließlich Obst, Gemüse und Pflanzen) sowie Drogen. [col] QUELLENANGABEN Seite 9 von 10

[247] Marco Polo - - MAIRDUMONT GmbH & Co. KG - 2012-14 [20256] DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon - DuMont Reiseverlag - 2015-04 Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.b. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 15.12.2017 (Unverändert gültig seit: 25.09.2017) Information Einreisebestimmungen für schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr. [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 15.12.2017 (Unverändert gültig seit: 25.09.2017) COPYRIGHT UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS Sämtliche Einreiseinformationen stammen vom Auswärtigen Amt, alle Rechte vorbehalten. Alle enthaltenen Angaben werden sorgfältig geprüft und in regelmäßigen Abständen auf den neuesten Stand gebracht. Dennoch kann die TUI keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Weder das Auswärtige Amt noch die TUI kann für technische, redaktionelle oder typographische Fehler bzw. Unvollständigkeiten in der durch dieses Produkt zugänglich gemachten Informationen haftbar gemacht werden. Seite 10 von 10