Landesverband der Reit- und Fahrvereine Hamburg e.v. Pferdesportverband Schleswig-Holstein e.v. - Fachbeiräte Voltigieren -

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Transkript:

Turnieranforderungen für LPO-Turniere und Besondere/Allgemeine Bestimmungen Pferdesportverband Schleswig-Holstein Landesverband der Reit- und Fahrvereine Hamburg Genehmigt von den Landeskommissionen des Pferdesportverbandes Schleswig-Holstein und des LV der Reit- und Fahrvereine Hamburg Die Turnieranforderungen für LPO-Turniere sind Bestandteil jeder genehmigten Ausschreibung für Voltigierturniere in Schleswig-Holstein und Hamburg Stand 01. Januar 2013 Leistungsprüfungen für Gruppen Allgemeine Bestimmungen für A, L, M*, M**, S*, S** und Junior-Gruppen Prüfungsspezifische Besonderheiten sind den einzelnen Prüfungen zu entnehmen. Jede Gruppe erhält mindestens einen Bewertungsbogen. Ehren- und Geldpreise gem. 24, 25 LPO. Die A-S und Junior-Gruppen haben den Leistungsnachweisbogen des lfd. Kalenderjahres der FN zu führen. Die Leistungsnachweise des lfd. und vergangenen Kalenderjahres sind an der Meldestelle abzugeben. In der LP der Kl. S und Juniorgruppen starten 6 Voltigierer Pflicht und 6 Voltigierer Kür. In allen anderen Leistungsklassen starten 8 Voltigierer, ein Ersatzvoltigierer ist erlaubt. Alle Wettbewerbe werden gemäß den Angaben der LPO 2013 und des Aufgabenheftes 2012 sowie allen Kalenderveröffentlichungen durchgeführt. Die Leistungsprüfungen der L-, M- und S- und Junior-Gruppen werden gemäß Beschluss der LK HH und SH immer getrennt nach Pflicht und Kür durchgeführt. Die Prüfungen 5 und 6 sowie 7 und 8 müssen immer zusammen ausgeschrieben werden. Einsatz pro Gruppe: 30 Euro Prüfung Nr. 1 LP der S**-Gruppen Teilnahmeberechtigt sind alle Gruppen, die im vergangenen und/oder laufenden Kalenderjahr mindestens zweimal die Endnote 7,0 oder höher in der Leistungsklasse M, S* oder Junior oder mindestens 1x die Endnote 6,0 oder höher in S erreicht haben. Anforderungen gem. LPO 2013 und Aufgabenheft 2012. Aufsprung, Fahne, Mühle, Schere 1. Teil, Schere 2. Teil, Stehen, Flanke 1. Teil, Flanke 2. Teil Pflichtzeit: max. 6 Minuten

Prüfung Nr. 2 LP der S*-Gruppen Teilnahmeberechtigt sind alle Gruppen, die im vergangenen und/oder laufenden Kalenderjahr mindestens zweimal die Endnote 6,5 oder höher in der Leistungsklasse M oder Junior oder mindestens 1x die Endnote 6,0 oder höher in S, aber noch nicht zweimal die Wertnote 7,0 oder höher in S erreicht haben. Anforderungen gem. LPO 2013 und Aufgabenheft 2012. Aufsprung, Fahne, Mühle, Schere 1. Teil, Schere 2. Teil, Stehen, Flanke 1. Teil, Flanke 2. Teil Pflichtzeit: max. 6 Minuten Prüfung Nr. 3 LP der M**-Gruppen Teilnahmeberechtigt sind alle Gruppen, die im vergangenen und/oder laufenden Kalenderjahr mindestens einmal die Wertnote 5,0 oder höher in M oder zweimal die Endnote 6,5 oder höher in der Abteilung M* oder Junior erreicht haben. Anforderungen gem. LPO 2013 und Aufgabenheft 2012. Aufsprung, Freier Grundsitz, Fahne, Mühle, Schere, Stehen, Flanke 1. Teil mit Wende nach außen Pflichtzeit: max. 8 Minuten Prüfung Nr. 4 LP der M*-Gruppen Teilnahmeberechtigt sind alle Gruppen, die im vergangenen und/oder laufenden Kalenderjahr mindestens einmal die Endnote 5,0 oder höher in M oder mindestens zweimal die Endnote 5,5 oder höher in L oder Junior, aber noch nicht zweimal die Wertnote 6,5 oder höher in der LP M erreicht haben. Aufsprung, Freier Grundsitz, Fahne, Mühle, Schere, Stehen, Flanke 1. Teil mit Wende nach außen Pflichtzeit: max. 8 Minuten Prüfung Nr. 5 LP der L-Gruppen altersoffen Teilnahmeberechtigt sind alle Gruppen, die im vergangenen und/oder laufenden Kalenderjahr mindestens einmal die Endnote 4,5 oder höher in L oder mindestens zweimal die Endnote 5,0 oder höher in A oder Junior, max. dreimal die Endnote 5,5 oder höher in L erreicht haben. Die Pflicht wird in 2 Blöcken geturnt: 1. Block: Aufsprung, Freier Grundsitz, halbe Mühle, Stützschwung rl. mit Abgang aus dem Rückwärtssitz nach innen 2. Block: Fahne, Stehen, Stützschwung vl. mit anschließender Wende nach innen Die erlaubte Gesamtzeit beträgt 11 Minuten, davon max. 4 Minuten für die Kür.

Prüfung Nr. 6 LP der L-Gruppen alterslimitiert (AK 18) Teilnahmeberechtigt sind alle Gruppen, die im vergangenen und/oder laufenden Kalenderjahr mindestens einmal die Endnote 4,5 oder höher in L oder mindestens zweimal die Endnote 5,0 oder höher in A oder Junior, max. dreimal die Endnote 5,5 oder höher in L erreicht haben. Die Pflicht wird in 2 Blöcken geturnt: 1. Block: Aufsprung, Freier Grundsitz, halbe Mühle, Stützschwung rl. mit Abgang aus dem Rückwärtssitz nach innen 2. Block: L-Fahne, Stehen, Stützschwung vl. mit anschließender Wende nach innen Die erlaubte Gesamtzeit beträgt 11 Minuten, davon max. 4 Minuten für die Kür. Prüfung Nr. 7 LP der A-Gruppen altersoffen Teilnahmeberechtigt sind alle Gruppen, die im vergangenen und/oder laufenden Kalenderjahr maximal dreimal die Endnote 5,0 oder höher in A erreicht haben. Die Pflicht wird in zwei Blöcken im Galopp geturnt: 1. Block: Aufsprung, Freier Grundsitz, Bank-Fahne, Liegestütz mit Abgang nach außen 2. Block: Quersitz, Knien, Stütz-Abhocken nach innen, Landung Die erlaubte Gesamtzeit beträgt 11 Minuten. Prüfung Nr. 8 LP der A-Gruppen alterslimitiert (AK 16) Teilnahmeberechtigt sind alle Gruppen, die im vergangenen und/oder laufenden Kalenderjahr maximal dreimal die Endnote 5,0 oder höher in A erreicht haben. Die Pflicht wird in zwei Blöcken im Galopp geturnt: 1. Block: Aufsprung, Freier Grundsitz, Bank-Fahne, Liegestütz mit Abgang nach außen 2. Block: Quersitz, Knien, Stütz-Abhocken nach innen, Landung Die erlaubte Gesamtzeit beträgt 11 Minuten. Prüfung Nr. 9 LP der Juniorgruppen Zugelassen sind Voltigiergruppen, deren Mitglieder im lfd. Kalenderjahr höchstens 18 Jahre alt werden. Die Mitglieder einer Gruppe müssen nicht demselben Verein/Verband angehören. Aufsprung, Freier Grundsitz, Fahne, Mühle, Schere 1. Teil, Schere 2. Teil, Stehen, Wende nach außen Pflichtzeit: max. 6 Minuten

Prüfung Nr. 10 LP der E-Gruppen Teilnahmeberechtigt sind alle Gruppen, die noch nicht in Wettbewerben der LK A-S gestartet sind und im vergangenen und/oder laufenden Kalenderjahr bis Nennungsschluss in E die Endnote 5,5 oder höher noch nicht zweimal erreicht haben. Die Gruppen haben einen Leistungsnachweis ihrer zuständigen LK zu führen. Die Gruppenvoltigierer der LP E dürfen im lfd. Kalenderjahr nicht älter als 16 Jahre alt werden und noch nicht mehr als zweimal in Voltigierprüfungen der Klasse L-S oder Junior gestartet sein. Die Pflicht wird in 2 Blöcken im Galopp geturnt: 1. Block: Aufsprung, Freier Grundsitz, Bank-Fahne, Liegestütz mit Abgang nach außen 2. Block: Quersitz, Knien, Stütz-Abhocken von den Griffen nach innen, Landung Erfolgt ein Aufgang im Schritt, ist die nächste Übung mit 0 zu bewerten. Aufsprunghilfe im Trab oder im Galopp ist erlaubt. Die Pflichtkür wird gemäß Aufgabenheft 2012 (Pflichtkür der A-Gruppen) im Schritt geturnt (max. 2 Voltigierer gleichzeitig). Kürschwierigkeit max. 5,0, Kür-Gestaltung max. 10,0, Kürausführung max. 10,0. Auf welcher Hand die Gruppe die Pflicht und auf welcher die Kür zeigt, ist freigestellt. Ein Handwechsel ist vorgeschrieben. Der Handwechsel fließt in die Bewertung ein (Pferdenote). Schriftliches Protokoll zur Pflicht und Kür. Gruppengröße: 6 bis 8 Voltigierer zzgl. Ersatzvoltigierer Höchstzeit für die Kür: pro Voltigierer 30 Sek. Prüfung Nr. 11 LP F-Gruppen Teilnahmeberechtigt sind alle Gruppen, die noch nicht in Wettbewerben der LK E-S gestartet sind und im vergangenen und/oder laufenden Kalenderjahr bis Nennungsschluss in F die Endnote 5,3 oder höher noch nicht zweimal erreicht haben. Die Gruppen haben einen Leistungsnachweis ihrer zuständigen LK zu führen. Die Gruppenvoltigierer der LP F dürfen im lfd. Kalenderjahr nicht älter als 14 Jahre alt werden und noch nicht mehr als zweimal in Voltigierprüfungen der Kl. A-S oder Junior gestartet sein. Die Pflicht wird in 2 Blöcken geturnt, wobei der erste Block im Galopp und der zweite Block im Schritt gezeigt wird. Aufsprunghilfe im Trab oder im Galopp ist im 1. Block erlaubt. 1. Block: Aufsprung, Freier Grundsitz, Bank-Fahne, Liegestütz mit Abgang nach außen 2. Block: Quersitz, Knien, Stütz-Abhocken vom Pad nach innen mit Landung Die Pflichtkür wird gemäß Aufgabenheft 2012 (Pflichtkür der A-Gruppen) im Schritt geturnt (max. 2 Voltigierer gleichzeitig). Kürschwierigkeit max. 5,0, Kür-Gestaltung max. 10,0, Kürausführung max. 10,0. Schriftliches Protokoll zur Pflicht und Kür. Gruppengröße: 6 bis 8 Voltigierer zzgl. Ersatzvoltigierer Höchstzeit für die Kür: Pro Voltigierer 30 Sek. Prüfung Nr. 12 LP G-Gruppen Teilnahmeberechtigt sind alle Gruppen, die noch nicht in Wettbewerben der LK F-S gestartet sind und im vergangenen und/oder laufenden Kalenderjahr bis Nennungsschluss in G die Endnote 5,0 oder höher noch nicht zweimal erreicht haben. Die Gruppen haben einen Leistungsnachweis ihrer zuständigen LK zu führen. Die Gruppenvoltigierer der LP G dürfen im lfd. Kalenderjahr nicht älter als 12 Jahre alt werden und noch nicht mehr als zweimal in Voltigierprüfungen der Klasse A-S oder Junior gestartet sein. Die Pflicht wird in einem Block im Schritt geturnt: Aufsprung, Freier Grundsitz, Bank-Fahne, Liegestütz, Knien, Stütz-Abhocken vom Pad nach innen mit Landung Folgende Elemente aus der Pflichtkür der A-Gruppen gem. Aufgabenheft 2012 werden im Schritt gezeigt: Positionswechsel im Sitzen, Rollbewegung, Sitzen rw. vor dem Gurt, Querlieger, Übung i.d. Schlaufe, Bank rl., Prinzensitz frei, Kürabgang aus der unteren Ebene über den Stütz

Für jedes gezeigte Pflichtkürelement werden 0,5 Punkte in der Schwierigkeit vergeben. Kürschwierigkeit max. 4,0, Kür-Gestaltung max. 10,0, Kürausführung max. 10,0. Schriftliches Protokoll zur Pflicht und Kür. Gruppengröße: 6 bis 8 Voltigierer zzgl. Ersatzvoltigierer Höchstzeit für die Kür: Pro Voltigierer 30 Sek. Leistungsprüfungen Einzelvoltigieren Alle Teilnehmer erhalten Bewertungsbögen. Ehren- und Geldpreise gem. 24, 25 LPO. Die Einzelvoltigierer der Leistungsklassen L, M und S haben den Leistungsnachweisbogen des lfd. Jahres der FN zu führen. Die Einzelvoltigierer der Leistungsklasse A, A- und L-Holzpferd haben einen Leistungsnachweisbogen ihrer zuständigen LK zu führen. Die Leistungsnachweisbögen des lfd. und vergangenen Kalenderjahres sind in der Meldestelle abzugeben. Teilnahmeberechtigt für LP L, M, S und Technikprogramm sind alle Voltigierer, die im Besitz einer gültigen FN-Jahresturnierlizenz für Einzelvoltigierer sind (gem. 20 3. und 63.1.3. LPO). Teilnahmeberechtigung für LP der Klasse A sind alle Voltigierer, die mind. im Besitz des Voltigierabzeichens Klasse IV sind. Einsatz je Voltigierer: 10 Euro Prüfung Nr. 13 LP S-Einzel Teilnahmeberechtigt sind alle Voltigierer mit einem FN-Leistungsnachweisbogen für LP S-Einzel, die im vergangenen und/oder laufenden Kalenderjahr bis Nennungsschluss mindestens zweimal die Endnote 7,3 oder höher in M oder mindestens einmal die Endnote 6,8 in S erreicht haben. Gezeigt werden: Aufsprung, Fahne, Mühle, Schere 1. Teil, Schere 2. Teil, Stehen, Flanke 1. Teil, Flanke 2. Teil Anschließend eine frei zusammengestellte Kür von max. 1 Min. Länge gemäß Aufgabenheft 2012 Prüfung Nr. 14 LP M-Einzel Teilnahmeberechtigt sind alle Voltigierer, die im vergangenen und/oder laufenden Kalenderjahr bis Nennungsschluss mindestens zweimal die Endnote 6,5 oder höher in L, max. dreimal die Endnote 7,3 oder höher in M erreicht haben oder mindestens einmal die Endnote 6,0 in M erreicht haben. Gezeigt werden: Aufsprung, Fahne, Mühle, Schere 1. Teil, Schere 2. Teil, Stehen, Flanke 1. Teil, Flanke 2. Teil Anschließend eine frei zusammengestellte Kür von max. 1 Min. Länge gemäß Aufgabenheft 2012 Prüfungs Nr. 15 LP L-Einzel Teilnahmeberechtigt sind alle Voltigierer, die im vergangenen und/oder laufenden Kalenderjahr max. dreimal die Endnote 6,5 oder höher in L erreicht haben. Gezeigt werden: Aufsprung, Freier Grundsitz, Fahne, Stehen, Stützschwung vorlings, ½ Mühle, Stützschwung rl. mit Abgang aus dem rw. Sitz nach innen Anschließend eine Pflichtkür von max. 1 Min. Länge gemäß Aufgabenheft 2012

Prüfung Nr. 16 LP Einzelvoltigieren Technikprogramm Teilnahmeberechtigt sind alle Einzelvoltigierer der LK 1, die im Besitz einer Jahresturnierlizenz für Einzelvoltigierer sind. Anforderungen und Beurteilung gem. Aufgabenheft 2012. Felgaufsprung von innen oder außen zum rw. Sitz auf dem Hals, Rolle vw auf den Hals, Stehen sw. auf dem Pferderücken, sw. Standspagat gestützt auf dem Pferderücken, Liegestütz rl. Prüfung Nr. 17 WB A-Einzel Teilnahmeberechtigt sind Voltigierer der Jahrgänge 1997 bis 2003, die noch nicht im EV S, M oder L gestartet sind und die im vergangenen und/oder laufenden Kalenderjahr bis Nennungsschluss maximal dreimal die Endnote 6,0 oder höher in A erreicht haben. Gezeigt werden: Aufsprung, Freier Grundsitz, Bank-Fahne, Liegestütz, Quersitz, Knien, Stütz-Abhocken nach innen, Landung Kür: max. 1 Min. mit folgenden Pflichtkür-Elementen: Aufsprung ins Knien, Positionswechsel vom Rücken auf den Hals oder umgekehrt, Standwaage, Querlieger, Prinzensitz (alle Variationen) (Bewertung Schwierigkeit: 1,0 je gezeigtes Pflichtkür-Element = Schwierigkeit max. 5,0) Pilotprojekt LV Hamburg und Pferdesportverband Schleswig-Holstein Prüfung Nr. 18 WB A-Einzel Pflicht und Holzpferd Teilnahmeberechtigt sind Voltigierer der Jahrgänge 1997 und jünger. Gezeigt werden auf dem Pferd im Galopp (wahlweise rechte oder linke Hand): Aufsprung, Freier Grundsitz, Bank- Fahne, Liegestütz, Quersitz, Knien, Stütz-Abhocken nach innen, Landung. Es wird eine Pferdenote vergeben. Kür auf dem Holzpferd: max. 1 Min. Bewertung Schwierigkeit: es werden alle Übungen bewertet, S=0,5, M=0,4, L=0,3 (Höchstnote 10,0) Schwierigkeit x1, Gestaltung x1, Ausführungx2 Prüfung Nr. 19 WB L-Einzel Pflicht und Holzpferd Teilnahmeberechtigt sind Voltigierer der Jahrgänge 1997 und jünger. Gezeigt werden auf dem Pferd im Galopp (wahlweise rechte oder linke Hand): Aufsprung, Freier Grundsitz, Fahne, Stehen, Stützschwung vorlings, ½ Mühle, Stützschwung rl. mit Abgang aus dem rw. Sitz nach innen Es wird eine Pferdenote vergeben. Kür auf dem Holzpferd: max. 1 Min. Bewertung Schwierigkeit: es werden alle Übungen bewertet, S=0,5, M=0,4, L=0,3 (Höchstnote 10,0) Schwierigkeit x1, Gestaltung x1, Ausführungx2

Leistungsprüfung Doppelvoltigieren Alle Teilnehmer erhalten Bewertungsbögen. Ehren- und Geldpreise gem. 24, 25 LPO. Die Doppelvoltigierer haben den Leistungsnachweisbogen des lfd. Jahres der FN (EV) zu führen. Die Leistungsnachweisbögen des lfd. und vergangenen Kalenderjahres sind in der Meldestelle abzugeben. Teilnahmeberechtigt für LP Doppelvoltigieren: Beide Voltigierer müssen im Besitz einer gültigen FN- Jahresturnierlizenz für Einzelvoltigierer sein (gem. 20 3. LPO) Prüfung Nr. 20 LP Doppelvoltigieren Teilnahmeberechtigt sind Doppelvoltigierer gem. LPO 2013 und Aufgabenheft 2012. Die Kür wird mit mind. 10 Übungsteilen in max. 2 Minuten im Galopp geturnt. Anforderungen gem. Aufgabenheft 2012. Einsatz pro Doppel: 15 Euro Nachwuchspferdeprüfung Zugelassen sind alle Pferde und Ponys, die noch nicht im S-E-Bereich sowie noch nicht im Einzel/Doppel gestartet sind. Die Startberechtigung ist begrenzt auf 1 Jahr nach dem 1. Turnierstart. Für jedes Pferd ist ein Leistungsnachweisbogen seiner zuständigen LK zu führen. Die Pferde/Ponys müssen mindestens 5 Jahre alt sein. Seitliche Laufferzügel (gem. LPO 72) sind als Hilfszügel erlaubt. Prüfung Nr. 21 LP Nachwuchspferdeprüfung Die Nachwuchspferdeprüfung setzt sich aus den Teilen WarmUp, Voltigieren und Cool-Down zusammen, die alle in die Bewertung einfließen. In der max. 5 minütigen WarmUp-Phase bietet sich die Möglichkeit das Voltigieren vorzubereiten. Solange sich keine Voltigierer auf dem Pferd/Pony befinden, ist hierbei alles erlaubt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch das Führen des Pferdes/Ponys gestattet ist. Im maximal sechsminütigen Voltigieren zeigen 4 Voltigierer folgende Übungen im Galopp: Aufgang, Grundsitz, Bank-Fahne daraus Umsteigen in den rw. Sitz, Stützschwung rw., halbe Mühle über außen, Stützschwung vw., Knien und Abgang nach außen. Es ist dabei egal, in welcher Reihenfolge die Übungen gezeigt werden. Auch muss nicht jeder Voltigierer jede Übung zeigen, sondern es ist erlaubt, die Übungen aufzuteilen. Der maximale 2minütige Cool-Down ohne Voltigierer auf dem Pferd steht zur freien Verfügung. Während der gesamten Vorstellung ist ein Handwechsel vorgeschrieben, der in die Zeit mit einfließt. Bewertung: Die Leistungen der einzelnen Voltigierer bleiben unberücksichtigt. Es werden das Longieren, das Pferd sowohl mit als auch ohne Voltigierer, und die Harmonie der Voltigierer mit dem Pferd bewertet. Einsatz pro Pferd/Pony: 25 Euro

Besondere Bestimmungen 1. Voltigiergruppen bestehen aus Mitgliedern desselben Vereins. Ausgenommen ist hiervon die Prüfung Nr. 9. 2. Jeder Voltigierer kann je PS/PLS nur in einer Gruppe starten. Ausgenommen ist hiervon die Prüfung Nr. 9 und 21. Alle Voltigierer können zusätzlich zu einer Einzelvoltigierprüfung in der Prüfung Nr. 18 und 19 starten sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. 3. Zugelassen sind Pferde und Ponys, die mindestens 6 Jahre alt sind (Ausnahme: Nachwuchspferdeprüfung). Einsatz Voltigierpferde gem. 66.5 LPO. Der Einsatz in Prüfungen gem. Nachwuchsmodell HH/SH erfolgt nach folgendem Schema (max. 2 Punkte dürfen erreicht werden); jedes Pferd/Pony darf höchstens dreimal pro Tag zum Einsatz kommen: E- und F-Gruppen: 2/3 Punkte G-Gruppen: 1/2 Punkt Die Belange des Tierschutzes sind zu beachten. 4. Die Pferde/Ponys dürfen nur in korrekter Ausrüstung geritten werden, d.h. mit kompletter Reitausrüstung gem. 72 LPO sowie mit zweckmäßiger Reitkleidung (Reithelm). 5. Es bleibt dem Veranstalter überlassen, ggf. LP mit denselben Anforderungen zusammenzufassen, wenn weniger als 3 Gruppen oder 6 Einzelvoltigierer für eine Leistungsprüfung genannt sind. 6. Teilnehmer/Longenführer und je Gruppe 2 Betreuer haben freien Eintritt 7. Die Startreihenfolge wird nach Nennungsschluss durch Losverfahren festgelegt oder erfolgt nach offizieller Startreihenfolge der FN 8. Startbereitschaft muss bis spätestens 1 Stunde vor Prüfungsbeginn erklärt werden. 9. Bei der Meldung zum Start sind die Leistungsnachweise bei der Meldestelle abzugeben. Für die E-, F- und G-Gruppen, WB Einzelvoltigieren A, WB Einzel A-/L-Holzpferd ist ein Altersnachweis vorzulegen (bei Voltigierern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, mit Lichtbild). Falschmeldungen führen zum Ausschluss. 10. Die Teilnehmer unterwerfen sich mit der Abgabe der Nennungen den Bestimmungen der LPO 2013 und des Aufgabenheftes 2012, den Besonderen Turniersportbestimmungen der Verbände (HH und SH), der Ausschreibung, den besonderen Bestimmungen des Veranstalters und der Turnierleitung. 11. Die Pferde müssen seuchenfrei und haftpflichtversichert sein. Der Pferdepass ist der Meldestelle unaufgefordert vorzulegen. 12. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung mit Genehmigung der Landeskommission abzusagen oder zu verlegen, sofern besondere Umstände dies erforderlich machen sollen. Fällt die Veranstaltung aus, so werden die Einsätze erstattet. 13. Zugelassene Hilfen für die G- bis A-Gruppen: Als weitere Ausbindemöglichkeit ist der seitliche Laufferzügel erlaubt (gem. LPO 72). Bei Prüfungen, in denen das Pferd sowohl Galopp als auch Schritt geht, können nach Beendigung der Galopparbeit die Ausbinder/Laufferzügel länger geschnallt werden. Dieses muss zügig geschehen und wird nicht auf die erlaubte Gesamtzeit angerechnet. Bei E- und F-Gruppen ist die gleichzeitige Verwendung von Ausbindern und Laufferzügeln erlaubt. 14. Richtverfahren für die G-E-Gruppen und Pilotprojekt Einzelvoltigieren Kür Holzpferd Die Beurteilung kann in G durch zwei Nachwuchsrichter oder ein Nachwuchsrichter zusammen mit einem Lizenzinhaber (mind. Trainer C, Testat muss vorliegen) erfolgen, wobei ein Richter die Noten und ein Richter das schriftliche Protokoll gibt. Bei den E- und F-Gruppen muss mindestens ein Vollrichter die Beurteilung übernehmen. Für das Pilotprojekt Einzel A-L-Holzpferd kann die Bewertung durch einen Lizenzinhaber erfolgen. 15. Aufsprunghilfe im Galopp oder im Trab ist bei den E- und F-Gruppen erlaubt. Die Aufsprunghilfe führt nicht zum Punktabzug. Im Schritt ist das Hochhelfen vorgeschrieben. Unmittelbar nach dem Hochhelfen des jeweiligen Voltigierers muss der Helfer immer zum Longenführer zurückgehen. 16. Die Nennungen sind vollständig abzugeben mit Angabe der Prüfungsnummer, dem Namen des Vereins, des Pferdes, des Longenführers und der Voltigierer. Nennungen mit fehlenden Angaben, nicht rechtzeitig eingetroffene Nennungen und/oder nicht vollständig/rechtzeitig eingegangenes Nenngeld können die Nichtbearbeitung der Nennung zur Folge haben. Annahmen von Nennungsänderungen nach

Nennungsschluss oder verspäteten Nennungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten und sind ggf. gebührenpflichtig. 17. Der Longenführer für alle G-E-Gruppen, Einzelvoltigieren LP A, und WB A-/L-Einzel sowie Nachwuchspferdeprüfung muss mindestens im Besitz des Deutschen Longierabzeichens Kl. IV sein. Der Nachweis ist in der Meldestelle vorzulegen. Allgemeine Bestimmungen: 1. Anerkennung Für alle PS/PLS im Bereich der LK Schleswig-Holstein und Hamburg gelten die LPO 2013, das Aufgabenheft 2012 zzgl. aller gültigen Kalenderveröffentlichungen, die Richtlinien für Reiten und Fahren Bd. 3 Voltigieren, die Bestimmungen der LK SH/HH und die Besonderen Bestimmungen der Veranstalter. Dies wird anerkannt von den a. An der Turnierteilnahme eines Pferdes beteiligten Personen (z.b. Besitzer, Ausbilder/Teilnehmer, Pfleger) mit der Abgabe der Nennung. b. Besuchern mit Betreten des Veranstaltungsgeländes. 2. Haftungsausschluss Der Veranstalter schließt die Haftung für Schäden aus, die den Besuchern, Pferdebesitzern und Teilnehmern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen entstehen. Die Teilnehmer sind nicht Gehilfen des Veranstalters im Sinne der 278 und 831 BGB. 3. Medikationskontrollen Es wird besonders auf die einschlägigen Bestimmungen LPO 66 und 67 sowie die FN Anti-Doping- und Medikationsregeln für den Pferdesport (ADMR) hingewiesen und ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sich jeder Nenner mit der Abgabe seiner Nennung dieser und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen vergl. Teil D Seite 260 ff unterwirft. 4. Generelle Gebühren: Die LK-Abgabe ist wie folgt geregelt: Bei Turnieren in Hamburg und in Schleswig-Holstein ist eine LK-Abgabe in Höhe von 1,-- Euro pro reserviertem Startplatz dem Nenngeld beizufügen. Bei unvollständiger Nennung werden 5,-- Euro Bearbeitungsgebühr fällig. Bei erklärter Startbereitschaft bedingt ein Nichtstart ohne Abmeldung ein Bußgeld von 10,-- Euro.