VERKEHRSWACHT INTERN 05/2016 Sonderausgabe Sicherer Transport von Kindern im Pkw und auf dem Fahrrad

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Transkript:

05/2016 Liebe Freundinnen und Freunde der Verkehrswacht, Kinder gehören zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern. Sie bedürfen daher unserer besonderen Aufmerksamkeit. Die Sinnes- und Risikowahrnehmung von Kindern muss für eine sichere Verkehrsteilnahme besonders gefördert werden. Es ist mithin die höchste Aufmerksamkeit der Erziehungspersonen gefordert, sei es für den Transport im Auto als auch auf dem Fahrrad. Gleichzeit werden in der Kindheit die Weichen für die Zukunft gestellt. Daher ist Verkehrssicherheitsarbeit für bzw. mit Kindern immer auch Erziehungsarbeit. Als Negativbeispiel sei das Elterntaxi genannt. Dieses verursacht nicht nur vor Kindertagesstätten und Schulen mitunter ein Verkehrschaos, sondern verhindert, dass Kinder Verkehrskompetenzen erlangen können. Beim Thema Kindersicherheit im Auto sind die Eltern gefragt. Laut der Bundesanstalt für Straßenwesen werden nahezu alle Kinder im Auto gesichert, Defizite gibt es jedoch bei der korrekten Installation von Kinderrückhaltesystemen. Bei der Verkehrssicherheitsarbeit, beispielsweise bei den Aktionstagen im Bundesprogramm Kinder im Straßenverkehr, leisten viele von Ihnen einen wichtigen Beitrag zur Information und Aufklärung bei der Mitnahme von Kindern im Pkw. Auf der technischen Ebene sind die so genannten ISOFIX-Systeme ein wichtiger Schritt, um die falsche Montage von Kindersitzen zu verhindern. Die Weiterentwicklung ist das so genannte I-Size-System, das das Risiko für eine falsche Anbringung weiter miniert. Diese Entwicklung ist erfreulich und zeigt, dass bei Kindersitzen Innovationen möglich sind. Auch das Fahrrad bietet eine Vielzahl von Variationen zum Transport von Kindern. Viel zu häufig sieht man jedoch, dass Kinder auf dem Gepäckträger oder der Rahmenstange sitzen. Das ist nicht nur verboten, sondern eine gefährliche und wenig vorbildliche Angelegenheit! Ihr Prof. Kurt Bodewig Bundesminister a.d. Präsident der Deutschen Verkehrswacht MAI 2016 1

05/2016 Kinder sicher im Auto Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) untersucht jährlich die Sicherungsquoten von Pkw-Insassen. Für die aktuellen Ergebnisse aus dem Jahr 2014 wurden 18.600 Pkw mit insgesamt 25.666 erwachsenen Pkw- Insassen sowie 4.443 kindersitzpflichtigen Kindern (bis Vollendung des 12. Lebensjahres) beobachtet. Im Jahr 2014 lag die Gesamtsicherungsquote von Kindern im Pkw im Querschnitt aller Straßenarten bei 99 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um einen Prozentpunkt erhöht. Auf Autobahnen waren 100 Prozent (2013: 100 Prozent), auf Landstraßen 99 Prozent (2013: 98 Prozent) und im Innerortsbereich 98 Prozent (2013: 97 Prozent) der Kinder im Pkw gesichert. Die Verwendung von Kinderrückhaltesystemen betrug auf Landstraßen 89 Prozent (2013: 85 Prozent) und Innerorts 85 Prozent (2013: 82 Prozent). Weitere Informationen erhalten Sie bei der BASt unter folgendem Link: http://www.bast.de/de/publikationen/foko/2015-2014/2015-09.html?nn=605396 Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen laut 21 StVO in einem geeigneten Rückhaltesystem befördert werden. Die Eignung der Kinderrückhaltesysteme ist in Art. 2 Abs. 1c der Richtlinie 91/671/EWG geregelt. Ein Kinderrückhaltesystem muss demnach der UN/ECE-Regelung 44/03 oder UN/ECE-Regelung 129 (I-Size) entsprechen. ECE-R44 Gruppeneinteilung am Körpergewicht orientiert Vorwärts gerichtetes Fahren ab 9 kg möglich Gültig für Gurt und Isofix-Systeme Benötigt Fahrzeugtypenliste ECE-R129 I-Size Gruppeneinteilung an Körpergröße orientiert Vorwärts gerichtetes Fahren ab 15 Monaten möglich Gültig für Isofix-Systeme Jeder I-Size Kindersitz passt in jeden I-Size Pkw ECE-R 44-03/04 Kinderrückhaltesysteme, die nach ECE 44-01 oder 44-02 zugelassen sind, dürfen nicht mehr verwendet werden. Die Zuwiderhandlung kann mit einem Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet werden. Zulässig sind nur noch Kinderrückhaltesysteme nach ECE 44-03 und 44-04. Ob der Sitz den Kriterien entspricht, ist an der Kennzeichnung durch eine fest am Sitz angebrachte orangefarbene Prüfplakette zu erkennen. Nach ECE-R 44 wird zwischen vier unterschiedlichen Befestigungsmöglichkeiten unterschieden: MAI 2016 2

05/2016 Universal: Auf den meisten Positionen geeignet, Befestigung über Sicherheitsgurt Eingeschränkt: Spezielle Positionen, Befestigung über Sicherheitsgurt Semi-Universal: Verwendung nur mit ISOFIX-System Spezielles Fahrzeug Ferner unterscheidet die ECE-Regelung fünf Gewichtsgruppen. Kinderrückhaltesysteme der Gruppe 0 und 0+ müssen rückwärts ausgerichtet sein. Sie verfügen über ein eigenes Gurtsystem. Beim Transport rückwärtsgerichteter Rückhaltesysteme ist unbedingt darauf zu achten, dass die entsprechenden Airbags deaktiviert sind. Die Bedienungsanleitung des Autos gibt Klarheit, auf welchem Platz der Transport erlaubt ist und welche Airbags ggf. deaktiviert werden müssen. Nicht in allen Fahrzeugen ist die Deaktivierung des Airbags möglich! In diesen Fällen ist der Transport von rückwärts gerichteten Kindersitzen auf dem Beifahrersitz nicht erlaubt. Gruppe 0 bis 10 kg Gruppe 0+ bis 13 kg Gruppe 1 9 bis 18 kg Gruppe 2 15 bis 25 kg Gruppe 3 22 bis 36 kg Kinderrückhaltesysteme der Gruppe 1 sind meistens mit einem eigenen Fünfpunktgurt-System bzw. einen Fangkörper ausgestattet. Sie sind wie die Gruppe 2 und 3 in Fahrtrichtung ausgerichtet, die den Fahrzeuggurt nutzen Viele auf dem Markt befindliche Sitze decken mehr als eine Gruppe ab, daher kommt es mitunter zu einer Vermischung der Eigenschaften. Zu empfehlen sind Kinderrückhaltesysteme mit ISOFIX-Befestigung. Sie verfügen über Verankerungspunkte, die fest mit der Fahrzeugkarosserie verbunden sind. Dadurch sinkt das Risiko für mögliche Fehlbedienungen erheblich. Durch die starre Verbindung zwischen Sitz und Fahrzeug wird das Nachgeben der Gurte vermieden. ECE-R 129 I-Size Die UN/ECE 129-Regelung besser bekannt als I-Size trat am 09. Juli 2013 in Kraft. Es dauerte jedoch noch über ein Jahr, bis die Anpassung in nationales Recht am 22.10.2014 erfolgte. Die neue Richtlinie besteht für eine Übergangszeit parallel zur ECE-R44-Regelung. Alle bisherigen Kinderrückhaltesysteme von der Babyschale bis zur einfachen Sitzerhöhung nach ECE R44-03 oder R44-04 dürfen weiterhin verwendet werden. Die I-Size-Regelung gilt nur für Isofix-Systeme. Mit der neuen Regelung werden Kindersitze künftig nicht mehr in Gewichtsklassen, sondern nach Größe und Alter des Kindes eingeteilt. Hintergrund ist die Unsicherheit um die Gewichtskategorien der bisherigen ECE-R44-Regelung. Kleine Kinder werden häufiger sehr schnell schwer und wechseln dadurch zu früh aus der Babyschale in einen vorwärts gerichteten Kindersitz. Weiterhin sieht die neue I-Size- MAI 2016 3

05/2016 Regelung für die Zulassung eines Kindersitzes verbindlich einen Seitencrashtest vor. Dieser ist in der alten ECE-Regelung nicht enthalten. Nach der I-Size-Regelung werden Kinderrückhaltesysteme in sechs Gruppen unterteilt, die sich nach der Körpergröße des Kindes richten: Klasse Q0 60cm Klasse Q1 60 bis 75cm Klasse Q1.5 75 bis 87cm Klasse Q3 87 bis 105cm Klasse Q6 105 bis 125cm Klasse Q10 >125cm Tipps und Empfehlungen für den sicheren Transport von Kindern in Fahrzeugen Möglichst lange rückwärts gerichtet transportieren. Der rückwärtige Transport ist für Kleinkinder die sicherste Variante, da sich ihr Körpergewicht bei einem Unfall gleichmäßig im Sitz verteilt. Der Kopf eines Kleinkindes ist überproportional schwer und im Nackenbereich die Muskulatur uns Sehnen noch nicht so stark. Die rückwärtige Position biete daher Vorteile. Der sicherste Platz für Kinder im Pkw ist hinten rechts. So kann das Kind auf der Gehwegseite aussteigen werden. Darüber hinaus wird die Ablenkung des Fahrers verringert. Für den Blickkontakt mit Babys in der Babyschale gibt es spezielle Spiegelsysteme. Der Airbag des Beifahrersitzes muss ausgeschaltet sein, wenn ein rückwärts gerichtetes Kinderrückhaltesystem dort befestigt ist. Das Aktivieren des Airbags bei normaler Nutzung darf nicht vergessen werden. Die Bedienungsanleitung des Autos gibt Auskunft, auf welchem Plätzen Kinderrückhaltesysteme befestigt werden dürfen. Bei vorwärts gerichteten Kinderrückhaltesystemen auf dem Beifahrersitz sollte dieser so weit wie möglich nach hinten gestellt werden. Eltern sollten sich vor dem Kauf eines Kinderrückhaltesystems im Fachhandel beraten lassen und die Montage im eigenen Pkw testen. Stehen mehrere Sitze zur Wahl, erleichtert das Einbeziehen des Kindes bei der Auswahl die spätere Akzeptanz des Sitzes. Vom Kauf gebrauchter Kindersitze ist abzuraten, wenn die Vorgeschichte des Sitzes nicht bekannt ist. Durch Unfälle oder fehlerhafte Nutzung können auf den ersten Blick nicht sichtbare Schäden vorhanden sein, sodass die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Die Sicherheitsgurte müssen straff sitzen und regelmäßig an die Körpergröße des Kindes angepasst werden. Im Winter sollten dicke Jacken oder Schneeanzüge ausgezogen werden, da diese die Rückhaltewirkung der Sicherheitsgurte reduzieren. Von der einfachen Sitzerhöhungen in den Gruppen II/III wird abgeraten. Bei einem Seitenaufprall bieten sie aufgrund der fehlenden Rückenlehne und Kopfstütze keinen Schutz. Auch bei kurzen Strecken müssen Kinder im Kinderrückhaltesystem befördert werden Für den Kauf von sollten weitere Test von Verbrauchermagazinen berücksichtig werden. MAI 2016 4

05/2016 Weiterführende Informationen Kindersicherheit im Auto ist nach wie vor ein wichtiges Thema. In Deutschland fahren heute fast alle Kinder gesichert mit. Untersuchungen zeigen jedoch, dass nur 35 Prozent der Kinder richtig im Kinderrückhaltesystem gesichert sind. Eine neue Broschüre der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) gibt einen Überblick über die verschiedenen Systeme. Download und Bestellung: http://www.bast.de/de/presse/2015/presse-06-2015.html Kinder sicher auf dem Fahrrad transportieren Mit dem Fahrrad lassen sich kurze Strecken schnell und unkompliziert bewältigen. Besonders für Eltern, die ihre Zeit gut einteilen und dabei flexibel bleiben müssen, bietet das Fahrrad eine attraktive Variante zum Pkw oder dem öffentlichen Nahverkehr. Der Weg zur Kindertagesstätte oder Schule kann mit der Fahrt zur Arbeit verknüpft werden, ebenso werden Freizeitaktivitäten am Nachmittag schnell erreicht. Und am Wochenende sind Touren ins Grüne eine beliebte Freizeitaktivität junger Familien. Dabei sind die Transportmöglichkeiten von Kindern vielfältig: Kindersitze können hinter oder vor dem Fahrer angebracht werden, Fahrradanhänger sind besonders komfortabel für die Mitnahme mehrerer Kinder oder Gepäck und in vielen Städten sind Lastenräder eine beliebte Alternative zum Pkw. Viele Eltern unterschätzen jedoch, wie stark sich das Fahrverhalten mit dem zusätzlichen Gewicht verändert. So gibt es nicht nur verlängerte Bremswege, auch das Balancehalten verlangt höhere Aufmerksamkeit. Werden Kinder mit dem Fahrrad mitgenommen, sind für eine sichere Verkehrsteilnahme einige Dinge zu beachten: Auf dem Fahrrad dürfen Kinder nur bis zu einem Alter von sieben Jahren transportiert werden, danach müssen sie selbst fahren. Personen über 16 Jahren dürfen Kinder auf dem Fahrrad in geeigneten Kindersitzen, Fahrradanhängern oder auf dem Transportrad mitnehmen. Vor der Nutzung muss geprüft werden, ob das Fahrrad für den Kindertransport geeignet ist. Hält beispielsweise die Achse das Zusatzgewicht des Fahrradanhängers aus und wird das zulässige Gesamtgewicht des Fahrrads nicht überschritten? Das Transportieren von Kindern auf dem Gepäckträger oder auf dem Fahrradrahmen ohne einen speziell hierfür vorgesehenen Kindersitz ist verboten und sehr gefährlich. Zudem dürfen Kinder nicht in Tragetüchern oder -hilfen vor der Brust oder auf dem Rücken transportiert werden. Das richtige Alter für Kinder Es gibt Vorrichtungen für Kinderanhänger, die bereits den Transport von wenigen Wochen alten Babys ermöglichen. Unsere Empfehlung lautet: Das Kind sollte bereits selbstständig sicher sitzen können, also 9 bis 12 Monate alt sein. Setzen Sie Ihr Kind keinesfalls zu früh den Belastungen aus. Die Seitenbeschleunigungskräfte und Erschütterungen in einem Kinderanhänger sind erheblich. MAI 2016 5

05/2016 Fahrradkindersitze Kindersitze für das Fahrrad eignen sich besonders für Kurzstrecken und Stadtfahrten. Sie sind die kostengünstigste Variante für den Kindertransport und leicht zu handhaben, zudem können sie mit entsprechenden Adaptern leicht von Rad zu Rad gewechselt werden. Beim Kauf sollten Eltern auf die Norm DIN EN 14344 achten. Im Kindersitz dürfen Kinder zwischen 9 Monaten und 5 Jahren bzw. mit einem Gewicht von 9 bis 22 kg mitgenommen werden. Heckmodelle gewähren dem Kind bei einem Unfall größeren Schutz. Vorne befestigte Sitze dürfen nur bis zu 15 kg belastet werden. Besonderen Schutz für Kinder bieten Sitze mit größenverstellbarer Rückenlehne und Kopfstütze, an die Größe des Kindes angepasste Drei-Punkt-Hosenträgergurte sind ebenfalls wichtig. Die kleinen Beine und Füße werden durch eine verstellbare Beinsicherung und Fußstützen geschützt. Im Schrittbereich der Sitzfläche sollte ein Höcker vorhanden sein, damit das Kind selbst beim scharfen Bremsen durch den Gurt sicher im Sitz gehalten wird. Die Laufräder sowie die Sattelfedern müssen abgedeckt sein, damit sich das Kind nicht verletzen kann. Durch das zusätzliche Gewicht verlagert sich der Schwerpunkt des Fahrrads nach oben. Deswegen sollten Eltern besonders vorsichtig sein und ihr Kind niemals alleine im Kindersitz lassen. Zusätzliche Standsicherheit bieten ein zweibeiniger Fahrradständer und Lenkungsdämpfer gegen das Einschlagen des Lenkers. Dies hilft vor allem beim Ein- und Ausladen des Kindes. Bei Heckmodellen gehören Rucksäcke oder große Taschen nicht auf den Rücken der Eltern. Diese können beispielsweise in Fahrradkorb oder -tasche transportiert werden. Klar ist, dass Kinder und Erwachsene beim Fahren stets einen Fahrradhelm tragen sollten. Fahrradanhänger Eine Alternative zum Kindersitz bietet, besonders bei Fahrten mit zwei Kindern oder bei längeren Strecken, ein Fahrradanhänger. Zudem ist die Mitnahme von kleinem Gepäck möglich. Einige Anhänger lassen sich sogar als Kinderwagen nutzen. Im Fahrradanhänger sind Kinder vor schlechtem Wetter, direkter Sonneneinstrahlung oder Insekten geschützt. Ein hoch herausragender, auffälliger Wimpel macht andere Verkehrsteilnehmer auf den Anhänger aufmerksam. Auch im Anhänger sollten die Kinder Helm tragen und mit passend eingestellten Gurten angeschnallt sein. Wichtig sind beim Fahrrad verbindliche Herstellerzusagen zur Anhängereignung und zum zulässigen Gesamtgewicht. Insgesamt sollte das Gewicht des Anhängers nicht mehr als 40 kg betragen. In der Regel sind Kindertransportanhänger mit einer Tiefdeichsel ausgestattet, die auf Höhe der Hinterradnabe angekuppelt wird. Aufgrund der erhöhten Anforderungen sollte beim Fahrrad auf einen stabilen Rahmen und eine gute Bremsanlage geachtet werden. Das Gewicht des Anhängers macht sich vor allem beim Anfahren oder Bergauffahren bemerkbar. Gerade bei schmalen Fahrradwegen, beim Rangieren oder im Gegenverkehr wird die Breite des Anhängers schnell hinderlich. MAI 2016 6

05/2016 Lastenfahrrad Vom einfachen Fahrrad mit verlängertem Gepäckträger bis hin zum dreirädrigen Transporter: Im Bereich der Lastenfahrräder ist vieles erhältlich. Lastenfahrräder mit Kiste eignen sich gut für den Transport von Kindern, sofern sie mit Sitzen und Anschnallgurten ausgestattet sind. Fährt nur ein Kind mit, sitzt es für eine gute Gewichtsverteilung am besten in der Mitte. Darauf sollten auch die Sitze und Anschnallgurte ausgelegt sein. Kinder dürfen nicht von Teilen am Fahrrad gestört werden. Das zulässige Gesamtgewicht, bestehend aus Fahrer, den mitfahrenden Kindern und dem Fahrradgewicht, darf nicht überschritten werden. Lastenfahrräder, insbesondere dreirädrige Varianten, bieten ein ganz anderes Fahrgefühl als normale Fahrräder. Die Länge und der größere Wendekreis, aber auch die veränderten Bremswege bei Zuladung, müssen berücksichtigt werden. Deswegen sollte man sich vor den ersten Fahrten mit Kindern damit vertraut machen. Einschränkungen stellen schmale Wege, Treppen oder Gitter dar, die bei der Streckenplanung berücksichtigt werden müssen. Lastenfahrräder sollten sicher und gut geschützt abgestellt werden können. Nachziehrad / Trailerbike Ein Nachziehrad oder Trailerbike eignet sich für die Mitnahme von Kindern, die zwar schon Rad fahren können, aber denen im Straßenverkehr noch die Übung fehlt oder die noch keine langen Strecken fahren können. Besonders kleinere Kinder schlafen bei Fahrten mit dem Fahrrad ab und zu noch ein. Dies kann bei Nachziehrädern zu schweren Stürzen führen! Es gibt sowohl spezielle Nachziehräder, als auch Halterungssysteme, in die ein 12-20 Zoll Rad eingehängt werden kann. Letztere haben den Vorteil, dass Kinder auf schwierigen Streckenabschnitten angehängt werden und danach wieder selbstständig fahren können. Eine Gangschaltung ermöglicht es dem Kind, in einer passenden Übersetzung mitzutreten. Ansonsten verliert es schnell die Lust am Mitfahren, wenn es oft ins Leere oder zu schwer treten muss. Die Bedienungsanleitung des Fahrrads oder der Fachhändler geben Auskunft darüber, ob das Zugfahrrad für das Ziehen von Nachziehrädern geeignet ist. Das Nachziehfahrrad muss fest montiert sein, damit die Seitenneigung nicht zu stark ist. Umso stabiler ist die Fahrweise für den Fahrer und das Kind. Das Nachziehrad muss ein Rücklicht und einen roten Rückstrahler haben, da das Rücklicht des Zugfahrrades durch Nachziehrad und Kind verdeckt werden. Das Rücklicht des Fahrrads kann abgedeckt werden, damit es das Kind nicht blendet. Ein weit nach unten gezogenes Schutzblech hinten am Fahrrad verhindert, dass das Kind bei Regen und nasser Fahrbahn Spritzer abbekommt. Immer mit Fahrradhelm! Egal, wie Kinder transportiert werden: Sie sollten von Anfang an einen Fahrradhelm tragen. Eltern gehen am besten mit gutem Beispiel voran und tragen ebenfalls einen Helm. MAI 2016 7

05/2016 Begleitung Rad fahrender Kinder auf dem Gehweg Erwachsene dürfen Kinder bislang auf dem Gehweg nicht begleiten. Nach derzeitiger Rechtslage müssen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr, ältere Kinder bis zum zehnten vollendeten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Eine Begleitung radfahrender Kinder auf dem Gehweg durch einen erwachsenen Radfahrer soll jedoch mit einer Änderung des 2 Abs. 5 StVO in Zukunft möglich sein. Dies soll die Sicherheit der Kinder auf dem Fahrrad erhöhen und die Ausübung der Aufsichtspflicht erleichtern. Eine gleichzeitige Rücksichtnahme auf Fußgänger ist dabei selbstverständlich. Umsetzungsmöglichkeiten in den Bundesprogrammen In der Halbzeitbilanz des BMVI-Verkehrssicherheitsprogramms 2011-2020 wird unter anderem als Handlungsschwerpunkte der Verkehrssicherheit die richtige Sicherung von Kindern im Auto genannt. Im Jahr 2016 gehören deshalb Kinderrückhaltesysteme in den vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geförderten DVW-Bundesprogrammen zu den Schwerpunktthemen. Kinderrückhaltesysteme sind Bestandteil der Bundesprogramme Kinder im Straßenverkehr und Kind und Verkehr. Der sichere Transport von Kindern auf dem Fahrrad wiederum ist Bestandteil der Bundesprogramme Kinder im Straßenverkehr und FahrRad aber sicher!. Kinder im Straßenverkehr Umsetzung: Kinderrückhaltesysteme Kinderrückhaltesysteme und deren korrekte Installation sind Bestandteil des Bundesprogramms Kinder im Straßenverkehr. Das Thema wird von den KiS-Moderatoren bei den Beratungsgesprächen mit den Erzieherinnen und Erziehern besprochen und gemeinsam Möglichkeiten für die Information und Sensibilisierung der Erziehungspersonen erarbeitet. Im Rahmen der Verkehrssicherheitstage kann mit Hilfe des Kindergurtschlittens den Vorschulkindern und ihren Eltern die hohe Bedeutung der richtigen Sicherung von Kindern im Pkw verdeutlicht werden. Wenn eine Puppe oder ein Teddybär ungesichert im Kindergurtschlitten eine Schräge hinab rasen und im hohen Bogen aus dem Kindersitz fliegen, ist dies für Kinder und Eltern sehr eindrucksvoll. Ihnen wird damit klar, welche Kräfte bei einem Aufprall wirken und welchen Sicherheitsgewinn ein Rückhaltesystem bringt. Hierzu steht die Antrags- und Abrechnungsposition Kindergurtschlitten / Kinderrückhaltesystem zu Verfügung. Auch kann die korrekte Installation eines Kinderrückhaltesystems erläutert und praktisch veranschaulicht werden. MAI 2016 8

05/2016 Thema: Kindersicherung auf dem Fahrrad Die KiS-Beratungsgespräche bieten auch einen guten Einstieg, um zum sicheren Transport von Kindern auf dem Fahrrad zu informieren und für die Wichtigkeit des Helmtragens bei Vorschulkindern zu sensibilisieren. Dabei sollte auch an die Vorbildfunktion von pädagogischen Fachpersonal sowie Eltern appelliert werden. Bei den Verkehrssicherheitstagen können die Verkehrswachtmitarbeiter im Gespräch mit den anwesenden Eltern deren Vorbildfunktion betonen. Kind und Verkehr Im Rahmen der Elternveranstaltungen des Programms Kind und Verkehr kann das Modul K2 Kinder als Mitfahrer angeboten werden. Dabei stehen Kinderrückhaltesysteme und deren korrekte Installation im Fokus. Bei der Direktansprache steht der Themenbaustein 2 zur Verfügung, in dem spielerisch mit den Kindern die Wichtigkeit von Kinderrückhaltesysteme erarbeitet wird. Das Projekthandbuch enthält beispielhaft Lieder zur Kindersicherung im Pkw und macht Vorschläge für kleine Experimente zu diesem Thema. FahrRad aber sicher! Bei den Verkehrssicherheitstagen im Bundesprogramm FahrRad aber sicher! können die Verkehrswachtmitarbeiter die Teilnehmenden hinsichtlich des sicheren Transports von Kindern auf dem Fahrrad beraten. Ein Hinweis auf die Bedeutung des Tragens eines Fahrradhelms sollte stets erfolgen, ebenso kann an die Vorbildfunktion der Eltern appelliert werden. Bei den Aktionstagen sind der Eierhelmtest oder ein Helmtest mit Melonen (Antragsposition 14) ein Aha-Erlebnis, mit dem anschaulich die Schutzwirkung des Helms verdeutlicht wird. Dazu wird ein Fahrradhelm mit einer Melone oder ein Mini-Helm mit einem rohen Ei ausgeringer Höhe auf den Boden fallen gelassen. Melone oder Ei bleiben unversehrt, da sie vom Helm geschützt werden. Impressum Simon Wagner, Tel.: (030) 516 51 05 62, simon.wagner@dvw-ev.de Nina Tzschentke, Tel.: (030) 516 51 05 31, nina.tzschentke@dvw-ev.de Verantwortlich für den Inhalt ist Daniel Schüle, Geschäftsführer der DVW e.v. Sie finden die Verkehrswacht intern im internen Bereich der DVW-Homepage: http://www.deutsche-verkehrswacht.de/intern/newsletter.html MAI 2016 9