Bremer Fußball-Verband e. V.

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Transkript:

Bremer Fußball-Verband e. V. Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen Frauen- und Mädchenausschuss Durchführungsbestimmungen für BFV-Futsalwettbewerbe der Frauen und Juniorinnen in der Halle Soweit nachstehend nicht anders geregelt, wird nach den internationalen Futsal- Spielregeln der FIFA, den BFV Futsal-Richtlinien Jugend, den DFB-Richtlinien für Fußballspiele in der Halle sowie Satzung und Ordnungen des BFV gespielt. 1. Wettbewerbe der weiblichen Mannschaften Die Planung der Futsalwettbewerbe der weiblichen Mannschaften obliegt dem Frauen- und Mädchenausschuss. Der Bremer Fußball-Verband e. V. veranstaltet auf Landesebene Futsalwettbewerbe für Frauenmannschaften der Regionalliga Nord und Verbandsliga (ÖVB Futsal Cup zugleich BFV Futsal-Landesmeisterschaft). An dem Wettbewerb nimmt aus jedem Verein nur eine Frauenmannschaft teil. Die Regularien für die Qualifikation gibt der FMA spätestens mit der Staffeleinteilung für die Spiele in der Halle bekannt. Frauenmannschaften der Landesliga, Bezirksliga und Kreisliga sowie auch die Frauenmannschaften, die in der Frauen Verbandsliga spielen und am ÖVB Futsal Cup nicht teilnehmen können, weil sie nicht qualifiziert sind oder schon eine andere Mannschaft ihres Vereins am ÖVB Futsal Cup teilnimmt (BFV Futsal Cup). B-Juniorinnenmannschaften auf Landesebene (BFV Futsal- Landesmeisterschaft). Der Sieger ist BFV-Futsal-Landesmeister der B-Juniorinnen. Die ersten beiden Mannschaften, außer SV Werder Bremen U15, nehmen an der Norddeutschen B-Juniorinnen-Futsal-Meisterschaft teil. Für die qualifizierten Mannschaften ist die Teilnahme an den weiterführenden Wettbewerben verbindlich. C-Juniorinnenmannschaften auf Landesebene (BFV Futsal-Landesmeisterschaft). Der Sieger ist BFV-Futsal-Landesmeister der C-Juniorinnen, der sich zusammen mit der U15 von Werder Bremen für die Norddeutsche C- Juniorinnen-Futsal-Meisterschaft qualifiziert. Für die qualifizierten Mannschaften ist die Teilnahme an den weiterführenden Wettbewerben verbindlich. D-Juniorinnenmannschaften (BFV Futsal Cup). Der Sieger gewinnt den BFV Futsal Cup der der D-Juniorinnen.

2 E-Juniorinnenmannschaften (BFV Futsal Cup). Der Sieger gewinnt den BFV Futsal Cup der der E-Juniorinnen. 2. Teilnahmeberechtigung Für die Futsal-Wettbewerbe der Frauen und Juniorinnen sind alle am Punktspielbetrieb teilnehmenden Mannschaften mit einer Hallenmannschaft teilnahmeberechtigt. Voraussetzung ist die fristgerechte Meldung im DFBnet- Vereinsmeldebogen. 3. Turnierleitung Die spieltechnische Durchführung obliegt dem Frauen- und Mädchenausschuss, der von einem Verein unterstützt wird, der in den Spielplänen als Hallenaufsicht eingetragen ist. Die Hallenaufsicht ist für die Sauberkeit und Ordnung in der Halle verantwortlich und unterstützt die Turnierleitung. Sollte kein Mitglied des FMA anwesend sein, nimmt die Hallenaufsicht die Aufgaben der Turnierleitung wahr. Die Turnierleitung besteht aus mindestens drei Personen. Ihr obliegt die endgültige Entscheidung von im Reglement nicht vorgesehenen Fällen. Die Anordnungen der Turnierleitung sind für alle Beteiligten verbindlich und endgültig. 4. Schiedsrichterinnen Die Schiedsrichterinnen werden vom zuständigen Kreisschiedsrichterausschuss angesetzt. Jedes Spiel der Frauen sowie der B- und C-Juniorinnen wird von zwei Schiedsrichterinnen und der Zeitnehmerin geleitet. Bei den D- und E-Juniorinnen werden die Spiele von einer Schiedsrichterin geleitet und die Zeitnahme erfolgt durch die Turnierleitung. Die KSRA stellen pro Turnier vier Schiedsrichterinnen, bei den D- und E- Juniorinnen zwei Schiedsrichterinnen und bei den Endrunden der Frauen und der B-Juniorinnen je sechs Schiedsrichterinnen. Zur Sicherstellung des reibungslosen Ablaufs haben die Schiedsrichterinnen eine halbe Stunde vor Beginn des Turniers in der Halle zu sein. Die Zahlung der Schiedsrichterkosten erfolgt bargeldlos über die BFV- Geschäftsstelle. 5. Spielberechtigung Bei den Juniorinnen sind an den Spielen alle Spielerinnen teilnahmeberechtigt, die die Spielerlaubnis für die jeweilige Mannschaft gemäß BFV Futsal-Richtlinien Jugend besitzen. Die Juniorinnen sind pro Saison nur für einen Verein und pro Altersklasse nur für eine Mannschaft spielberechtigt. Aus Gemischtmannschaften dürfen nur Spielerinnen der originären Altersklasse teilnehmen. A-Juniorinnen dürfen nur in Frauenmannschaften zum Einsatz kommen.

3 Bei den Frauen ist 5, Nr. 5, der DFB-Richtlinien für Fußballspiele in der Halle zu beachten. Danach kann eine Spielerin für ihren Feldfußball-Verein, in dem sie eine Spielerlaubnis für den Feldfußball besitzt, auch an den Futsal- Wettbewerben gemäß diesen Durchführungsbestimmungen teilnehmen. Die Teilnahme ist nicht gestattet, wenn die Spielerin eine Futsal-Spielerlaubnis für einen anderen Verein besitzt. Auch bei den Frauen sind Spielerinnen pro Saison nur für einen Verein und innerhalb ihres Vereins nur für eine Frauenmannschaft spielberechtigt. 6. Regeln Ein Torhüter verursacht einen indirekten Freistoß für das gegnerische Team, wenn er eines der folgenden vier Fouls begeht: den Ball, den ihm ein Mitspieler mit dem Fuß absichtlich zugespielt hat, in seinem Strafraum mit der Hand berührt, den Ball, den er direkt von einem Einkick eines Mitspielers erhalten hat, in seinem Strafraum mit der Hand berührt, den Ball in seiner Spielfeldhälfte länger als vier Sekunden mit der Hand oder dem Fuß kontrolliert, den Ball in seiner Spielfeldhälfte ein zweites Mal berührt, nachdem ihm dieser von einem Mitspieler absichtlich zugespielt wurde und der Torhüter den Ball bereits gespielt hat, ohne dass dieser dazwischen von einem Gegner gespielt oder berührt wurde. Die beiden letzten Punkte gelten nicht für den Spielbetrieb der E-Juniorinnen. Die Vier-Sekunden-Regel kommt im Spielbetrieb der E- Juniorinnen nicht zur Anwendung. 7. Anzahl der Spielerinnen Jede Mannschaft besteht aus max. 12 Spielerinnen, von denen sich 5 (4 + 1) jeweils im Spiel befinden dürfen. Bei Beginn eines Spiels müssen von jeder Mannschaft mindestens vier Spielerinnen auf dem Feld anwesend sein. Das Auswechseln von Spielerinnen ist gestattet und muss soweit es die Hallengegebenheiten erlauben im Bereich der Mittellinie erfolgen. Kann das Auswechseln nicht im Bereich der Mittellinie erfolgen, entscheidet die Turnierleitung über die Auswechselzone. Fliegender Wechsel und Wieder- Einwechseln sind gestattet. Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl der Spieler auf dem Spielfeld, ist das Spiel zu unterbrechen. Die Spielerin, die zu früh das Spielfeld betreten hat, ist zu verwarnen. Spielfortsetzung mit indirektem Freistoß für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo der Ball bei der Spielunterbrechung war. Wird durch Zeitstrafen die Zahl der Spielerinnen einer Mannschaft auf weniger als zwei Feldspielerinnen verringert, so muss das Spiel abgebrochen werden. Es gelten die Bestimmungen für Spielwertungen bei verschuldetem Spielabbruch. 8. Ausrüstung der Spielerinnen Einheitliche Spielkleidung ist erforderlich. Ausweichtracht muss die erstgenannte Mannschaft tragen. Es muss in Hallensportschuhen mit heller,

4 abriebfester Sohle gespielt werden, die so beschaffen sein müssen, dass keine Verletzungen der Mitspieler entstehen können. Das zwischenzeitliche Verlassen der Spielhalle mit diesen Sportschuhen ist nicht erlaubt. Schienbeinschützer sind zu tragen. Schmuck muss abgelegt werden und ist auch abgeklebt nicht zugelassen. 9. Spielzeit Abweichend von den Futsal-Spielregeln gelten folgende Spielzeiten bei laufender Uhr: 1 x 12 Minuten bei den Endrunden der B- und C-Juniorinnen wird in der letzten Minute mit Netto-Spielzeit gearbeitet. Bei Spielunterbrechungen wird die Zeit durch Anweisung des Schiedsrichters angehalten. Die Spielzeiten gelten soweit die Spielpläne oder die Turnierleitung vor Ort keine anderen Spielzeiten vorgeben. Es wird ohne Seitenwechsel gespielt. Die erstgenannte Mannschaft hat Anstoß und spielt von links nach rechts. 10. Time-Out Bei den Spielen der Frauen, B- und C-Juniorinnen kann jeder Betreuer bzw. Übungsleiter pro Spiel eine Auszeit (Time-Out) von einer Minute bei der Zeitnehmerin beantragen. Time-Out kann immer dann beantragt werden, wenn die eigene Mannschaft im Ballbesitz ist (kommt) und wenn der Ball aus dem Spiel ist. 11. Spielball Die Frauen sowie die B- und C-Juniorinnen spielen mit einem Futsalball der Größe 4. Die D- und E-Juniorinnen spielen mit einem Futsalball-light Größe 4, 340-360 g. Jeder Verein hat einen geeigneten Futsalball als Spielball mitzubringen. 12. Kumuliertes Foulspiel Ein direkter 10-Meter-Freistoß erfolgt ab dem 4. kumulierten Mannschaftsfoul gemäß Futsal-Regel 13. Beim Spielbetrieb der E- und D-Juniorinnen entfällt die Zählung der kumulierten Mannschaftsfouls. 13. Verwarnung und Feldverweis sowie Sperren Die Schiedsrichterin kann eine Spielerin verwarnen und bei schweren Verstößen auf Dauer (Gelb-Rote bzw. Rote Karte) des Spielfeldes verweisen. Bei einem Feldverweis auf Dauer, kann die Mannschaft nach Ablauf von zwei Minuten oder wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt hat, wieder durch eine Spielerin ergänzt werden. Bei mehreren Feldverweisen auf Dauer kann nur jeweils eine Spielerin nach Eintreten des vorgenannten Tatbestands bis zum Erreichen der zulässigen Anzahl der Spielerinnen ergänzt werden. Dies gilt allerdings nur für das Spielen in Unterzahl (nicht vier gegen vier, drei gegen drei). Bei einer Gelb-Roten Karte ist die betreffende Spielerin für das nächste Turnierspiel wieder spielberechtigt. Bei einer Roten Karte ist die Spielerin gem. 30, Absatz 2, der RuVO für die restlichen Turnierspiele

5 gesperrt. Dabei sind 6, Nr. 2, der DFB-Richtlinien für Fußballspiele in der Halle und die BFV Futsal-Richtlinien Jugend zu beachten. Danach gelten Sperrstrafen nur über das laufende Turnier hinaus, wenn das vom Sportgericht ausdrücklich angeordnet wurde. Diese Regelung gilt auch für auf dem Feld verhängte Sperrstrafen, die für die Futsalwettbewerbe des FMA grundsätzlich nicht gelten. 14. Spielwertung Die Spiele werden dem Ergebnis nach gewertet. Bei gleicher Punktzahl entscheidet die Tordifferenz. Sollten Tordifferenz und Punktverhältnis gleich sein, zählen die mehr geschossenen Tore. Ist auch die Anzahl der erzielten Tore gleich, wird ein 6-m-Schießen mit drei Schützinnen durchgeführt (abweichend von den Futsal-Regeln wird bei unentschiedenem Stand nach den drei Schützinnen mit den gleichen drei weiter bis zur Entscheidung geschossen). Sollte ein 6-m-Schießen nicht herbeigeführt werden können, weil eine oder mehrere beteiligte Mannschaften nicht vor Ort sind oder die Hallenzeit dafür nicht mehr ausreicht, kann der FMA einen Losentscheid herbeiführen. 15. Spielbericht Jede Mannschaft hat pro Spieltag das vorgeschriebene Spielberichtsformular auszufüllen und mit den Pässen der Turnierleitung zu übergeben, die die Passkontrolle durchführt. Die Spielerinnen sind dabei entsprechend den Rückennummern aufzuführen. Der vorgeschriebene Spielberichtsbogen ist von den Vereinen zu stellen. 16. Ergebnismeldung Die Ergebnismeldung übernimmt der FMA. 17. Antreten Jede teilnehmende Mannschaft hat sich spätestens 15 Minuten vor dem ersten Spiel des Spieltages in der Halle einzufinden. Mannschaften, die verspätet, nicht oder mit weniger als 4 Spielerinnen antreten, können bestraft und im Wiederholungsfalle ausgeschlossen werden. Bei verspätetem Antreten werden die bis dahin ausgefallenen Spiele mit 0:5 Toren und 0 Punkten als verloren gewertet. Bei Mannschaften, die nicht antreten, entscheidet der Ausschuss, ob eine komplette Streichung vorgenommen wird oder die Spiele mit 5: 0 Toren und 3 Punkten für die verbleibenden Mannschaften in die Tabellenwertung eingehen. Die schuldigen Vereine werden gemäß der Strafordnung bestraft. 18. Pflichten der Vereine Jeder Verein ist verpflichtet, die Halle und die Umkleideräume in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Für evtl. Reinigungsarbeiten sowie für vorsätzlich herbei geführte Beschädigungen haftet der Verein. Der Bremer Fußball-Verband ist ermächtigt, diese Kosten dem jeweiligen Verein in Rechnung zu stellen. Aufgabe des Vereins, der zur Hallenaufsicht eingeteilt ist, ist es, am Schluss jedes Wettbewerbs groben Abfall in der Halle

6 einzusammeln. Gegen Vereine, die dem nicht oder nur mangelhaft nachkommen, kann der FMA Ordnungsgelder beschließen. 19. Ausschluss Verstoßen Trainer, Betreuer, Spielerinnen, Eltern oder sonstige Begleitpersonen gegen die Hallenordnung, kann die Mannschaft aus dem Turnier ausgeschlossen werden. Dies gilt im Übrigen für jegliches unsportliches Fehlverhalten. Diese Durchführungsbestimmungen treten am 08.12.2017 in Kraft.