Deutsche Hochschulmeisterschaft Handball 2015 Endrunde

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Ausschreibung Deutsche Hochschulmeisterschaft Handball 2015 Endrunde vom 26. bis 28. Juni 2015 in Stuttgart Ausrichter: Hochschulsport Universität Stuttgart Qualifikation gemäß adh-wettkampfprogramm SoSe 2015 Ausrichter: Offizieller Ballpartner:

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 2 VERANSTALTER: AUSRICHTER: AUSTRAGUNGSORTE: Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh) Universität Stuttgart Zeppelinhalle in der Neckarstr. 149/1, 70190 Stuttgart-Ost Sporthalle des Sport-und Bewegungsinstituts Stuttgart, Allmandring 28, 70569 Stuttgart TERMIN: von Freitag, 26. Juni 2015 bis Sonntag, 28. Juni 2015 TEILNAHME- BERECHTIGUNG: 3 der Satzung des adh (Auszug) (1) Mitglieder des adh können in Deutschland tätige staatliche und nach deutschem Recht staatlich anerkannte oder diesen gleichwertige Hochschulen sein. Die Prüfung der Gleichwertigkeit orientiert sich an den Kriterien der HRK. 7, 8 Wettkampfordnung (WO) des adh 7 (Auszug) (1) Teilnahmeberechtigt an den Wettbewerben des adh sind alle Mitglieder von Einrichtungen, die gemäß Art. 3 (1) der Satzung Mitglied im adh sind. Zweit-, Neben- und Gasthörerinnen sind nicht startberechtigt. (2) Ehemalige Hochschulmitglieder sind darüber hinaus bis höchstens zum Ende des auf einen berufsqualifizierenden Studienabschluss folgenden Kalenderjahres teilnahmeberechtigt. (3) Eine Teilnahmeberechtigung der Mitglieder von Einrichtungen im Sinne des Art. 3 (1) der adh Satzung, die nicht Mitglied im adh sind, ist grundsätzlich möglich. In jedem Fall ist eine deutlich erhöhte Verbandsabgabe festzulegen. Näheres regelt der Verbandsrat. 8 (Auszug) (1) Als Startausweis der studentischen Teilnehmerinnen/Teilnehmer gilt der Studierendenausweis oder eine im laufenden Semester durch das Immatrikulationsbüro der Hochschule ausgestellte Studienbescheinigung mit Angabe der Matrikel-Nummer, bei ehemaligen Studierenden das Examenszeugnis, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Bei Teilnehmerinnen/Teilnehmern von Hochschulen gem. Art. 3 (1), Satz 3 der Satzung muss aus der Studienbescheinigung zweifelsfrei der Standort der besuchten Hochschuleinrichtung hervorgehen. (2) Als Startausweis gilt bei hauptberuflich tätigen Mitgliedern von Hochschulen eine im laufenden Semester ausgestellte Bestätigung des Personalbüros, aus der ihre hauptberufliche Tätigkeit an der Hochschule hervorgeht, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. (3) Der Startausweis ist bei allen Veranstaltungen vorzulegen und bei Rundenspielen vom örtlichen Ausrichter, ansonsten vom Schiedsgericht zu überprüfen; näheres regelt die Ausschreibung. Die nachträgliche Feststellung des Fehlens einer Startberechtigung führt zur sofortigen Disqualifikation des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. der Mannschaft für die gesamte Veranstaltung. (4) Kann ein/e Teilnehmer/in seinen/ihren Startausweis nicht vorlegen, so kann die Startgenehmigung unter Vorbehalt erteilt werden, wenn der/die Teilnehmer/in a) eidesstattlich versichert, im Besitz eines gültigen Startausweises zu sein und seine/ihre Startberechtigung binnen acht Tagen (Datum des Poststempels) bei der Geschäftsstelle nachweist, b) ein Reuegeld in Höhe von 15,00 Euro an den Ausrichter zahlt, c) sich durch einen Lichtbildausweis ausgewiesen hat. (5) Die Ergebnisse sind inoffiziell, bis der Nachweis der Startberechtigung geführt ist.

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 3 Start von Minderjährigen: Für minderjährige Teilnehmende muss eine Einverständniserklärung der Eltern gegenüber der entsendenden Hochschule vorliegen. Die Einverständniserklärung sollte zumindest das Einverständnis zur Teilnahme sowie das Einverständnis, an Veranstaltungen nach einer bestimmten Uhrzeit teilnehmen zu dürfen, beinhalten. Über weitere Inhalte der Erklärung, wie zum Beispiel das Einverständnis zur eigenen Anreise, können die entsendenden Hochschulen je nach Situation selbst entscheiden. Die Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, insbesondere der 5 und 9, ist durch die entsendende Hochschule an eine geeignete Person zu übertragen. Die Verantwortung zur Einhaltung dieser Regelung liegt bei der entsendenden Hochschule. Eine Muster-Einverständniserklärung kann über den für Mitgliedshochschulen geschützten Bereich der adh-homepage bezogen werden. BITTE BEACHTEN: Der Konsum von Alkohol sowie anderen Suchtmitteln auf den ausgewiesenen Wettkampfflächen ist während des gesamten Verlaufs einer Veranstaltung untersagt. Die Wettkampfteilnahme unter Einfluss von Alkohol sowie anderen Suchtmitteln ist untersagt. Bei Verstößen erfolgt eine Sanktionierung durch das Schiedsgericht auf Grundlage des 5 RSO. Die Obleute-/Teamleitersitzung ist Bestandteil der Veranstaltung. Bei adh-veranstaltungen werden Dopingkontrollen durchgeführt. Laut Vereinbarung zwischen dem adh und der NADA übernimmt die NADA im Auftrag des adh die Organisation und Durchführung des Ergebnismanagementverfahrens. Kommt die NADA im Auftrag des adh nach Durchführung des Ergebnismanagements zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen einer Athletin oder eines Athleten nicht auszuschließen ist, leitet sie beim Deutschen Sportschiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) ein Disziplinarverfahren ein und führt dieses in eigenem Namen durch. Die Durchführung des Schiedsverfahrens richtet sich nach der Sportschiedsgerichtsordnung der DIS (DIS-SportSchO). Mit Einleitung des Disziplinarverfahrens informiert die NADA den jeweiligen Sportfachverband der betroffenen Athletin oder des Athleten und eröffnet diesem die Möglichkeit, fristgerecht als Partei dem Rechtsstreit vor dem Schiedsgericht beizutreten. ORGANISATIONS- ABGABE: 18,00 Euro pro Teilnehmer/in (bei der Überweisung bitte folgenden Verwendungszweck angeben: Heft 20 DHM Handball) Der Gesamtbetrag pro Mannschaft ist hochschulweise bis zum 19.06.2015 zu überweisen an: Universität Stuttgart IBAN: DE 51600501017871521687 Die verbindliche Teilnahmebestätigung (siehe Formular im Anhang) muss bis Montag, 15.06.2015, entweder - per E-Mail an sportreferat@sport.uni-stuttgart.de ODER - postalisch an Hochschulsport der Universität Stuttgart, Allmandring 28f, 70569 Stuttgart erfolgen. REUEGELD: ÜBERNACHTUNG & VERPFLEGUNG: SPIELBALL: HAFTMITTELVERBOT: Die Reuegebühr für eine gemeldete, aber nicht angetretene Mannschaft entspricht dem dreifachen der Organisationsabgabe und wird zusätzlich zur eigentlichen Organisationsabgabe fällig. Eine Übernachtungsmöglichkeit besteht in der Sporthalle Keltenschanze auf dem Unigelände. Der offizielle Spielball wird von der Firma Molten gestellt (HXA3 und HXA2). In der Zeppelinhalle und der Sporthalle des Sport- und Bewegungsinstituts Stuttgart ist ausschließlich die Verwendung von wasserlöslichen Haftmitteln erlaubt!

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 4 TEAMSTÄRKE: Jedes Team hat einen Kader von 16 Spielern (13 Feldspieler u. 3 Torhüter). Diese müssen vor Beginn des Turniers dem Ausrichter genannt werden. Vor Beginn eines jeden Turnierspieles ist der Turnierleitung ein Spielbericht vorzulegen, der die 14 Spieler (12 Feldspieler u. 2 Torhüter) ausweist, die am folgenden Spiel beteiligt sein werden. WETTKAMPFREGELN: Gespielt wird nach den Regeln des DHB. SPIELZEIT: 2 x 20 Minuten PLATZIERUNG: Bei Punktgleichheit von zwei oder mehr Mannschaften entscheidet 1. die Tordifferenz und 2. die höhere Zahl der mehr erzielten Tore. Besteht auch dann noch Gleichstand, entscheidet der direkte Vergleich. Sollte für die Vergabe von Qualifikationsplätzen auch dann Gleichstand zwischen Mannschaften vorliegen, so ist ein Entscheidungsspiel bzw. eine Entscheidungsrunde (Spielzeit 2 x 5 Minuten) durchzuführen. Kommt es auch hierbei zu keiner Entscheidung, so ist ein 7-m- Werfen nach den Bestimmungen des DHB durchzuführen. Bei unentschiedenen Spielen im Nationalfinale wird bis zur Entscheidung weitergespielt. Nach 5 Minuten Pause wird noch einmal um die Seiten oder den Anwurf gelost. Die Spielzeit beträgt 2 x 5 Minuten (Seitenwechsel ohne Pause). Ist das Spiel in einer Verlängerung noch nicht entschieden, erfolgt nach einer Pause von 5 Minuten und erneutem Losen eine zweite Verlängerung von 2 x 5 Minuten. Kommt es auch hierbei zu keiner Entscheidung, so ist ein 7-m-Werfen nach den Bestimmungen des DHB durchzuführen. SPIEL- BERECHTIGUNG: Wegen grob unsportlichem Verhalten oder Tätlichkeit außerhalb der Spielfläche disqualifizierte (Regel 17:5 d und f) oder ausgeschlossene Spielerinnen/Spieler (Regel 17:7) sind für das laufende Turnier nicht mehr spielberechtigt. Nicht teilnahmeberechtigt an den Spielen des adh sind Spielerinnen/Spieler, gegen die vom DHB oder einem Regional- oder Landesverband eine Sperre verhängt wurde, die zum Zeitpunkt des Turniers noch nicht abgelaufen ist. Ausdrücklich ausgenommen sind Sperren infolge Vereinswechsel (Vertrag adh/dhb vom Mai 1963). SCHIEDSGERICHT: Elmar Ehrich, Disziplinchef Handball im adh Petra Borchert, adh-verbandsrat Dr. Melanie Haag, Leiterin Hochschulsport der Universität Stuttgart TITEL: Die Sieger erhalten den Titel Deutscher Hochschulmeister 2015 im Handball. AUSZEICHNUNGEN: Die drei Erstplatzierten erhalten die adh-siegernadeln in Gold, Silber und Bronze. Jede Mannschaft erhält eine Urkunde. Zusätzlich werden Sachpreise vergeben. ZEITPLAN: Freitag. 26.06.2015 Ab 16:00 Uhr Hallenöffnung (Allmandringhalle) und Akkreditierung, Kontrolle der Startberechtigungen, Begrüßung 17:00 bis 21:00 Uhr Gruppenspiele Ab 21:00 Uhr grill and chill (Abendverpflegung) Samstag, 27.06.2015 Ab 08:30 Uhr Hallenöffnung (beide Spielorte) 09:30 bis 19:00 Uhr Gruppenspiele ab 22:00 Uhr Player s Party im Mash (Bosch-Areal) mit Abendessen Sonntag, 28.06.2015 Ab 08:30 Uhr Hallenöffnung (Allmandringhalle) 10:00 bis 18:00 Uhr Platzierungsspiele ab 18:00 Uhr Siegerehrung AUSKUNFT: Hochschulsport der Universität Stuttgart hochschulsport@sport.uni-

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 5 stuttgart.de 0711-685-63155 Melanie Haag melanie.haag@inspo.uni-stuttgart.de 0711-685-63156 Kai Leistner kai.leistner@inspo.uni-stuttgart.de 0711-685-60394 Beatrice Belthle sportreferat@sport.uni-stuttgart.de 0711-685-68077 ANREISE & WILLKOMMEN: Anreise am Freitag, 26.06.2015. Bitte findet euch rechtzeitig zur Turniereröffnung und zum Check-In auf dem Campusgelände (Sporthalle des Sport- und Bewegungsinstituts, Allmandring 28, 70569 Stuttgart) ein. Die Wettbewerbe starten bereits um 17 Uhr! Ab 21:00 Uhr laden wir alle Teams zum grill and chill ein. Eine Anfahrtsbeschreibung und weitere (ständig aktualisierte) Informationen könnt ihr rechtzeitig vor der Veranstaltung auf unserer: Homepage http://www.hochschulsport.uni-stuttgart.de/wettkampfsport/dhmhandball/ oder auf der Facebook- DHM Fanpage https://www.facebook.com/hochschulsportstuttgart entnehmen. HAFTUNG: Die Teilnahme an der Deutschen Hochschulmeisterschaft Handball erfolgt auf eigenes Risiko. Von Veranstalter und Ausrichter wird keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art übernommen. Dies gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen und für abhanden gekommene Gegenstände. Mit der Anmeldung erklären alle Teilnehmenden verbindlich, dass gegen ihre Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sie einen ausreichenden Trainingszustand haben. Die Teilnehmenden sind damit einverstanden, dass sie aus dem Turnier genommen werden können, wenn sie gegen die Wettkampfordnung verstoßen oder Gefahr laufen, sich gesundheitlich zu schädigen. gez. Elmar Ehrich Disziplinchef Handball im adh gez. Dr. Melanie Haag Leiterin Hochschulsport der Universität Stuttgart

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 6 Mannschaftsmeldung DHM Handball 2015 26. 28.06.2015 in Stuttgart Meldende Hochschule: Geschlecht: HINWEIS: Diese Teammeldung ist dem Ausrichter der DHM Handball spätestens bei der Akkreditierung des Teams zur Verfügung zu stellen. Sie dient der Kontrolle der Spielberechtigung und als Grundlage für die Eintragung im Spielberichtsbogen. Nur die auf dem Bogen benannten nen sind am Veranstaltungsdatum spielberechtigt. Jedes Team hat einen Kader von 16 Spielern (13 Feldspieler u. 3 Torhüter). Vor Beginn eines jeden Turnierspieles ist der Turnierleitung ein Spielbericht vorzulegen, der die 14 Spieler (12 Feldspieler u. 2 Torhüter) ausweist, die am folgenden Spiel beteiligt sein werden. Nr. Nachname Vorname Matrikel-Nr. Funktion Kontaktperson: Mailadresse: Mobil: Unterschrift TeamleiterIn Kontrolle des Ausrichters: Datum/Unterschrift