2. Leistungsstufen Für den Wettbewerb der Orchester und Ensembles der böhmisch-märischen Stilrichtung gelten folgende Leistungsstufen:

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Transkript:

Blasmusik EM 2015 Kerkrade, Niederlande WETTBEWERBSRICHTLINIEN 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Die nachstehenden Richtlinien wurden durch die Confédération Internationale des Sociétés Musicales (CISM) unter Mitwirkung von renommierten Experten der Blasmusik böhmischmährischer Stilrichtung erstellt. 1.2 Der CISM-Wettbewerb ist auf qualitativ hoher internationaler und künstlerischer Ebene angesiedelt und stellt entsprechend hohe Anforderungen an die Teilnehmer. 1.3 Es werden Orchester und Kapellen in der Besetzung der original böhmisch-mährischen Stilrichtung mit bis zu maximal 25 Ausführenden (ohne Dirigent und Gesang) zugelassen. 1.4 Die ausführenden Musiker sind aktive Mitglieder des angemeldeten Orchesters. Nur Berufsmusiker, die nachweisbar vor ihrer professionellen Laufbahn bereits Mitglied der betreffenden Kapelle waren, werden zugelassen, ausser dem unter Punkt 1.5 genanntem. 1.5 Es sind auch Orchester und Ensembles von Ausbildungsstätten für Musik z.b. Musikhochschulen, Konservatorien, Fachakademien usw. zugelassen. Professionelle Orchester sind ebenfalls zugelassen, bilden aber keine eigene Klasse und müssen in der Höchststufe A antreten. 2. Leistungsstufen Für den Wettbewerb der Orchester und Ensembles der böhmisch-märischen Stilrichtung gelten folgende Leistungsstufen: 2.1 für Amateurorchester und Ensembles A. Höchststufe (höchste Ebene künstlerischer Anforderungen) B. Oberstufe (zweithöchste Ebene künstlerischer Anforderungen) C. Mittelstufe (mittlere Ebene künstlerischer Anforderungen) 2.2 für professionelle Orchester und Ensembles A. Höchststufe (höchste Ebene künstlerischer Anforderungen) Als professionell wird ein Orchester eingestuft, wenn mehr als 50% der Mitwirkenden Musiker fachmässig Musik studiert haben, und/oder Musik als Beruf ausüben. Die Teilnahme von Berufsmusikern ist verpflichtend anzugeben. Orchester, die sich nicht an den festgeschriebenen Regeln halten, werden von der Teilnahme an den Wettbewerb ausgeschlossen beziehungsweise disqualifiziert. 3. Anmeldung Die Anmeldung muss bis spätestens den 31. Dezember 2014 erfolgen. Für die Anmeldung sind erforderlich: Ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular mit Musikerverzeichnis Das gewählte auszuführende Programm, inklusive Partituren oder Direktionsstimmen in 4- facher Ausführung für die Jury (vgl. Punkt 7)

Ein Foto in digitaler Form (300 dpi) sowie eine kurze Beschreibung des Orchesters Der termingerechte Eingang der Anmeldegebühr (vgl. Punkt 4) HINWEIS: 3.1 Eine Anmeldung ist nur dann gültig, wenn die Anmeldeunterlagen vollständig und termingerecht bei dem Veranstalter eingegangen sind. 3.2 Vollständig eingegangene Anmeldungen werden nach ihrem Eingang von dem Veranstalter schriftlich bestätigt. Gültig wird die Anmeldung erst mit dem Eingang der Anmeldegebühr (vgl. Punkt 4). 3.3 Nachträgliche Änderungen zu einer bereits erfolgten Anmeldung bedürfen der Bestätigung des Veranstalters und sind bis zum Anmeldeschluss kostenlos. Danach werden Änderungen nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters vorgenommen und mit einer Bearbeitungsgebühr von 30,-- verrechnet. 3.4 Bis zum Stichtag unvollständig eingereichte Anmeldungen werden nicht berücksichtigt und gelten als nicht eingereicht. ACHTUNG Die Einteilung des Wertungsspiels und der zusätzlichen Konzertauftritte obliegt ausschliesslich dem Veranstalter. Zu dem Wettbewerb werden maximal 25 Kapellen zugelassen. 4. Anmeldegebühr 4.1 Die Anmeldegebühr beträgt 200,-- (zweihundert Euro) pro teilnehmende Kapelle und muss bis spätestens dem 31. Dezember 2014 auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein. Sonst ist die Anmeldung nicht gültig. Veranstalter: IBAN: BIC: Verwendungszweck: Stichting WMC Kerkrade NL47SNSB0872330400 SNSBNL2A Anmeldung EM 2015 / Name der Blaskapelle 4.2 Die Anmeldegebühr wird grundsätzlich nicht zurückerstattet. Ausgenommen sind Blaskapellen, die nicht zu dem Wettbewerb zugelassen werden. 5. Gagen und Forderungen 5.1 Für die Teilnahme können keinerlei Gagenforderungen an den Veranstalter gestellt werden. Diese Regelung gilt auch für Zusätzliche Auftritte im Rahmen der Veranstaltung. 5.2 Alle Nutzungsrechte der im rahmen der Veranstaltung gemachten Ton- und Bildaufnahmen liegen bei dem Veranstalter. 5.3 Jedes Orchester verpflichtet sich zu einem zusätzlichen, unentgeltlichen Auftritt in oder bei der Roda Halle von zirka 60 Minuten. Die Einteilung erfolgt ausschliesslich durch den Veranstalter, und wird den teilnehmenden Kapellen vorab mitgeteilt. 5.4 Nach der Siegerehrung verpflichtet sich der Europameister der höchsten Leistungsstufe zu einem einstündigen Abschlusskonzert.

6. Wettbewerbsprogramm 6.1 Das Wettbewerbsprogramm setzt sich aus folgenden Stücken zusammen: Ein Pflichtstück aus der vorgegebenen Liste der CISM. Zwei Pflichtwahlstücke aus der vorgegebenen Liste der CISM. Zwei Selbstwahlstücke jeweils aus der gleichen Schwierigkeitsstufe. 6.2 Die auszuführenden Pflichtstücke der verschiedenen Leistungsstufen werden bei der Ausschreibung bekanntgegeben (vgl. Punkte 13 und 14). 6.3 Jedem teilnehmenden Orchester steht auf der Bühne eine Einspielzeit von maximal 3 Minuten zur Verfügung. Pro Kapelle darf der gesamte Vortrag inklusive Einspielzeit maximal 30 Minuten dauern. Die Jury ist berechtigt, den Vortrag bei Überlänge zu unterbrechen. 6.4 Die Vorträge dürfen dirigiert werden. 6.5 Für den Gesang stehen zwei Mikrofone zur Verfügung, die zur Aufführung aller Musikstücke benutzt werden können. 7. Auswahl des Wertungsprogramms 7.1 Neben dem Pflichtstück sind 2 Pflichtwahlstücke, sowie 2 Selbstwahlstücke der gleichen Schwierigkeitstufe im Rahmen des vorgegebenen Zeitrahmens von 20 25 Minuten (ohne 3-minütige Einspielzeit) vorzutragen. Alle Listen sind auf der Homepage: www.ek-2015.nl veröffentlicht. 7.2 Die Jury ist berechtigt, den Vortrag bei Überlänge zu unterbrechen. 7.3 Die Auswahl der Selbstwahlstücke sollte nach dem von der CISM veröffentlichten Werksverzeichnis und Klassifizierung erfolgen. Werke, die nicht in diesem Werksverzeichnis enthalten sind, müssen vorab zur Begutachtung bei der Musikkommission böhmisch-mährisch eingereicht werden. 7.4 Der Arrangeur und der Verlag müssen laut Vorschrift der Selbswahlliste eingehalten werden. 7.5 Das Programm muss einen Walzer und einen Marsch enthalten. 7.6 Bei Abweisung eines Werkes hat das Orchester die Möglichkeit ein anderes Selbstwahlstück innerhalb von 3 Wochen einzureichen. HINWEIS: Jede Kapelle muss für die Juroren 4 Partituren oder mindestens zweiteilige, ausführliche Direktionen zu jedem der zu bewertenden Werke ausser dem Pflichtstück innerhalb des genannten Anmeldetermins (vgl. Punkt 3) vorlegen. Einzelstimmen werden nicht akzeptiert. 8. Wertungskriterien Die Bewertung wird von 4 von der CISM anerkannten Juroren durchgeführt. Sie erfolgt verdeckt und zwar unmittelbar nach der Beendigung der vorgetragenen Kompositionen. Die 4 Juroren der EM 2015 sind: Freek Mestrini (D), Klaus Rappl (A), Huub Thür (NL) und Antonin Konicek (Ts). 8.1 Die Beurteilung der Vorträge erfolgt nach folgenden Kriterien: Stimmung und Intonation Ton- und Klangqualität Phrasierung und Artikulation Spieltechnische Ausführung

Rhythmik und Metrik Dynamische Differenzierungen Tempo und Agogik Klangausgleich und Registerbalance Musikalischer Ausdruck Interpretation und Stilistik Die Juroren vergeben pro Kriterium maximal 10 Punkte: 10 = ausgezeichnet 9 = sehr gut 8 = gut 7 = zufriedenstellend 6 = teilgenommen. HINWEIS Es können auch halbe Punkte (0,5) vergeben werden. Die von den Juroren vergebenen Gesamtpunktzahl wird durch 4 geteilt und in 2 Dezimale angegeben. Die maximale Punktzahl beträgt 100. Die erreichte Punktzahl wird bei der Siegerehrung veröffentlicht. 8.2 Der erreichten Gesamtpunktzahlen werden folgende Prädikate zugeordnet: 90,01 100 Punkte: ausgezeichnet 80,01 90,00 Punkte: sehr gut 70,01 80,00 Punkte: gut 60,01 70,00 Punkte: zufriedenstellend 60,00 Punkte: teilgenommen. 9. Rangliste 9.1 Nach Beendigung der Europameisterschaft wird eine Rangliste erstellt, aus der die Preisträger und die weitere Reihenfolge der Orchester ersichtlich ist. 9.2 Die Jury ermittelt je nach Leistungsstufe durch Punktzahlen die Rangfolge der an dem Wettbewerb teilnehmenden Orchester und Formationen. 9.3 Die Rangfolge ergibt sich aus den erreichten Gesamtpunkzahlen. Bei Punktegleichheit ist die für das Pflichtstück erreichte Punktzahl massgebend. 9.4 Bei der Rangermittlung werden die Dezimalstellen weder auf- noch abgerundet. 9.5 Die von der Jury getroffenen Beurteilung ist endgültig und kann nicht angefochten werden. 9.6 Der Europameistertitel kann in jeder Leistungsstufe vergeben werden. Dazu müssen in der Höchststufe mindestens 92 Punkte; in der Oberstufe 91 Punkte; und in der Mittelstufe 90 Punkte erreicht werden. Für den Vize-Europameistertitel gilt dies ebenso. 9.7 Sollte in einer Leistungsstufe keines der teilnehmenden Orchester 92, beziehungsweise 91 oder 90 Punkte erreichen, so gibt es in dieser Leistungsstufe nur einen Stufensieger und keinen Europameister. 9.8 Neben der Rangliste nach Leistungsstufen wird eine Gesamtrangliste nach der erreichten Punktzahl erstellt. 9.9 Ebenfalls an dem Schluss der Veranstaltung werden die drei Gesamtsieger bekanntgegeben. Es erhällt: der Erstplatzierte in jeder Leistungsstufe: den CISM Golden Globe der Zweitplatzierte in jeder Leistungsstufe: den CISM Silver Globe der Drittplatzierte in jeder Leistungsstufe: den CISM Bronze Globe.

10. Eröffnungsfeier Am Freitag den 15. Mai 2015 findet in und bei der Roda Halle die Eröffnungsfeier statt. Teilnahme an dieser Veranstaltung ist für alle teilnehmenden Kapellen möglich, aber nicht verpflichtend. 11. Preise 11.1 Die Preisverleihung findet am Sonntag im Anschluss an die Wertungsspiele in der Roda Halle statt (17.30 Uhr). 11.2 Jede teilnehmende Kapelle erhält eine Urkunde, eine Erinnerung, sowie Fotos in digitaler Form von dem Wettbewerb. Die Erstplatzierten jeder Leistungsstufe erhalten ausserdem attraktive Preise. 12. Sonstiges 12.1 Alle Entscheidungen des Veranstalters, der Jury und/oder der Organisation sind verbindlich und unanfechtbar. 12.2 Der Veranstalter haftet generell nicht für Diebstahl oder Beschädigungen an Instrumenten, Kleidung, Dritten usw. 12.3 Die aktuellen Informationen rund um die 16. Europameisterschaft der böhmischmährischen Blasmusik in Kerkrade finden Sie auf der Homepage: www.ek-2015.nl.