Mediadaten 2015. Das führende Medium im Presse-Einzelhandel

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Mediadaten 2015 Das führende Medium im Presse-Einzelhandel

Im Einzelverkauf mehr bewegen! Zeitungen und Zeitschriften sind für unsere Leser die zentralen Umsatz- Säulen ihres Geschäfts. PresseReport zeigt attraktive Newcomer und erfolgreiche Bestseller im Pressesortiment, liefert dem Einzelhändler Hintergrundinformationen zu Märkten und Zielgruppen, dem Verkäufer praxisnahe Tipps für eine ertragsoptimierende Präsentation und für verkaufsaktive Kundengespräche. Jeden Monat neu in unserer Printausgabe, tagesaktuell unter www.presse-report.de und in unserem wöchentlichen Newsletter! Die Themen 10 % Handel, Best Practice, Praxistipps 7 % Sonstiges 7 % Service + Geld/Steuern/Versicherungen 3 % Präsentation, Ladenbau, Kassensysteme Mit fundierter Warenkunde, aktuellen News und Best- Practice-Beispielen generiert PresseReport eine hohe Aufmerksamkeit bei den Lesern und bietet attraktive Umfelder für Ihre Anzeigen. 31 % Tabak- und Conveniencemarkt 42 % Pressesortiment Quelle: Presse Fachverlag, Inhaltsanalyse Heft 8/2013-7/2014 Mit PresseReport kommunizieren Sie News, Konzepte und Promotions rund um Ihre Printmarke effektiv und wirtschaftlich direkt an den Point of Sale für nur 16 Cent pro Verkaufsstelle!

Stark am Point of Sale! Die Leser PresseReport erreicht bundesweit über 37.100 Sortimentsentscheider und -pfleger in Presse-Fachgeschäften, in Tankstellen, Kiosken und im LEH. 15 % Sonstige (Großformen des Einzelhandels, Fachmärkte u.a.) 18 % Tankstellen 17 % Supermärkte/LEH Wir sind stark im inhabergeführten Einzelhandel das sorgt auch bei Ihrer Anzeige für eine starke Wirkung, denn unsere Leser können auf ihre Produktbotschaft unmittelbar reagieren. 12 % Kioske 32 % Tabak- und Presse-Fachgeschäfte mit Convenience-Sortiment Quelle: Presse Fachverlag, eigene Leserstrukturanalyse, 2011 6 % Bäckereien, Konditoreien PresseReport auf einen Blick: 37.550 Druckauflage 37.161 verbreitete Auflage 36.828 verkaufte Auflage Quelle: IVW II/2014 Erscheinungsweise: monatlich Jahresabo Inland: 33,60 Euro zzgl. 7% USt. Jahresabo Ausland: 33,60 Euro zzgl. Versandkosten Einzelheft. 2,80 Euro ISSN: 0341-8073 PresseReport erscheint 2015 im 41. Jahrgang

Themen/Termine Ausgabe Themen Erscheinungstermin Anzeigenschluss Druckunterlagenschluss PR 1 02.01.2015 PR 2 28.01.2015 PR 3 25.02.2015 PR 4 30.03.2015 PR 5 29.04.2015 PR 6 28.05.2015 PR 7 29.06.2015 Newcomer des Jahres Special: Kassensysteme und Warenwirtschaft Lifestyle-Magazine Motorpresse Special: P.o.S.-Werbung und Shop-Design Top 100: Die umsatzstärksten Zeitschriften im Einzelhandel Outdoor-Magazine Nonpress-Trends von der Nürnberger Spielwarenmesse Landmagazine Romanhefte Tabak-Special: OTP Tages- und Wochenzeitungen Internationale Presse Special: Sicherheit und Überwachung Reise- und Freizeit-Magazine Ferienlektüre: RCR, Yellow Press und Taschenbücher Special: Versicherungen Special Interest-Titel Mode-Magazine Tabak-Special: Starke Marken 26.11.2014 03.12.2014 30.12.2014 07.01.2015 28.01.2015 04.02.2015 02.03.2015 09.03.2015 30.03.2015 08.04.2015 24.04.2015 04.05.2015 01.06.2015 08.06.2015

Themen/Termine Ausgabe Themen Erscheinungstermin Anzeigenschluss Druckunterlagenschluss PR 8 29.07.2015 PR 9 31.08.2015 PR 10 30.09.2015 PR 11 28.10.2015 PR 12 30.11.2015 PR 1/16 04.01.2016 Politische Presse Computer- und Multimedia-Zeitschriften Special: Shop Fitting und Regalgestaltung Halbjahrestrends im Pressemarkt (IVW I+IV/2015) Kinder- & Jugendzeitschriften Tabak-Special: Trends zur Inter-tabac Programmzeitschriften Special: Frankfurter Buchmesse Food- und Genuss-Magazine Wissens-Magazine Special: Marken-Familien im Presseregal Wirtschafts- und Verbraucher-Magazine Tabak-Special: Aktiv verkaufen Newcomer des Jahres Special: Kassensysteme und Warenwirtschaft 01.07.2015 08.07.2015 03.08.2015 10.08.2015 02.09.2015 09.09.2015 30.09.2015 07.10.2015 02.11.2015 09.11.2015 30.11.2015 07.12.2015 Änderungen vorbehalten, Stand 15.07.2014

Print-Anzeigen Formate, Preise, Rabatte Anschnitt Beschnittzugabe 3-5mm je Außenkante 1/1 Seite 2/3 Seite quer 1/2 Seite quer 1/3 Seite quer 2/3 Seite hoch 1/2 Seite hoch 1/3 Seite hoch 210 x 297 mm 210 x 190 mm 210 x 143 mm 210 x 103 mm 135 x 297 mm 107 x 297 mm 75 x 297 mm Satzspiegel Sonderformate auf Anfrage 1/1 Seite 2/3 Seite quer 1/2 Seite quer 1/3 Seite quer 1/4 Seite quer 2/3 Seite hoch 1/2 Seite hoch 1/3 Seite hoch 1/4 Seite hoch 175 x 262 mm 175 x 175 mm 175 x 128 mm 175 x 87 mm 175 x 65 mm 115 x 262 mm 87 x 262 mm 55 x 262 mm 87 x 128 mm Druckunterlagen Hochauflösende PDF-Datei (abgespeichert für Druckvorstufe) auf einem Datenträger oder per E-Mail (bitte jeweils mit farbverbindlichem Proof). Sonderfarben auf Anfrage. Beilagen max. 200 x 287 mm, bis 30 g Gewicht und 2 mm Stärke Preise auf Anfrage Teilbelegung nach Nielsen-Gebieten nach Absprache. Lieferanschrift für Beilagen Lehmann Offsetdruck GmbH Gutenbergring 39 22848 Norderstedt Fon: +49 40 3085800-0 Liefervermerk: PRESSE REPORT Nr. Einhefter/Einkleber sind möglich im Format DIN A4 + 5 mm Beschnittzugaben an allen Außenseiten 4 Seiten 7.580,- Euro Wir ermöglichen auch Sonderwerbeformen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern! Kaja Eckel +49 40 609009-51 Jacqueline Lampe +49 40 609009-58

Print-Anzeigen Formate, Preise, Rabatte Anzeigen-Preisliste Nr. 29, gültig seit 1. Januar 2015 Format Preis Satzspiegel Anschnitt (in Euro) quer hoch quer hoch 1/1 Seite 5.890,- 175 x 262 mm 175 x 262 mm 210 x 297 mm 210 x 297 mm 2/3 Seite 4.880,- 175 x 175 mm 115 x 262 mm 210 x 190 mm 135 x 297 mm 1/2 Seite 4.100,- 175 x 128 mm 87 x 262 mm 210 x 143 mm 107 x 297 mm 1/3 Seite 3.280,- 175 x 87 mm 55 x 262 mm 210 x 103 mm 75 x 297 mm 1/4 Seite 2.650,- 175 x 65 mm 87 x 128 mm U-Seiten 6.490,- 210 x 297 mm 210 x 297 mm Rabatte bei Abnahme innerhalb eines Jahres Malstaffel Mengenstaffel 3 Anzeigen 3% 3 Seiten 5% 6 Anzeigen 5% 6 Seiten 10% 9 Anzeigen 10% 9 Seiten 15% 12 Anzeigen 15% 12 Seiten 20% Nachlässe werden nach der jeweils günstigsten Staffel gegeben. Verkaufte Auflage: 36.828 (IVW II/2014) Zahlungsmodalitäten nach Erscheinen netto, 2% Skonto wird nur bei Vorkasse gewährt, wenn ältere Rechnungen nicht überfällig sind. Die jeweils gültige Umsatzsteuer wird gesondert berechnet.

Online-Anzeigen Preise, Formate, Rabatte www.presse-report.de Superbanner Skyscraper Banner Anzeigenpreise Homepage (Preisliste 1, gültig seit 1. Januar 2012, Wochenpreise in Euro zzgl. USt.) Homepage Format (BxH) Preise Banner 468 x 60 px 1.120,- Superbanner 728 x 90 px 1.600,- Content-Ad 300 x 250 px 1.280,- Skyscraper 120 x 600 px 1.920,- Wallpaper/Hockeystick (Superbanner+Skyscraper) 728 x 90 px + 120 x 600 px 2.600,- Content-Ad Rabatte bei Abnahme innerhalb eines Jahres ab 4 Wochenschaltungen 5 % ab 10 Wochenschaltungen 10 % ab 20 Wochenschaltungen 15 % ab 30 Wochenschaltungen 20 % Mittlerprovision: 15 % Technische Formate: Alle Werbeformen für die Homepage können als gif, jpg, flash oder html angeliefert werden. Datenlieferung spätestens 3 Werktage vor Schaltbeginn. Weitere Sonderwerbeformen auf Anfrage möglich. Durchschnittlich 13.117 Page Impressions/Monat Durchschnittlich 7.124 Visitors/Monat Quelle: etracker, 1.7.2013-30.06.2014

Online-Anzeigen Preise, Formate, Rabatte Newsletter (wöchentlich) Banner Anzeigenpreise Newsletter (Preisliste 1, gültig seit 1. Januar 2012, Wochenpreise in Euro zzgl. USt.) Newsletter Format (bxh) Preise Banner 468 x 60 px 350,- Textanzeige max. 8 Zeilen 220,- Textanzeige + Logo à 70 Zeichen 290,- Content-Ad 300 x 250 px 370,- Textanzeige Textanzeige mit Logo Rabatte bei Abnahme innerhalb eines Jahres ab 4 Wochenschaltungen 5 % ab 10 Wochenschaltungen 10 % ab 20 Wochenschaltungen 15 % ab 30 Wochenschaltungen 20 % Mittlerprovision: 15 % Content-Ad Technische Formate: Werbemittel für den Newsletter nur im gif-format anliefern. Daten für die Textanzeige bitte als Worddokument. Datenlieferung spätestens 3 Werktage vor Schaltbeginn. Weitere Sonderwerbeformen auf Anfrage möglich.

Kontakt Ihre Ansprechpartner im Verlag Herausgeber Ralf Deppe Tel. +49 40 609009-80 Fax +49 40 609009-88 ralf.deppe@presse-fachverlag.de Chefredaktion Ulf Krägenau Tel. +49 40 609009-83 Fax +49 40 609009-88 ulf.kraegenau@presse-fachverlag.de Online-Redaktion Aynur Kaya Tel. +49 40 609009-93 Fax +49 40 609009-88 aynur.kaya@presse-fachverlag.de Mediaberatung Jacqueline Lampe Tel. +49 40 609009-58 Fax +49 40 609009-55 jacqueline.lampe@presse-fachverlag.de Mediaberatung Kaja Eckel Tel. +49 40 609009-51 Fax +49 40 609009-55 kaja.eckel@presse-fachverlag.de Anzeigendisposition Victoria Larson Tel. +49 40 609009-57 Fax +49 40 609009-55 victoria.larson@presse-fachverlag.de Vertriebsleitung Angela Lautenschläger Tel. +49 40 609009-61 Fax +49 40 609009-66 angela.lautenschlaeger@presse-fachverlag.de Verleger: Peter Strahlendorf Presse Fachverlag GmbH & Co. KG Nebendahlstraße 16, 22041 Hamburg (Postfach 70 13 60, 22013 Hamburg) Fon +49 40 609009-0 Fax +49 40 609009-15 www.presse-report.de info@presse-report.de Bankverbindung Hamburger Sparkasse IBAN: DE35200505501105212649 BIC/SWIFT: HASPDEHHXXX

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Berechnung der Abgabemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen- Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und derer Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers,seines gesetzlichen Vetreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tätsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v.h., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v.h., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v.h., bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v.h. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogzusendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hamburg.

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