Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn mbh

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Transkript:

Schienennetz- Benutzungsbedingungen incl. Serviceeinrichtungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn mbh - Besonderer Teil - (SNB-BT) SNB-BT RÜBB 03 Eggert 06.05.2015 Kreisel 11.05.2015 1 von 8

0. Verzeichnis der Abkürzungen 3 Seite 1. Zweck und Geltungsbereich 4 1.1. Geltungsbereich 4 1.2. Veröffentlichung 4 2. Allgemeine Zugangsvoraussetzungen 4 2.1. Orts- und Streckenkenntnis 4 3. Benutzung der Eisenbahninfrastruktur 5 3.1. Nutzungsart 5 3.2. Betriebsverfahren 5 3.3. Betriebszeiten 5 3.4. Schlüssel 5 3.5. Kommunikation 5 3.6. Serviceeinrichtungen 5 3.7. Vorhandene Serviceeinrichtungen 6 3.8. Zuweisung von Serviceeinrichtungen 6 4. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien 6 4.1 Außergewöhnliche Sendungen 6 4.2. Störungen und Besonderheiten in der Betriebsabwicklung 6 4.3. Vorübergehende Einschränkungen der Kapazität 6 4.4. Notfallmanagement 7 5. Nutzungsentgelt 7 5.1. Entgeltegrundsätze 7 5.2. Preisbildung 7 5.3. Abstellentgelt 7 5.4. Zuweisung von Zugtrassen 8 5.5. Personalkosten 8 Anlage 1 Besonderheiten der Infrastruktur SNB-BT RÜBB 03 Eggert 06.05.2015 Kreisel 11.05.2015 2 von 8

0. Verzeichnis der Abkürzungen BUVO-NE EIBV EOW FV-NE LdE RüBB SbV SNB Tfz Betriebsunfallvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung Elektrisch ortsbediente Weichen Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen Liste der Entgelte Sammlung betrieblicher Vorschriften Schienennetz- Benutzungsbedingungen Triebfahrzeug SNB-BT RÜBB 03 Eggert 06.05.2015 Kreisel 11.05.2015 3 von 8

1. Zweck und Geltungsbereich 1.1. Geltungsbereich Diese Besonderer Teil (SNB-BT) gelten ergänzend zu den Allgemeiner Teil (SNB-AT) für die von der Rügenschen BäderBahn betriebene Eisenbahninfrastruktur. Die Schieneninfrastruktur der Rügenschen BäderBahn verfügt über 1435 mm Spurweite auf der Strecke Putbus Lauterbach Mole. 1.2. Veröffentlichungen Die Veröffentlichung der SNB erfolgt im Internet unter: www.pressnitztalbahn.com www.ruegensche-baederbahn.de Auf diesen Seiten ist es möglich, die SNB herunterzuladen. Herausgeber der SNB: Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn mbh Am Bahnhof 78 09477 Jöhstadt Zweigniederlassung Bahnhofstraße 14 18581 Putbus 2. Allgemeine Zugangsvoraussetzungen 2.1. Orts- und Streckenkenntnis Die RüBB vermittelt (selbst oder durch Dritte) dem Personal des EVU vor seinem Einsatz die erforderliche Orts - und Streckenkenntnis und stellt die dafür erforderlichen Informationen und streckenspezifischen Regelwerke zur Verfügung. Zu den streckenspezifischen Regelwerken zählen die Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) der RüBB sowie weitere Dienstanweisungen zu den örtlichen Verhältnissen, zu den Serviceeinrichtungen, incl. der betrieblichen und technischen Daten für die Nutzung dieser Einrichtungen. Für diese Leistungen erhebt die RüBB Gebühren entsprechend der jeweils gültigen LdE. SNB-BT RÜBB 03 Eggert 06.05.2015 Kreisel 11.05.2015 4 von 8

3. Benutzung der Eisenbahninfrastruktur 3.1. Nutzungsart Die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur ist nur im Rahmen und nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen zulässig. 3.2. Betriebsverfahren Auf der Eisenbahninfrastruktur der RüBB gilt die FV-NE. Alle Zugfahrten werden im Zugleitbetrieb durchgeführt. Die Zugleitstelle ist der Bahnhof Putbus. Das Streckennetz der RüBB umfasst 3 km auf der Strecke Putbus Lauterbach Mole (3 km). Örtliche Besonderheiten sind in Anlage 1 einsehbar. 3.3. Betriebszeiten Die regulären Betriebszeiten auf der Eisenbahninfrastruktur sind in Anlage 1 hinterlegt. 3.4. Schlüssel Für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur werden Schlüssel benötigt. Die Schlüssel werden beim Zugleiter Putbus aufbewahrt (siehe SbV) und sind gegen Empfangsbestätigung beim Zugleiter Putbus zu erhalten. 3.5. Kommunikation Die Zuglaufmeldungen werden über den Streckenfernsprecher abgegeben und angenommen. Über den Betriebsfunk können Rangieraufträge und andere betriebliche Aufträge und Weisungen (z. B. Befehle) sowie als Rückfallebene zum Streckenfernsprecher Zuglaufmeldungen übermittelt werden. In Ausnahmefällen (z. B. Störungen des Zugfunks) darf ein Mobiltelefon benutzt werden. 3.6. Serviceeinrichtungen Serviceeinrichtungen ermöglichen, dass Schienenfahrzeuge in einen betriebsbereiten Zustand versetzt werden. SNB-BT RÜBB 03 Eggert 06.05.2015 Kreisel 11.05.2015 5 von 8

3.7. Vorhandene Serviceeinrichtungen Serviceeinrichtungen können in Putbus genutzt werden - Tankstelle - Gleisvermietung zur Abstellung von Fahrzeugen Die Berechnung der Entgelte entspricht den Festlegungen des 24 der EIBV, siehe LdE. 3.8. Zuweisung von Serviceeinrichtungen Die Vergabe der Nutzung der Serviceeinrichtungen erfolgt nach folgenden Grundsätzen: - Vergabe in der Reihenfolge nach Anmeldung - Vertraglich gebundene Nutzung vor neuangemeldeter Nutzung - Nutzung mit einer überjährigen vor Nutzung mit einer unterjährigen Nutzung oder gelegentlicher Nutzung Die Nutzung erfolgt nur nach Absprache mit der Betriebsleitung der RüBB. 4. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien 4.1. Außergewöhnliche Sendungen Transporte von außergewöhnlichen Sendungen und Gefahrguttransporte sind ausgeschlossen, Ausnahmen kann die Betriebsleitung der RüBB zulassen. 4.2. Störungen und Besonderheiten in der Betriebsabwicklung Bei dem Einsatz von Dampflokomotiven sind Einschränkungen infolge erhöhter Brandgefahr möglich. Im Streckennetz der RüBB können vorübergehende Langsamfahrstellen vorhanden sein. Eine Minderung des Nutzungsentgeltes kann nur bei einem nachweislichen Mehraufwand beantragt werden. Eine vollständige Minderung ist nicht möglich. 4.3. Vorübergehende Einschränkungen der Kapazität Vorhersehbare Instandhaltungs- und Baumaßnahmen mit Einschränkungen der verfügbaren Schienenwegkapazität werden den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) auf der Homepage der RüBB unter http://ruegensche-baederbahn.de/avb.html bekannt gegeben. An dieser Stelle erfolgen Angaben zu betreffenden Streckenabschnitten und Umfängen der Einschränkungen. Kurzfristig durchzuführende Maßnahmen werden den EVU direkt bekanntgegeben. SNB-BT RÜBB 03 Eggert 06.05.2015 Kreisel 11.05.2015 6 von 8

4.4. Notfallmanagement Das Notfallmanagement für die Infrastruktur der RüBB ist in der SbV geregelt. Grundlage ist die BUVO-NE. 5. Nutzungsentgelt 5.1. Entgeltegrundsätze Weitere Regelungen zur Nutzung sind innerhalb der LdE festgelegt. 5.2. Preisbildung Das Trassenentgelt setzt sich zusammen aus dem Kilometerentgelt multipliziert mit den im Fahrplan bestellten Kilometern zuzüglich der Stationsentgelte an bestellten Verkehrshalten bei Reisezügen. Ein leistungsabhängiges Entgelt wird für Verspätungen bei Zugfahrten von mehr als 5 Minuten für jede darüber hinaus vollendete Verspätungsminute erhoben. Dabei zahlt der Verursacher (RüBB oder EVU) ein Entgelt gemäß LdE, höchstens jedoch in Höhe des Faktors aus Kilometerentgelt und Zahl der Kilometer, auf denen die Verspätung auftritt. Kann die Verursachung der Verspätung keiner Partei eindeutig zugeordnet werden, entfällt das Entgelt. Ebenfalls entfällt das Entgelt, wenn die Partei, in deren Verantwortungsbereich die Störung liegt, die Störung nicht zu vertreten hat. 5.3. Abstellentgelt Sofern betrieblich möglich, kann sowohl eine teilweise als auch eine zeitweise Nutzung von Gleisen auf der Grundlage der LdE zur Abstellung von Eisenbahnfahrzeugen vereinbart werden. Die Vergabe erfolgt entsprechend Pkt. 3.8 dieser SNB BT. Abstellungen werden pro Stunde bzw. pro Tag und Gleis berechnet. Die Nutzungsdauer eines Gleises wird auf volle Stunden/Tage aufgerundet. Ein leistungsabhängiges Entgelt wird für die fehlende Verfügbarkeit eines Gleises erhoben. Dabei zahlt der Verursacher (RüBB oder EVU) ein Entgelt gemäß LdE für Verzögerungen größer einer Stunde für jede darauffolgende volle Stunde, höchstens jedoch in Höhe Abstellentgeltes für den Zeitraum der fehlenden Verfügbarkeit. Kann die Verursachung der Verspätung keiner Partei eindeutig zugeordnet werden, entfällt das Entgelt. Ebenfalls entfällt das Entgelt, wenn die Partei, in deren Verantwortungsbereich die Störung liegt, die Störung nicht zu vertreten hat, wenn die RüBB dem EVU ein gleichwertiges anderes Gleis zur Verfügung stellt, sowie wenn die Störung bei betrieblichen Störungen innerhalb von 3 Stunden, bei technischen Störungen innerhalb von 12 Stunden behoben werden kann. SNB-BT RÜBB 03 Eggert 06.05.2015 Kreisel 11.05.2015 7 von 8

5.4. Zuweisung von Trassen Die Konstruktion der Trassen erfolgt nach folgenden Grundsätzen: - fristgerechte Anmeldung vor nicht fristgerechter Anmeldung - Trassen mit einer Nutzungszeit im Jahresfahrplan vor Trassen mit einer Nutzungszeit im Gelegenheitsverkehr Kosten für Fahrten außerhalb der Betriebszeiten sind in der LdE geregelt. Gleichermaßen sind die Stationsnutzungsentgelte- und Entgelte für Serviceeinrichtungen in der LdE geregelt. 5.5. Personalkosten Die Personalkosten werden ermittelt aus der Zeitdauer der Leistung, multipliziert mit dem in der LdE festgelegten Stundensatz für den Mitarbeiter. Die Leistungsdauer wird dabei auf volle Stunden aufgerundet. Aus arbeitsrechtlichen Gründen wird eine Mindesteinsatzzeit je Mitarbeiter von 4 Std. berechnet. Außerhalb der regluären Betriebszeiten hat das EVU die zum Betrieb der Strecke notwendigen Personalkosten des Zugleiters zu tragen. Verfügt das EVU über kein eingewiesenes Personal, wird ein Lotse gestellt bzw. das Personal des EVU vor der Durchführung des Verkehrs durch die RüBB eingewiesen. Die Einweisung von Mitarbeitern erfolgt pauschal. Die jeweils aktuellen Entgeltesätze werden in der LdE veröffentlicht. SNB-BT RÜBB 03 Eggert 06.05.2015 Kreisel 11.05.2015 8 von 8