Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern: Einteilung der Klubs, Registrierungsperioden und Spielberechtigung

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Transkript:

FIF4 For t he Game. For the World. AN DIE MITGLIEDER DER FIFA Zirkular Nr. 1537 Zürich, 3. Mai 2016 AGS/mav/oon Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern: Einteilung der Klubs, Registrierungsperioden und Spielberechtigung Sehr geehrte Damen und Herren, wie in den vorherigen Jahren nehmen wir Bezug auf Anhang 4, insbesondere auf Art. 4 des Anhangs 4 des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern (.. Reglement"). Zudem beziehen wir uns auf Art. 6 Abs. 1 und 2 des Reglements. Diese Bestimmungen betreffen die Entschädigung der Klubs für die Ausbildung junger Spieler, die Einteilung von Klubs in Kategorien sowie die Festlegung der Registrierungsperioden Ihres Verbands. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf Anhang 3 des Reglements, insbesondere auf Art. 5.1 Abs. 1 und 2, und erinnern Sie daran, dass das Transferabgleichungssystem (TMS) für alle FIFA Mitgliedsverbände Pflicht ist. Sowohl die Meldung der von Ihrem Verband festgelegten Registrierungsperioden als auch die Einteilung der am TMS teilnehmenden Klubs in Kategorien durch Ihren Verband haben ausschliesslich über das TMS zu erfolgen. Die Einteilung der Klubs, die nicht am TMS teilnehmen (wie reine Amateurklubs), ist der FIFA-Abteilung für den Status von Spielern und Governance schriftlich mitzuteilen. Schliesslich sei auf Art. 5 Abs. 3 des Reglements zur Höchstzahl von Vereinen verwiesen, für die ein Spieler in einer Spielzeit registriert werden darf und in offiziellen Spielen spielberechtigt ist. 1. Ausbildungsentschädigung Betreffend Ausbildungsentschädigung hält das Reglement fest, dass jeder Verband seine Klubs, basierend auf ihren finanziellen Aufwendungen für die Ausbildung junger Spieler, in verschiedene Kategorien einteilen muss. Die Einteilung muss jedes Jahr überprüft werden. Die beiliegende Tabelle zeigt die Kategorien, in die die Verbände jeder Konföderation ihre Klubs einteilen müssen, und die Trainingskosten, die für die Klubs der einzelnen Kategorien in jeder Konföderation gelten. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie Ihre Klubs in die Kategorien einteilen, die in der Tabelle aufgeführt sind. Gehören all Ihre Klubs der Kategorie IV an, müssen Sie keine Einteilung Ihrer Klubs vornehmen. Die FIFA wird die Trainingskosten für die einzelnen Kategorien und die Einteilung der Klubs jedes Verbands auf der FIFA-Website veröffentlichen. Federation Internationale de Football Association FIFA-Strasse 20 PO. Box 8044 Zurich Switzerland T: +41 (0)432227777 F: +41 (0)43222 7878 FIFA.com./...

FIF4 Far the Game. Far the Warld. Die Verbände werden gebeten, die betreffenden Daten hinsichtlich der Einteilung ihrer Klubs bis 1. Juli 2016 ins TMS einzugeben. Verwenden Sie bitte keine anderen Formen oder Mittel, um die Einteilung Ihrer Klubs mitzuteilen, es sei denn, der Klub ist im TMS nicht aufgeführt. In diesem Fall ist der FIFA-Abteilung für den Status von Spielern und Governance die Einteilung innerhalb derselben Frist schriftlich mitzuteilen. Hinsichtlich der am TMS teilnehmenden Klubs weisen wir darauf hin, dass nur die im TMS vorgenommene Einteilung der Klubs berücksichtigt wird und einer abweichenden Einteilung vorgeht, die für einen am TMS teilnehmenden Klub auf anderem Weg mitgeteilt wird. Sollten Sie die entsprechende Einteilung Ihrer Klubs im TMS nicht innerhalb der genannten Frist vornehmen, prüft die FIFA weitere Schritte, um gegebenenfalls angemessene Massnahmen gegen Ihren Verband zu ergreifen. Bitte beachten Sie diesbezüglich das administrative FIFA-TMS Sanktionsverfahren, das Ihnen im FIFA-Zirkular Nr. 1259 vom 7. April 2011 dargelegt wurde. 2. Registrierungsperioden Jeder Verband wird zudem gebeten, die bei den jährlichen Registrierungsperioden, die gemäss Art. 6 Abs. 1 und 2 des Reglements für das nächste Kalenderjahr, d.h. vom 1. Januar 2016 an, festgelegt wurden, bis 1. Juli 2016 oder, sofern die laufende Spielzeit Ihres Verbands nach diesem Termin endet, umgehend nach dem letzten Tag der laufenden Spielzeit ins TMS einzugeben. Verwenden Sie bitte keine anderen Formen oder Mittel, um die Registrierungsperioden Ihres Verbands mitzuteilen. Antworten Sie insbesondere nicht schriftlich auf dieses Schreiben. Alle Verbände müssen allgemeine Registrierungsperioden angeben, ungeachtet des Status ihrer Mitgliedsklubs oder deren bisheriger Transfertätigkeit. Gemäss Art. 6 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 5.1 Abs. 1 von Anhang 3 des Reglements muss die FIFA über das TMS mindestens zwölf Monate im Voraus über den Zeitpunkt der beiden Registrierungsperioden einer Spielzeit informiert werden. Aus diesem Grund muss Ihr Verband alle massgeblichen Registrierungsperioden bis mindestens 31. Dezember 2017 ins TMS eingeben. Diesbezüglich möchten wir Sie daran erinnern, dass gemäss Art. 6 Abs. 2 des Reglements die erste Registrierungsperiode am Schluss der Spielzeit beginnt und im Normalfall vor Beginn der neuen Spielzeit endet. Diese Registrierungsperiode ist auf zwölf Wochen beschränkt. Die zweite Registrierungsperiode wird im Normalfall in der Mitte der Spielzeit festgelegt und ist auf vier Wochen beschränkt. Die zweite Registrierungsperiode darf sich gemäss geltender Praxis aber auf einen vollen Kalendermonat (also etwas mehr als vier Wochen) erstrecken. Aus organisatorischen oder anderen Gründen dürfen diese Zeitspannen jedoch nicht verlängert werden. Bei der Festlegung der Registrierungsperioden ist deshalb besonders auf das Enddatum zu achten. Fällt dieses auf einen Feier- oder Ruhetag in Ihrem Land, können Sie die Dauer der betreffenden Registrierungsperiode nicht bis zum nächsten Arbeitstag verlängern, wenn dadurch die Registrierungsperiode Ihres Verbandes insgesamt die zulässige Höchstdauer wie oben erwähnt (d.h. entweder zwölf oder vier Wochen) übersteigt. Werden die Registrierungsperioden Ihres Verbands nicht in der genannten Frist (bis 1. Juli 2016) ins TMS eingegeben, kann die FIFA die Daten für Ihren Verband selbst festlegen. Seite 2

FIFA Far the Game. Far the Warld. Zudem werden Verfahren zum Erlass angemessener Massnahmen gegen Ihren Verband geprüft. Diesbezüglich verweisen wir wiederum auf das FIFA-Zirkular Nr. 1259. Die Registrierungsperioden sind ein wichtiger Grundsatz des Reglements und Ausnahmen zu deren korrekten Festlegung daher nicht möglich. Die TMS-Manager der einzelnen Verbände müssen sicherstellen, dass die massgebenden Registrierungsperioden auf der Grundlage der Beschlüsse des betreffenden Verbands korrekt ins System eingegeben werden. Nur die im TMS eingegebenen Daten werden berücksichtigt, ungeachtet etwaiger abweichender Mitteilungen ausserhalb des TMS. Die TMS-Manager der einzelnen Verbände müssen zudem dafür sorgen, dass die ins System eingegebenen Daten richtig sind. Unter ausserordentlichen Umständen darf der zuständige TMS Manager die Daten der Registrierungsperioden nachträglich ändern, jedoch nur, wenn die betreffende Registrierungsperiode noch nicht begonnen hat. Nach Beginn einer Registrierungsperiode, die ins TMS eingegeben wurde, sind keine Änderungen mehr erlaubt. Eingegeben werden können selbstverständlich nur Registrierungsperioden, die Art. 6 Abs. 2 des Reglements entsprechen. Gemäss Art. 9.1 Abs. 3 von Anhang 3 des Reglements haften die Verbände für die Handlungen und Informationen, die von ihren TMS-Managern eingegeben werden. Sollte Ihr Verband auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 4 des Reglements für reine Amateurwettbewerbe, an denen ausschliesslich Amateurspieler teilnehmen, separate Registrierungsperioden festlegen wollen, sind die betreffenden Daten der FIFA wiederum bis 1. Juli 2016 schriftlich mitzuteilen. Diese Registrierungsperioden können nicht ins TMS eingegeben werden. 3. Höchstzahl von Vereinen, für die ein Spieler in einer Spielzeit registriert werden darf und in offiziellen Spielen spielberechtigt ist Zusammenfassend halten wir fest, dass die Registrierung von Spielern für Vereine grundsätzlich in die Zuständigkeit des jeweiligen Verbandes fällt, wobei die Bestimmungen des Reglements zu beachten sind, die auf nationaler Ebene verbindlich sind (vgl. Art. 1 Abs. 2 und Abs. 3 lit. ades Reglements). Gemäss Art. 1 Abs. 3 lit. a des Reglements sind Verbände u. a. verpflichtet, Art. 5 Abs. 3 des Reglements ohne jegliche Änderung in ihr eigenes Reglement zu integrieren. In diesem Zusammenhang möchten wir auch daran erinnern, dass der betreffende Verband sicherstellen muss, dass sein eigenes Reglement sowie die Bestimmungen des Reglements, die auf nationaler Ebene verbindlich sind, eingehalten und einheitlich angewandt werden und entsprechende Umgehungsversuche unterbunden werden. Darüber hinaus ist der betreffende Verband in jedem Fall auch dafür verantwortlich, der sportlichen Integrität seiner Wettbewerbe gebührend Rechnung zu tragen. Angesichts dessen weisen wir darauf hin, dass Spieler gemäss Art. 5 Abs. 3 des Reglements während einer Spielzeit für höchstens drei Vereine registriert werden dürfen und in dieser Zeit für offizielle Spiele von lediglich zwei Vereinen spielberechtigt sind. Abweichend von diesem Grundsatz Seite 3

FIFA Far the Came. Far the Warld. kann ein Spieler, der zwischen zwei Vereinen wechselt. deren Spielzeiten sich überschneiden (d. h. Spielzeitbeginn im Sommer/Herbst bzw. im FrühjahrlWinter), in der betreffenden Spielzeit unter Umständen bei offiziellen Spielen eines dritten Vereins spielberechtigt sein, allerdings nur, wenn alle anderen Voraussetzungen in der massgebenden Bestimmung erfüllt sind. So müssen insbesondere die Vorschriften betreffend Registrierungsperioden (Art. 6 des Reglements) eingehalten werden. Angesichts dessen und um mögliche Probleme im Zusammenhang mit der Anwendung von Art. 5 Abs. 3 des Reglements zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Mitgliedsvereine, insbesondere diejenigen, die neue Spieler verpflichten wollen, entsprechend zu informieren. Bei weiteren Fragen zu den genannten Punkten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bedanken uns für die wertvolle Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüssen FEDERATION INTERNATIONALE DE FOOTBALL ASSOCIATION Markus Kattner Geschäftsführender Generalsekretär Anlage erwähnt Kopie an : FIFA-Exekutivkomitee Kommission für den Status von Spielern Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten Konföderationen ~I Seite 4

Ausbildungsentschädigung und Einteilung der Klubs für das Jahr 2016 Für die einzelnen Klubkategorien der Konföderationen wurde je eine Ausbildungsentschädigung festgelegt. In Übereinstimmung mit Art. 4 des Anhangs 4 des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern werden die Ansätze am Ende des Kalenderjahres jeweils aktualisiert. Konföderation Kategorie I Kategorie 11 Kategorie 111 Kategorie IV AFC USD 40 000 USD 10000 USD 2000 CAF USD 30 000 USD 10000 USD 2000 CONCACAF USD 40 000 USD 10000 USD 2000 CONMEBOL USD 50000 USD 30 000 USD 10000 USD 2000 OFC USD 30 000 USD 10000 USD 2000 UEFA EURO 90000 EURO 60 000 EURO 30 000 EURO 10000 Weiter finden Sie für jede Konföderation eine Tabelle, die die Kategorien festlegt, in die die einzelnen Mitgliedsverbände ihre Klubs einzuteilen haben. Fallen alle Klubs in die Kategorie IV, ist keine Einteilung erforderlich. Inhaltsverzeichnis Tabelle 1 - AFC Tabelle 2 - CAF Tabelle 3 - CONCACAF Tabelle 4 - CONMEBOL Tabelle 5 - OFC Tabelle 6 - UEFA

Tabelle 1 - AFC Verband Kategorie I Kategorie 11 Kategorie 111 Kategorie IV Afghanistan Australien Bahrain Bangladesch Bhutan Brunei Darussalam Kambodscha China VR Chinese Taipei Guam Hongkong Indien Indonesien Iran Irak Japan Jordanien Korea DVR Korea Republik Kuwait Kirgisistan Laos Libanon Macao Malaysia Malediven Mongolei Myanmar Nepal 2

Verband Kategorie I Kategorie 11 Kategorie 111 Kategorie IV Oman Pakistan Palästina Philippinen Katar Saudiarabien Singapur Sri Lanka Syrien Tadschikistan Thailand Turkmenistan Vereinigte Arabische Emirate Usbekistan Vietnam Jemen 3

Tabelle 2 - CAF Verband Kategorie I Kategorie" Kategorie 111 Kategorie IV Algerien Angola Benin Botsuana Burkina Faso Burundi Kamerun Kap Verde Zentralafrikanische Republik Tschad Kongo Kongo DR Elfenbeinküste Dschibuti Ägypten Äquatorial-Guinea Eritrea Äthiopien Gabun Gambia Ghana Guinea Guinea-Bissau Kenia Lesotho Liberia Libyen Madagaskar Malawi 4

Verband Kategorie I Kategorie 11 Kategorie 111 Kategorie IV Mali Mauretanien Mauritius Marokko Mosambik Namibia Niger Nigeria Ruanda Säo Tome und Prfncipe Senegal Seychellen Sierra Leone Somalia Südafrika Sudan Swasiland Tansania Togo Tunesien Uganda Sambia Simbabwe 5

Tabelle 3 - CONCACAF Verband Kategorie I Kategorie 11 Kategorie 111 Kategorie IV Anguilla Antigua und Barbuda Aruba Bahamas Barbados Belize Bermuda Britische Jungferninseln Kanada Cayman-Inseln Costa Rica Kuba Dominica Dominikanische Republik EI Salvador Grenada Guatemala Guyana Haiti Honduras Jamaika Mexiko Montserrat Niederländische Antillen Nicaragua Panama Puerto Rico St. Kitts und Nevis st. Lucia st. Vincent und die Grenadinen Suriname Trinidad und Tobago Turks- und Caicos-Inseln USA Amerikanische Jungferninseln 6

Tabelle 4 - CONMEBOL Verband Kategorie I Kategorie" Kategorie 111 Kategorie IV Argentinien Bolivien Brasilien Chile Kolumbien Ecuador Paraguay Peru Uruguay Venezuela Tabelle 5 - OFC Verband Kategorie I Kategorie" Kategorie 111 Kategorie IV Amerikanisch-Samoa Cook-Inseln Fidschi Neukaledonien Neuseeland Papua-Neuguinea Samoa Salomon-Inseln Tahiti Tonga Vanuatu 7

Tabelle 6 - UEFA Verband Kategorie I Kategorie 11 Kategorie 111 Kategorie IV Albanien Andorra Armenien Österreich Aserbaidschan Belarus Belgien Bosnien-Herzegowina Bulgarien Kroatien Zypern Tschechische Republik Dänemark England Estland Färöer Finnland Frankreich Georgien Deutschland Griechenland Ungarn Island Republik Irland Israel Italien Kasachstan Lettland Liechtenstein 8

Verband Kategorie I Kategorie" Kategorie 111 Kategorie IV Litauen Luxemburg Mazedonien Malta Moldawien Niederlande Nordirland Norwegen Polen Portugal Rumänien Russland San Marino Schottland Serbien und Montenegro Slowakei Slowenien Spanien Schweden Schweiz Türkei Ukraine Wales 9