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Stand: 1. September Mediaunterlagen. DocCheck Newsletter Schweiz

Transkript:

Mediadaten gültig ab 0.0.207 www.amtsblatt.net

VG Meisenheim mit Abtweiler, Becherbach, Breitenheim, Callbach, Desloch, Hundsbach, Jeckenbach, Lettweiler, Löllbach, Meisenheim, Raumbach, Rehborn, Reiffelbach, Schmittweiler, Schweinschied Die aktuellen Ausgaben finden Sie als e-paper unter: www.amtsblatt.net Amtsblatt der Gemeinde Bobenheim-Roxheim Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben mit Geiselberg, Heltersberg, Hermersberg, Höheinöd, Horbach, Schmalenberg, Steinalben, Waldfischbach-Burgalben Ausgaben Fieguth Verlag Ausgaben PrintArt Verbreitungsgebiet Verbandsgemeinde Freinsheim mit Bobenheim/Bg., Dackenheim, Erpolzheim, Freinsheim, Herxheim, Kallstadt, Weisenheim/Bg., Weisenheim/Sd. Bad Dürkheim aktuell Wochenblatt für die Stadt Bad Dürkheim Verbandsgemeinde Wachenheim mit Ellerstadt, Friedelsheim, Gönnheim, Wachenheim Verbandsgemeinde Deidesheim mit Deidesheim, Forst, Meckenheim, Niederkirchen, Ruppertsberg Neustadt Amtsblatt der Gemeinde Haßloch Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim mit Beindersheim, Großniedesheim, Heßheim, Heuchelheim, Kleinniedesheim, Lambsheim Verbandsgemeinde Maxdorf mit Birkenheide, Fußgönheim, Maxdorf Gemeinde Mutterstadt Amtsblatt VG Dannstadt- Schauernheim mit Dannstadt-Schauernheim, Hochdorf-Assenheim, Rödersheim-Gronau Gemeinde Böhl- Iggelheim Frankenthal Ludwigshafen Amtsblatt Rheinauen mit Waldsee, Altrip, Otterstadt, Neuhofen Speyer Amtsblatt Dudenhofen-Römerberg mit Dudenhofen, Hanhofen, Harthausen, Römerberg-Mechtersheim Stadt Wörth/Rhein mit Büchelberg, Maximiliansau, Schaidt

Preise Ortskunden Ausgabe FVBO Bobenheim-Roxheim FVDU Bad Dürkheim Aktuell FVBI Böhl-Iggelheim DS FVDE FVFR FVHA FVLA FVMA FVME FVMU RB FVWA FVWB WA Dannstadt-Schauernheim Deidesheim Freinsheim Haßloch Lambsheim-Heßheim Maxdorf Meisenheim Mutterstadt Römerberg-Dudenhofen Wachenheim Waldfischbach-Burgalben Rheinauen FVWO Wörth 2 ET AZS Format Gesamtauflage: 20.350 Ex. mm-preis Seitenpreis Prospekte Auflage sw ZF 4c sw ZF 4c 5.700 9.250 5.650 6.00 6.200 8.000 0.650 7.950 6.800 4.400 6.950 9.450 5.50 7.000 2.250 8.850 0,55 0,60 0,55 0,55 0,58 0,60 0,60 0,56 0,49 0,56 0,55 0,56 0,57 0,69 0,75 0,69 0,69 0,73 0,75 0,75 0,70 0,6 0,70 0,69 0,70 0,85 0,7 0,74 0,8 0,74 0,74 0,78 0,8 0,8 0,76 0,66 0,76 0,74 0,76 0,85 0,77 775,50 846,00 775,50 689,00 775,50 87,80 846,00 846,00 789,60 690,90 789,60 689,00 775,50 789,60 689,00 803,70 972,90.057,50 972,90 972,90.029,30.057,50.057,50 987,00 860,0 987,00 972,90 987,00 90,00.00,0.043,40.42,0.043,40.043,40.099,80.42,0.42,0.07,60 930,60.07,60.043,40.07,60 90,00.085,70 Direktverteilung FVKG Kreis-Kurier Rhein-Pfalz-Kreis 3 Sa. HR 58.500,49,49,49 2.384,00 2.384,00 2.384,00 2 3 über Partnerverlag PrintArt - keine Farbe möglich, kein Kombirabatt. erscheint alle 4 Tage; in den ungeraden Wochen, kein Amtsblatt erscheint 4mal pro Jahr (5.03. / 07.06. / 06.09. / 29..207) = halbes Berliner Format (Satzspiegel 20 mm breit x 282 mm hoch). HR = halbes Rheinisches Format (Satzspiegel 228 mm breit x 320 mm hoch). = PrintArt (Satzspiegel 85 mm breit x 265 mm hoch). Alle aufgeführten Preise gelten zzgl. der gesetzl. MwSt.

Preise Agenturen mm-preis Seitenpreis Prospekte FVBO FVDU FVBI DS FVDE FVFR FVHA FVLA FVMA FVME FVMU RB FVWA FVWB WA FVWO Ausgabe Bobenheim-Roxheim Bad Dürkheim Aktuell Böhl-Iggelheim Dannstadt-Schauernheim Deidesheim Freinsheim Haßloch Lambsheim-Heßheim Maxdorf Meisenheim Mutterstadt Römerberg-Dudenhofen Wachenheim Waldfischbach-Burgalben Rheinauen Wörth 2 ET AZS Format Auflage sw ZF 4c sw ZF 4c 5.700 9.250 5.650 6.00 6.200 8.000 0.650 7.950 6.800 4.400 6.950 9.450 5.50 7.000 2.250 8.850 0,7 0,68 0,68 0,7 0,7 0,66 0,58 0,66 0,68 0,66 0,68 0,67 0,8 0,8 0,8 0,85 0,83 0,73 0,83 0,8 0,83 0,87 0,84 0,88 0,96 0,88 0,88 0,9 0,96 0,96 0,78 0,88 0,87 0,90 96,50.00,0 96,50 720,80 96,50 958,80.00,0.00,0 930,60 87,80 930,60 720,80 96,50 930,60 720,80 944,70.42,0.254,90.42,0.42,0.98,50.254,90.254,90.70,30.029,30.70,30.42,0.70,30.52,75.84,40.240,80.353,60.240,80.240,80.283,0.353,60.353,60.254,90.099,80.254,90.240,80.254,90.52,75.269,00 Direktverteilung Gesamtauflage: 20.350 Ex. FVKG Kreis-Kurier Rhein-Pfalz-Kreis 3 Sa. HR 58.500,75,75,75 2.800,00 2.800,00 2.800,00 2 3 über Partnerverlag PrintArt - keine Farbe möglich, kein Kombirabatt. erscheint alle 4 Tage; in den ungeraden Wochen, kein Amtsblatt erscheint 4mal pro Jahr (5.03. / 07.06. / 06.09. / 29..207) = halbes Berliner Format (Satzspiegel 20 mm breit x 282 mm hoch). HR = halbes Rheinisches Format (Satzspiegel 228 mm breit x 320 mm hoch). = PrintArt (Satzspiegel 85 mm breit x 265 mm hoch). Alle aufgeführten Preise gelten zzgl. der gesetzl. MwSt.

Rabatte Kombinationsrabatte: 0% 5% 20% 25% bei Belegung von 2 Ausgaben bei Belegung von 3 Ausgaben bei Belegung von 4 Ausgaben bei Belegung von 5 oder mehr Ausgaben Kein Kombinationsrabatt für Ausgaben des Partnerverlags Print-Art möglich. Kunden-Abschlussrabatte*: 5% 0% 5% 20% bei 6 Anzeigenschaltungen im Abschlussjahr bei 2 Anzeigenschaltungen im Abschlussjahr bei 24 Anzeigenschaltungen im Abschlussjahr bei 50 Anzeigenschaltungen im Abschlussjahr * ab 00 Berechnungsmillimeter Zuschläge Rückseite: 25% Platzierungszuschlag Titelseite*: 25% Platzierungszuschlag * nur in den Ausgaben Bad Dürkheim Aktuell und im Kreis-Kurier möglich. Aktuelle Sonderaktionen finden Sie regelmäßig unter www.amtsblatt.net Bankverbindung: Bank: Bayerische Hypo- u. Vereinsbank AG, Ludwigshafen IBAN: DE87 5452 094 0003 6585 BIC: HYVEDEMM483 UST-ID: DE496447 Gläubiger-Identifikationsnummer im SE-Lastschriftverfahren: DE54ZZZ0000007542 Bankeinzug: % Skonto bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren

Sonderwerbeformen Standby-Anzeigen: 58% Rabatt auf den Tarifpreis Standby-Anzeigen sind ausschließlich in den Formaten /2 Seite oder / Seite möglich. Der Verlag besitzt ein Schieberecht (je Ausgabe) für diese Anzeigenform. Sonderbeilagen: 2x im Jahr das große Bauen & Wohnen-Journal maximale Reichweite mit 75.000 Haushalten attraktive Sonderpreise hochwertiges Layout Sonderaktionen mit 3-fach Wirkung* JAHRESKALENDER Details und Konditionen * 3-fach Wirkung = Verteilung, Amtsblatt, Internet Sonderthemen: Zu aktuellen und regionalen Ereignissen veröffentlichen wir regelmäßig Sonderthemen.

Technische Angaben Anzeigenbreiten spaltig 2 spaltig 3 spaltig 4 spaltig Amtsblätter und Bad Dürkheim Aktuell 40 mm 82,5 mm 25 mm 67,5 mm Kreis-Kurier 44 mm 90 mm 36 mm 82 mm Printart 90 mm 85 mm 24 Stunden Private Kleinanzeigen im Internet www.amtsblatt.net 5 spaltig 20 mm 228 mm halbes Berliner Format halbes Rheinisches Format Mindestgröße: 40 Berechnungsmillimeter Anzeigen, deren Kosten weniger als 35,- betragen, werden ausschließlich gegen Bankeinzug oder Vorauskasse veröffentlicht. Korrekturabzüge:. Abzug kostenfrei / jeder weitere Abzug 5,50 Chiffre-Gebühr: je Chiffre-Nummer 5,- Portopauschale: 0,60 bei Postzustellung. Kostenlos bei elektronischem Rechnungsversand. Digitale Datenübertragung: E-Mail: Satzspiegel 20 mm breit 282 mm hoch anzeigen@amtsblatt.net 228 mm breit 320 mm hoch Anlieferung Prospekte: 85 mm breit 265 mm hoch Bis Freitag, 2.00 Uhr, in der Woche vor Verteilung. Telefonische Anmeldung unter 0632 3939-0 Lieferadresse: Verlagsanschrift Fieguth-Amtsblätter SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungs- GmbH & Co. KG Verkauf Friedrichstraße 59 67433 Neustadt/ Wstr. Telefon 0632 3939-0 Telefax 0632 3939-40 anzeigen@amtsblatt.net www.amtsblatt.net Firmensitz: Amtsstr. 5-67059 Ludwigshafen

Auszug aus den ALLGEMEINEN GESCHÄFSTBEDINGUNGEN für Anzeigen- und Direktverteilaufträge Für alle Anzeigen- und Direktverteilaufträge gelten mit ihrer Erteilung die Konditionen der jeweilig gültigen Preisliste und dieser nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie im Internet unter: www.amtsblatt.net Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2 Anzeigenabschluss Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vorgenannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 3 Nichterfüllung eines Abschlussvertrags Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 4 Abnahmemengen Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 5 Anzeigenschluss Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 6 PR-Anzeigen Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich gekennzeichnet. 7 Annahme unter Vorbehalt Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses sowie Beilagen- und Direktverteilaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagen- und Direktverteilaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8 Druckunterlagen Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 9 Schadenersatz Der Auftraggeber hat den Abdruck seiner Anzeige sofort nach Erscheinen zu prüfen. Der Verlag lehnt Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ab, wenn bei zu wiederholenden Aufnahmen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass der Auftraggeber eine Berichtigung vor Wiedergabe der nächsten Anzeige verlangt. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für den betreffenden Anzeigen-, Beilagen- oder Direktverteilauftrag zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlages, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Im Falle gänzlichen oder teilweisen Nichterscheinens oder verspäteten Erscheinens der Zeitung und somit der Anzeige infolge höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz. 0 Probeabzug Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Größenvorschriften Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 2 Zahlungsziel Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 4 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Der Verlag behält sich vor, Kosten für den Rechnungsversand in Papierform zu berechnen. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Wird der Verlag beim Bankeinzugverfahren durch Gründe, die der Kunde zu vertreten hat, rückbelastet, so hat der Auftraggeber die entstehenden Kosten zu tragen. Rechnungsbetrag und Kosten werden sofort fällig; jeglicher Skonto entfällt.