HANDBALLREGIONEN. WESER-SCHAUMBURG-LEINE E. V. Hannover E. V.

Ähnliche Dokumente
Entwurf. HANDBALLREGIONEN WESER-SCHAUMBURG-LEINE E. V. Hannover E. V. Gemeinsamer Spielbetrieb. Amtliche Mitteilungen

HANDBALLREGIONEN HANNOVER / WSL

Durchführungsbestimmungen für die Qualifikationsspiele im Jugendbereich Kreisliga/Kreisklasse Jungen 2014/2015

Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen zur Jugend-Oberliga Relegation der weiblichen und männlichen Jugend A und B

- Handball-Region Mitte Niedersachsen e.v. - Richtlinien und Durchführungsbestimmungen Hallenhandball-Meisterschafts-/Pokalspiele 2015/2016

FVM Kreis Sieg. Alte Herren Ü-40. Kreismeisterschaft Durchführungsbestimmungen

Durchführungsbestimmungen

Spielordnung (Stand )

BETRIEBSSPORT-KREISVERBAND BONN/RHEIN-SIEG e.v. Sparte Volleyball Seite 1 von 6

Verbands-Breitenund Freizeitsport- Spielordnung (BFSSpO)

Ausfüllhilfe. Handball Spielbericht

HANDBALL REGIONEN WESER-SCHAUMBURG-LEINE E.V. Amtliche Mitteilungen

Fußball Spielordnung des Betriebssportverbandes Norden e. V.

Leitfaden für Mannschaftsführer Saison

A U S S C H R E I B U N G. HVSH-Landesbestenermittlung 2015/2016 weibliche/männliche Jugend D. A - Meldetermine an den HVSH

Ein Auszug aus der WETTSPIELORDNUNG HAMBURGER TENNIS-VERBAND e.v.

Krombacher Pokal Ü40 Durchführungsbestimmungen Fußball- und Leichtathletik-Verband- Westfalen e.v. Ü-40 Fußball-Kreismeisterschaft 2016

Sehr geehrte Sportkameradinnen und Sportkameraden, Für einen reibungslosen und fairen Spielbetrieb ist der Kreisjugendausschuss stets bemüht.

Durchführungsbestimmungen D- bis F- Jugend 2016/2017

Bergischer Handballkreis e.v. Durchführungsbestimmungen für Freundschaftsspiele und Turniere (Senioren und Jugend)

2a. Jungen A Bundesliga Sporthalle Neuss Hammfeld Anton Kux Str Neuss

2. Spieltechnische Regelungen. 3. Finanzielle Regelungen. 4. Sonstiges. 1.2 Empfangsbestätigung. 1.3 Gültigkeit

Durchführungsbestimmungen

- Handballkreis Verden e.v. - Richtlinien und Durchführungsbestimmungen Hallenhandball-Meisterschafts-/Pokalspiele 2009/2010

Olaf Bunge Schwalbenweg Stade Tel /

1. Allgemeine Regelungen. 2. Spieltechnische Regelungen. 3. Finanzielle Regelungen. 4. Sonstiges. Bezirk Nord Spieltechnik. 1.1 Teilnahmeberechtigung

Ressort Spieltechnik der Handball-Region Lüneburger Heide e.v. Durchführungsbestimmungen für die Saison 2017/2018 im Kinder- und Jugendhandball.

Ausschreibung der Pokalspiele für die C-, B- und A-Jugend ab Saison 2017/2018

Ausschreibung des Landesschwimmverbandes Niedersachsen e. V. U11 bis U19 Saison 2016/2017

Gebührenordnung (GebO) des HVN

Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Juniorenmannschaften im Fußballkreis 04 Beckum für die Saison 2016 / 2017

Allgemeine Bestimmungen für den Herren-Spielbetrieb in der Spielzeit 2017/2018

FUSSBALL- u. LEICHTATHLETIK-VERBAND WESTFALEN e.v. Kreishallenmeisterschaft 2017/2018 Hallenregeln und Bestimmungen

Schiedsrichterordnung

57. Internationales Werner-Seelenbinder-Gedenkturnier. im Hallenhandball. der SG Empor Brandenburger Tor 1952 e.v. in Berlin

TENNIS-BEZIRK 5 ESSEN / BOTTROP e.v. IM TENNISVERBAND NIEDERRHEIN e.v.

Fußball-Regional-Verband Südwest Edenkoben, Juni Jugendausschuss -

Ausschreibung Spieljahr 2016/2017

Ressort Spieltechnik der Handball-Region Lüneburger Heide e. V. Durchführungsbestimmungen für die Saison 2016/2017 im Kinder- und Jugendhandball

Durchführungsbestimmungen

Vorsitzender Jugendausschuss / Jungenwart Durchführungsbestimmungen des Handballkreises Bonn-Euskirchen-Sieg e.v. für die Kreisqualifikation zu den

Durchführungsbestimmungen zur Verbands-Breiten-und-Freizeitsport-Spielordnung

Zusätzliche Wettspielordnung des Kreises Arnsberg - Lippstadt im WTTV e. V.

Spielbetrieb KHV Schleswig e.v.

Durchführungsbestimmungen für BFV-Futsalwettbewerbe der A-, B- und C-Junioren

Sport- und Wettkampfordnung des SDA

Ausschreibung für die Relegationsrunde zur Vergabe des freien Platzes in der Fusionsliga der Saison 2017/2018

Fußball-Regional-Verband Südwest Edenkoben, Juni Jugendausschuss -

Hessischer Fußball-Verband Kreisjugendausschuss Offenbach

Spielbericht- Ausfüllanleitung

Freizeit-Volleyball Ran ans Netz

HESSISCHER FUSSBALL - VERBAND e.v. Kreisjugendausschuss Frankfurt am Main

Durchführungsbestimmungen für die Qualifikationsturniere im Handballkreis Münster für die Altersklasse C-Jugend zum Bezirk-Nord des HVW

2. Metropolregion HandballCup

Richtiges Arbeiten mit dem Spielprotokoll

Durchführungsbestimmungen der gemeinsamenspielrunden weibliche Jugend, Stand:

Durchführungsbestimmungen Wettbewerb Meister der Meister Spielserie 2015 /

Sportprogramm Jugend des PBVM

Richtlinie zum Verbundspielbetrieb Nord Regionalliga (RLN) / Verbandsliga (VLN)

Durchführungsbestimmungen für den Sommerspielbetrieb Qualifikation 2010/2011

HV Westfalen Jugend/SR-Wesen/Lehrwesen

Fußballverband Niederrhein e.v. Antrag zur Genehmigung eines Fußball-Turniers im Jugendbereich

Bestimmungen für die Durchführung der Pokalspiele um den HVN Pokal im Hallenhandball für Frauen- und Männermannschaften im Spieljahr 2017/2018

JUGENDSPIELORDNUNG (JSPO)

HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND Region Frankfurt / Kreis Hanau

Durchführungsbestimmungen. Gem. U8 Kleinfeld. und. Gem. U10 Midcourt. Tennisbezirk OWL - Jugend

BADISCHER HANDBALL- VERBAND e.v.

Anlage 2 zur Verbandsspielordnung (VSpO) Seniorenspielordnung (SSO)

Durchführungsbestimmungen der SBK (DFB)

1.1 Teilnahmeberechtigung Empfangsbestätigung Allgemein. 2

HANDBALLREGIONEN HANNOVER e.v. WESER-SCHAUMBURG-LEINE e. V. Gemeinsamer Spielbetrieb Amtliche Mitteilungen

Deutsche Meisterschaften der Seniorinnen / Senioren Trios Seniorinnen / Senioren und Versehrte Einzel 2010 vom

A U S S C H R E I B U N G

Regelwerk Neuhauser Mini-EM

FUSSBALL- u. LEICHTATHLETIK-VERBAND WESTFALEN e.v. Kreishallenmeisterschaft 2016/2017 Hallenregeln und Bestimmungen

Besondere Durchführungsbestimmungen für die Spiele der Männer und Frauen des Bezirkes Darmstadt - Saison 2015/2016 Stand:

BADISCHER HANDBALL- VERBAND e.v.

E Junioren Durchführungsbestimmungen des SHFV / KFV Stormarn Saison 2015 / 2016

Spielordnung der NVV-Region Celle (Stand: )

Durchführungsbestimmungen für den Nachwuchsspielbetrieb 2016/17 im Kreisverband Fußball (KVF) Mittelsachsen e.v.

Fußball - Regional -Verband Südwest Frauen- und Mädchenausschuss

Jugend-Turnierordnung (JTO) Stand

Hessischer Fußball-Verband

Ressort Spieltechnik der Handball Region Lüneburger Heide Durchführungsbestimmungen für die Saison 2014/2015

Spielordnung Skat. 4. Die Mitglieder des gewählten Ausschusses wählen ihren Obmann und seinen Stellvertreter selbst.

HANDBALLREGIONEN. HANNOVER e.v. WESER-SCHAUMBURG-LEINE e. V. Gemeinsamer Spielbetrieb. Amtliche Mitteilungen. Anschriften Richtlinien

Handball-Region Mitte Niedersachsen e.v.

Richtlinien der Handball-Region Bentheim-Emsland

Durchführungsbestimmungen für die BFV Futsal-Landesmeisterschaft der D-Junioren (Saison 2016/2017)

Fußball- und Leichtathletik Verband Westfalen

Bundesligakommission

Jugend Spielordnung des Basketball-Verband Saar e.v.

Liga- und Spielordnung für die Region Nord-Württemberg

Besondere Durchführungsbestimmung mit Auf- und Abstiegsregelungen für die Spiele der Männer und Frauen Bezirk Darmstadt - Saison 2016/

Durchführungsbestimmungen (DFB)

Ausschreibung zum Stützpunkpokal 2013 (früher Bezirkspokal)

Transkript:

HANDBALLREGIONEN WESER-SCHAUMBURG-LEINE E. V. Hannover E. V. Richtlinien Durchführungsbestimmungen Beach-Sommermeisterschaft Jugend Saison 2017 1

Inhalt Inhalt... 2 Schlüsselpunkte... 3 Allgemeine Bestimmungen... 3 Schriftverkehr... 3 Spielzeiten... 4 Termine... 4 Modus... 4 Durchführung der Spiele... 5 Spielplan und Spielverlegung... 5 Spielformular... 6 Schiedsrichter / Kampfgericht... 6 Spielberechtigung... 7 Spielkleidung und Spielfeldaufbau... 7 WIRTSCHAFTLICHE BESTIMMUNGEN... 8 Spielbetrieb... 8 Strafmaßnahmen, Gebühren und Geldbußen... 8 2

Richtlinien für die Durchführung der Beachhandballmeisterschaften der HR Hannover e.v. und der HR WSL e. V. Jugend / Kinder Schlüsselpunkte - Mannschaften mit Spielern aus mehreren Verein möglich - Keine Spielausweise vor Ort notwendig - Kein eigener Beachplatz notwendig - Vereinfachter Spielfeldaufbau möglich (kurze Aufbauzeiten) - Keine Trikots notwendig - Kleine Turniere mit 3-5 Teams - Spielen an Werktagen möglich - Kurze Fahrzeiten - Regionale Gruppeneinteilung - Einzelfeldplätze sind für Ausrichter ausreichend Allgemeine Bestimmungen 1. Über die Durchführung der Spiele, der der Handballregion Hannover e.v. (HRH) und der HR WSL e. V. (WSL) unterstehenden Mannschaften, entscheiden die Spielausschüsse der Regionen. Gespielt wird nach den "Internationalen Beachhandballregeln" in der jeweils für den Bereich des DHB gültigen Fassung. 2. Der meldende Verein verpflichtet sich, die Spiele nach den Bestimmungen und Beschlüssen der HR auszutragen sowie alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Region und den mitspielenden Vereinen zu erfüllen. Schriftverkehr 3. Der Schriftverkehr ist wie folgt zu gliedern: Vor Beginn der Spielrunde (Meldungen) Dennis Glaser Große Barlinge 58 30171 Hannover Tel. 0160-97879095 Mail: glaser@handballregion-hannover.de Jeglicher Schriftverkehr nach der Staffeleinteilung und während der Spielrunde ist an den Staffelleiter zu richten. Dies betrifft z.b. Spielverlegung, Ergebnismeldungen, Einsprüche: Staffelleiter Frauen Herren Jugend weiblich Jugend männlich Dennis Glaser glaser@handballregion-hannover.de 3

Spielzeiten 4. Spielzeiten Beachhandball: 1. Satz 10 Minuten 2. Satz 10 Minuten 3. Shoot-Out: Mind. 5 Werfer pro Team 5. Kernspielzeiten: Montag bis Freitag Samstag Sonntag 18:00-20:00 Uhr 09:00 20:00 Uhr 09:00-18:30 Uhr 6. Spiele an Abenden Montag-Freitag sind nur bei 3er Gruppen möglich und nur unter Zustimmung aller beteiligten Vereine. 7. Die Spielpläne und Anwurfzeiten werden vom Spielleiter der Handballregionen festgelegt und können nur unter Zustimmung aller beteiligten geändert werden. Termine 15.03.2017 Meldestichtag 05.04.2017 Staffeleinteilung, Spielorte, Schiedsrichter. Termine Ab 21.04.2017 erster Spieltag (sofern keine Hinderungsgründe) 21.06. 2017 Letzter Spieltag (Sommerferien) Modus 8. Die Spiele werden in Turnierform Jeder gegen Jeden (einfach) mit einem Spieltag ausgetragen. Die Termine der Spieltage richten sich nach den Möglichkeiten der Ausrichter und den Relegationsterminen für die folgende Hallenhandballsaison. Die Turniere für die unterschiedlichen Altersklassen können auf mehrere Spielorte und Termine verteilt werden. 9. Ziel-Gruppenstärke sind 5 Teams. Bei ausreichender Kapazität der Ausrichter kann von der Handballregion entschieden werden, die Gruppenstärke anzupassen oder eine Vorrunde und eine Endrunde zu spielen, die am gleichen oder an verschiedenen Tagen stattfinden können. Es sollten jedoch nicht mehr als 2 Spieltage pro Altersklasse gespielt werden. Tag 1 (Sa.) Tag 2 (So.) 09:00 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00 15:00 16:00 17:00 18:00 19:00 09:00 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00 Spielort A männl. A-Jugend weibl. A-Jugend weibl. B-Jugend Spielort B männl. B-Jugend weibl. C-Jugend männl. C-Jugend Spielort C Platz 1 männl. D-Jugend männl. E-Jugend Minis Spielort C Platz 2 weibl. D-Jugend weibl. E-Jugend Minis Beispiel für ein Spielwochende Endrunde auf Regionsebene 10. Für den Fall, dass eine Endrunde notwendig sein sollte, sind die Vereine mit Beachplatz aufgerufen der Region, mehrere mögliche Termine für die Spielrunde zu melden. Landespokal HVN 4

11. Der Sieger der Regionsmeisterschaft wird dem Handballverband Niedersachsen für die Teilnahme am Landespokal im Beachhandball gemeldet. Sollten der Region mehr als ein Startplatz zur Verfügung stehen, werden weitere Teilnehmer bis inkl. 3. Platz angefragt und bei Interesse zusätzlich gemeldet. 12. Vereine mit Interesse an der Ausrichtung eines Finalturniers auf HVN Ebene, melden sich bis 15.05. beim zuständigen Staffelleiter der Handballregion. Wochenende 3 Landespokal Landespokal (HVN) Wochenende 2 Regionsmeisterschaft Endrunde Region A Endrunde Region B Endrunde Region C Wochenende 1 Vorrunde Gruppe 1 Region A Gruppe 2 Region A Entfällt Gruppe 1 Region C Gruppe 2 Region C Gruppe 3 Region C Punktezählung 13. Team A gewinnt Satz 1 und Satz 2-2:0 Team A gewinnt Satz 1, Team B gewinnt Satz 2, Team A gewinnt Schoot-Out 2:1 Punktgleichheit 14. In Fragen der Meisterschaft sowie des Auf- und Abstiegs oder in Fragen der Endrundenteilnahme zählen die folgenden Ordnungskriterien in der Reihenfolge von 1 nach 5. (1) meiste gesammelte positive Satzpunkte (2) Wenigste negative Satzpunkte (3) Meiste erzielte Torpunkte (4) Wenigste Gegnerische Torpunkte (5) Direkter Vergleich Durchführung der Spiele Spielplan und Spielverlegung 15. Der Spielplan ist für alle beteiligten Vereine bindend. Der Spielausschuss behält sich Änderungen des Spielplanes aus zwingenden Gründen vor. 16. Spielverlegungen sind nur bei Vorlage des Einverständnisses aller beteiligten Vereine möglich. Diese sind vom beantragenden Verein 10 Tage vor Spieltag dem Staffelleiter vorzulegen. 17. Spielabsetzungen sind grundsätzlich nicht möglich. 18. Alle Spielverlegungen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Es gelten folgende Ausnahmen. a. Teilnahme an der Deutschen Meisterschaft im Beachhandball b. Teilnahme an Beachturnieren des HVN in gleicher Altersklasse c. Spiele in den Hallenmeisterschaften Spielverzicht / Nicht Antreten 19. (Nichtaustragung) ist unter Einhaltung der 10 Tagesfrist möglich. Bei Spielverzicht wird eine Bearbeitungsgebühr nach GBK fällig. 5

20. Eine Mannschaft scheidet sofort aus dem Wettbewerb aus, wenn sie 2 Spiele nicht spielt, selbst wenn diese am gleichen Spieltag stattfinden 21. Bei nicht Antreten oder nicht rechtzeitiger Spielabsage durch einen Verein, so dass die Schiedsrichter nicht mehr benachrichtigt werden können, stehen den Schiedsrichtern die Spielleitungsentschädigung und das Fahrtgeld zu. 22. In allen Spielklassen haben die Spiele auch bei Nichterscheinen der Schiedsrichter stattzufinden. 23. Mannschaftszurückziehungen sind nur unter Einhaltung der 10 Tagesfrist möglich. Wird die 10 Tagesfrist nicht eingehalten, wird das nächste Spiel als "NICHT ANGETRETEN" gewertet. Mannschaftszurückziehungen sind dem / der zuständigen Staffelleiter/in und dem stellv. Vorsitzenden Spieltechnik mitzuteilen. Die Mannschaftszurückziehung wird von dem/der Staffelleiter/in unter Angabe der Spielklasse und Staffel in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht. Alle beteiligten Mannschaften erhalten über das Zurückziehen einer Mannschaft einen schriftlichen Bescheid (Mail). Witterung 24. Spiele sind auch bei Regen durchzuführen. 25. Bei Gewitter ist der Spieltag zu unterbrechen. Wenn das Gewitter 60 Minuten nach angesetzter Anwurfzeit nicht vorüber ist. Darf der Spieltag abgebrochen werden. 26. Stehen auf dem Spielfeld Wasserpfützen, darf ein Team auf das Spiel verzichten und es muss neu angesetzt werden. 27. Spiele dürfen nicht wegen fehlender Schiedsrichter ausfallen. 28. Bei nicht stattgefundenen Spielen haben sich die beteiligten Vereine innerhalb von 7 Tagen zwingend auf einen neuen Spieltermin zu einigen. Spielformular 29. Vor jedem Spiel muss ein Spielberichtsbogen in Druckschrift ausgefüllt und spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn beim Kampfgericht abgeben werden. Der Spielberichtsbogen ist in allen Fällen vom Mannschaftsverantwortlichen lesbar zu unterschreiben. Für das Bereitstellen und ordnungsgemäße Ausfüllen ist der Ausrichter verantwortlich 30. Das Spielformular ist nach dem Spiel noch am Spieltag per E-Mail an den Staffelleiter zu senden. Es kann dazu eingescannt oder in lesbarer Qualität abfotografiert werden. Für das abfotografieren ist eine APP mit automatischer Perspektivenkorrektur und automatischem Beschnitt zu nutzen. 31. Für die fristgerechte Zusendung des Spielformulars ist der Ausrichter zuständig. Schiedsrichter / Kampfgericht 32. Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den Schiedsrichteransetzer. Er ist berechtigt Änderungen bei den Ansetzungen der Schiedsrichter vorzunehmen. Einsprüche gegen Schiedsrichteransetzungen sind unzulässig. Es kann davon abgesehen werden, Schiedsrichter anzusetzen. In diesem Fall sind die Spiele von zu benennende Mannschaften am Spielort zu leiten. 33. Für jedes Spiel haben die beiden Spielgegner jeweils einen Sportkameraden für das Kampfgericht zu stellen. 6

34. Zeitnehmer und Sekretär müssen regelkundige Sportkameraden/innen sein, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Zeitnehmer und Sekretär haben sich 10 Minuten vor Spielbeginn mit den Schiedsrichtern in Verbindung zu setzen und sich im Spielbericht einzutragen. 35. Stellt ein Verein keinen Zeitnehmer bzw. Sekretär, so entscheiden die Schiedsrichter über die Besetzung von Zeitnehmer bzw. Sekretär. Es ist erlaubt, die Aufgaben von Sekretär und Zeitnehmer auf eine Person zu vereinigen. Es ist nicht möglich ein Spiel ohne Kampfgericht auszutragen. 36. Die Bezahlung der Schiedsrichter erfolgt vor Spielbeginn durch die beiden beteiligten Vereine jeweils zur Hälfte. Der Mannschaftsverantwortliche ist für die Bezahlung der Schiedsrichter verantwortlich. 37. Jeder Schiedsrichtertausch muss zwingend dem zuständigen Schiedsrichteransetzer spätestens bis zu dem jeweiligen Spieltag gemeldet werden. Die Schiedsrichteransetzer sind berechtigt, Änderungen bei den Ansetzungen der Schiedsrichter vorzunehmen. 38. Bei fehlenden Schiedsrichtern müssen sich die alle beteiligten Mannschaften auf eine/n Sportfreund/in für die Leitung des Spieles einigen. Dazu sollten die anderen Mannschaften am Spielort einbezogen werden. Bei Spieltagen, die komplett ohne angesetzte Schiedsrichter stattfinden müssen, sind die Spiele auf die auf die Mannschaften am Spielort zu verteilen. 39. Auslagenersatz für Schiedsrichter a) Für alle Spiele beträgt die Spielleitungsentschädigung je Schiedsrichter pro Spiel 8. b) Darüber hinaus werden Fahrtkosten mit 0,15 pro Kilometer ab Wohnort erstattet. Die Schiedsrichter sollen Fahrgemeinschaften bilden. Als Entfernung gelten die gefahrenen km von der Wohnung der Schiedsrichter (es zählt nur der Wohnort, der im Geltungsbereich der HR H und der HR WSL liegt) bis zum Spielort und zurück. Bei Umwegen ist dies im Spielbericht zu vermerken. c) Pfeift ein Schiedsrichter mehr als ein Spiel pro Spielort, dann sind die Fahrtkosten auf alle Spiele am Spielort gleichmäßig aufzuteilen. 40. Jeder Schiedsrichter ist für die Versteuerung seiner Tagegelder und Fahrtkosten selbst verantwortlich. Die Handballregionen übernehmen hierfür keine Haftung. Spielberechtigung 41. Ein/e Spieler/in, kann nur in einer Mannschaft spielen. Ein Wechseln oder Ummelden ist nicht möglich. Das gilt auch, wenn die Mannschaft ausgeschieden ist. 42. Spielberechtigt ist nur der, der im Besitz eines gültigen Spielausweises eines Vereins im HVN ist. Dieser Verein muss nicht der gleiche sein, zu dessen Verein die teilnehmende Mannschaft in der Beachmeisterschaft der Region gehört. Ein/e Spieler/in kann in der Beachmeisterschaft in maximal einer Mannschaft spielen eines beliebigen Vereins spielen, ohne Änderungen am Spielausweis vorzunehmen oder einen Vereinswechsel zu beantragen. 43. Die Zuordnung zu Mannschaften in anderen Wettbewerben, wie z.b. der Deutscher Meisterschaft oder jedweden Hallenmeisterschaften ist für die Regionsmeisterschaft im Beachhandball nicht bindend. 44. Die Spielausweise müssen beim Spiel nicht vorliegen, sie müssen aber ihre Gültigkeit haben und die Spielausweisnummer ist auf dem Spielformular einzutragen. 45. Bei Spielen während der Wartefrist bei einem Vereinswechsel, gilt jener Spielausweis weiterhin, der Gültigkeit zu Beginn der Spielrunde für die Beachmeisterschaft hatte. Spielkleidung und Spielfeldaufbau 46. Ist die Kleidung gleich oder ähnlich, so muss der zweitgenannte Verein die Spielkleidung wechseln. Die angegebenen Farben der Spielkleidung einschließlich Torwartkleidung, sind der Staffelleitung mitzuteilen. 7

47. Der Ausrichter hat zwei den Regeln entsprechende Bälle zu stellen und dem Schiedsrichter 15 Minuten vor dem Spiel zur Spielballbestimmung vorzulegen. 48. Brust und Rückennummern sind nicht notwendig, wenn die Spielernummer auf Arm oder Wade gemalt ist. 49. Sämtliche im Beachfeld/Hallenverzeichnis aufgeführten Spielfelder werden zum Spielbetrieb zugelassen, auch wenn sie nicht das Spielflächenmaß von 27 x 12 Meter aufweisen. Der Spielfeldaufbau darf vereinfacht werden, in dem die Linien nicht gespannt werden und auf den Sand gelegt werden. Eine feste Verankerung oder Befestigung ist nicht notwendig. Die Bänder, die als Linien fungieren, sind frei von scharfen Kanten auszuführen. WIRTSCHAFTLICHE BESTIMMUNGEN 50. Die Meldegelder für die jeweils laufende Serie werden spätestens bis zum 30.05. des gleichen Jahres eingezogen. 51. Die Beiträge betragen pro Mannschaft für die Beachserie: 40. Schiedsrichterkosten sind gesondert zu leisten und werden pro Spiel individuell geleistet. Der Betrag wird von den jeweilig zuständigen Handballregionen eingezogen. Vereine, die nicht am SEPA Lastschriftverfahren der Regionen teilnehmen, haben bei jeder Überweisung eine Verwaltungsgebühr von 25,00 zu zahlen. Spielbetrieb 52. Die Ergebnismeldungen sind Sonntag bis spätestens 24:00 Uhr, am entsprechenden Spielwochenende, dem Staffelleiter per email zu melden. Vereine sollen die Spielformulare nach Möglichkeit bis 1,5 Stunden nach Spielende am Spielort per Smartphone einscannen und per Mail verschicken. Bei Wochentagspielen ist dies noch am gleichen Tag zu erledigen. 53. Bei Einsprüchen und Rechtsfragen, ist am Spielort ad Hoc ein Rechtsausschuss zu binden, der vor Ort entscheidet. Dieser besteht aus einem Vertreter des Ausrichters und jeweils einem Vertreter aus den nicht beteiligten Vereinen des jeweiligen Spieltags. Entscheidungen sind vor Ort zu treffen und umzusetzen. Dies trifft auch auf Sanktionen und Spielwiederholungen zu. Jedwede Maßnahmen und Einsprüche sind dem Staffelleiter mitzuteilen. 54. Der Heimverein ist verpflichtet, bei Unfällen 1. Hilfe zu leisten. 55. Der Heimverein ist verpflichtet für angemessene Umkleide- und Duschmöglichkeiten der Gastmannschaften und Schiedsrichter zu sorgen. 56. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände wird von den Regionen nicht übernommen. 57. Jeder spielende Verein sicherzustellen, dass die Nachrichten der Staffelleiter den Mannschaften rechtzeitig mitgeteilt werden. Strafmaßnahmen, Gebühren und Geldbußen 58. Strafmaßnahmen und Geldbußen für Vergehen von Spielern und Offiziellen im Wettkampfbereich oder Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten werden im Rahmen der 17 und 25 RO DHB bzw. der ergänzenden Bestimmungen des HVN ( 17 /I und 25 / I RO HVN) verhängt. Weitere Geldbußen werden gemäß dem Geldbußenkatalog und / oder der Gebührenordnung der spielleitenden Region erhoben. Alle Strafmaßnahmen und Gebühren sind für die Beachhandballregionsmeisterschaft gedrittelt angewendet. 8