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1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. 2. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen. 3. Mögliche Gefahren. 4. Erste-Hilfe-Massnahmen

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Sicherheitsdatenblatt Gemä Verordnung (EG) Nr.1907/2006 (REACH, GHS) 1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung Artikelnummer: 4495 Artikelbezeichnung: Immersionsöl für die Mikroskopie Immersionsöl für die Mikroskopie Verwendung des Stoffes/der Zubereitung Chemische Analytik Angaben zum Hersteller / Lieferanten Firma: LS Labor Service GmbH Raiffeisenstraße 15 D-64347 Griesheim +49 61 55 / 868 37-0 +49 6155 / 868 37-38 verkauf@labor-service.com www.labor-service.com Notrufnummer: Giftinformationszentrum der Länder Rheinland Pfalz und Hessen 06131 19240 oder 0700 GIFTINFO 2. Mögliche Gefahren EG-Einstufung Xn R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. GHS-Einstufung GHS07 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. 3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Zubereitung mit organischen Bestandteilen. Gefährliche Inhaltsstoffe (1999/45/EG) Bezeichnung nach EG-Richtlinien: Benzylbenzoat Gehalt: > 25 - < 50 % CAS-Nr.: 120-51-4 EG-Nr.: 204-402-9 EG-Index-Nr.: 607-085-00-9 Einstufung: Xn R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Gefährliche Inhaltsstoffe (Verordnung (EG) 1272/2008) Bezeichnung nach EG-Richtlinien: Benzylbenzoat Gehalt: > 25 - < 50 % CAS-Nr.: 120-51-4 EG-Nr.: 204-402-9 EG-Index-Nr.: 607-085-00-9 Einstufung: GHS07 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Seite 1 von 6

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen: Nach Hautkontakt: Frischluft. Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung entfernen. Nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser bei geöffnetem Lidspalt ausspülen (min. 10 Min.). Ggf. Augenarzt konsultieren. Nach Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Sofort - bei erhaltenem Bewusstsein reichlich Wasser trinken lassen (maximal 2 Trinkgläser). Arzt hinzuziehen. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel: Besondere Gefahren: Im Brandfall: Kohlendioxid (CO 2 ), Wasser (Sprühstrahl - keinen Vollstrahl einsetzen), Schaum, Löschpulver. Brennbar. Entstehung gefährlicher Brandgase oder Dämpfe möglich. Spezielle Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit umluftunabhängigem Atemschutzgerät. Hautkontakt durch Einhalten eines Sicherheitsabstandes oder Tragen geeigneter Schutzkleidung vermeiden. Sonstige Hinweise: Entweichende Dämpfe mit Wasser niederschlagen. Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Substanzkontakt vermeiden. In geschlossenen Räumen für Frischluft sorgen. Umweltschutzmaßnahmen: Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Nicht in Kanalisation gelangen lassen. Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen. Der sachgerechten Entsorgung zuführen. Nachreinigen. 7. Handhabung und Lagerung Handhabung: Lagerung: Entsprechend den Laboratoriumsrichtlinien der BG-Chemie. Behälter dicht verschlossen halten. An einem gut belüfteten, kühlen, trockenen Ort lagern. Bei +15 C bis +25 C. Seite 2 von 6

8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen Immersionsöl für die Mikroskopie Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Persönliche Schutzausrüstung Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Lieferanten abgeklärt werden. Atemschutz: erforderlich bei Auftreten von Dämpfen/Aerosolen. Filter A. Augenschutz: erforderlich Handschutz: Bei Vollkontakt: Handschuhmaterial: Schichtstärke: Durchbruchzeit: Bei Spritzkontakt: Handschuhmaterial: Schichtstärke: Durchbruchzeit: Butylkautschuk 0,7 mm > 480 Min. Polychloropren 0,65 mm > 30 Min. Die einzusetzenden Schutzhandschuhe müssen den Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich daraus ergebenden Norm EN374 genügen. Diese Empfehlung gilt nur für das im Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt, das von uns geliefert wird und den von uns angegebenen Verwendungszweck. Bei der Lösung in oder bei der Vermischung mit anderen Substanzen und bei von der EN374 abweichenden Bedingungen, müssen Sie sich an den Lieferanten von CE-genehmigten Handschuhen wenden. Angaben zur Arbeitshygiene: Kontaminierte Kleidung sofort wechseln. Vorbeugender Hautschutz empfohlen. Nach Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Form: Farbe: Geruch: ph-wert flüssig hellgelb charakteristisch Viskosität dynamisch (20 C) 100-120 mpa*s Schmelztemperatur Siedetemperatur Zündtemperatur Flammpunkt Explosionsgrenzen untere obere Relative Dampfdichte Dichte (20 C) ~ 1,02 g/cm 3 Löslichkeit in Wasser (20 C) fast unlöslich Seite 3 von 6

10. Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen: Zu vermeidende Stoffe Hefrige Reaktionen möglich mit: Gefährliche Zersetzungsprodukte: Weitere Angaben Inkompatibel mit: keine Angaben vorhanden starke Oxidationsmittel. keine Angaben vorhanden Leichtmetallen, Metalllegierungen, verschiedenen Kunststoffen. 11. Toxikologische Angaben Akute Toxizität: Quantitative Daten zur Toxizität des Produkts liegen uns nicht vor. Weitere toxikologische Hinweise Zu erwartende Eigenschaften aufgrund von Komponenten der Zubereitung: Nach Einatmen von Dämpfen: Reizerscheinungen an den Atemwegen. Nach Hautkontakt: Nach Augenkontakt: Nach Verschlucken: Systemische Wirkungen: Weiter Angaben: Leichte Reizungen. Sensibilisierung bei empfindlichen Personen. Resorption Leichte Reizungen. Übelkeit, Erbrechen, Durchfall. Herz-Kreislaufstörungen, Erregung, Krämpfe, Ataxie (Störungen der Bewegungskoordination) Weitere gefährliche Eigenschaften können nicht ausgeschlossen werden. Das Produkt ist mit der bei Chemikalien üblichen Vorsicht zu handhaben. 12. Umweltbezogene Angaben Ökotoxische Wirkungen: Weitere Angaben zur Ökologie: Quantitative Daten zur ökologischen Wirkung dieses Produkts liegen uns nicht vor. Nicht in Gewässer, Abwasser oder Erdreich gelangen lassen! Ergebnis der Ermittlung der PBT- Eigenschaften keine Daten vorhanden Seite 4 von 6

13. Hinweise zur Entsorgung Produkt Es liegen keine einheitlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Chemikalien in den Mitgliedsstaaten der EU vor. In Deutschland ist durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG) das Verwertungsgebot festgeschrieben, dementsprechend sind Abfälle zur Verwertung und Abfälle zur Beseitigung zu unterscheiden. Besonderheiten insbesonders bei der Anlieferung- werden darüber hinaus auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, wo Sie Informationen über Verwertung oder Beseitigung erhalten. Verpackung Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden. 14. Angaben zum Transport Den Versandvorschriften nicht unterstellt. 15. Rechtsvorschriften Stoffsicherheitsbeurteilung Sicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Zubereitung wurden nicht durchgeführt. Kennzeichnung nach EG-Richtlinien Symbole: Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. S-Sätze: 25 Berührung mit den Augen vermeiden. EG-Nummer: 204-402-9 EG-Kennzeichnung GHS-Kennzeichnung Piktogramme: GHS07 Signalwort: Achtung/Ausrufezeichen Gefahrenhinweise H-Sätze: H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Sicherheitshinweise P-Sätze: P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P330 Mund ausspülen. CAS-Nr.: 120-51-4 Seite 5 von 6

Enthält: Benzylbenzoat Deutsche Vorschriften Wassergefährdungsklasse 2 Wassergefährdend. Lagerklasse VCI 10-13 Sonstige Flüssigkeiten und Feststoffe. Merkblatt BG-Chemie M050 Umgang mit Gefahrstoffen (für die Beschäftigten). M053 Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten. Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (EG 92/85/EWG) beachten. 16. Sonstige Angaben Änderungsgrund Allgemeine Überarbeitung Garantie Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Die vorliegenden Informationen sind nach unserem besten Wissen zusammengestellt, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollten vom Benutzer nur als Leitfaden verstanden werden. LS Labor-Service GmbH schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die beim Umgang oder im Kontakt mit diesen Chemikalien auftreten können. Wir verweisen dazu ausdrücklich auf unsere AGB`s. Ausschlussklausel Nur für P&E Gebrauch. Nicht als Heilmittel, im Haushalt oder zu anderen Verwendungszwecken. Seite 6 von 6