HESSISCHER PRÄVENTIONSPREIS FÜR KINDERTAGESSTÄTTEN 2017 Liebe Erzieherinnen und Erzieher, machen Sie mit und bewerben Sie sich bei dem diesjährigen Kita-Präventionspreis der AOK Hessen. So einfach geht`s: Stellen Sie ein gesundheitsförderndes Projekt Ihrer Kita für Kinder, Erzieher oder auch in der Elternarbeit vor. Mailen Sie uns die ausgefüllten Unterlagen bis spätestens 30. April 2017 zu. Experten bewerten diese. Die interessantesten Projekte werden mit tollen Preisen belohnt. Name des Projektes: Allgemeine Angaben zur Kindertagesstätte Name der Einrichtung: * Straße: * PLZ, Ort: * Telefon: E-Mail-Adresse: * Name der Einrichtungsleitung: * Ansprechpartner zum Projekt: * Träger der Einrichtung: * Anzahl der Kinder in der Einrichtung insgesamt: * Anzahl der Kinder unter 3 Jahren: Prozentualer Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund: Anzahl der Gruppen: Anzahl der Krippengruppen: Anzahl der Erzieherinnen: * Öffnungszeiten: Nach welchem pädagogischen Konzept wird gearbeitet? Besonderheiten der Einrichtung: Lage und Umfeld Liegt die Einrichtung in einem sozialen Brennpunkt? JA Nein (z.b. handelt es sich um ein Wohngebiet, dessen Bewohner stark von Einkommensarmut, Integrationsproblemen und Arbeitslosigkeit betroffen sind?) Bogen 1
Angaben zum Projekt Kategorie des Projektes: * (Hinweis: Bitte nur eine Kategorie ankreuzen!) Projekt zur Förderung der Kindergesundheit Projekt zur Förderung der Erzieherinnengesundheit Gesundheitsfördernde Projekte die maßgeblich die Eltern mit einbeziehen Projektname: * Kurzbeschreibung des Projektes: * Projektbeginn/-dauer/-laufzeit: * Anzahl der teilnehmenden Kinder/ErzieherInnen: * Welche Umstände/Probleme haben Sie bewogen, Ihr Projekt zu starten? * Welche Ziele haben Sie mit dem Projekt verfolgt? * Bogen 2
Projektbeschreibung und -durchführung Bitte stellen Sie den Projektverlauf dar und senden uns zusammen mit der Bewerbung 6 Fotos Ihres Projektes. * Bogen 3
Projektbeschreibung und -durchführung Projektverlauf: * Bogen 4
Projektbeschreibung und -durchführung Projektverlauf: * Bogen 5
Projektergebnis und Reflexion Welche Ziele des Projektes konnten erreicht werden? * Wobei ergaben sich Schwierigkeiten, mit denen Sie nicht gerechnet hatten? * Welche Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Projekt fließen nachhaltig in den Alltag Ihrer Einrichtung ein? * Wie profitiert Ihre Einrichtung von diesem Projekt? * Wie wird/soll die Nachhaltigkeit gewährleistet werden? * Bogen 6
HESSISCHER PRÄVENTIONSPREIS FÜR KINDERTAGESSTÄTTEN 2016 Projektergebnis und Reflexion Welche Tipps würden Sie anderen Einrichtungen geben, die ein solches Projekt einführen möchten? * Bitte schätzen Sie die Anzahl der von dem Projekt erreichten Personen ein: Anzahl der erreichten Kinder: Anzahl der erreichten Erzieherinnen: Anzahl der erreichten Eltern: Einverständniserklärung Durch die Einsendung des s unserer Kindertagesstätte, erkennen wir sowie der Träger die Teilnahmebedingungen zum Hessischen Präventionspreis für Kitas an. Datenschutzhinweis: Bei Feldern, die mit einem * gekennzeichnet sind, handelt es sich um Pflichtangaben für den. Datum * Name der Einrichtungsleitung oder des Ansprechpartners zum Projekt * Bitte senden Sie den ausgefüllten Bogen bis zum 30. April 2017 per E-Mail an praeventionspreis@he.aok.de Wir freuen uns auf Ihre Einsendung! Ihre AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen. Bogen 7
Teilnahmebedingungen 1. Der Kita-Präventionspreis ist ein Wettbewerb, der von der AOK Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg (nachfolgend AOK Hessen genannt) durchgeführt wird. Der Wettbewerb erfolgt im Rahmen des 20a Abs. 2 SGB V und soll der Gesundheitsförderung und Prävention dienen. Insbesondere sollen Kinder vom ersten Lebensjahr bis zum Schulalter erreicht und durch gesundheitsförderliche Erlebens- und Verhaltensweisen geprägt werden. 2. Teilnahmeberechtigt ist jede hessische Kindertagesstätte mit einem gesundheitsfördernden Projekt für Kinder, ErzieherInnen oder auch in der Elternarbeit. Die Teilnahme ist nur per Mail über den, der im Internet zum Download bereit steht, möglich. Die Kindertagesstätte wird von der vertretungsberechtigten Leitung angemeldet. Eine handschriftliche Unterschrift ist notwendig. Die AOK Hessen behält sich vor, die Teilnehmerdaten auf Plausibilität zu prüfen und ggf. zu löschen. Je Kindertagesstätte können mehrere unterschiedliche Projekte teilnehmen, allerdings kann pro Kategorie nur eine Bewerbung eingereicht werden. 3. Die Teilnehmer können Wertgutscheine im Gesamtwert von 18.000 Euro gewinnen. In jeder der drei Kategorien erhalten die ersten Plätze Wertgutscheine in Höhe von 3.000 Euro, die zweiten Plätze 2.000 Euro und die dritten Plätze 1.000 Euro. Der Wertgutschein kann für Materialien zur Gesundheitsförderung und/oder Fortbildungen sowie Kursen in den Bereichen Ernährung, Bewegung oder Stressbewältigung für die Kategorie eingelöst werden, in der der Preis gewonnen wurde. 4. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. 5. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2017. 5. Ein Expertenteam, von der AOK Hessen ausgewählt, bewertet die eingereichten Projekte und wählt die Gewinner aus. 6. Die Teilnehmer des Wettbewerbes werden zur Preisverleihung (22.06.2017) eingeladen und die Gewinner im Rahmen der Veranstaltung bekannt gegeben. Nicht an der Preisverleihung teilnehmende Gewinner werden postalisch informiert. Zur Benachrichtigung werden die von dem Teilnehmer angegebenen Daten genutzt. Sollte die ausgewählte Kindertagesstätte nicht erreichbar sein, ist die AOK Hessen nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Meldet sich die benachrichtigte Kindertagesstätte nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Gewinnerstattung nicht bis 31.12.2020, vom Gewinner, beansprucht wurde. 7. Die AOK Hessen haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Mängel der Gewinne. Die AOK Hessen wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Sofern nicht anders angegeben, sind die An- und Abreise sowie sonstige Kosten nicht im Gewinn enthalten. 8. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 9. Hinweise zum Datenschutz Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte übernimmt die AOK Hessen keine Haftung. Für die Durchführung des Wettbewerbs werden einige Angaben gefordert. Diese werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Ausschreibung erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. 10. Die teilnehmende Kindertagesstätte, vertreten durch die Leitung, erklärt sich bereit, dass sowohl der Name der Kindertagesstätte, das Projekt und die Projektbeschreibung mit den Bildern in Web-, Print- und/oder sonstigen Publikationen der AOK Hessen veröffentlicht werden dürfen. Der Teilnehmer überträgt damit das einfache Nutzungsrecht an den Bildern und Projektbeschreibungen. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass die Daten bei Veröffentlichung im Internet weltweit einsehbar sind und vervielfältigt werden können. Die Daten sind für alle sichtbar und können trotz einer Löschung auf der jeweiligen Seite weiterhin im Internet sichtbar bleiben. Sofern die teilnehmende Kindertagesstätte Fotos der AOK Hessen zur Verfügung stellt, erklärt diese, vertreten durch die Leitung, dass sie der Urheber der Fotos ( 7, 72 UrhG) ist bzw. dass die Urheberrechte und/oder Nutzungsrechte dieser zustehen. Zudem erklärt der Teilnehmer, dass alle erforderlichen Einwilligungen, insbes. der Abgebildeten, eingeholt wurden. Sollte der Teilnehmer die Nutzungsrechte ggf. an einen oder mehrere Dritte vor Abgabe dieser Einwilligung übertragen haben, stellt der Teilnehmer die AOK Hessen von Forderungen dieser Dritten frei. Es besteht keine Ausübungspflicht, die AOK Hessen ist also nicht verpflichtet, die Fotos und Projektbeschreibungen zu veröffentlichen, zu verbreiten oder zu vervielfältigen. Die AOK Hessen verfolgt eventuell durch Dritte begangene Rechtsverstöße eigenständig. Bei Veröffentlichung der Fotos und Projekte auf einer Plattform steht der AOK Hessen das Recht zu, die Einträge und Fotos zu entfernen, insbesondere wenn sie geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Für die Einräumung dieser Rechte wird keine Vergütung vereinbart, vielmehr nimmt der Rechteeinräumende am Wettbewerb teil. Beide Seiten sehen diese als angemessen an. 11. Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich die AOK Hessen das Recht vor, Personen von der Aktion auszuschließen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. Die AOK Hessen behält sich vor, die Aktion jederzeit ohne Vorankündigung oder Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Bogen 8